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Hypo: Unzulässige „Doppelbestrafung“ für Kulterer, Striedinger & Co ?

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Beschreibung

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Hypo: Unzulässige „Doppelbestrafung“ für Kulterer, Striedinger & Co ?

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Linzer Strafverteidiger Wolfgang Moringer

In den letzten Jahren spitzten sich die Strafverfahren in Hypo-Causen stark zu und gab es trotz zwischenzeitiger Freisprüche (beispielsweise 2015 in den Fällen Paradiso und Heli Companija) in den nachfolgenden Großverfahren wieder Schuldsprüche für Kulterer und Striedinger. Nach den Verurteilungen in der aufsehenerregenden Causa rund um die Finanzierung des kroatischen Luxus-Hotelprojekts „Rezidencija Skiper“ (heute: „Kempinski Hotel Adriatic“) Ende 2016 waren bei den beiden Ex-Hypo-Vorständen die 10-Jahres-Höchststrafen jeweils voll. Trotzdem müssen beide weiter ihre Zeit in Freiheit jahrelang vor Gericht verbringen, weil die bisherigen Schuldsprüche großteils noch nicht rechtskräftig sind und laufend neue Einzelanklagen eingebracht werden. Diese Vorgangsweise soll angeblich aufgrund des Volumens der zu sichtenden Beweisgrundlagen unvermeidbar sein, ist aber sicher nicht unproblematisch. Nach Meinung von Menschenrechtsexperten kommt diese laufende Verpflichtung, immer wieder neu vor Gericht zu erscheinen, einer zusätzlichen Verurteilung gleich, da grundsätzlich alle Vorwürfe in einem einzigen Strafprozess zu verhandeln wären, wo eben insgesamt eine Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug drohen würde. Immer mehr Beobachter sprechen daher von „moderner Folter“, weil hier für das gesamte System Hypo offenbar stellvertretend zwei ehemalige Topmanager gezielt über viele Jahre hinweg der Öffentlichkeit „vorgeführt“ werden sollen, um die Effektivität der Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Skandalbank aus strafrechtlicher Sicht besonders plakativ darzustellen. Dies darf trotz der zweifellos notwendigen Aufklärung der Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Vergabe von Millionenkredite wohl ebenso nicht übersehen werden, wie die politische Verantwortung aller im Kärntner Landtag vertretenen Parteien für das Desaster Hypo.

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Rechtsanwalt Strafverteidiger Alexander Todor Kostic - Hypo: Unzulässige „Doppelbestrafung“ für Kulterer, Striedinger & Co ?

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Todor-Kostic

Auffallend ist aber ebenso, dass die Gerichte zumindest bei den angeklagten „Mittätern“ differenzieren und keineswegs stets den Anklageschriften folgen. Während beispielsweise schon im zuvor erwähnten Prozess „Skiper„ der vom prominenten Linzer Strafverteidiger Wolfgang Moringer engagiert verteidigte Projektbetreiber und Kreditnehmer Miro Oblak gemeinsam mit einer Geschäftsführerin freigesprochen wurde, ereignete sich im gerade erst abgeschlossenen Strafverfahren rund um die angeblich ebenso unvertretbare Kreditierung des Ex-Generals Vladimir Zagorec über Liechtensteiner Stiftungen für die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten ähnliches. Während von den vier Angeklagten (unter ihnen neben Zagorec auch Striedinger) drei zu mehrjährigen Haft(zusatz)strafen verurteilt wurden, kam es nach dem bisher aufwändigsten Beweisverfahren aller Hypo-Prozesse über mehr als 14 Monate wiederum zu einem Freispruch. Der ehemalige Steuerberater der Bank, Hermann Gabriel, der bislang nur in dem hochumstrittenen Strafprozess „Vorzugsaktien I“ im Jahre 2012 verurteilt worden war, wozu eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aber noch immer aussteht, wurde von der Anklage als einziger (mittlerweile rechtskräftig) freigesprochen. Sein Verteidiger Alexander Todor-Kostic warf Oberstaatsanwalt Robert Riffel in seinem Schlussplädoyer vor, seinen Mandanten ohne tragfähige Beweisgrundlagen einfach mit angeklagt und seine Verfolgung auch nicht aufgegeben zu haben, als sich im Beweisverfahren herausstellte, dass Gabriel bei den Kreditvergaben an Zagorec überhaupt keine Rolle spielte.

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Es bleibt jedenfalls weiter spannend, insbesondere bleibt abzuwarten, was beim laufenden Verfahren „Miramare“ und beim unmittelbar bevorstehenden Prozess „Blok 67“ herauskommt. Wiederum geht es dabei wie üblich um den Vorwurf der schweren Untreue aufgrund von Finanzierungen mehrerer Hotelprojekte in Kroatien. Wohl erst im kommenden Jahr dürfte der Fall „Schlosshotel Velden“ verhandelt werden, dem aufgrund seiner räumlichen Nähe wohl besondere Brisanz zukommen wird.

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Alexander Todor-Kostic Fotograf: Klaus-Ingomar Kropf

Foto: Wolfgang_Moringer, Quelle: APA/NEUMAYR/MMV




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