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Regierungsprogramm 2020

Beschreibung

Sponsor: Aufklärung auf www.zahnimplantat24.at

Aus Verantwortung für Österreich.

Regierungsprogramm 2020 – 2024

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Regierungsprogramm 2020 – 2024 - Regierungsprogramm 2020

Die neue Volkspartei Die Grünen – Die Grüne Alternative

Inhaltsverzeichnis

5 Präambel

Staat, Gesellschaft & Transparenz

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Justiz & Konsumentenschutz

Kunst & Kultur

Medien

Sport

02. Wirtschaft & Finanzen

68 Finanzen & Budget

76 Steuerreform & Entlastung

Standort, Entbürokratisierung & Modernisierung

94 EPUs & KMUs

Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt & Landwirtschaft

Klimaschutz & Energie

Verkehr & Infrastruktur

Umwelt- und Naturschutz

Landwirtschaft, Tierschutz & ländlicher Raum

Tourismus

Europa, Integration, Migration & Sicherheit

Österreich in Europa und der Welt

Migration und Asyl

Integration

Innere Sicherheit

Landesverteidigung und Krisen- und Katastrophenschutz

Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung

Armutsbekämpfung

Pflege

Pensionen

Arbeit

Gesundheit

Frauen

Menschen mit Behinderungen/Inklusion

Familie & Jugend

Bildung, Wissenschaft, Forschung & Digitalisierung

288 Bildung

Wissenschaft & Forschung

Digitalisierung & Innovation

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Präambel

Klima: für mehr Vertrauen in die Politik an sich

und in die demokratischen Institutionen für

sich. Verfassung, Rechtsstaat, Demokratie,

Grundrechte – und unsere Werte und

Traditionen. Sie bilden das Fundament des

Vertrauens der Menschen in die Politik.

1. Eine spürbare Entlastung für arbeitende
Menschen
2. Die Bekämpfung des Klimawandels und
die Einhaltung der Klimaziele von Paris

Österreich ist ein wunderbares Land. Geprägt von Natur und Landschaft in Vielfalt und Schönheit. Getragen von einer innovativen Wirtschaft. Gelegen im Herzen Europas. Gerühmt für seine Kunst und Kultur. Und gebaut auf seiner demokratischen Kultur und dem Fleiß und Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. All das macht Österreich aus. Und all das eröffnet Österreich Chancen für die Zukunft. Auch und gerade in politisch, wirtschaftlich und global unsicheren Zeiten. Chancen nützen heißt neue Wege gehen.

Die Regierungsarbeit der kommenden fünf Jahre trägt das Bewusstsein, dass die beiden Regierungsparteien unterschiedlich sind, aber trotzdem die Verantwortung gemeinsam schultern. Und das Land mit neuen Lösungen weiterbringen. Es sind die großen Herausforderungen in der Geschichte, die neue Koalitionen schmieden. Das ist unsere Tradition, von der Gründung dieser Republik über ihren Wiederaufbau bis heute.

Und die Herausforderungen von heute verlangen nach einer neuen Koalition der Verantwortung. Dieser Weg hat Österreich wirtschaftlich so erfolgreich und so einzigartig gemacht. Unterschiede überwinden, zwischen Stadt und Land, zwischen allen Bevölkerungsgruppen. Einander und dem Land die nötige Stabilität geben, um die großen Fragen anzugehen. Die Neue Volkspartei und die Grünen gehen eine neue Etappe dieses österreichischen Weges. Chancen nützen heißt Verantwortung übernehmen.

In einer Zeit, in der Europa auf der Bühne der Weltmächte immer mehr an Bedeutung und Einfluss zu verlieren droht, in einer Zeit, wo sich die Bedrohungen für die öffentliche

Sicherheit und Ordnung grundlegend verändert haben, und in einer Zeit, in der wir bereits die ersten Auswirkungen der drohenden Klimakrise bemerken, braucht es eine Regierung, die die großen Fragen unserer Zeit angeht.

Wir setzen uns für ein starkes Europa ein, das geeint ist und sich auf die wesentlichen Herausforderungen unseres Kontinents konzentriert. Wir müssen die europäischen Außengrenzen schützen und sicherstellen, dass alle Menschen in Frieden und Sicherheit leben können. Und wir müssen die Rahmenbedingungen erhalten und verbessern, damit die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen, die unseren Wohlstand schaffen, von Steuern und Bürokratie entlastet werden und gleichzeitig unser soziales Netz gestärkt wird und jene auffängt, die sich selbst nicht helfen können.

Wir sind die erste Generation, die die Folgen der Klimakrise spürt, und gleichzeitig die letzte Generation, die noch gegensteuern kann. Der Schutz der Umwelt und eine starke Wirtschaft dürfen kein Widerspruch sein. Unser Wirtschaftsstandort kann noch dynamischer werden, wir können mehr und bessere Jobs schaffen, wenn wir in Nachhaltigkeit investieren: Wir können die Schöpfung bewahren und die Klimakrise bekämpfen. Beides heißt, den kommenden Generationen ein lebenswertes Österreich zu hinterlassen – ökonomisch und ökologisch intakt. Nachhaltigkeit heißt dabei auch, auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu achten.

Dass die neue Volkspartei und die Grünen die österreichische Tradition fortsetzen, das Trennende hintanstellen, um neue Wege zu finden, ist auch eine Chance für das politische

Dieses Fundament gilt es zu schützen und zu bewahren.

Außerdem setzen wir uns ein für echte Chancengleichheit – für alle Bürgerinnen und Bürger. Respekt voreinander und vor den gemeinsamen Regeln. Wir wollen eine Gesellschaft, die sich aktiv für alle einsetzt – und in die sich alle aktiv einbringen.

All diese positiven Errungenschaften und Eigenschaften unseres Landes sind das, was Österreich ausmacht, und bilden letztlich unsere Identität, die es zu bewahren gilt. Zuwanderung erfolgt entlang unseren Erfordernissen und nach klaren Spielregeln, daher verfolgen wir einen konsequenten Kurs im Bereich Migration und Integration. Voraussetzung für eine gelingende Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache, das rasche Erlangen der Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Akzeptanz der europäischen und unserer österreichischen Rechts- und Werteordnung: die Trennung von Religion und Staat, die Gleichstellung der Geschlechter und die Ablehnung jeder Form von Gewalt. Demzufolge hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen, wer sich nicht an unsere Rechtsordnung hält.

Auf dieser Basis wollen die neue Volkspartei und die Grünen eine gemeinsame Regierung bilden, die die großen Herausforderungen unserer Zeit angeht. Dafür haben wir gemeinsame Ziele definiert – im vollen Bewusstsein, dass es in allen politischen Feldern neue Wege braucht:

3. Einen nachhaltigen und wettbewerbsfähi-
gen Wirtschaftsstandort
4. Die soziale Sicherheit und Armuts-
bekämpfung
5. Ein konsequenter Kurs im Bereich
Migration und Integration
6. Die beste Bildung für alle
7. Nachhaltige Finanzen, notwendige
Investitionen und ein ausgeglichener
Haushalt
8. Mehr Transparenz im öffentlichen Bereich

Mit diesem Programm übernehmen wir Verantwortung – gegenüber den Menschen in Österreich und gegenüber dem Parlamentarismus und dem guten Miteinander, gegenüber dem Wert des Kompromisses und des Austausches für die Demokratie. Wir übernehmen diese Verantwortung in einer Situation, in der niemand sonst die Kraft hat, sie im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher zu schultern. Und nicht zuletzt übernehmen wir Verantwortung als Vorreiter in der Europäischen Union und der globalen Gemeinschaft: Diese Bundesregierung und dieses Programm stärken die Position Österreichs in Europa und der Welt als ausgleichende, vermittelnde Kraft in Konflikten – und soll Vorbild für andere sein. Wir schaffen zusammen Zukunft.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

01.
Staat,
Gesellschaft &

Transparenz

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Verfassung,
Verwaltung &

Transparenz

Staatliches Handeln ist in Österreich aufgrund

der Bundesverfassung gegeben, die gerade

die letzten Monate bewiesen hat, dass sie

auch nach 100 Jahren ihrer Geltung das

solide Fundament unserer Republik bildet.

Wir wollen die vorhandenen Stärken dieser

Bundesverfassung vor dem Hintergrund neuer

Herausforderungen weiterentwickeln – damit

die Menschenrechte, das Verfassungsrecht

und der Rechtsstaat auch in Zukunft eine gute

Grundlage für unser Land, für unsere Umwelt

und für die Arbeit der österreichischen

Verwaltung sind.

DieseVerwaltungistimDienstederBevölkerung

sowie der Unternehmen in unserem Land

tätig. Wir setzen uns als Bundesregierung

daher für einen leistungsstarken, effizienten

sowie nachhaltig und serviceorientiert

agierenden öffentlichen Sektor ein. Durch

ziel- und wirkungsorientiertes Arbeiten sowie

Modernisierung soll in enger Kooperation

mit den öffentlich Bediensteten sichergestellt

werden, dass die hohe Qualität der erbrachten

Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern

auch künftig niederschwellig zur Verfügung

gestellt sowie Bürokratie serviceorientiert

weiter vereinfacht werden kann.

So bürgernah wie möglich, so effizient wie

nötig – diesem Grundprinzip fühlen wir uns

verpflichtet. Im modernen Föderalismus ist

die Kooperation zwischen Bund, Ländern

und Gemeinden entscheidend für das

Funktionieren unseres Staates und damit für

das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Wesentlich für dieses öffentliche Vertrauen sind Rechtssicherheit, Bürgernähe und Transparenz. Das gilt für die Aufgabenteilung im Staat, für Finanzflüsse zwischen den staatlichen Ebenen, für das Förderwesen – und es gilt für staatliches Handeln insgesamt. Wir wollen keine gläsernen Bürgerinnen und Bürger, sondern einen gläsernen Staat. Und dafür sind wir bereit, alte Wege zu verlassen und neue zeitgemäße Lösungen umzusetzen.

Transparenz ist ein entscheidender Faktor eines demokratischen Gemeinwesens. Daher werden wir das Wahlrecht zeitgemäß modernisieren und vollständige Transparenz der Parteien und vor allem im Bereich der Parteienfinanzierung herstellen. Damit wollen wir das Vertrauen in die Politik stärken und das politische Engagement fördern. Beides bildet die Grundlage der funktionierenden Demokratie unserer Republik.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Verfassungsstaat auf der Höhe der Zeit

o Forcierung der Vollkonzentration bei Anlagengenehmigungen unter Wahrung der materienrechtlichen Parteienrech-

• Volksanwaltschaft:

o Stärkung der Volksanwaltschaft und

• Auf Grundlage bisheriger Vorarbeiten fort-
gesetzte Verhandlung über weitere Kompe-
tenzbereinigungen zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden
o Weitere Reduktion der Doppelgleisig-
keiten zwischen Grundsatzgesetzgebung
und Ausführungsgesetzgebung
o Schaffung klarerer Regelungs- und Ver-
antwortungsstrukturen zwischen den
Gebietskörperschaften, um einen fairen
Finanzausgleich zu ermöglichen

o Einführung von Benchmarks unter ver-gleichbaren Grundlagen, damit Ver-gleichsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften (Bun-desländer-Vergleiche, Gemeinde-Verglei-che etc.) gegeben sind

o Prüfung der Vertragsfähigkeit von Städten,

Gemeinden und Gemeindeverbänden für

Art.-15a-B-VG-Vereinbarungen

• Verwaltung/Kommunale Dienstleistungen.

o Deshalb werden die Zuständigkeiten bei den

te sowie Genehmigungskriterien und Gemeindeautonomie

o Vollkonzentration des UVP-Verfahrens nach dem 3. Abschnitt des UVP-G 2000 (Bundesstraßen und Hochleistungsstre-cken) nach dem Vorbild der Regelungen des 2. Abschnitts des UVP-G 2000.

Pauschalierter ideeller Schadenersatz bei Grundrechtsverletzungen.

Ausstattung mit bedarfsgerechten Res-

sourcen hinsichtlich der Abwicklung der

Heimopferrentenregelung

• Weiterentwicklung des datenschutzrechtlichen

Grundrechtschutzes

o Ausweitung der Vertretungsrechte nach §

28 DSG auf Verfahren nach § 29 DSG für

Unternehmen mit einer Unternehmens-

größe analog der Regelung in der öster-

reichischen Digitalsteuer

o Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage, damit Amtssachverständi-

Gebietskörperschaften klar zugeordnet.

Ein neuer Finanzausgleich

ge auch in anderen Bundesländern tätig
werden können
• Gemeinsame Prüfung und Ausarbeitung
eines zeitgemäßen Kompetenzrahmens
(einschließlich der Möglichkeit von Art. 15a
B-VG-Vereinbarungen) zur Erreichung der
Klimaziele
• Steigerung der Effizienz und Transparenz
von Art.-15a-Vereinbarungen zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden
o Auslotung der Möglichkeiten der Reduk-
tion von Art.-15a-Vereinbarungen so-
wie mögliche Integration bestehender
Art.-15a-Vereinbarungen in den nächsten
Finanzausgleich
o Systematische Erfassung von finanziellen
Mitteln und Abbildung im Haushalt
o Bestehende Vereinbarungen müssen in
Hinblick auf Mischfinanzierungen und
Kompetenzverschiebungen hinterfragt
werden.

o Effizienz- und Qualitätsvorteile von Kooperationen zwischen Gemeinden

werden stärker genutzt (Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht).

o Schutz der kommunalen Grundversorgung

o Transparente Verwaltung (Veröffent-lichungen aller Verordnungen im RIS)

Bekenntnis zum Erhalt des Bargelds im Rahmen der geltenden Geldwäschebestimmungen

Schaffung der Möglichkeit einer Vorprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungs-gerichtshof

Cooling-off-Phase ehemaliger Regierungs-mitglieder für die Bestellung als Mitglied oder Ersatzmitglied des Verfassungsge-richtshofes

Verstärkte Schaffung von auch Gebietskör-perschaften übergreifender One-Stop-Shops für Bürgerinnen bzw. Bürger und Unterneh-merinnen bzw. Unternehmer

Bekenntnis zum Finanzausgleichs-Paktum/ neuer Finanzausgleich

o FAG zielorientiert entlang strategischer Ziele erarbeiten

o Bestmögliche Zusammenführung der Zu-ständigkeiten bezüglich Verantwortung und Finanzierung; Regeln und Kriterien für Entscheidungs- und Vollziehungspraxis

o Bundesweite Planungs- und Steuerungs-mechanismen, Festlegung einheitlicher Wirkungsziele und im Einklang damit Maßnahmen und Indikatoren (z.B. sozio-demographische, geographische, topog-raphische) zu deren Messung

o Kooperationsbereite Gemeinden sollen aufgrund höherer finanzieller Erfordernis-se (z.B. Lage, Betreuungsbedarfs, Sied-lungsstruktur etc.) aber auch zentraler-und überörtlicher Funktionen mehr Mittel aus dem FAG bekommen.

o Die Mittel aus dem FAG sind zudem an die Einhaltung der Klimaziele gekoppelt.

o Konkrete Zuordnung und damit Verantwor-tung für die Ergebnisse zu den jeweiligen Gebietskörperschaften (Aufgabenentflech-tung)

o Schaffung klarer Verantwortlichkeiten so-wie Prüfung einer Stärkung der Steuerau-tonomie für Länder und Gemeinden

o Reduktion der Transferströme, wichtig ist dabei vor allem, dass Wechselwirkungen im Finanzausgleich beachtet werden.

Die Erreichung der Klimaziele als gemein-same Aufgabe

o PrüfungeinesFinanzverantwortlichkeitsme-chanismus in Bezug auf die von der EU vor-gegebenen Klimaschutzziele (z.B. stärkere Leistungsorientierung beim ÖPNV, Öko-logisierung der Wohnbauförderung und Dekarbonisierung des Wohnbaus).

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Finanzen

• Prüfung von Möglichkeiten für Sanktionen

im Rahmen des Finanzausgleichs bei Nicht-

Stärkung der Grund- und Menschenrechte

o Stärkung des Eigenanteils der Finanzierung der Gemeinden

o Prüfung einer Reform der gemeindere-levanten Steuern hinsichtlich Strukturen, Wirksamkeit und Bemessungsgrundlagen

befüllung der Transparenz-Datenbanken gegenüber den Bundesländern

• Wiederaufnahme der Allparteienverhandlun-

gen zur Erarbeitung eines umfassenden öster-

reichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung

einer allfälligen Erweiterung des Grundrechts-

schutzes sowie Erarbeitung eines einheitli-

chen Katalogs von Staatszielbestimmungen

• Österreich wird sich für eine Stärkung von

Initiativen auf internationaler Ebene einset-

zen, um wirksam Problemen entgegenzutre-

ten, die durch die künstliche Intelligenz für

die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit

und die Demokratie entstehen.

Volksgruppen

• Neukodifikation der verfassungsrechtli-
chen Bestimmungen zu Volksgruppen (u.a.
Bekenntnis zu Minderheitenschulwesen,
Minderheitensprachen und Topographie)
• Volksgruppenförderung
o Bekenntnis zur zeitnahen Erhöhung der
Volksgruppenförderung und Absicherung
der Medienförderung durch einen eige-
nen Budgetansatz (ein Publikationsorgan
je Volksgruppe)
o Der Bund bekennt sich zu Gesprächen mit
den Ländern und Gemeinden mit dem
Ziel, die nötigen Finanzierungsmittel wir-

o Erweiterung der Fernsehprogrammfläche auf das Programm ORF III

o Berücksichtigung der Sprachen der aner-kannten Volksgruppen

• Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Ein-

beziehung der Volksgruppenvertretun-

gen zur Prüfung einer Modernisierung der

Volksgruppenvertretung

• Volksgruppensprachen im virtuellen Raum

o Amtssprache im virtuellen Raum

– Finanzamt

• Verankerung der Menschenwürde

• Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf

Europaratsebene

• Einsatz auf europäischer Ebene für den

Beitritt der Europäischen Union zur EMRK

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strate-

gie zur Verhütung und Bekämpfung aller

Formen von Antisemitismus

• Erarbeitung einer ganzheitlichen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Radi-kalisierung und gewaltbereitem Extremismus

• Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im

VN-Menschenrechtsrat bis Ende Dezem-

ber 2021 wird Österreich aktiv zur Entwick-

lung und Stärkung des internationalen

Menschenrechtsschutzes beitragen.

• Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Eva-

luierung des Grundrechtsschutzes im BVG

Kinderrechte.

kungsorientiert (Qualitätssicherung in der

Bildungsgruppe) gemeinschaftlich bereit-

zustellen, damit die Errichtung, Erhaltung
und Förderung zwei- und mehrsprachiger

– Gemeinde-Websites und Online-Dienste

der Gemeinden (kann über FA kommen)

Verwaltung in die Zukunft führen

Kindergärten der Volksgruppen sowie
sonstiger frühkindlicher Betreuungsange-
bote gewährleistet ist.
• Bekenntnis zur stärkeren Sichtbarmachung
der Volksgruppen im ORF
o Sicherstellung der Radioprogramme in
Volksgruppensprachen
o Verstärkte Berücksichtigung der Volks-
gruppen entsprechend den öffent-
lich-rechtlichen Verpflichtungen des ORF

• Zweisprachige Bezirksgerichtsbarkeit der
Volksgruppen
o Absicherung der zweisprachigen Bezirks-
gerichtsbarkeit im Siedlungsgebiet; bei
Zusammenlegungen von Bezirksgerichten
im zweisprachigen Gebiet ist sicherzustel-
len, dass in den Volksgruppensprachen
ein gleichberechtigter und leistungsfähi-
ger Teil der österreichischen Justiz bleibt
• Prüfung der Annerkung der jenischen
Volksgruppe

Einrichtung einer interministeriellen Arbeits-gruppe, die Deregulierungspotentiale erhebt und für die Umsetzung verantwortlich ist, ein-schließlich des Verwaltungsstrafrechtes

Einführung einer Bürokratiebremse, damit Regulierung kein Selbstzweck ist

o Informations-, Melde- und Aushangpflichten sollen evaluiert werden mit dem Ziel, sie, falls notwendig und zweckmäßig, zu reduzieren.

Aus Anlass der jüngsten EuGH-Rechtspre-chung erfolgt eine Reform des Kumulati-onsprinzips im Verwaltungsstrafrecht; Ver-hältnismäßigkeitsprüfung unter Wahrung general- und spezialpräventiver Aspekte

Bürgerfreundliche Rechtssetzung im Sinne der „Better-Regulation“-Strategie orientiert an internationalen Ansätzen wie in Deutsch-land und den Niederlanden

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Weiterer Ausbau von zweckmäßigen Sha-red Services nach den Grundsätzen Spar-samkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit (IT-Konsolidierung, Beteiligungsmanage-ment, Gebäudemanagement, Förderma-nagement etc.) und verbesserte Rahmenbe-dingungen für Verwaltungskooperationen im Sinne einer modernen Verwaltung.

o Weitere Bündelung und Koordinierung von operativen Personaleinsatz (IT- und Supportaufgaben)

o Vereinfachung und Forcierung von Gemein-dekooperationen

Entwicklung eines Konzeptes, um die Ver-waltung von Liegenschaften im Eigentum des Bundes zu vereinfachen mit dem Ziel, Synergien nützen zu können (unter Ein-beziehung der BHÖ und BIG)

Zugang zu ONORMEN fur Gebietskörper-schaften sowie Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. ONORMEN sind ein wichtiger Arbeitsbehelf fur Behorden, die Erleichte-rung des Zugangs steigert die Effizienz und Umsetzbarkeit für Städte und Gemeinden.

Erstellung und Evaluierung eines Verzeich-nisses aller in Österreich tätigen Amtssach-verständigen auf Ebene aller Gebietskör-perschaften

Verfahrensbeschleunigung und Effizienz-steigerung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren:

o Bessere Strukturierung von VwG-Verfahren und Nachbesserungen beim Schluss des Ermittlungsverfahrens

o Prufung der Moglichkeit, bei technischen Fragen Ermittlungs- bzw. Berechnungs-auftrage an die belangten Behörden zu richten

o Stärkung des Rechtsstaates durch Zustän-digkeitsübertragung zwischen Landesver-waltungsgerichten in Fällen, wo ein Rich-ter bzw. Richterin oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin eines LVwG Verfahrenspartei ist

Bei einer Säumnisbeschwerde soll der säu-migen Verwaltungsbehörde eine Nachfrist zur Entscheidung gesetzt werden, in wel-cher diese verpflichtet ist, die Entschei-dung nachzuholen, bevor die Entschei-dungspflicht an das Verwaltungsgericht übergeht

o Klarstellung, dass die Landesverwaltungs-gerichte als „mitbeteiligte Behörden“ im Sinne des UVP-G anzusehen sind und da-her Feststellungsanträge stellen können.

o Modernisierung des Dienstrechts fortset-zen mit dem Ziel eines einheitlichen, mo-dernen und durchlässigen Dienstrechts für alle neu eintretenden Bediensteten in Bund und in allen Ländern

o Abgeflachte Gehaltskurve (höhere

Einstiegsbezüge) bei gleichbleibendem Lebenseinkommen

o Durchlässigkeit zwischen den Gebiets-körperschaften und zur Privatwirtschaft fördern (eventuell dienstrechtliche Anpas-sungen)

o Prüfung eines Modelles für die Altersteil-zeit für Beamtinnen und Beamte

o Adäquate Miteinbeziehung der bevorste-henden Pensionierungswelle und damit der Altersstruktur im Bundesdienst in stra-tegische Planungen

o Demografiesensible Personalpolitik zur Gewährleistung des notwendigen Wis-senstransfers

o Aufgabenorientierte Sicherstellung von ausreichend Personal- und Sachressourcen

o Schaffung einer einheitlichen Basis des Dienstrechts für vertragliche wie auch

offentlich-rechtliche Dienstverhältnis-se. Wichtig ist die Berücksichtigung von Berufsspezifika im Rahmen des Beam-ten-Dienstrechtsgesetzes

o Bürokratieabbau bei der Nachbesetzung von Planstellen vorantreiben

Schaffung von Rahmenbedingungen für die (temporäre) Verfügbarkeit von projektbezo-genen Spezialistinnen und Spezialisten (IT, Technik, Wirtschaft etc.)

Umfassende Gewährleistung der Sicherheit der öffentlich Bediensteten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit

Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesell-schaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen

o Förderung der Anerkennung für das En-gagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft

o Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Service-stelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen

o Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtli-cher Aspekte ehrenamtlich Tätiger

o Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.

o Anerkennung der Bedeutung des zivilge-sellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respekt-vollen Umgang mit Nichtregierungsorga-nisationen zu fördern.

o Evaluierung des Vollzuges und der Effi-zienz des Rechtsschutzes im Versamm-lungsrecht.

Evaluierung und Prüfung des Lehredienst-rechts

Weiterentwicklung und Intensivierung der Grundausbildung und Weiterbildung im öf-fentlichen Dienst

Stärkung der Bewusstseinsbildung über die Leistung des öffentlichen Dienstes nach dem Motto: „Wer sind wir, was macht der Staat, wofür wird unser Steuergeld verwendet“

o Projekt beim BM für Öff. Dienst unter Einbindung aller Ressorts und der GÖD

o Niederschwellig, Nutzung von Social Media

Die Länder werden aufgefordert, Bautech-nikverordnungen zu harmonisieren, damit die bautechnischen Vorschriften künftig für Unternehmen, die länderübergreifend arbeiten, anwenderfreundlicher, einfacher und klarer gestaltet sowie insgesamt redu-ziert werden können.

Prüfung der Ansiedelung von Verwaltungs-tätigkeiten des Bundes in strukturschwache Regionen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Abbau von überschneidenden Kompeten-zen innerhalb der Verwaltung.

o Heben von Synergien zwischen der Bun-deswettbewerbshörde und dem Kartel-lanwalt sowie Prüfung einer eventuellen Zusammenführung

Prüfung der Zweckmäßigkeit von aus-gelagerten Stellen

o Insbesondere auch Schaffung klarer Ziel-vorgaben für ausgegliederte Rechtstrager durch die öffentliche Hand

o Kosten-Nutzen-Analyse und eingehende Prüfung der budgetären Auswirkungen

Wahlrechtsreform

• Prüfung von Auszählung aller Urnen- sowie

Briefwahlstimmen am Wahltag unter Beibe-

haltung sämtlicher Wahlgrundsätze, sodass

das Ergebnis bereits am Wahltag bereitge-

stellt werden kann

• Erleichterungen bei der Briefwahl, insbe-

sondere bei Beantragung, Ausstellung und

Stimmabgabe am Gemeindeamt, Magistrat

oder Bezirksamt

o Fliegende Wahlkommissionen werden wei-

terhin bei Krankheitsfällen eingesetzt. Die

betreffenden Wahlkommissionen sollten un-

ter möglichst weitgehender Einbindung der

wahlwerbenden Gruppen gebildet werden.

• Wahlkartenbeantragung kann nur individu-

ell übertragen werden und nicht durch eine

Organisation.

Modernes Förderwesen

• Drei Wochen vor einer Wahl müssen Wahl-

berechtigte die Möglichkeit haben, die
Briefwahl persönlich zu beantragen und

• Einfachere Gestaltung der Wahlkartenwahl,

um die Anzahl der ungültigen Briefwahl-

stimmen zu senken

Prüfung, bestehende Datenbanken in eine umfassende Transparenzdatenbank zu inte-grieren, sowie Verbesserung der Datenqua-lität und des Datenaustausches, um eine gesamthafte Sichtweise zu ermöglichen

Ausarbeitung einer bundesweiten För-derstrategie unter Einbeziehung der Ge-bietskörperschaften mit Schwerpunkten, Volumina und Zielen, serviceorientierte Organisation sowie einer klaren Aufgaben-zuordnung der Fördergeber

unmittelbar im Anschluss auch auf der Gemeinde ihre Stimme abzugeben.

o Dafür ist es notwendig, sich an die

Lebensrealität der Bürgerinnen und

Bürger anzupassen und beispielsweise

auch Abendtermine zu ermöglichen.

o Den Wahlberechtigten, die selbstver-

• Briefwahl auf dem Postweg analog zu Pa-
ketsendungen nachvollziehbar machen (z.B.
mit Barcode). Zumindest der Eingang bei
der Wahlbehörde sollte bestätigt werden.
• Ausweitung des behindertengerechten
Wahlrechts – Einführung barrierefreier
Stimmzettel und Wahlinformationen

Nachhaltige öffentliche Vergabe sicherstellen

ständlich einen Identitätsnachweis liefern

müssen, sind adäquate Rahmenbedingun-

gen zu bieten (getrennter Raum, Wahlzel-

• Prüfung einer etwaigen flexibleren Rege-

lung für gemeindeübergreifende Wahllokale

und Wahlsprengel

Einführung von ökosozialen Vergabekri-terien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind

o Einsatz für eine Stärkung der Regionalität im Rahmen EU-rechtlicher Vergaberichtlinien

o Im Sinne des beschlossenen Best-Bie-ter-Prinzips muss der Fokus auf Qualitäts-kriterien liegen.

Verlängerung der Schwellenwerte-Ver-ordnung und Prüfung der Anhebung der Schwellenwerte im Sinne der Förderung der regionalen und ökosozialen Marktwirtschaft

le, ausreichend Zeit). Die Verwahrung der

Stimmen liegt in der Verantwortung der

Gemeinde und muss durch eine versiegelte

Urne sichergestellt werden.

o Bestehende Regelungen zur Mitnahme

von Briefwahlkarten sowie deren Versand

bleiben aufrecht.

o Die Regelung bzgl. der Abgabe der Stim-

me mittels Briefwahlkarte in einem frem-

den Wahllokal bleibt bestehen. Wie bis-

her zählt die Bezirkswahlkommission diese

Stimmen aus.

• Prüfung von elektronischen Alternativen zur

physischen Auflage des Wählerverzeichnis-

ses in Gemeinden

• Prüfung der vorgeschriebenen Größe der

Wahlbehörden im Hinblick auf eine mögli-

che Verkleinerung

• Aufsichtspflichtige und Begleiterinnen bzw. Be-

gleiter für Menschen mit besonderen Bedürf-

nissen dürfen im Wahllokal anwesend sein.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Prüfung der Kammerwahlordnungen unter Einbeziehung der betroffenen Kammern, um Wahlen transparenter, für die Wahlbe-rechtigten serviceorientierter zu gestalten und Missbrauch hintanzuhalten

Prüfung einer einheitlichen Abgeltung von Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer

Prüfung der Einrichtung eines Pools für Bür-gerinnen und Bürger zur Beschickung der Wahlkommissionen hinsichtlich der von den Parteien nicht besetzten Beiratspositionen.

Prüfung einer Fristfestlegung bei Neuwahl-beschluss durch den Nationalrat.

In der Vergangenheit wurden gerade in der Zeit vor Wahlen Beschlüsse gefasst mit lang-fristiger Auswirkung auf das Bundesbudget, ohne dass diese Beschlüsse den regulären Prozess einer Begutachtung durchlaufen sind. Daher sollen, unter Einbeziehung aller Par-lamentsparteien, Maßnahmen geprüft wer-den, um in Vorwahlzeiten nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln im Parlament sicherzustellen und die üblichen Prozesse im Gesetzgebungsverfahren einzuhalten.

o Schaffung eines zentralen Transparenz-registers

• Recht auf Zugang zu Informationen (unab-

hängig von der Form der Speicherung)

• Einschließlich Zugang zu (bereits angelegten)

Dokumenten

• Kein Informationsrecht, soweit und solange

die Geheimhaltung erforderlich und verhält-

nismäßig ist:

o aufgrund der Vertraulichkeit personenbe-

zogener Daten im Sinne der DSGVO,

o aufgrund außen– und integrationspoliti-

scher Gründe,

o zur Wahrung von Geschäfts- oder Betriebs-geheimnissen, sofern diese durch inner-staatliches oder EU-Recht geschützt sind,

o wegen der Vertraulichkeit von Beratungen von Behörden, sofern eine derartige Ver-traulichkeit gesetzlich vorgesehen ist,

o zum Schutz laufender Ermittlungs-, Gerichts- und Disziplinarverfahren.

• Missbrauchsklausel in Anlehnung an das

UIG bzw. Auskunftspflichtsgesetz

• Übermittlung der Informationen bzw. Do-

kumente unverzüglich, jedenfalls binnen 4

Wochen, in begründeten Fällen ist die Frist

auf insgesamt 8 Wochen zu verlängern

• Gebührenfrei

Kontroll- und Transparenzpaket Informationsfreiheit

o im Interesse der nationalen Sicherheit, der

umfassenden Landesverteidigung oder

der Aufrechterhaltung der öffentlichen

Ordnung und Sicherheit,

o zur Vorbereitung einer behördlichen

• Rechtsschutz analog zum Umweltinforma-

tionsgesetz; Entscheidungsfrist: 2 Monate

nach Einlangen, 2 Monate Entscheidungs-

frist des Landesverwaltungsgerichts

Abschaffung des Amtsgeheimnisses/ der Amtsverschwiegenheit

Aufhebung von Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG

Neu: Einklagbares Recht auf Informations-freiheit

Richtet sich an:

o die Organe der Gesetzgebung,

o die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landes-verwaltung betrauten Organe,

o Organe der Selbstverwaltung o Organe der Justizverwaltung

die Volksanwaltschaft sowie eine vom Land für den Bereich der Landesverwaltung ge-schaffene Einrichtung mit gleichwertigen Aufgaben wie die Volksanwaltschaft

o Unternehmen, die der RH Kontrolle unterliegen – mit Ausnahme börsenno-tierter Unternehmen

Pflicht zur aktiven Informationsveröffentli-chung (im Verfassungsrang)

o Informationen von allgemeinem Interesse (einfachgesetzlich zu regeln) sind in einer fur jedermann zuganglichen Art und Wei-se zu veroffentlichen, insbesondere Studi-en, Gutachten, Stellungnahmen, Verträge ab einem festzulegenden Schwellenwert (Veröffentlichung in angemessener Frist, einfachgesetzlich festzulegen)

Entscheidung,
o sofern ein erheblicher wirtschaftlicher
oder finanzieller Schaden einer Gebiets-
korperschaft oder eines sonstigen Selbst-
verwaltungskorpers droht,

• Die weisungsfreie und unabhängige Daten-

schutzbehörde soll als Beratungs- und Ser-

vicestelle den umfassten Institutionen zur

Seite stehen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Modernes Parteiengesetz als Grundpfeiler für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens

• Prüfung, ob Verstöße gegen die Spenden-

verbotsregelungen ab einer gewissen Gren-

ze auch Sanktionen gegenüber wissentlich

handelnden Spenderinnen und Spendern

auslösen

• Ausdehnung des Spendenverbots für

• Auslandsspenden: Evaluierung der Rege-

lungen zum Spendenverbot von ausländi-

schen natürlichen und juristischen Personen

hinsichtlich der Vollziehbarkeit

• Zur Bürokratievereinfachung werden Spen-den bis zu einer Bagatellgrenze von 100

Mehr Transparenz

Unternehmen, an denen die öffentliche

Hand direkt oder indirekt beteiligt ist

Euro nicht in die Spendenobergrenze von 750.000 Euro eingerechnet

• Stärkung der Prüfungsrechte des Rech-
nungshofs: Zusätzlich zu den bestehenden
Befugnissen des Rechnungshofs nach dem
Rechnungshofgesetz, insbesondere die
Parteienförderung zu kontrollieren, werden

o Legistische Präzisierung einer Frist, inner-halb der die politischen Parteien einge-hende Spenden zu überprüfen und gege-benenfalls abzulehnen haben

Bundespräsidentenwahlgesetz – analoge

Regelungen vorsehen

folgende Ausweitungen der Kontrollrechte angestrebt:

o Der Rechnungshof erhält originäre und direkte Kontroll- und Einschaurechte bei konkreten Anhaltspunkten zur Feststel-lung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Rechenschaftsberichts der Parteien und der Einhaltung des Parteiengesetzes.

o Zusätzlich kann der Rechnungshof bei be-

gründetem Verdacht auf Verletzung des

Parteiengesetzes von sich aus jederzeit

tätig werden und prüfen.

• Alle Spenden (Einzelspenden) über 500

Euro sollen bis spätestens drei Monate nach

Erhalt der Spende veröffentlicht werden.

Offenlegung, auf welcher Organisationsebe-ne (Bund/Land/Bezirk/Gemeinde) bzw. bei welcher Teilorganisation oder nahestehen-den Organisation die Spende angefallen ist

o Einzelspenden ab 2.500 Euro sind wie bisher unverzüglich zu veröffentlichen.

Klarstellung: Über rechtlich verbindlich fest-gelegte Mitgliedsbeiträge hinausgehende Zuwendungen des einzelnen Mitglieds wer-den als Spende behandelt.

Höhe der meldepflichtigen Mitgliedsbeiträ-ge unter 7.500 Euro evaluieren

Erstellung und Veröffentlichung von Bewer-tungsrichtlinien für Sachspenden und le-bende Subventionen

Anonyme Spenden auf maximal 200 Euro begrenzen

Prüfung der Nachvollziehbarkeit von Zuwen-dungen von Berufs- und Wirtschaftsverbän-den sowie anderer Interessenvertretungen

Erfassung bzw. Verhinderung von Um-gehungsstrukturen: Evaluierung und An-passung des Begriffs der nahestehenden Organisationen zur Vermeidung von Umge-hungskonstruktionen unter Beachtung der Empfehlungen des Rechnungshofs

Anpassung des Bundespräsidentenwahlge-setzes hinsichtlich der Transparenzregelun-gen des Parteiengesetzes (u.a. Prüfkompe-tenz für RH, Wahlkampfkostenobergrenze und Spendenobergrenze)

Inhalte des Rechenschaftsberichts

Neustrukturierung der Gliederung des Rechen-schaftsberichts hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen in Anlehnung an das UGB (und Festlegung der Rechnungslegungsgrundsätze)

o unter Beibehaltung der Informationen über Kredittilgungen

o unter Beibehaltung der Informationen über Investitionen

o unter Beibehaltung der Informationen über Beteiligungen

o unter Beibehaltung der Informationen von Geldflüssen nahestehender Organisatio-nen

o unter zusätzlicher Ausweisung von Geld-flüssen innerhalb der Parteiorganisationen

Bund: Bilanzierung der Bundespartei

Land: Rechenschaftsbericht mit zusätzlichen Ausweisen der Immobilien, Kredite und Darlehen von dritter Seite über 50.000 Euro; Kredit- bzw. Darlehenshöhe, Laufzeit, Anga-ben zur Bank/Person und die konkreten Ver-tragskonditionen sind dem Rechnungshof bekannt zu geben

Detaillierte Einnahmen- und Ausgaben-aufstellung von Bezirksorganisationen, Sta-tutar- und Landeshauptstädten

Prüfung der Konkretisierung der Zwecke, für welche die Mittel der Parteienförderung verwendet wurden

Ausweisung der nahestehenden Organisationen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Präzisierung der Verpflichtung zur Offenle-gung der Rechtsgeschäfte zwischen staatli-chen Stellen und Parteiunternehmen (Rich-tung und jeweiliger Umfang der Geldflüsse gegenüber dem Rechnungshof)

Aufbewahrungspflichten: Die Pflicht, die Bücher aufzubewahren, sollte auf sieben Jahre festgelegt werden.

Zeichnungsregister im Parteienregister, ähn-lich wie im Firmenbuch oder Vereinsgesetz

Impressumspflicht bei politischen Inseraten

Sponsoring und Inserate

• Jeweils gesonderter Ausweis von Einnah- • Erfassung von Inseraten in Medien, deren
men aus Sponsoring und Inseraten bei Medieninhaber eine nahestehende Orga-
den einzelnen Organisationseinheiten ent- nisation oder eine Gliederung der Partei ist
sprechend der Rechenschaftsberichte

Sanktionen

Wahlwerbungskosten

• Pflicht zur Veröffentlichung eines eigenen

Rechenschaftsberichts nach definierter

Gliederung über die Wahlwerbungsaus-

gaben innerhalb von sechs Monaten nach

der Wahl (RH-Prüfung dann im Rahmen der

regulären Prüfung des jährlichen Rechen-
schaftsberichts)

vom Stichtag bis zum Wahltag zu verste-hen sind (unabhängig von Rechnungs- und Zahlungsterminen)

• Evaluierung des neu eingeführten Moni-

toring-Verfahrens zu den Wahlwerbungs-
ausgaben

Grundsätzliche Überprüfung des Sanktio-nensystems des PartG auf Vollständigkeit und Transparenz, insbesondere:

o Sanktionen für nicht fristgerechte Abgabe des Rechenschaftsberichts

o Sanktion für fehlenden Ausweis der Wahlwer-bungsausgaben im Rechenschaftsbericht

o Klare Verjährungsfristen für Verstöße ge-gen das Parteiengesetz

o Beginn der einjährigen Verjährungsfrist bei verwaltungsstrafrechtlichen Regelun-gen gegen individuelle Entscheidungsträ-ger erst ab dem Zeitpunkt der Übermitt-lung des Rechenschaftsberichts

• Fixe und erhöhte Strafen bei Überschrei-

tung der Wahlwerbungsausgaben:

o 0 -10% Überschreitung: 15%

o 10 – 25% Überschreitung: 50% des 2.

Überschreitungsbetrages

o 25 – 50% Überschreitung: 150% des 3.
Überschreitungsbetrages

• Registrierungspflicht für Personenkomitees

beim RH (anstatt UPTS) mit Einverständni-

serklärung der begünstigten Partei; Eva-

luierung einer Registrierungspflicht auch

für „Third Parties“ (z.B. Vereine), deren

Ausgaben jenseits eines Freibetrages (z.B.

bundesweite Wahlen 7.500 Euro, Gemein-

derats- und Landtagswahlen entsprechend

niedriger) liegen

Weniger Bürokratie

Klare Differenzierung zwischen Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft

o Ehrenamtliches zivilgesellschaftliches

Engagement, das ohne Gegenleistung

getätigt wird, soll durch die Regelung des Parteiengesetzes nicht beschränkt werden. Diesbezüglich ist eine Regelung speziell zu Sachspenden zu prüfen.

o Über 50% Überschreitung: 200% des 4.

Überschreitungsbetrages

• Ausdrückliche legistische Klarstellung, dass unter Wahlwerbungsausgaben aus-

• Prüfung möglicher gesetzlicher Rege-

lungen, welcher Organwalter für falsche,

unrichtige, unvollständige Meldungen die

Verantwortung zu tragen hat

Mehr Transparenz bei
Stellenbesetzungen

schließlich Aufwendungen im Zeitraum

Erweiterung der Prüfzuständigkeit des RH auch auf Unternehmen ab einer öffentlichen Beteiligung von 25 % mit Ausnahme der börsennotierten Unternehmen

Evaluierung von Bestellungen von Ge-schäftsführungsorganen (insb. Vorständen) in Unternehmen mit staatlicher Beteili-gung mit der Zielsetzung der Verbesserung der Transparenz und Objektivierung bei Bestellungsvoraussetzungen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Justiz &
Konsumenten-

schutz

Die österreichische Justiz mit all ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt
entscheidend zu einem funktionierenden
Rechtstaat bei. Eine effiziente und

qualitätsvolle Justiz sorgt für Rechtssicherheit

undRechtsfriedeninÖsterreichundermöglicht
dadurch das nötige Vertrauen seitens der
Bürgerinnen und Bürger. Sie ist somit der
Grundpfeiler eines jeden Rechtsstaates und
jeder Demokratie. Vor diesem Hintergrund
bekennen wir uns als Bundesregierung zu
einer ausreichend ausgestatteten Justiz. Dies

ist die Voraussetzung für eine Absicherung
der unabhängigen Gerichtsbarkeit und für die

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.

Die Justiz muss sich dabei den wechselnden
Herausforderungen unserer Zeit stetig
anpassen. Sie soll rasch, zuverlässig und
bürgernah handeln. Dazu ist es etwa
notwendig, die Digitalisierung weiter
voranzutreiben und das Service für die
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
weiter auszubauen. Diese und andere
innovative Lösungen sollen insgesamt den
Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur
Justiz erleichtern. Weiters sind insbesondere
die Beschleunigung von Verfahren, die
Optimierung von Arbeitsabläufen und die
Nutzung von Synergieeffekten wesentliche
Bausteine einer leistungsfähigen Justiz, die
somit zu einem starken Wirtschaftsstandorts
und einer lebendigen Zivilgesellschaft

beiträgt.

Im Rahmen des Straf- und Maßnahmenvollzugs

sorgt die österreichische Justiz auch
wesentlich für die Sicherheit unserer

Bevölkerung. In allen Vollzugsanstalten sollen daher die notwendigen und zeitgemäßen Sicherheitsstandards gewährleistet und die Resozialisierung der Inhaftierten gefördert werden.

Darüber hinaus muss der Rechtsbestand auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse stetig evaluiert und im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen

Entwicklungen modernisiert werden. So muss beispielsweise das Strafrecht neue Bedrohungslagen abbilden, um die Bevölkerung effektiv zu schützen und die Korruptionsbekämpfung effektiv voranzutreiben. Der Opferschutz soll gestärkt und auf neue Phänomene, wie beispielsweise „Hass im Netz“, muss wirkungsvoll reagiert werden. Im Wirtschaftsrecht und Konsumentenschutz gilt es, durch einen klugen Interessensausgleich Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich positiv auf das tägliche Leben der Menschen auswirken. Und im Bereich Wohnen wollen wir leistbare Mieten, die Bildung von Eigentum, Nachhaltigkeit und Fairness fördern.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Justizverwaltung

Ressourcen/Personal

• Ausstattung der Justiz mit erforderlichen
Ressourcen, um Verfahren rasch und quali-
tätsvoll durchführen zu können, nicht nur zur
Aufrechterhaltung des Betriebs, sondern
auch zur Verbesserung und für anstehende
Reformen
• Unterstützung des Bundesverwaltungsge-
richts (BVwG) zum zügigen Abbau der an-
hängigen Verfahren im Bereich der Asyl-
und Fremdenverfahren.
o Mehr wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie Prüfung zusätzli-

Nachhaltige Sicherung des exekutiven und nichtexekutiven Personalstandes im Bereich des Strafvollzuges

Behördeneigene Expertenstruktur, insbe-sondere im strafrechtlichen Ermittlungsver-fahren weiter ausbauen (Wirtschaft, Finan-zen, IT).

Evaluierung der Tätigkeiten von Richte-rinnen bzw. Richter, Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger und Kanzleikräften, um Abgrenzungen, Zuständigkeiten und Aufgabenzuteilungen klarer zu definieren

samt verbesserten Möglichkeiten zur Ein-bringung und zum Empfang von justiziel-len Schriftstücken

o Implementierung von regionalen Jus-tiz-Servicecentern (Helpdesk), die über eine entsprechende personelle Ausstat-tung verfügen, um einen Großteil der Bürgeranfragen rasch und unbürokratisch erledigen zu können

Einrichtung eines zentralen Telefoncenters mit dem Ziel, als First-Level-Support sämt-liche eingehende Telefonate entgegenzu-nehmen und einen Großteil der Anfragen rasch und unbürokratisch zu erledigen

o Bekenntnis zum und Erhalt des Amtstages

o Bekenntnis zum Erhalt der derzeitigen Gerichtsstruktur

o Medienarbeit bei Gericht und Staatsan-waltschaft professionalisieren (Aus- und Fortbildung) und Öffnung für nicht-rich-terliches Personal

o Verpflichtende Veröffentlichung im RIS zu-mindest von Urteilen der Oberlandesge-richte

o Förderung einer für Laien verständliche-ren Sprache in der Justiz.

Pilotprojekt und Evaluierung gemeinsam mit der Wissenschaft

cher Planstellen

Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger erleichtern

• Ausstattung der Datenschutzbehörde mit

ausreichenden Ressourcen

• Evaluierung der Gerichtsgebühren und allfäl-

lige Gerichtsgebührensenkung, insbesondere

bei Rechtsmittelinstanz und Privatanklagen

• Evaluierung und Novellierung des Privatbe-teiligtenanschlusses (sollte „bürgerfreundli-cher“ werden, wo einfach möglich; Staats-

Sachverständigen- und Dolmetscherrecht – Qualität erhöhen

• Neuordnung der Verfahrenshilfe unter
Einbeziehung der Rechtsanwaltskammer

anwaltschaft sollte Schadenersatzanspruch für Geschädigten übernehmen können)

Erhöhung der Qualität von SV-Gutachten, Erstellung von Richtlinien für formale Min-destvoraussetzungen (u.a. psychiatrische Gutachten), Betonung der Fallmanage-ment-Verantwortung des Gerichts, Nach-schärfungen beim Rezertifizierungsverfahren.

Evaluierung und Überarbeitung der Gebüh-renordnungen der Sachverständigen und Dolmetscherinnen und Dolmetscher, insbe-sondere unter Berücksichtigung der Tarife sowie Qualitätskriterien mit dem Ziel der At-traktivitätssteigerung (wo nötig, auch finan-zielle Erhöhung der Tarife) und in diesem Zusammenhang Prüfung von Insourcing.

• Ersatz von Kosten im Falle eines Freispruchs

im Strafverfahren erhöhen (Novellierung §

393a Abs. 1 StPO unter Anknüpfung an die

„AHK“)

Ausbau der Digitalisierung

Bürger-/Bürgerinnen- und Unternehmensservice

• Weiterführung der strategischen Initia-

tive „Justiz 3.0“ zur Digitalisierung der
Aktenführung

o Orts- und zeitunabhängige Akteneinsicht samt Information zum Verfahrensstand, un-ter Beibehaltung physischer Akteneinsicht

Umsetzung eines modernen und zeitgemä-ßen Bürger-/Bürgerinnen- und Unterneh-mensservice, Anliegen in digitaler Form herantragen sowie rasche und unbürokrati-sche Auskunft für Bürgerinnen und Bürger.

o Schaffung einer digitalen Plattform für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unterneh-merinnen und Unternehmer zur nutzer-zentrierten Bündelung zur Bereitstellung der erforderlichen Verfahrensinformati-onen (allen voran Akteneinsicht, Verfah-rensstand, Verhandlungstermine, Edikte)

o Verpflichtendes digitales Verfahrensma-

nagement für die gesamte Gerichtsbar-

keit bis Ende 2022 bei Berücksichtigung

des nötigen Ressourcenbedarfs

o Strukturierte personenbezogene Über-sicht zu Verhandlungsterminen sowie der Möglichkeit zur Mitteilung von Terminprä-ferenzen für Verfahrensbeteiligte

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Ausweitung des elektronischen Rechtsver-kehrs insbesondere zur Strukturierung von Anträgen im Firmen- und Grundbuch

o Ressortübergreifende Nutzung moderner Analysewerkzeuge in Großstrafverfahren

o Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung gerichtlicher Entscheidun-gen durch automatisierte Literaturrecher-che und Aufbereitung von digitalen Akten sowie zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit durch öffentliche Zurver-

Einführung der elektronischen Akteneinsicht im Strafverfahren analog zum Zivilverfahren (webERV)

Einführung elektronischer Benchmark- und Controllingsysteme auf Ebene der Justizan-stalten und Zentralstelle mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit, Stärkung der Re-sozialisierung und Entlastung der Justizwa-che

Weiterentwicklung des Auswahl- und Auf-nahmeverfahrens für den richterlichen Vor-bereitungsdienst im Sinne eines modernen, transparenten und objektiven Prozesses anhand objektiver Kriterien zur Berufsquali-fikation unter Mitwirkung externer Prüferin-nen und Prüfer

o Verlängerung der Gerichtspraxis auf neun Monate

o Bei Abweichung der Bestellung vom Vor-schlag des Personalsenats muss eine aus-reichende Begründung erfolgen.

Evaluierung der Kostentragung der Fami-lien- und Jugendgerichtshilfe im Rahmen des Finanzausgleichs

fügungstellung von anonymisierten rechts-

kräftigen gerichtlichen Entscheidungen

Zivilrecht

Berufsbild Richterin bzw. Richter/Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Familien- und Eherecht

Förderung der Durchlässigkeit zwischen der ordentlichen und der Verwaltungsgerichts-barkeit (in beide Richtungen) und Schaf-fung von bundesweit einheitlichen Ausbil-dungsstandards unter Berücksichtigung der Vorteile der jeweiligen Systeme, Aus- und Fortbildung. Neue Mitglieder der Verwal-tungsgerichte sollen weiterhin vorwiegend aus der Verwaltung kommen, um die erfor-derliche Praxiserfahrung aus dem Vollzug sicherzustellen.

Ausweitung und Förderung der Zugangs-möglichkeit verwandter Berufsgruppen zum Richter-/ Staatsanwaltsberuf und umgekehrt

Prüfung einer österreichweiten Vereinheit-lichung und Professionalisierung der Justi-zaus- und -fortbildung unter Einbeziehung der Wissenschaft

Ergänzung der richterlichen und staatsan-waltlichen Regelausbildung um ein ver-pflichtendes Modul „Umweltstrafrecht“ und „Technikklauseln“ (Stand der Technik, Re-geln der Technik, Stand der Wissenschaft) und Bedeutung von grundsätzlich unver-bindlichen Normen“

Schaffung geeigneter Rahmenbedingun-gen zur Attraktivierung des Amtes des Familienrichters

o Erfahrene Richterinnen bzw. Richter und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte aus den Instanzen sollen künftig ihre erreichte „Gehaltsposition“ in eine funktional nied-riger entlohnte Position, z.B. die der Fa-milienrichterin bzw. des Familienrichters, mitnehmen können.

Flexibilisierung des starren Gehaltsschemas von Richterinnen bzw. Richtern und Staats-anwältinnen bzw. Staatanwälten.

Weiterentwicklung des Familien- und Ehe-rechtes, um es anwendungsorientierter an die heutigen gesellschaftlichen Lebensreali-täten anzupassen, unter anderem durch He-rausarbeiten von Unterschieden zwischen dem Institut der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft als alternativem Modell. Dabei sollen u.a. Regelungen wie Zweck der Ehe, Mitwirkungspflichten, gemeinsames Woh-nen, Unterhaltszahlungen, Pensionssplitting und das Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu gefasst werden, wobei Grundsätze wie Schutz der Kinder, Schutz der schwächeren Partnerin bzw. des schwä-cheren Partners, Vermeidung verletzender Auseinandersetzungen und alle Formen des Zusammenlebens im Mittelpunkt der Überlegungen stehen sollen.

o Es besteht Übereinstimmung insbesonde-re bei folgenden Punkten:

Rechtliche Information vor Eheschließung und Verpartnerung (am Standesamt)

– Verkürzung des Zerrüttungszeitraumes

Weitere Anpassungen bei abstammungs-rechtlichen Fragen bei Kindern in Ehe zweier Frauen und bei Kindern in verschiedenge-schlechtlicher eingetragener Partnerschaft

Maßnahmenpaket gegen Zwangsehe. Prü-fung (auch unter Heranziehung internatio-naler Beispiele) der Anhebung des Eheal-ters auf 18 Jahre und des Verbots der Heirat von Cousins. Erb- und familienrechtliche Re-gelungen (z.B. Unterhalt) im Fall von Nichti-gerklärung von Kinderehen und Mehrfache-hen müssen evaluiert und novelliert werden.

Festhalten am Verbot der Leihmutterschaft und Maßnahmen gegen ihre Kommerziali-sierung

Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden

Modernisierung, Vereinfachung, Rechts­ sicherheit des Kindesunterhaltsrechts

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Erleichterung einvernehmlicher Lösungen (Information über die mögliche Unter-haltsleistung) über den Unterhalt gemein-samer Kinder

o Grundlegende Vereinfachung der materi-ell-rechtlichen Unterhaltsbemessung

o Klarere Regelungen beim Doppelresi-denzmodell

o Beschleunigung des Unterhaltsverfahrens, insbesondere des Unterhaltsvorschuss-rechts (einfacherer Zugang zum Unter-haltsvorschuss)

o Erhöhung der Rückersatzquote (besserer und effizienterer Ressourceneinsatz) bei der Hereinbringung von Unterhaltsvor-schüssen beim Unterhaltspflichtigen.

Weitere Modernisierung des Kindschafts-rechts

o Prüfung der Möglichkeit einer gesetzli-chen Regelung des Doppelresidenzmo-dells

o Etablierung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall – keine gemeinsame Obsor-ge bei innerfamiliärer Gewalt und erhebli-cher Verletzung der Obsorgepflicht

o Beschleunigung der Obsorge- und Kon-taktrechtsverfahren

o Stärkere Reglementierung des Verfahrens nach zwangsweisen Kindesabnahmen

Ersatz des Personalstatuts durch den An-knüpfungspunkt „gewöhnlicher Aufenthalt“ unter Berücksichtigung der damit verbun-denen Problemstellungen (keine Anwen-dung von Rechtsordnungen, die mit der ös-terreichischen Rechtsordnung unvereinbar sind) im internationalen Privatrecht

• Prüfung der Modernisierung des Übernah- • Evaluierung und Prüfung einer verein-
merechts zur Hintanhaltung im europäi- fachten Umwandlung von Vereinen in
schen Vergleich überschießender Regelun- Genossenschaften
gen (insbesondere bestehende Regelung
zum „creeping in“) • Prüfung einer Reform des Exekutionsrechts
zur Steigerung der Effizienz des Exekutions-
• Überprüfung und Anpassung des Kartell- verfahrens
rechts auf europäischer und nationaler Ebe-
ne in Bezug auf das moderne Wirtschafts- • Evaluierung der haftungsrechtlichen Sorg-
leben faltsanforderungen bei der Kontrolle und
Pflege von Bäumen und Wäldern mit dem
• Stärkung staatlicher Zivil- und Wirtschafts- Ziel, Österreichs Bäume und Wälder zu er-
gerichtsbarkeit durch Erweiterung dispo- halten und unnötiges Zurückschneiden oder
sitiver Verfahrensmodelle mit Einwilligung Fällen von Bäumen zu verhindern (Wegehal-
beider Parteien (z.B. Fast Track Verfahren). terhaftung)

• Reform und Attraktivierung des Privatstif-

tungsrechts im internationalen Vergleich

unter Stärkung der Begünstigtenstellung

Reformen im Strafrecht und

Reform des Unterbringungsrechts

• Evaluierung der Unterbringungsvorausset-

zungen und -praktiken

verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten

Strafprozessrecht

Unabhängige Justiz und Korruptionsbekämpfung

• Klärung der politischen Verantwortung durch Festmachung eines Weisungsrechts

• Schaffung der gesetzlichen Vorausset-zungen für eine bessere Vernetzung der

• Klarere Aufgabenverteilung zwischen

Polizei, Amtsärztinnen und Amtsärzten,

Psychiatrien und Gerichten

Die Staatsanwaltschaft muss unabhängig von Beeinflussungen arbeiten können

Stärkung der Staatsanwaltschaften zur un-abhängigen Ermittlungsarbeit im verfas-sungsrechtlichen Rahmen durch:

o Stärkung der Stellung der Gruppenleiterin bzw. des Gruppenleiters

o Bei besonders öffentlich verhangenen Ver-fahren Mehraugenprinzip

Zivil- und Wirtschaftsrecht

Weitere Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen, z.B. durch einen Ausbau der Digitalisierung im Gesell-schaftsrecht, Einführung einer strukturierten Eingabe in das Firmenbuch und die Ermög-lichung von Firmenbuch-Eingaben.

Flexibilisierung des Kapitalgesellschafts-rechts (GmbH, AG): Die bestehenden Rege-lungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibi-lisiert werden (unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger).

o Entfall von vermeidbaren Berichten

o Transparenz von Erledigungsdauer des internen Berichtswesens im Rahmen des Ermittlungsaktes

o Stärkung der fachlichen Ressourcen (insbe-sondere IT- und Wirtschaftsexpertise)

o Evaluierung des vorgelagerten Rechtschut-zes durch Journaldienst

o Verkürzung der Ermittlungsverfahren

Anlassbezogene strukturierte und unabhän-gige Mitwirkung der Ermittlungseinheiten bei der Korruptionsbekämpfung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Überarbeitung des Sanktionensystems durch Erweiterung und attraktivere Ge-staltung der Möglichkeiten diversioneller Erledigung

o Schließung von Lücken im Korruptionsstraf-recht (z.B. Einbeziehung von Personen in die Bestechungsbestimmungen, die sich um eine Funktion als Amtsträger bewerben)

Reformen im Strafvollzug

Moderner Strafvollzug

o Überprüfung und Überarbeitung der pro-zessualen Bestimmungen

Das Strafrecht sollte in einzelnen Punkten evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden, so insbesondere

Zielgerichtetere Verfolgung von Jugendstraf-taten sowie effiziente Resozialisierung mit Bündelung der notwendigen Kompetenzen

• Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes

durch klarer und strukturierte Handlungsan-

leitungen und Ausweitung des elektronisch

überwachten Hausarrestes.

• Effektive Beschäftigungsmodelle für Insas-sen hin zu überregionaler Gliederung unter-

• Verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug dau-erhaft tätigen Externen

• Sicherheitsrelevanten Vorfällen zu jeder Tages- und Nachtzeit effektiv begegnen – Nachtdienstkapazitäten verstärken, insbe-

Strafprozessrecht modernisieren

Modernisierung des Haupt- und Rechtsmit-telverfahrens, u.a.:

o Einführung der Verpflichtung zur Struktu-rierung des Verhandlungsablaufs in Form eines Rechtsgesprächs

o Präzisierungen im Bereich des Ablaufs der Beweisaufnahme in der Hauptverhand-lung (z.B. Recht der Verteidigerin bzw. des Verteidigers auf nicht unterbrochene Fragestellung)

o Audiovisuelle Aufzeichnung der Haupt-verhandlung

o Moderne Protokollierungsbestimmungen unter Ausweitung des Einsatzes geeigne-ter und benutzerfreundlicher Spracher-kennungsprogramme

o Verpflichtung der bzw. des bestellten Sachverständigen, zu widerstreitenden Er-gebnissen eines Privatsachverständigen-gutachtens Stellung zu nehmen

o Prüfung und Klarstellung des Einsatzes von Expertinnen und Experten bei der Staatsanwaltschaft und der Behandlung der von ihnen erarbeiteten Ergebnisse in strafprozessualer Hinsicht

Prüfung der Ausweitung des Antrags auf Einstellung nach § 108 StPO

Prüfen des Umfangs eines Beweisverwer-tungsverbots bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnah-me im konkreten Strafverfahren und in an-deren Verfahren

schiedlicher Betriebs- und Ausbildungsbe-reiche.

• Die Ressourcen zur Erfüllung des Resozia-

lisierungsauftrags müssen zielgerichtet pri-

mär bei jenen Personen eingesetzt werden,

deren Lebensmittelpunkt auch nach Verbü-

ßung der Haftstrafe in Österreich liegt. Po-

tentiell zu überstellende Insassen sind daher

zeitnah nach der rechtskräftigen Verurtei-

lung in Übergangsabteilungen anzuhalten.

• Gewährleistung der notwendigen und zeit-

gemäßen Sicherheitsstandards in allen Jus-

tizanstalten durch bauliche und technische

Maßnahmen (u.a. Drohnenabwehr, Mobil-

funkblockaden, Körperscanner, Videoanaly-

se und Maßnahmen zur Prävention von ge-

fährlichem Verhalten).

• Notwendige Sanierungs- und Modernisie-

rungsmaßnahmen von Justizanstalten.

• Bedarfsorientierte Einrichtung von Sicher-

heitsabteilungen für besonders gefährliche

Insassen.

• Bestmögliche Sicherheitsausstattung aller

Justizwachebediensteter (u.a. Kombi- und

Stichschutzwesten).

sondere die der Einsatzgruppenmitglieder
und Mitglieder der Brandschutzgruppe/Be-
triebsfeuerwehr.
• Kooperation der für Sicherheits- und Einsat-
zangelegenheiten befassten Sektionen im
Innenministerium sowie Justizministerium
zur künftigen Bewältigung von Sonderla-
gen, um im Ernstfall rasche Kommunikati-
onskanäle zur Verfügung zu haben und die
Sicherheit der Bevölkerung bestmöglich
zu gewährleisten (Synergieeffekte durch
gemeinsame Schulungsmaßnahmen und
Übungen sicherstellen).
• Strukturierung des Bereichs der medizini-
schen Versorgung im Strafvollzug zur Effizi-
enzsteigerung und Kostenersparnis.
o Einbeziehung der Insassen in die gesetz-
liche Krankenversicherung ohne Einbezie-
hung der Angehörigen (Standardleistun-
gen).
o Prüfung organisatorischer Alternativen zur
Sicherung der medizinischen Versorgung
der Insassen (z.B. verstärkte Zusammenar-
beit mit öffentlichen und privaten Trägern
mittels Gesamtvertrags statt vieler teurer
Einzelverträge, Bildung von regionalen
Clustern, zeitliche Ausweitung der ärztli-
chen Leistungen in den Anstalten, Koope-
ration mit Bundesheer).

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Ausbau der Projekte Videodolmetsch und Telemedizin (zur Senkung der Ausführun-gen zur Behandlung).

o Stärkung von Erwachsenenschutzvereinen und Bewährungshilfe.

Bedarfsgerechte Ressourcen für Justizwache-beamte und Attraktivierung des Berufsbildes.

Bedarfsgerechte Ressourcen für psychologi-sche, psychiatrische und sozialarbeiterische Betreuung.

Neubewertung von Karrierewegen für Jus-tizwachebeamte in Justizanstalten.

Prüfung der Möglichkeit eines Anspruchs auf bedingte Entlassung mit Auflagen und Einschränkung auf bestimmte Deliktsgrup-pen (Ausschluss von Sexual- und schweren Gewaltdelikten).

Prüfung der Ausweitung der Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit.

Evaluierung der Haftalternativen und Ein-führung eines Maßnahmenpakets bei unter 16-Jährigen.

Verbesserung der Schnittstellen zwischen Strafvollzug und Nachbetreuung.

Berücksichtigung der Kosten des Maßnah-menvollzuges gem. § 21 Abs. 1 StGB im Rahmen des Finanzausgleichs.

Errichtung einer weiteren Sonderanstalt bzw. eines Forensisch-therapeutischen Zen-trums für den Bereich des Maßnahmenvoll-zugs gemäß § 21 Abs. 1 StGB in Fortführung der sog. „Insourcing-Strategie“.

Umwidmung von bestehenden Abteilungen unter Einhaltung des Trennungsgebots und höchstmögliche interne Erweiterung der Kapazitäten zur Bewältigung der Anstiege der Anzahl an Untergebrachten nach § 21 Abs. 1 und 2 StGB.

o Errichtung baulich getrennter Departments für nach § 21 Abs. 2 StGB Untergebrachte möglichst auf dem Areal einer bestehenden Justizanstalt auf Grund steigender Anzahl Untergebrachter (JA Graz-Karlau, Stein, Garsten).

Verhandlung neuer Verträge zur Behand-lung der Insassen in Krankenanstalten.

Überprüfung des Einweisungserfordernis-ses Anlasstat.

Maßnahmen zur Reduktion der Rückfallsge-fahr während der Probezeit.

Haft in der Heimat weiter forcieren

Konsequente und rasche Überstellung aus-ländischer Insassen in deren Heimatstaat zur Verbüßung der Haftstrafe unter Einhaltung rechtsstaatlicher und EMRK-Mindeststan-dards, insbesondere um dort eine eventuell mögliche Resozialisierung zu gewährleisten.

Forcierung bilateraler und multilateraler Überstellungabkommen.

Initiative auf europäischer Ebene, ausrei-chende Rechtsstaatlichkeitsstandards für Gefängnisse in Drittstaaten zu fördern.

Verstärkte Nutzung von Instrumenten wie ein Absehen von einem Teil des Strafvoll-zugs bei freiwilliger Rückkehr in den Hei-matstaat (§ 133a StVG).

Stärkung des Opferschutzes

Minderjährige, die Zeuginnen bzw. Zeugen familiärer Gewalt wurden, sollen Prozessbe-gleitung in Anspruch nehmen können.

Gerichte: Prüfung der Möglichkeit einer Sonderzuständigkeit für Gewalt im sozialen Nahraum und Sexualdelikte (wie bei StAs).

Aus- und Weiterbildung für Fach-StAs sowie Richterinnen und Richter zum Thema; Aus-bau von Supervisions- und Intervisionsange-boten.

Bei Verletzung des Identitätsschutzes bzw. bei bloßstellender Berichterstattung über Opfer von Straftaten: Erhöhung der Ent-schädigungsbeträge im MedienG.

Reform des Maßnahmenvollzugs

Schutz vor Gewalt und Hass im Netz

Zweck der Unterbringung ist einerseits die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und andererseits die erforderliche medizini-sche Behandlung sowie die Resozialisierung.

Überarbeitung der derzeit geltenden Rechts-grundlagen hin zu einem modernen Maßnah-menvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.

Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluierungen zu erhöhten Einweisungszahlen.

Enthaftung von untergebrachten Rechtsbre-chern, ausschließlich wenn durch Gutachten angenommen wird, dass keine weitere gleichartige Straftat begangen wird; Ver-besserung des Prozesses des Entlassungs-managements inner- und außerhalb von Anstalten.

Verfolgung von „Hass im Netz“

o Bündelung der Ressourcen im Zusammen-hang mit Cyberkriminalität für die Staats-anwaltschaften (Spezialzuständigkeit).

o Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter der Justiz in Kooperation mit dem Innenministerium.

Bei Privatanklagedelikten sollte in der StPO für bestimmte Fälle (Hasskriminalität) eine Ermittlungspflicht der Strafverfolgungsbe-hörden eingeführt werden, weil die Ausfor-schung zeit- und kostenintensiv ist.

Opferunterstützung bei „Hass im Netz“.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Entwicklung von rechtlichen Instrumen-ten und Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz, sich effektiv gegen Hass im Netz zur Wehr zu setzen.

o Forcierung von bundesweiter Vernetzung von damit befassten Stellen.

Prüfung auf Effizienz in der Rechtsumsetzung eines digitalen Gewaltschutz-Gesetzes.

o Effektive Instrumente, mit denen Betroffe-ne Sperren gegen Accounts beantragen können, die für festgestellte rechtswidrige Äußerungen missbraucht werden.

o Zwingende Nennung eines Zustellbevoll-mächtigten für Betreiber internationaler sozialer Netzwerke.

Einsetzung einer ressortübergreifenden Task Force zur effizienten Bekämpfung von Hass im Netz und anderer digitaler Krimina-litätsformen.

Um Missbrauch zum Schutz der Konsumen-tinnen und Konsumenten zu verhindern, müssen die qualifizierten Einrichtungen besonders hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

o Umsetzung der EU-Richtline zur Ver-bandsklage als Opt-in-Prinzip mit nie-derschwelligem Schutz gleichgelager-ter Ansprüche vor Verjährung (so lange Musterverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Princip-les, Maßnahmen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs (z.B. Beibe-haltung der Möglichkeit der Prozessfinan-zierung, Beibehaltung der Behelfslösung

o Prüfen der grenzüberschreitenden Ver-braucherrechtsdurchsetzung im Rahmen der EU-weiten Verbraucherbehördenko-operation (gem. VBKG), um österreichi-sche Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen.

o Evaluierung des Inkassowesens: Forderun-

gen müssen transparent und angemessen

ausgestaltet sein, maximale und relative

Obergrenze zum Streitwert einziehen.

• Beiträge zur effektiven Entschuldung und

Armutsbekämpfung.

o Evaluierung der letzten Novelle zum Insol-

Konsumentenschutz

• Bekenntnis zu einer Balance zwischen Wirt-

schaftsstandort und Konsumentenschutz.

• Dauerhafte Finanzierung des Vereins für Kon-
sumenteninformation (VKI).

o Vermeidung von Rechtszersplitterung durch Integration von EU-Rechtsakten weitgehend in bestehende Gesetze (aktu-ell: EU-RL Waren und digitale Inhalte).

österreichischer Prägung inkl. des anwalts-freien Zugangs) sowie dem Ausschluss der Bindungswirkung ausländischer Urteile

o Schlichtungen aufwerten.

venzrecht

o Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto

o Ziel: Finanzierung des VKI über 2020 hinaus

sichern.

o Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI, um auf dieser Grundlage die Finanzie-rung der Tätigkeit des VKI durch den Bund

o Forcierung der Zusammenarbeit der mit Konsumentenschutzangelegenheiten be-fassten Ministerien unter größtmöglicher Bündelung.

o Förderung der Nachhaltigkeit von Produk-ten, Maßnahmen gegen geplante Obso-

Wohnen

Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022)

sowie durch andere öffentliche und private
Mitglieder auf geeignete und dauerhafte
Weise sicherzustellen. Im Sinne einer dauer-
haften und professionellen Lösung im Inte-
resse der österreichischen Konsumentinnen
und Konsumenten und deren berechtigten
Anliegen soll dies so rasch wie möglich ge-
schehen, der VKI wird eingebunden und
wirkt entsprechend mit.
• Effektive Umsetzung des Europäischen
Verbraucherrechts zur Herstellung fairer
Bedingungen.

leszenz (u.a. Haltbarkeit, Reparaturfreund-lichkeit) durch rasche Umsetzung der RL Waren und digitale Inhalte.

Instrumente der Rechtsdurchsetzung rasch an die modernen Geschäftspraktiken anpassen.

o Einsatz für umfassende Nachbesserungen bei der von der EU-Kommission vorge-schlagenen Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen.

Vorrang von Nachverdichtung und Über-bauung vor Versiegelung grüner Wiesen, Förderung von flächenoptimierten Bauwei-sen bei Neubauten.

Vergabe von Wohnbaufördermitteln nur noch unter der Voraussetzung, dass umwelt-schonend gebaut wird.

Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschrei-bungsmöglichkeiten für Neubauten und Sa-nierung: dafür aber Bauweise unter höchs-ten ökologischen Aspekten.

Explizite verfassungsrechtliche Regelung der Vertragsraumordnung zur Erhöhung der Rechtssicherheit (Prüfung der Überführung vom zivilen ins öffentliche Recht).

Überarbeitung der Anforderungen an den sozialen und geförderten Wohnbau in den Bauordnungen mit dem Ziel, dass Wohn-raum unter Anwendung ökologischer Maß-nahmen besser leistbar wird.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Ziel: Durch Abschluss eines neuen FAG soll Österreich in die Lage versetzt werden, eu-

• Die Länder sollen klimarelevante Maßnah-men in den Bauordnungen implementieren.

Wohnungseigentum: Modern, sinnvoll und klar verständlich

ropäischer Spitzenreiter bei Energieeffizi-

enz und der Verwendung von ökologischen

Baustoffen zu werden.

• Aufnahme von Gesprächen mit den Bundes-

ländern mit dem Ziel, dass Bauordnungen

zum Erreichen der Pariser Klimaziele gemäß

dem Reduktionspfad beitragen.

• Die Länder sollen zur Unterstützung der
E-Mobilität im Rahmen der Bauordnungen
Leerverrohrungen allenfalls verpflichtend
vorsehen.
• Im Rahmen der 15a-Vereinbarung zur Ener-
gieeffizienz werden Bezugsgrößen wie Total
Costs of Ownership implementiert.

• Novellierung und Modernisierung des

WEG: Durchsetzbarkeit von notwendigen

Erhaltungsmaßnahmen erhöhen (u.a. Über-

prüfung der verfahrensrechtlichen Vorschrif-

ten), Analyse der Zustellvorschriften und Zu-

stimmungsvoraussetzungen, Erleichterung

der Beschlussfassung, Schaffung von neuen

Mehrheitsverhältnissen (z.B. Elektro-Tank-

stellen und Photovoltaik-Anlage) unter

Wahrung berechtigter Minderheitsrechte.

• Maßnahmen zur Dekarbonisierung sind
nicht mehr unter „Verbesserung“, sondern
unter „Erhaltung“ zu subsumieren.
• Energieeffizienzmaßnahmen können unter
gewissen Voraussetzungen (wie die De-
ckung durch die Rücklagen) auch von qua-
lifizierten Mehrheiten beschlossen werden.
• In Anlehnung an den gemeinnützigen
Wohnbau sind auch im privaten Mehrpar-

Eigentumsbildung fördern

• Regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Wohnbaufördersysteme der Länder un-ter Einbeziehung der systematischen Be-

o Verkürzung des Vorsteuerberichtigungs-zeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Er-werb von Mietwohnungen mit Kaufoption.

• Grundbuchsnovelle: Ausweitung der Auto-

matisierung/Digitalisierung, Reduktion der

Medienbrüche.

teienwohnbau verpflichtende Erhaltungs-rücklagen zu implementieren.

darfsanalyse in Hinblick auf die Schaffung
von leistbarem Eigentum.
• Baukosten senken: Schaffung bundesweit
einheitlicher Regelungen zu technischen
Vorschriften sowie generelle Rücknahme
von ineffizienten Standards und Normen in
Zusammenarbeit mit den Ländern.
• Baukostensenkung durch Beschleunigung
der Bauverfahren im Zusammenwirken mit
den Ländern.
• Mietkauf als sozial orientierter Start ins
Eigentum.

o Mietkauf ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung. Die Transpa-renz der Kalkulation gegenüber der Woh-nungsnutzerin bzw. dem Wohnungsnutzer soll erhöht werden.

o Schaffung eines Ansparmodells für den Miet-Kauf.

Überprüfung des Hypothekar- und Immobi-lienkreditgesetzes hinsichtlich der Weiter-gabe der Kreditkonditionen bei der Über-gabe von der Wohnbaugenossenschaft auf den Mietkaufenden.

Schaffung von leistbarem Wohnraum

• Ziel der Wohnraumpolitik ist es, Wohnraum

leistbarer zu machen, die Bildung von Ei-

gentum zu erleichtern und Mieten günstiger

zu gestalten.

• Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Län-dern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssi-cherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen

o Transparentes, nachvollziehbares Miet-recht für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer

o Hohe Rechtssicherheit und Rechtsdurch-setzbarkeit für Mieterinnen und Mieter so-wie Eigentümerinnen und Eigentümer.

o Transparente Preisbildung, die zu einem leistbaren Mietpreis für die Mieterinnen und Mieter führt und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen wie Neubau, Nachver-dichtung, Instandhaltung und Sanierung sicherstellt.

Baulandmobilisierung

Das Instrument des Baurechts soll attrakti-ver gestaltet werden.

Unternehmen, die dem Bund mehrheitlich gehören, wie ÖBB, BIG udgl. werden ange-leitet, bei Grundstücksverwertungen von Bau-land geförderten Wohnbau besonders zu be-

rücksichtigen. Grundsätzlich soll angestrebt werden, den Grundstücksbestand in der öf-fentlichen Hand zu behalten und an Dritte hauptsächlich per Baurecht zu vergeben.

wird. Ziel ist es, bis Ende der Legislaturpe-

riode koordinierte Maßnahmen zu formulie-

ren und umzusetzen, die alle wesentlichen

Regelungsbereiche behandeln.

• Bei der Novellierung des Mietrechts sollen

folgende Ziele Berücksichtigung finden:

o Das Mietrecht soll attraktiviert werden, um Ökologisierung zu forcieren.

o Im Finanzausgleich sollen die Wohn-bauförderungsmittel die Erzielung leist-barer Mieten unterstützen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Wohnrecht

Zielsetzung, „Right to Plug“ zu implemen-tieren.

Wohnbauförderung

Im Rahmen des Finanzausgleichs wird die Bundesregierung darauf Einfluss nehmen, dass die Einnahmen und Rückflüsse der Wohnbauförderung wieder für Wohnen zweckgewidmet werden.

Stärkung der Sanierung in der WBF.

Leerstand & Mindernutzung

Die Bundesregierung möchte das Ange-bot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren.

Prüfung von Maßnahmen, damit Wohnun-gen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen

Die Bundesländer werden aufgefordert, zur effizienten Baulandbewirtschaftung Sanie-rung und Nachverdichtung vor Neubau ver-stärkt zu fördern.

Struktureller Leerstand wird durch eine in-tensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der Sanierung wirksam bekämpft.

Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeinde-bau und im geförderten Mietverhältnis

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwoh-nungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Kunst & Kultur

Für die weltweite Bedeutung Österreichs sind

Kunst und Kultur ein wesentlicher Faktor. Ob
es Kunst- und Kulturerbe oder zeitgenössische

Kunst ist, ob es Volkskultur, Baukultur oder
darstellende Kunst ist – Österreich zählt
in allen künstlerischen und kulturellen
Bereichen zu den Besten. Dabei ist stets zu
bedenken, dass künstlerische Positionen
einen wichtigen Beitrag dazu leisten können,
aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen
wie etwa Klimawandel oder Integration im
öffentlichen Bewusstsein zu verankern und

Problemlösungsstrategien mit zu entwickeln.

Wir wollen die Basis schaffen, damit wir
auch in den kommenden Jahrzehnten das
internationale Niveau beibehalten und weiter
heben. Unser Ziel ist daher, zeitgenössische
Kunst und Kultur aus Österreich weltweit zu
stärken. Dafür müssen wir die bestmöglichen
Rahmenbedingungen für die in der Kunst
und Kultur Tätigen sowie für die vielfältigen
kulturellen Einrichtungen – von der freien
Szene bis zu großen Kulturinstitutionen

– schaffen. Diese Rahmenbedingungen sollen gleichermaßen Innovation wie Planungssicherheit und soziale Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler ermöglichen. Auch die musisch-kreative-künstlerische Ausbildung und Bildung als wichtiger Faktor einer positiven Persönlichkeitsentwicklung muss weiter forciert werden. Wir brauchen auch in Zukunft herausragende Künstlerinnen und Künstler sowie ein offenes und interessiertes Publikum. Das kreative und künstlerische Schaffen von heute ist das kulturelle Erbe von morgen.

Neben den hellen müssen wir uns
als Gesellschaft aber auch mit den
dunklen Kapiteln unserer Geschichte
auseinandersetzen. Das Gedenkjahr 2020
bietet Gelegenheit für beides. Einerseits feiern wir mit dem 100jährigen Jubiläum der Salzburger Festspiele den beispiellosen Erfolg einer der zentralen Institutionen in der vielfältigen österreichischen Festspiel-,

Festival- und Orchesterlandschaft. Gleichzeitig markiert 2020 den 75. Jahrestag der Gründung der Zweiten Republik und damit das Ende des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialismus. Wir erachten das Gedenkjahr 2020 als Ausgangspunkt für eine neue, umfassende und auf breiter gesellschaftlicherBasisstehendeGedenkkultur sowie geschichtswissenschaftlichen Arbeit in Österreich. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft entsprechend gestalten.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Österreichs Kunst und Kultur stärken und in der Welt noch sichtbarer machen

o Stärkung der Eigentümervertreterverant-wortung durch Ziel- und Leistungsverein-barungen mit kompetitiven Anteilen und durch transparente, nach inhaltlichen Kri-terien zu erfolgende Kuratoriumsbeset-

• Die Bundestheater-Holding GmbH wei-

terentwickeln und Stärkung der Eigentü-

mervertreterverantwortung durch Ziel- und

Leistungsvereinbarungen mit kompetitiven

Anteilen.

Entwicklung einer Kunst- und Kulturstrategie.

o Unter Einbeziehung aller Gebietskörper-schaften und mit Partizipation der Kulturin-itiativen, Künstlerinnen bzw. Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter soll in einem strukturierten Verfahren eine Kunst-und Kulturstrategie entwickelt werden.

o Gesetzliche Verankerung des kulturellen Erbes als schützenswertes Gut.

o Nachhaltiger Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes – Bekenntnis zur UNES-CO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und dem Schutz des immateriellen Kulturer-bes.

o Verbindlichmachung ausgewiesener Ob-jekte und Regionen des UNESCO-Weltkul-turerbes im österreichischen Rechtskanon

o Das Bundesdenkmalamt weiter-entwickeln, seine Unabhängigkeit stärken, an internationale Standards anpassen und die Reform fortsetzen

Stärkung der österreichischen Kultur im Ausland

o Enge Abstimmung und Zusammenarbeit der österreichischen Auslandskultur mit dem für Kunst und Kultur verantwortlichen Bundeskanzleramt in den Bereichen Resi-dencies und Austausch von in der Kunst und Kultur Tätigen; Vermittlung von Auf-trittsplattformen im Ausland für heimische Künstlerinnen und Künstler

o Verstärkte Sichtbarmachung der Kultur-einrichtungen Österreichs im Ausland (z.B. Gastspiele, auch im internationalen Austausch)

o Unterstützung bei der erfolgreichen Aus-richtung der Europäischen Kulturhaupt-stadt 2024

zungen (Frauen-Männer-Quote 50:50)

o Digitalisat der Bestände vervollständigen

o Verstärkte Kooperationen zwischen Bun-desmuseen, Ländern und Privaten (u.a. ein abgestimmter Kulturkalender und ge-meinsame Schwerpunktsetzungen).

Weiterführung und Ausbau Provenienz-forschung

o Provenienzforschung und Kunstrückgabe sind ein weltweites Erfolgsmodell und sol-len jedenfalls aufgrund des Kunstrückga-begesetzes auch in der Stiftung Leopold weitergeführt werden. Die Provenienzfor-schung sollte jedenfalls auch bei Dauer-leihgaben stattfinden.

o Ein zusätzlicher Bereich soll für die postko-loniale Provenienzforschung und den Um-gang mit human remains etabliert werden.

o Die Provenienzforschung sollte in Zukunft im BDA angesiedelt sein.

• Beteiligungscontrolling des Bundes stärker

wahrnehmen.

• Konjunkturpaket für Kultur- und Gedenk-

stätten.

o Prüfung unterschiedlicher Möglichkeiten,

um entsprechende Ressourcen für anste-

hende Infrastrukturprojekte in den Bun-

desländern zur Verfügung stellen zu kön-

nen

o Die kulturelle Infrastruktur Österreichs

weiter auszubauen und durch gezielte

Maßnahmen zu stärken, stellen nachhalti-

ge Investitionen in die Ressourcen Öster-

reichs dar (insbesondere Renovieren und

Sanieren).

o Volkskundemuseum: Zukunftsweisende

Lösung zwischen Bund, Stadt Wien und

Trägerverein, um dieses Museum abzusi-

chern und in die Zukunft zu führen

Bundeskunst- und -kultureinrichtungen

Bundesmuseen.

o Stärkung der Bundesmuseums-Direkto-renkonferenz durch gesetzliche Veranke-rung mit klar definierter Zielsetzung und Geschäftsordnung – mit dem Ziel, die in-haltliche Autonomie der einzelnen Häuser sicherzustellen

o Schaffung einer Bundesmuseums-Holding

mit klar definierten wirtschaftlichen Aufga-

ben (z.B. Übertragung des Gebäudema-

nagements, Ticketing, IT in der Verwaltung,

Kollektivvertragsfähigkeit, Stärkung der Di-

gitalisierung, umfassende Barrierefreiheit

in Museen und bei Museumswebsites)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Kulturelles Erbe sichern und weiterentwickeln

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gestern – heute – morgen: Die richti – gen Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in Österreich stärken

• Österreich als Culture Tech Hub.

o Österreich als innovative internationa-le Plattform für die Verschmelzung von Kunst, Kultur, Technologie und der digita-len Welt etablieren

o Stärkung interdisziplinärer Zusammen-arbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und For-schungseinrichtungen, um nachhaltig un-ser kulturelles Erbe von morgen zu schaf-fen

o Die Einrichtung eines Film Preservati-on Centers umsetzen und Anpassung im Bundesarchivgesetz

o Urheber- und Verwertungsrecht im digita-len Raum forcieren und schützen

o Digitalisierungsoffensive zum Kulturerbe vorantreiben

Prüfung der Errichtung eines digitalen Foto-und Architekturlabs: Virtuelles interaktives Ausstellungsformat mit Fokus auf nachhalti-ge Stadt- und Raumplanung (Best Practice)

Baukultur – Umsetzung der Leitlinien

o Entwicklung eines Umsetzungsplans der baukulturellen Leitlinien des Bundes.

o Stärkung des ländlichen Raums

Prüfung einer neuen Organisationsform des Österreichischen Staatsarchivs in eine wis-senschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes

Verantwortung gegenüber den durch Ge-walt und illegalen Handel bedrohten Kultur-gütern verstärkt wahrnehmen

• Unterstützung durch regelmäßigen Kul-
tur-Dialog bieten, den Austausch von in der
Kunst und Kultur Tätigen und deren Interes-
senvertretungen mit Ministerien- und Län-
dervertretern beleben.
• Möglichkeiten schaffen, um die Drittmitte-
lakquise der Einrichtungen des Bundes un-
ter der Voraussetzung der Teilrechtsfähig-
keit zu stärken.
o Eigener Fonds für das Bundes-
denkmalamt (BDA).
• Weiterentwicklung eines strukturellen An-
reizmodells für privates finanzielles En-
gagement (Kriterien definieren; steuerliche
Absetzmöglichkeiten prüfen).
• Überprüfung steuerlicher Entlastung im
Kunst- und Kulturbereich
• Die musisch-kreative Ausbildung unserer
Kinder und Jugendlichen muss in allen Bil-

• Unsere Kunstuniversitäten gehören zu den
besten der Welt – Anpassung in den Stu-
dienplänen der Lehramtsstudien und der
Instrumental- und Gesangspädagogik und
Änderung im Lehrerdienstrecht, um für Ab-
solventinnen und Absolventen die Möglich-
keit zu schaffen, im Primarbereich zu unter-
richten.
• Weiterer Ausbau von Förderprogrammen
für die Vermittlung von Kunst und Kultur
unter Berücksichtigung einer gemeinsamen
Steuerung und Vernetzung.
• Position der Kunstvermittlerinnen und -ver-
mittler in den Kulturbetrieben stärken.
• Nachwuchsförderung – Start Now.
o Schaffung von gemeinschaftlichen Platt-
formen zwischen Studierenden und Ab-
solventinnen/Absolventen (bis zu 4 Jahre)
sowie professionellen Kulturorganisatio-
nen/Universitäten zur Präsentation und

Zeitgenössische Kunst und Kultur stärken

dungs- und Ausbildungseinrichtungen wei-

ter forciert werden: für Kunstschaffende und

ein Publikum von morgen – und kreative

Menschen in einer digitalisierten Welt.

• Unterstützung der Entwicklung von Musik-

Unterstützung von Kooperationen.

o Evaluierung bestehender Preise, Stipen-dien und Wettbewerbe, auf dieser Basis Entwicklung neuer Formate für Preise, Stipendien und Wettbewerbe (z.B. Schaf-

• Einführung eines Urhebervertragsrechts.

o Ein modernes Urheberrecht beinhaltet ein Vertragsrecht, das unfaire Knebelverträ-ge verhindert und die Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt.

o Angemessene Vergütung der Urheberinnen und Urheber mithilfe einer Pauschalabgabe.

o Ausdehnung des Katalogs der Ausnah-men für freie Werknutzung (z.B. Remixes, Samples, Collagen), um diese rechtlich un-beschadet zu ermöglichen.

schulen zu gesamthaften Kunstschulen (Bei-

spiel Tschechien), um den österreichischen

Nachwuchs im Bereich Kunst und Kultur

sowie die weltweite Vorreiterrolle der öster-

reichischen Kunst- und Musikuniversitäten

zu fördern und eine Verschränkung mit dem

Regelschulwesen.

fung eines Thomas-Bernhard-Preises für

junge österreichische Nachwuchsautorin-

nen und -autoren).

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Öffentlich-rechtlichen Auftrag im Bereich

Kunst und Kultur stärken und klares Profil für

ORF III als Kultur- und Kunstsender sowie für

Ö1 und FM4 im Bereich des Radios.

• Abbilden der österreichischen Pop- und

Jazzszene im öffentlich-rechtlichen Rund-

funk.

• Weiterentwicklung der sozialen Absicherung

der in der Kunst und Kultur Tätigen im Be-

reich der Pensionsansprüche (Maßnahmen

gegen die Altersarmut) und der Arbeitslosig-

keit (Arbeitslosenversicherung), vergleichbar

mit der Selbständigen-Regelung.

• Sicherstellung der Dotierung des Künstler-

sozialversicherungsfonds sowie seine Evalu-

ierung und Weiterentwicklung der Förder-

kriterien und des Bezieherkreises.

• Entwicklung einer gemeinsamen Strategie

von Bund, Ländern und Gemeinden zur Um-

setzung der Kulturstrategie „Fairpay“.

• Mögliche jährliche Valorisierung der Kunst-

und Kulturförderungen (u.a. der Personal-

kosten) in mehrjährigen Verträgen, ver-

gleichbar den Leistungsvereinbarungen.

• Entwicklung von speziellen Mentoring-Pro-

o Schritt für Schritt Reduzierung des Gen-der-Pay-Gap in Kunst- und Kulturorganisa-tionen.

• Förderwesen verbessern und mehr Transpa-

renz.

o Förderabwicklung weiter digitalisieren und

vereinfachen. Ansuchen und Abwicklung

von Förderungen nach dem One-Stop-

Shop-Prinzip, Synergien mit Förderabtei-

lungen in den Bundesländern nutzen.

o Transparente Entscheidung und Förder-

abwicklung.

o Besetzung von Beiräten und Jurys (Com-

pliance) ausschließlich nach sachlichen

und inhaltlichen Gesichtspunkten auf der

Grundlage von transparenten Auswahl-

verfahren. Stärkere Berücksichtigung der

Internationalität und Forcierung der Di-

versität.

• Neue Förderschwerpunkte.

o Stärkung der inter- und transdisziplinären künstlerisch-wissenschaftlichen Vorhaben.

o Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im
Bereich der anerkannten Volksgruppen.

o Verbesserung der Koordination zwischen Bund/Ländern/Gemeinden im Kunst- und Kulturbereich.

o Stärkung der regionalen und lokalen För-derung für Künstlerinnen und Künstler, die freie Szene und Kulturinitiativen, insbe-sondere mit überregionaler Bedeutung.

o Keine Verpflichtung zur „wenn, dann-För-derung“: „Wenn Land, dann…“

o Transparente Aufschlüsselung der Zuord-nung der Fördermittel nach Bundeslän-dern und Gemeinden in den Kunst- und Kulturberichten.

Flächendeckende Grundversorgung mit öf-fentlichen Bibliotheken.

o Bekenntnis zur Bedeutung von öffentli-chen Bibliotheken.

Entwicklung eines Masterplanes.

Unterstützung der Weiterbildung von (eh-renamtlichen) Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern.

Koordinierung der Bibliotheken bei der Anschaffung von Lizenzen.

Erweiterung der Öffnungszeiten (Sonntag-söffnung) der Österreichischen Nationalbi-bliothek (ÖNB).

o Verwertungsgesellschaften.

Umfassende Evaluierung der Verwertungs-gesellschaften vor allem hinsichtlich wirt-schaftlicher Synergien und Transparenz im Interesse der Urheberinnen und Urheber.

o Stärkung der Aufsichtsbehörde.

o Vereinfachte Verfahren bei Lizenzvergaben.

o Kulturpass für Menschen mit finanziellen Engpässen in Anlehnung an das Konzept „Hunger auf Kunst und Kultur“.

grammen in der Kunst, speziell für Frauen.

• Gleichstellung und Frauenförderung.

o Bei der Fördervergabe ist jedenfalls auf

Geschlechtergerechtigkeit zu achten und

diese umzusetzen.

o Förderungen und Basissubventionen nur

bei gleicher Bezahlung von Männern und

Frauen für gleiche Arbeit.

o Stärkung der Kunst- und Kulturprojekte im

Bereich der Integration.

• Filmstandort Österreich forcieren: Die be-

stehenden Filmfördermodelle evaluieren

mit dem Ziel, heimisches Filmschaffen in all

seinen Varianten und Vertriebsmöglichkei-

ten gezielt zu stärken.

• Bund, Länder, Gemeinden.

Gedenkkultur

Entwicklung einer Gedenkstrategie mit dem Ziel, die unterschiedlichen Rechtsträger der österreichischen Gedenkstätten, Sammlun-gen und Museen zusammenzuführen unter dem Dach des Parlaments und die dauer-hafte Finanzierung sicherzustellen

Stärkung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) und Schaffung einer Forschungs- und Dokumen-tationsstelle für Antisemitismus, für den re-ligiös motivierter politischer Extremismus (politischer Islam) und für den Rassismus im 21. Jahrhundert

Ankauf und Weiterentwicklung der Gedenk-stätte KZ Mauthausen-Gusen

Stärkung der Erinnerungskultur für Jugend-liche inner- und außerhalb der Schulen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Medien

Wir bekennen uns zu einer Medienpolitik,
die Grundwerte wie Pluralismus,
Unabhängigkeit, Medien- und Pressefreiheit
sowie Innovation sicherstellt und fördert.
Zusätzlich sehen wir es als zentrale Aufgabe,
auf die veränderten Rahmenbedingungen
durch die fortschreitende Digitalisierung
und Globalisierung zu reagieren. Digitale
Technologien verändern die Art und Weise,
wie Inhalte produziert, verbreitet und
konsumiert werden. Das birgt Chancen, aber
auch große Herausforderungen, die völlig
neue Antworten und Ansätze erfordern.

Österreichische Medien sehen sich
einem ungleichen Wettbewerb mit
international agierenden Plattformen
ausgesetzt. Hier braucht es dringend faire
Rahmenbedingungen, damit österreichische
Medienunternehmen konkurrenzfähig
bleiben. Klar ist: In der digitalen Welt
müssen die gleichen Prinzipien gelten wie
in der realen Welt! Gerade auch im Kampf
gegen Hass und Gewalt im Netz müssen
international agierende Plattformen stärker in
die Verantwortung genommen werden.

Medien tragen zur Information und
Aufklärung maßgeblich bei. Wir sehen es
als unsere Aufgabe, ein Medienangebot mit
österreichischen und internationalen Inhalten
für unser Land und seine Bevölkerung,
unter anderem durch Berücksichtigung und
Stärkung des „Public Value“, sicherzustellen.
Österreich ist dabei mit einem zehnmal so

großen, gleichsprachigen Nachbarn und digitalen Weltmarktführer konfrontiert. Die Tragfähigkeit und der kreative Output österreichischer Medien sowie Produzentinnen und Produzenten muss daher in seiner Vielfalt erhalten und gefördert werden, um eigenständige österreichische Inhalte weiter entwickeln zu können. Dafür braucht es eine Stärkung des dualen Rundfunksystems unter Berücksichtigung des nichtkommerziellen Sektors, zum Beispiel durch Kooperation zwischen Öffentlich-Rechtlichem Rundfunk und privaten Rundfunk-und Fernsehunternehmen im Zusammenhang mit Internetplattformen sowie anderen digitalen Angeboten. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk muss dabei an die medialen Anforderungen der Zeit angepasst und die dafür notwendige, unabhängige Finanzierung erhalten.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Österreichischen und Europäischen Medienstandort stärken

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Kooperation der dualen Medienlandschaft – Medienstandort Österreich stärken

• Förderwesen weiterentwickeln

o Schaffung eines Medienfonds (AVMD-Richtlinie nutzen), Ziele der Mittel-verwendung definieren

o Umsetzung Copyright-Richtlinie – Schutz geistigen Eigentums

o Reform der Verwertungsgesellschaften im Interesse der Künstlerinnen und Künstler sowie anderer Urheberinnen und Urheber

o Digitalisierungsförderung – Geld für Wan-del: projektbezogene Förderung nach festgelegten Kriterien

o Prüfung aller medienrelevanten Gesetze mit dem Ziel einer Harmonisierung und Vereinfachung

o Überprüfung der derzeitigen Vergabe-und Förderkriterien

– Überprüfung der Kriterien der Inseraten-vergabe der öffentlichen Verwaltung und staatsnaher Unternehmen

Überprüfung des Medientransparenzgesetzes

o Überprüfung der Dotierung des Nicht-kommerziellen Rundfunkfonds (NKRF) mit dem Ziel einer Erhöhung im Hinblick auf Entwicklung innovativer Medienformen.

• Kampf gegen Hass im Netz

o Große Plattformen – Löschung von rechts-widrigen Inhalten, wirksame Beschwerde-verfahren, klar definierte Verantwortliche

Schutz vor Desinformation

Wirtschaftliche Kooperation ermöglichen – Überprüfung des Wettbewerbsrechtes hin-sichtlich kartellrechtlicher Bestimmungen in der Medienlandschaft

Einsatz für zeitgemäße europäische Re-gulierung – Überarbeitung der E-Com-merce-Richtlinie

Neues Geschäftsmodell der Wiener Zeitung mit dem Ziel des Erhalts der Marke – Ser-viceplattformen des Bundes bündeln

Wir stehen für einen unabhängig finanzier-ten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Not-wendig ist die gesetzliche Verankerung der stärkeren Zusammenarbeit zwischen ORF und Privaten sowie die Anpassung des öf-fentlich-rechtlichen Auftrags an das digitale Zeitalter unter Berücksichtigung der euro-parechtlichen Rahmenbedingungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf regionale Vielfalt gelegt werden soll.

Gemeinsamer ORF-Player zwischen ORF und Privaten mit öffentlich-rechtlich relevan-ten Inhalten und nach Etablierung der Platt-form Einbeziehung weiterer öffentlicher Ein-richtungen

Europäische Kooperationen forcieren

Auf- und Ausbau der Verbreitung der ös-terreichischen Hörfunkangebote, auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auf kos-tenlosen Podcast-Portalen; zukunftsfähige technische Verbreitung und Teilnahme an Plattformen wie Radioplayer (nach dem Vor-bild der BBC) unter Berücksichtigung von Urheber- und Verwertungsrecht

Überprüfung und Überarbeitung des Fern-seh-Exklusivrechtegesetzes

ORF-Archiv öffentlich sowie digital zugäng-lich machen unter Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Erstellung einer Benutzerordnung nach dem Bundesarchiv-gesetz

Ausbau und Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten

Förderung des Medienstandorts Österreich und österreichischer Inhalte

o Verstärkte Förderung zur Produktion von Inhalten der österreichischen Filmwirt-schaft und Creative Industries

o Aufbau eines Öko-Systems für Innovati-onen durch enge Verzahnung von Start-ups, Forschungseinrichtungen und öf-fentlich-rechtlichen sowie kommerziellen Medienanbietern zur Förderung von In-novationen im Bereich VirtualReality (VR), Augmented Reality (AR), der Entwicklung von Algorithmen, Artificial Intelligen-ce (AI), immersive Storytelling, Second Screen Technologien, Personalisierung, Podcasts, Privacy, Voice und SmartAs-sistants und 5G Broadcast mit dem Ziel, Österreichs internationale Wettbewerbs-fähigkeit zu unterstützen

Stärken des „Public Value“

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Sport

Bewegung und Sport sind ein wesentlicher
Bestandteil des Alltags der Menschen in

Österreich. Als Bundesregierung unterstützen

wir den Sport daher in seiner ganzen
Breite: Vom Erlernen der körperlichen
Grundkompetenzen im Kinderturnen, über
individuelle sportliche Aktivitäten, berufliches
oder ehrenamtliches Engagement in den
zahlreichen Verbänden und Vereinen bis hin
zu den optimalen Rahmenbedingungen für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
bei Olympischen Spielen und
Weltmeisterschaften; von der Förderung
des Sports als wirkungsvolles Mittel der
Integration von Migrantinnen und Migranten
bis hin zum inklusiven Training von Menschen

mit und ohne Behinderung; von traditionellen
Disziplinen bis hin zu neuen Trendsportarten.

Als Bundesregierung sehen wir unser
Engagement für den Sport als wichtige
Investition in eine positive Entwicklung
unserer Gesellschaft. Zudem ist Sport
auch Lebensschule – für Jung und Alt: Im
Sport lernt man, sich immer wieder neuen
Herausforderungen zu stellen, über seine
eigenen Grenzen zu wachsen und mit Siegen

und Niederlagen umzugehen; man lernt
Fairplay und den respektvollen Umgang
mit Mitspielerinnen und Mitspielern sowie
Mitbewerberinnen und Mitbewerbern.
Zu unserem Engagement für den Sport
gehört auch der gemeinsame Kampf gegen
Doping, Machtmissbrauch, Rassismus und
Homophobie sowohl im Spitzen- wie im

Breitensport.

Insgesamt ist mit 2,1 Millionen Menschen jeder Vierte in unserem Land Mitglied in einem Sportverein. Mehr als 500.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Funktionen und übernehmen Verantwortung im Sport. Viele von ihnen bringen sich speziell in der Ausbildung der Jugend ein. Damit leistet der Sport einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenleben in der österreichischen Gesellschaft. Wir sehen es als unsere Verantwortung, dafür die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, die notwendige finanzielle

und organisatorische Unterstützung bereitzustellen. Dazu ist es erforderlich, eine gesamthafte für alle Bereiche des Sports und für alle gesellschaftlichen Gruppen geltende langfristig ausgerichtete Strategie zur Sportförderung und ein österreichweites Sportstättenkonzept zu entwickeln, auch unter dem Aspekt der Ökologie.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Struktur- und Organisationsentwicklung im österreichischen Sport

• Ergänzung des jährlichen Sportberichts an

den Nationalrat durch einen Teil zur Sport-

förderung

o Stärkung der Nationalen Anti-Do-ping-Agentur (NADA) sowie Novellierung des Anti-Doping-Gesetzes.

• One-Stop-Shop: Synergien in der Förder-

verwaltung heben – Aufgabenverteilung

Sektion Sport und Förder-GmbH „Bundes

Sport GmbH“, Vereinheitlichung der För-

derrichtlinien

• Professionalisierung des Fachverbandswe-

sens: Zusammenführung von Aufgaben un-

terschiedlicher Aufgabenträger, Nutzung

von Shared Services über Förder-Spiel-

regeln und der Anreiz eines „Hauses des

Sports“ als Serviceinstitution

• Stärkung der Autonomie des organisierten

• Neuaufstellung der begleitenden Service-
und Dienstleistungsangebote des Bundes
bei Sportwissenschaft, Sportmedizin, Sport-
psychologie und in der Technologieent-
wicklung (IMSB, ÖISM, ÖBS) in Kooperation
mit Forschungseinrichtungen. Konzept zur
Entwicklung eines Instituts zur Förderung
von Innovation und Forschung im Bereich
Sportgeräte und -technologie unter Ein-
bindung der Sportorganisationen sowie
Einrichtungen des tertiären Sektors
• Etablierung eines Berufssportgesetzes: Ver-
besserung der Rahmenbedingungen für

• Kampf gegen Doping

o Informationsprogramm für die Dachver-

bände zur Aufklärung über Doping im

Breitensport

o Die Auszahlung von Sportförderung an glaubwürdige Anti-Doping-Maßnah-men und Good-Governance-Program-me (Gleichstellung, Integration, Kampf gegenRassismusimSport)desbetreffenden Verbandes koppeln.

o Keine Subventionen für Breitensportver-anstaltungen ohne klare Anti-Doping-Re-gelungen.

Sports über Leistungsvereinbarungen durch

mehrjährige Förderungen unter Koordinati-

on und Führung der Österreichischen Bun-

sportspezifische Berufe im Arbeits-, Steuer-
und Sozialversicherungsrecht durch Anerken-
nung der Spezifika des Sports unter Beseiti-

Optimale Spitzensportlaufbahnen

des-Sportorganisation. Zentrale Kriterien

sind dabei beispielsweise das Zusammen-

wirken Ehrenamt/bezahlte Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter, Nachwuchsarbeit, Gender-

gerechtigkeit, Inklusion, Nachhaltigkeit, Di-

gitalisierung etc.

• Aufwertung und Absicherung des Ehrenamtes

o Überlegungen mit Ländern, Gemeinden

und Verbänden, bestmögliche Rahmen-

bedingungen für ehrenamtliches Engage-

ment zu gewährleisten

o Einführung eines österreichweiten Preises

für besonderes ehrenamtliches Engage-

ment im Sportbereich

o Prüfung der Möglichkeit steuerlicher

Erleichterungen

gung bestehender Ungleichbehandlungen.

• Sicherung der medialen Aufmerksamkeit für

österreichischen Sport in seiner Breite und

Vielfalt.

• Green Sport stärken: Sportveranstaltungen und hier insbesondere Großveranstaltun-gen sollen in Zukunft zumindest den Kriteri-en von Green Event Austria gerecht werden, insbesondere unter dem Aspekt der Nach-haltigkeit, Mobilität und des Klimaschutzes.

• Ausbau der Transparenz bei Beiräten und

Gremien

• Erweiterung der Budgetmittel für verband-

sunabhängige Vereine, die den zu Grunde

liegenden Förderkriterien entsprechen

Evaluierung der individuellen und struktu-rellen Sportförderung im Spitzensport

Überführung der Schulversuchsmodelle der Leistungssportschulen in ein breit gefasstes Regelmodell der Sekundarstufe II.

Entwicklung von Leistungssportmodellen für die Sekundarstufe I in jedem Bundesland

Weiterentwicklung der Verbindung von Leistungssport mit Lehrberufen

Weiterentwicklung der Angebote an Ar-beitsplätzen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sowie ausgebildete Traine-rinnen und Trainer beim öffentlichen Dienst

Systematisierte Abstimmung zwischen den Erfolgsfaktoren einer Leistungssportlauf-bahn: Leistungssportschule und Bildungs-system / Sportliche Betreuung im Verein und Verband / persönliche Umfeldbetreu-ung / Anschlussarbeitsplatz Heeres-, Poli-zei-, Zoll- und Schulsport / Olympia- bzw. Leistungszentrum im Spitzensport

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gleichstellung im Sport

Frauenanteil in jenen Gremien erhöhen (Ziel 50%), die über die Sportförderung des Bun-des entscheiden

Verpflichtende Gleichbehandlungsbeauf-tragte in allen Verbänden

Umfangreiche Maßnahmen zur Prävention von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt im Sport setzen, insbesondere im Bereich der Trainerinnen- und Trainerausbildung

Gleiche Gehälter, Prämien und Preisgelder bei gleicher Leistung für Frauen und Män-ner

Nachhaltige Verankerung der Förderung des Mädchen- und Frauensports im Bun-des-Sportförderungsgesetz und Entwick-lung wirkungsvoller Förderprogramme

Inklusion und Integration durch Sport

Klärung der Förderung im Bereich des Behindertensports

Die starke Inklusionswirkung von Sport für Menschen mit Behinderung ist durch die Entwicklung von geeigneten Einstiegsan-geboten in Bewegung und Sport im Zusam-menwirken der Behindertensportorganisa-tionen ÖBSV, ÖPC und Special Olympics und dabei insbesondere durch Kooperation mit Institutionen der Behindertenbetreuung möglichst rasch und gezielt zu fördern.

Überprüfung der Erhöhung der Förderung des Behindertensports, um den für die Teil-habe in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung so notwendigen Sportbetrieb im ÖBSV in der bisherigen Qualität weiter-hin sicherstellen zu können

Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges zur Gleichbehandlung von Spitzen-sportlerinnen und Spitzensportlern mit und ohne Behinderung in Bereichen wie: Kontin-gent an öffentlichen Arbeitsplätzen, finanzi-eller Förderung und Erfolgsprämien, medi-aler Berichterstattung etc.

Nutzung des hohen integrativen Potentials von Sport für Menschen mit Migrationshin-tergrund durch Förderung und Aufbau ei-nes Netzwerks an Integrationspromotoren in den heimischen Sportvereinen in Zusam-menarbeit mit den für Integration zustän-digen Organisationen der Gebietskörper-schaften und Verbänden und Vereinen aus der Integrationsarbeit.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

02.
Wirtschaft &

Finanzen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Finanzen & Budget

Ein funktionierendes und verlässliches

Wirtschafts- und Finanzsystem bildet die

GrundlagefürdenErhaltunseresWohlstandes,

sichert die nachhaltige Finanzierung unseres

Sozialstaates und spielt eine Schlüsselrolle in

der Bewältigung neuer Herausforderungen

wie der Globalisierung, des Klimaschutzes

und der Digitalisierung.

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer

Finanz- und Budgetpolitik, die fiskalische

Stabilität sicherstellt und den heimischen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern Planungssicherheit bietet. Der Staat soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und mit dem Geld der Steuerzahlenden sorgsam umgehen, während er überall dort, wo es sinnvoll und notwendig ist, Spielräume schafft, um durch öffentliche Investitionen das Allgemeinwohl zu fördern.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen sicherstellen

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Zukünftiger Finanzausgleich

• Die Bundesregierung bekennt sich zum

Instrument des Finanzausgleichs.

als Investitionsanreiz dienen und vor-rangig unterversorgten Gebieten durch

• Die Bundesregierung bekennt sich zu
dem wirtschaftspolitischen Ziel eines aus-
geglichenen Bundeshaushalts, abhängig
von konjunkturellen Entwicklungen und
Erfordernissen.
• Die Bundesregierung bekennt sich zu dem
wirtschaftspolitischen Ziel, die Schulden-
quote der Republik weiter in Richtung
Maastricht-Ziel von 60% zu senken. Unab-
hängig davon, werden die notwendigen

Die Bundesregierung setzt sich für die Veranlagung öffentlicher Mittel (z.B. bei Beteiligungen des Bundes im Rahmen der

gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten) in nachhaltige und ökologische Anlagen-formen ein.

• Berücksichtigung der Gleichstellungsziele der Ressorts bei großen Regierungsvorha-ben (z.B. Steuerreform). Weiterentwicklung und Verbesserung des Berichtswesens (z.B.

• Vor dem Hintergrund zukünftiger Heraus-
forderungen soll der Aufgabenorientierung
stärkeres Augenmerk zukommen.
• Mögliche zusätzliche Mittel für den
ÖPNV sollen vor dem Hintergrund der
notwendigen Ersterschließung bzw. der
Wiederaktivierung und des notwendigen
Ausbaus bereits vorhandener Strecken

verbindliche Leistungsindikatoren wie Streckenlänge, Anzahl der Fahrzeuge, Fahrplankilometer, Platzkilometer, Perso-nenkilometer, Anzahl der Fahrgäste und dergleichen gewichtet zugeteilt werden. Damit soll der Umstieg auf den ÖPNV deutlich erleichtert werden.

Die Bundesregierung strebt die Ökologisie-rung der Wohnbauförderung an.

Klima- und Zukunftsinvestitionen sicherge-

stellt. Die Bundesregierung verbindet damit

fiskalische Stabilität und Verantwortung ge-
genüber zukünftigen Generationen.

Förderbericht)

• Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klima-schutz“: Anreize schaffen, Private dazu zu

Rahmenbedingungen für Glücksspiel

• Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Bud-

getpolitik ökonomische, ökologische und

soziale Ziele. Als Handlungsgrundlage die-

nen auch europäische und internationale

Verpflichtungen, insbesondere das Pariser

Klimaabkommen.

• Die Bundesregierung ändert die Steuer- und

Abgabenstruktur. Ziele sind: eine Entlastung

der Menschen, eine Senkung der Steuer-

und Abgabenquote, eine ökologisch-soziale

Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgrei-

chen Bekämpfung des Klimawandels sowie

der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft,

Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit

der österreichischen Wirtschaft.

bewegen, in den Klimaschutz zu investieren.

Gelingen soll das mithilfe einer „Bürger-

Stiftung Klimaschutz“, die Bürger-Anleihen

vergeben soll.

• Die Bundesregierung bekennt sich zur

Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA.

Institutionelle Investoren und die Bevölke-

rung können sich damit an der Klimawende

beteiligen.

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und zu einer Ausweitung des Spielerschutzes.

Die Bundesregierung strebt eine Entflech-tung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels an.

Die bestehenden Abgaben sollen evaluiert werden, vor dem Hintergrund einer Einschränkung der Glücksspielaktivitäten, bei gleichzeitiger Erhöhung der Bundes-sportförderung.

Maßnahmen zur Erreichung der oben ge-nannten Ziele sind z.B. effektive Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, Einschränkung von Werbemöglichkeiten, Möglichkeit der Selbstsperre von Spielerin-nen und Spielern, Prüfung einer effektiven Behördenstruktur, Evaluierung der zahlen-mäßigen Beschränkung von Video-Lot-tery-Terminals im Glücksspielgesetz.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Einsatz auf EU-Ebene für
einen starken Kapitalmarkt

• Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapita-

lertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei

Wertpapieren und Fondsprodukten

• Ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge

auch entsprechende Rahmenbedingungen

für die private Pensionsvorsorge schaffen

o Rahmenbedingungen für einen General-

pensionskassen-Vertrag: Möglichkeit der

Übertragung von Kapital aus einer Vorsor-

gekasse (z.B. Abfindung) in eine Pensions-

kasse (z.B. bei einer neuen Arbeitsgeberin

bzw. einem neuen Arbeitgeber)

o Rechtliche Rahmenbedingungen für mög-

liche Verwaltungsvereinfachungen bei

Pensionskassen und Mitarbeitervorsorge-

kassen schaffen

• Stärkung der Financial Literacy von Jung
und Alt
o Verstärkte Eingliederung der Grund-
lagen des Wirtschaftsverständnisses
und Finanzwissens sowie der kritischen
Finanzbildung und ihrer Bedeutung für
die Gesamtwirtschaft und die Gesellschaft
in heimischen Lehrplänen
o Ziel der Teilnahme Österreichs am ent-
sprechenden Modul der PISA-Tests
o Lebenslange, berufsbegleitende Lehr-
angebote zum Kapitalmarkt mit privaten
Partnern, um gesamtgesellschaftliche Teil-
habe zu ermöglichen
• Digitalisierung im österreichischen Kapi-
talmarkt vorantreiben: z.B. digitale Schuld-

Vorschlag Bankenunion auf EU-Ebene re-formieren: Verstärkte Zusammenarbeit des Bankensektors auf EU-Ebene wünschens-wert, aber eine neue Systematik einer euro-päischen Einlagensicherung soll nicht dazu führen, dass Banken mit Bilanz-Disziplin für andere Banken, die hohe Verluste schrei-ben, Haftung übernehmen.

Proportionalität: Österreichs Stimme bei Verhandlungen zu Bankenregulierung in der EU für mehr Proportionalität nutzen. Nicht alle Regeln, die für internationale Großban-ken wichtig sind, müssen auch auf kleinere heimische Banken zutreffen.

Die Bundesregierung bekennt sich aktiv gegen den Einsatz von „Green Washing“ bei der Festlegung von Nachhaltigkeits-klassifizierungen.

Einsatz für Umsatzsteuerabzugsfähigkeit auf EU-Ebene: Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Trennlinie zwischen umsatzsteuer-freien Bankumsätzen und Nicht-Bankum-sätzen besser ausgearbeitet wird, um die Abzugsfähigkeit zu erhalten.

o Weiterentwicklung zur Optionalität zwi-schen Vorsorgeplänen mit und ohne Ka-pitalgarantie bei der freiwilligen privaten

verschreibung (für Wertpapiere, Anleihen,

Zertifikate etc.) und Bekämpfung Finanzkri-

minalität (z.B. pattern recognition und Ein-

Ökologisierung vorantreiben

Vorsorge. Im Rahmen der Optionalität

Angebot von Produkten mit Kapitalga-

rantie zur Veranlagung in sichere und

nachhaltige Anlagen

o PensionsApp: Zusammenführung der 3 Säulen in einer App für jede Bürgerin und jeden Bürger zur Schaffung von Transparenz unter Berücksichtigung von Datenschutz. Ausbaufähigkeit zur spä-teren Risikosteuerung der individuellen Pensionstöpfe

satz von KI) bzw. Fortsetzung der Tätigkeit des FinTech-Beirats

Erarbeitung eines Modells zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte und Sanierungsmaß-nahmen sowie deren Finanzierung un-ter Einhaltung des innerösterreichischen Stabilitätspaktes

„Green Supporting Factor“ auf europäi-scher Ebene: Im Kampf gegen den Klima-wandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirt-schaften ermöglichen. Die Bundesregie-rung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für

Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klima-neutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung unserer europäi-schen Klimaziele leisten.

Die Bundesregierung wird das Vergaberecht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels nutzen. Dazu ist das Best-bieterprinzip um verbindliche ökologische Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern (z.B. öffentli-che Bautätigkeit).

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Entbürokratisierung
im Kapitalmarkt-Bereich

Das Finanzministerium und das Justizmi-nisterium evaluieren gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden regelmäßig mögliche Übererfüllung von EU-Richtlinien für den Kapitalmarkt (Gold-Plating).

Laufender Dialog mit Wiener Börse zum Ab-bau unnötiger Bürokratie bei Börsegängen in Österreich (besonders auch für KMUs)

Elektronische Kommunikation mit Kundin-nen und Kunden soll auch für Finanz- und

Versicherungsunternehmen zeitgemäß möglich sein und der gesetzliche Rahmen entsprechend gelockert werden, wobei der Datenschutz zu berücksichtigen ist.

Erleichterungen bei der Prospektpflicht: Im Alternativfinanzierungsgesetz besteht vereinfachte Prospektpflicht bis zu einer Grenze von € 5 Mio. Dies könnte, basie-rend auf bestehendem EU-Recht, auf bis zu € 8 Mio. (siehe Deutschland) aus-gedehnt werden und so Finanzierungen erleichtert werden.

Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessi-onspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben.

Reform des Hypothekar- und Immobiliengesetzes:

o Hypotheken sind derzeit in unterschiedli-chen Gesetzen geregelt. Daraus ergeben sich teils unvollständige und widerspre-chende Regelungen. Weiters ist historisch begründet nur ein eingeschränkter Kreis von Kreditinstituten zur Emission von Pfandbriefen berechtigt. Eine neue ein-heitliche gesetzliche Regelung soll diese Unstimmigkeiten bereinigen sowie sicher-stellen, dass alle Banken, die die Voraus-setzungen erfüllen, Pfandbriefe in ihrer hohen Qualität begeben dürfen.

o Modernisierung des Pfandbriefgesetzes (stammt in der letzten Fassung von 1927 und muss modernisiert werden, um modernen Kapitalmarktanforderungen zu entsprechen)

Änderung des Abwicklungsgesetzes für Banken, um sicherzustellen, dass zusätzliche Nachrangigkeitserfordernisse für die ge-setzlich vorgeschriebene Liquiditätsreserve nicht notwendig sind

Evaluierung der Stärkung der externen Rotation bei Wirtschaftsprüferinnen bzw. -prüfern und Bankprüferinnen bzw. -prüfern

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Steuerreform
& Entlastung

Steuern und Abgaben sind die wichtigsten

Einkommensquellen des Staates, mit denen

öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur

und Transferleistungen finanziert werden.

Darüber hinaus sind Steuern auch

ein wichtiger Lenkmechanismus, um

individuelles Verhalten mit den Interessen

des Allgemeinwohls in bestmöglichen

Einklang zu bringen. Österreich ist hierbei

in vielerlei Hinsicht ein Vorreiter. Gleichzeitig

ist Österreich im internationalen Vergleich

ein Land mit einer hohen Abgabenquote,

dessen Steuersystem in den vergangenen

Jahrzehnten durch viele Teilreformen

komplexer geworden ist.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, im

Zuge einer geplanten Steuerstrukturreform

die Menschen in Österreich spürbar zu

entlasten und unser Steuersystem zu

vereinfachen. Dabei geht es besonders

darum, dass Haushalte mit kleinen und

mittleren Einkommen am Ende des

Monats wieder mehr zum Leben haben und sich Eigentum schaffen können. Bei der bevorstehenden Reform steht neben dieser Entlastung besonders die ökologisch-soziale Umsteuerung im Vordergrund – ökologisch-nachhaltiges Verhalten soll künftig stärker attraktiviert werden, während es bei ökologisch-schädlichem Verhalten einer stärkeren Kostenwahrheit bedarf (unter Rücksicht auf die soziale Verträglichkeit bzw. die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft).

Die Bundesregierung ändert die Steuer-und Abgabenstruktur. Ziele sind: eine Entlastung der Menschen, eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40%, eine ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels und der Erhalt und Ausbau von Innovationskraft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Steuerentlastung

Ökosoziale Steuerreform

Der Bundesregierung ist die Entlastung der Menschen in Österreich ein zentrales An-liegen. Dabei ist es besonders wichtig, dass diese Entlastung bei allen spürbar ankommt

– bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso wie bei Pensionistinnen und Pensio-nisten, Selbständigen sowie Land- und Forst-wirten. Sie alle sollen künftig mehr Netto vom Brutto erhalten.

Darüber hinaus ist die Entlastung der hei-mischen Wirtschaft ein wichtiger Schritt, um Österreich im internationalen Wettbewerb gut zu positionieren. Die Bundesregierung berücksichtigt dabei den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die langfristige Fi-nanzierung des Sozialstaats. Dafür braucht es ein breites Set an Maßnahmen, das Steuern senkt, Investitionen fördert und Unternehmen auch verstärkt die Möglichkeit bietet, die ei-genen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen.

Ein wichtiges Ziel der geplanten Entlastungen wird es auch sein, die soziale Absicherung unserer Landwirtschaft zu stärken. Die hei-mischen Bäuerinnen und Bauern arbeiten oft unter schweren Bedingungen (z.B. vermehr-te Ernteausfälle durch Dürre) und wir wollen besonders landwirtschaftliche Familienbetrie-be entlasten, um sie in ihrer wichtigen Arbeit weiter zu unterstützen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende

Entlastungsmaßnahmen umgesetzt:

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Entlastung der Menschen in Österreich. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pen-sionistinnen und Pensionisten, Selbständige

sowie Land- und Forstwirte insbesonde-re mit geringen und mittleren Einkommen spürbar zu entlasten, sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert werden: von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%

Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investiti-onserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro

KöSt-Entlastung auf 21%

KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Analog der Begünstigung für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens soll alternativ auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Belegschaft am Gewinn zu beteiligen.

Sicherstellung der sozialen Absicherung für die Landwirtschaft (Erhöhung der Buchfüh-rungsgrenze auf 700.000 Euro, Absenkung fiktives Ausgedinge auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau)

3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft

Einführung eines Gewinnrücktrages für Ein-nahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler

Die Bekämpfung der Klimakrise ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Um diese Aufgabe erfolgreich zu bewerkstelligen, ist ein Gesamtpaket an Klimamaßnahmen zu setzen.

Bei diesem Gesamtpaket legt die Bundesre-gierung ein besonderes Augenmerk auf die soziale Verträglichkeit, berücksichtigt regio-nale Unterschiede und die Wettbewerbsfä-higkeit des Standorts Österreich.

Neben Forschung und Innovationsförderung, gezielten Investitionen und ordnungspoliti-schen Maßnahmen, ist das Steuersystem ein wirksamer Hebel, um die Dekarbonisierung voranzutreiben und Natur und Lebensgrund-lagen auch für künftige Generationen nach-haltig zu erhalten. Die Herstellung von Kos-tenwahrheit bei den CO2-Emissionen ist dafür erforderlich.

Die Bundesregierung treibt eine ambitionier-te und fortschrittsorientierte Klima- und Ener-giepolitik in Europa und der Welt voran (siehe Kapitel Klima & Energie). Die bisher auf euro-päischer Ebene gesetzten Maßnahmen blei-ben hinter dem zurück, was für die Erfüllung des Klimavertrags von Paris nötig wäre.

Auch in jenen Bereichen, für die die nationale Klimaschutzpolitik verantwortlich ist, wie z.B. Verkehr und Gebäude, gibt es deutlichen Handlungsbedarf. Angesichts drohender Strafzahlungen bei Nichterreichung unserer Klimaziele ist eine ambitionierte Reduktion nationaler Treibhausgasemissionen auch aus finanzieller Sicht sinnvoll.

Daher wird die Bundesregierung – um ihrer angestrebten Rolle als Klimaschutzvorreiter in Europa gerecht zu werden – nationale Maß-nahmen vorbereiten und setzen.

Die Schaffung von Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen geht Hand in Hand mit der Schaffung von Wahlmöglichkei-ten, einer sozialen Abfederung, der Berück-sichtigung von regionalen Unterschieden und der Schaffung von Umstiegsmöglichkeiten für Unternehmen.

Die Bundesregierung wird daher in Etappen eine Steuerreform auf den Weg bringen, die die Menschen in Österreich entlastet und pa-rallel ökologische Kostenwahrheit im Steuer-system herstellt.

Dazu werden in einem ersten Schritt die oben skizzierten Entlastungsmaßnahmen und in Verbindung folgende steuerlich-ökologische Maßnahmen gesetzt:

Flugticketabgabe (deutliche Erhöhung Kurz-strecke, Erhöhung Mittelstrecke, Senkung Langstrecke, Anti-Dumping Regelung): Ein-heitliche Regelung von 12 € pro Flugticket

NoVA ökologisieren (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-Formel ohne Decke-lung)

Entschlossener Kampf gegen den Tanktou-rismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland: Diese stellen eine massive Be-lastung der österreichischen Bevölkerung dar. Tanktourismus belastet die österreichi-sche CO2 Bilanz. Die Bundesregierung wird alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen sowie nationale Maßnahmen setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren

Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (z.B. durch stärkere Spreizung nach Euroklassen)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Ökologisierung Dienstwagenprivileg für

neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-

freie Dienstwägen)

• Ausarbeitung sektoral differenzierter Ent-lastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine

Sonstige steuerliche Maßnahmen

• Ökologisierung und Erhöhung der Treffsi-

cherheit des Pendlerpauschales

Mit dem zweiten Schritt dieser ökosozialen Steuerreform sollen aufkommensneutral kli-maschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral ent-lastet werden. Dieser Schritt erfolgt 2022. Dazu setzt die Bundesregierung unverzüglich eine „Task Force ökosoziale Steuerreform“ unter der gemeinsamen Leitung des für Klimaschutz zuständigen Ministeriums und des BMF ein. Der von der Task Force zu erarbeitende Um-setzungsfahrplan orientiert sich an folgenden Punkten:

• Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissio-

Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für

Private gibt, unter Berücksichtigung vorhan-

dener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler

Auswirkungen, regionaler Unterschiede der

Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung

bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Len-kungseffektes.

• Schaffung von Wahlmöglichkeiten und An-

reizen für den Umstieg für Unternehmen und

Private

Die Task Force berücksichtigt europäische Ent-wicklungen und jene in den Nachbarländern, bei der Entwicklung der geplanten nationalen Maßnahmen. Nationale Maßnahmen sind da-bei so auf Instrumente auf der europäischen Ebene abzustimmen, dass durch Anrechen-barkeit Doppelbepreisungen ausgeschlossen sind.

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetz-barkeit auf weitere gemeinnützige Organisati-onen und des Antrags- und Anerkennungs-verfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion

Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel

Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen (z.B. Radfahren, Elektroräder)

Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer: Die Tabaksteuer für Zigaret-ten, Feinschnitttabake und Tabak zum Er-hitzen soll umstrukturiert bzw. angepasst werden, um auf diese Art und Weise eine nachhaltige Besteuerung dieser Tabak-waren und die wirtschaftliche Existenz der Tabaktrafikantinnen und – trafikanten sicherzustellen. Durch Änderungen im Tabakmonopolgesetz sollen Maßnahmen getroffen werden, welche den Zielsetzun-gen des Tabakmonopols und der lang-fristigen Absicherung der Einnahmen der Tabaktrafikantinnen und -trafikanten dienen.

nen in den Sektoren, die nicht dem EU ETS

unterworfen sind, z.B. durch CO2-Bepreisung

über bestehende Abgaben oder ein nationa-les Emissionshandelssystem

• Ermittlung der volkswirtschaftlichen Kosten

Angesichts der Herausforderungen, vor der unsere Gesellschaft steht, müssen wir über Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten. Die Bundesregierung lädt daher alle Parlam-entsparteien zur Mitarbeit ein, sodass die

Steuerstrukturreform –
das Steuersystem vereinfachen

von CO2-Emissionen als Referenzwert für Kostenwahrheit

• Erarbeitung eines Implementierungspfades inklusive konkreter Maßnahmen zur Herstel-lung von Kostenwahrheit für CO2-Emissio-

nen, die klare Lenkungseffekte haben, Plan-barkeit sicherstellen, und die Erreichung der Pariser Klimaziele ermöglichen.

österreichische Klimapolitik und Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuer- und Wirt-schaftssystems von einem breiten nationalen Konsens getragen werden.

Nach der Regierungsbildung wird eine Arbeitsgruppe im BMF mit der Neukodi-fizierung des Einkommensteuergesetzes beginnen, damit das Steuerrecht einfacher und fairer wird. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rechts- und Planungssicherheit und die Ökologisierung des Steuersystems gelegt werden.

Personengesellschaften: Es sollen die Be-steuerung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) und das Feststel-lungsverfahren attraktiviert, vereinfacht und modernisiert werden.

Zusammenlegung von Einkunftsarten: Zur Ver-einfachung sollen die selbständigen Einkünf-te und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart zusammengefasst werden.

Abzugsfähige Privatausgaben: Um eine bessere Systematik und Übersicht zu errei-chen, sollen Sonderausgaben und außerge-wöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusam-mengeführt und vereinfacht werden.

Die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs wird im Rahmen der Neukodifizierung unangetastet bleiben.

Kalte Progression: Prüfung einer adäquaten Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation der Vorjahre unter Berücksichtigung der Verteilungseffekte

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Einsatz auf internationaler Ebene

Vereinfachung und moderne Services

Einsatz für CO2-Zölle auf internationaler und europäischer Ebene: Es braucht weltweit mehr klima- und umweltpolitische Gerech-tigkeit. Für Importe in den europäischen Binnenmarkt aus Drittstaaten, die den nöti-gen Standards im Klima- und Umweltschutz nicht entsprechen, sollten – in Abstimmung mit der Welthandelsorganisation (WTO) – CO2-Zölle eingeführt werden.

Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. euro-päischer Ebene: Die Bundesregierung strebt eine verursachergerechte Besteuerung von Kraftstoffen im Flugverkehr und in der Schiff-fahrt an. Dafür ist international bzw. europä-isch akkordiertes Handeln nötig.

Einführung und Fortführung der Initiati-ve zur Financial Transaction Tax (FTT) auf EU-Ebene und zielgerecht umsetzen: Die Bundesregierung steht zu dem Ziel, hoch-spekulative Finanzprodukte, vor allem so-genannte Derivate und „high-frequency tra-ding“-Aktivitäten, stärker zu besteuern. Der momentane Vorschlag der FTT-Gruppe wird diesem Anspruch aber nicht gerecht, son-dern benachteiligt heimische Unternehmen am internationalen Kapitalmarkt. Österreich wird sich auf EU-Ebene für die Umsetzung einer zielgerechten FTT einsetzen.

• Ausbau des Steuerombudsdienstes für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(z.B. Beschwerdewesen im Zusammen-
hang mit Verfahrensdauern und inhaltliche
Meinungsverschiedenheiten)
• Unternehmen sollen einen Rechtsanspruch
auf Durchführung einer Betriebsprüfung
zur verbesserten Planungs- und Rechts-
sicherheit haben, soweit es bestehende
Prüfkapazitäten zulassen.
• Prüfung von Verfahrensbeschleunigungen
bzw. Prozessoptimierungen (z.B. Analyse
des Beschwerdevorentscheidungsverfah-
rens, schnellere Verfahren beim Bundes-
finanzgericht, Möglichkeit zur Schließung
des Ermittlungsverfahrens)
• Klare und praktikable Regelungen zur

• Schaffung einer automatisierten Vorprüfung
mit vorgelagerten Kontrollalgorithmen
für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer
und Körperschaftsteuer, um im Rahmen
der Selbstveranlagung das Verfahren zu
beschleunigen
• Neue digitale Angebote der Finanzver-
waltung: z.B. Apps für Terminerinnerun-
gen oder mobile Zahlungsmöglichkeiten,
Einziehungsauftrag für Abgabenschulden
• Weitere Modernisierung der Steuer- und
Zollverwaltung (strukturelle Reform) unter
Berücksichtigung der Möglichkeiten der
Digitalisierung (effizientere elektronische
Abwicklung)
• Digitaler Datenaustausch auf Basis
international anerkannter Standards: Für

Entlastung der Wirtschaft

Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen

sollen gefunden werden.

Unternehmen (insbesondere KMU) wird die

technische Möglichkeit zur Übermittlung

der Daten des Rechnungswesens für digita-

Abschaffung der Mindestkörperschaftsteu-er prüfen, um besonders KMUs zu entlasten

Abschaffung der Schaumweinsteuer

Prüfung der Entbürokratisierung bzw. Evaluie-rung der Regelung zur Einlagenrückzahlung

Regelungen im Bereich der Abschrei-bungsmethoden sollen im Rahmen der

Steuerstrukturreform überprüft werden, z.B. steuerliche Abschreibung von ab-nutzbaren Anlagegütern an das Unterneh-mensgesetzbuch im betrieblichen Bereich angleichen.

Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

• Reduktion der (Einzel-)Meldepflicht für Un-
ternehmen durch automatisierte Übermitt-
lung von meldepflichtigen Daten von der
Sozialversicherung an die Statistik Austria
und das Bundesministerium für Finanzen
unter Wahrung des Datenschutzes
• Die Prüfungszuständigkeit für Privatstiftun-
gen soll bei der Großbetriebsprüfung ange-
siedelt werden.
• Modernisierung der Bundesabgabenord-
nung (BAO) mit dem Ziel der Prozesseffizi-
enz und der Wahrung hoher Qualität (z.B.
Reform des Verfahrensrechts, Verkürzung
der Verfahrensdauer, Weiterentwicklung/
Einführung von kooperativen Verfahren,
begleitende Kontrolle, Ausweitung des
Auskunftsbescheids)

le Prüfung geschaffen (auf freiwilliger Basis und unter Wahrung des Datenschutzes).

• Festhalten an Jahressteuergesetzen

(einmal im Jahr) – statt wie bisher mehrere

Abgabengesetze pro Jahr

• Evaluierung eines steuerneutralen Rechts-

formwechsels von Vereinen zu Genossen-

schaften

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Regierungsprogramm 2020 – 2024 Regierungsprogramm 2020 – 2024

Bekämpfung des Steuerbetrugs

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, konsequent gegen internationale Steuer-verschiebungen bzw. gegen jede Art von Missbrauch, Steuerbetrug und Steuerver-meidung vorzugehen, und wird Steuerrück-stände effizient einbringen.

Festhalten an der eingeführten digitalen Konzernsteuer, zumindest bis internationa-le Gespräche (auf Ebene der EU und der OECD), die Österreich unterstützt, zur Ein-führung einer digitalen Betriebsstätte signi-fikante Fortschritte erzielen.

Reverse-Charge-System: Österreich wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass nicht nur national, sondern auch international alle Möglichkeiten der Steuervermeidung und des Steuerbetrugs unterbunden wer-den. Das derzeit gültige Umsatzsteuersys-tem in der Europäischen Union bietet sehr viele Möglichkeiten für Betrügerinnen und Betrüger. Durch die Einführung des Rever-se-Charge-Systems zwischen Unternehmern

– in dem Leistungsempfänger die Umsatz-steuer schulden – könnte diese Betrugs-möglichkeit wirksam bekämpft werden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Standort,
Entbürokratisierung
& Modernisierung

Unsere Wirtschaft und unsere Arbeitswelt

verändern sich – in Österreich, in Europa

und auf der ganzen Welt. Österreich ist

hier dank seiner starken, diversifizierten

und exportorientierten Wirtschaft in

einer guten Position. Gleichzeitig müssen

wir darauf achten, dass wir aktiv jene

Zukunftsindustrien identifizieren, in denen

Österreich in den kommenden Jahren und

Jahrzenten international Vorreiter sein kann.

Der Wirtschaftsstandort Österreich soll

international wettbewerbsfähig bleiben,

um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in

Österreich zu halten und auszubauen.

Darüber hinaus können wir in Österreich

stolz sein auf unseren funktionierenden

Rechtsstaat, mit klaren Gesetzen und

Vorschriften, die unser Leben und

Wirtschaften regeln. Das ist eine unserer

größten Stärken. Über die Jahre wurden

dabei allerdings, durch europäische und

heimische Gesetzgebung, viele Bereiche

des Lebens und Wirtschaftens immer stärker

reguliert, wodurch in einzelnen Bereichen

mit der Zeit teilweise eine aufwendige und komplexe Bürokratie entstanden ist.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitnehmervertreterinnen bzw. -vertretern eine umfassende Standortstrategie für die Zukunft zu erarbeiten, um bestehende Stärken der heimischen Wirtschaft auszuweiten und vielversprechende Zukunftsindustrien zu identifizieren, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze bei uns im Land zu halten und weiter auszubauen. Standortpolitik erschöpft sich nicht in Steuerpolitik, sondern beinhaltet ein breites Set an Maßnahmen, von Rechtssicherheit bis hin zu Lebensqualität.

Weiters wollen wir die Verwaltung in Österreich modernisieren und effizienter gestalten, um es den Unternehmerinnen bzw. Unternehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern künftig so einfach wie möglich zu machen, in Österreich zu wirtschaften und zu arbeiten, ohne dabei unsere hohen Standards zu senken.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umsetzen

o Aktive Bewerbung des Arbeitsstandortes Österreich in der EU

o Strategisch gezielte Anwerbung von spezifischen Berufsgruppen bzw. aus

• Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für Tourismus und Landwirtschaft sollen bedarfsgerecht angepasst werden, unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

• Die Bundesregierung bekennt sich zur

Sicherstellung des Arbeits- und Fachkräfte-

bedarfs.

• Um die größtmögliche Anzahl der offenen Fachkräftestellen in Österreich besetzen zu können, bedarf es einer Gesamtstrategie, die besonders auf Aus- und Weiterbildung

Umweltschutz) und Beschleunigung dieser Einführung

o Überarbeitung der Möglichkeit von Lehr-lingsverbünden („Verbundausbildung“), um eine vermehrte Ausbildung von Lehrlingen auch in kleinen Betrieben – inklusive EPUs – zu ermöglichen.

bestimmten Ländern (z.B. Schwerpunkt

„Digital Austria“, Softwareentwicklung)

Standort- und Industriepolitik

und damit die Qualifikation der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer für die Anfor-
derungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet
ist. In dieser Gesamtstrategie sind auch wei-
tere Faktoren, wie z.B. Gesundheit, Mobili-
tät und Betreuungssituation („persönliche
Lebenssituation“), zu berücksichtigen.
• Die Bundesregierung bekennt sich dazu, bei
allen Maßnahmen zur Arbeits- und Fach-
kräftesicherung zuerst den österreichischen
Arbeitsmarkt, dann die Arbeitsmärkte der
EU-Mitgliedstaaten und dann Arbeitsmärk-
te in Drittstaaten in den Fokus zu nehmen.
• Um die Gesamtstrategie möglichst effektiv
umzusetzen, bekennt sich die Bundesre-
gierung zu einem verstärkten Einsatz em-
pirischer Modelle (z.B. österreichweites
Fachkräftemonitoring).
• Die Bundesregierung wird die Berufsbil-
dung aufwerten und das Berufsausbildungs-
gesetz modernisieren.
o Duale Ausbildung weiter attraktivieren,
u.a. durch die verpflichtende Evaluierung
und Modernisierung aller Lehrberufe alle
5 Jahre
o Neue zeitgemäße Ausbildungen durch
Einführung neuer Lehrberufe schaffen
(z.B. im Bereich Digitales oder Klima/

o Kooperation von Schulen mit Unterneh-men ausbauen (z.B. Unternehmenswoche)

o Maßnahmen zu Rollenbildern setzen (z.B. Attraktivierung technischer Lehrberufe für Frauen und Pflege-/Care-Berufe für Männer)

o Möglichkeit zur „Flexi-Lehre“ für Wieder-einsteigerinnen bzw. Wiedereinsteiger und betreuende Angehörige schaffen

o Durchlässigkeit zwischen dem formal-schulischen und dem berufsbildenden System stärken

Betriebliche Lehrstellenförderung best-möglich konsolidieren, um Zuständigkei-ten zu bündeln und Effizienz zu steigern

Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) reformie-ren: Konsolidierung des gesetzlichen Rah-mens, One-Stop-Shop bei der Austrian Bu-siness Agency, Antragstellung vereinfachen, Verfahren straffen, Senkung von Gehalts-grenzen

Ausrichtung der ABA-Unit „Work in Austria“ als zentrale Plattform für die Anwerbung von Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Ausland

Standortstrategie für die Zukunft entwickeln

– Österreich 2040:

o Erarbeitung einer umfassenden Strategie durch die Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sozialpartner, um aktiv jene Zukunfts-branchen zu identifizieren, in denen Ös-terreich international Vorreiter sein kann. Ziel ist es, in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Wertschöpfung und Arbeits-plätze in Österreich zu halten und weiter auszubauen sowie einen Beitrag zu Klima-und Umweltschutz zu leisten.

Enge Abstimmung mit anderen politischen Zielsetzungen, wie etwa der FTI-Strate-gie, der Klima- und Energiepolitik, der ar-beitsmarktpolitischen Zielsetzung und der Bildungspolitik

o Auf Stärken bauen: Bestehende Stärken wie z.B. die Mobilitätsindustrie, erneuer-bare Energien und Umwelttechnik, Bio-technologie, Mikroelektronik, Landwirt-schaft, Tourismus und andere müssen weiter ausgebaut, weiterentwickelt und durch gemeinsame Bemühungen der Wirtschaft und der Politik international beworben werden.

o Neue Sektoren erschließen: Entstehende Stärken, in denen Österreich relevante Wettbewerbsvorteile aufweist, müssen vor

dem Hintergrund der Technologieneutra-lität weiterentwickelt werden, Österreichs internationales Profil darin gestärkt und durch österreichische Produkte weltweit ein Beitrag zur CO2-Reduktion geleistet werden – wie z.B. digitale Geschäftsmo-delle, forschungsintensive Industrien, Mo-delle der Kreislaufwirtschaft, die E-Mobili-tät, die Nutzung von grünem Wasserstoff in Verkehr und Industrie, Gesundheits-wirtschaft und andere Bereiche, die auf Österreichs Verbindung von Grundlagen-forschung, angewandter Forschung und industriellem Know-how bauen.

o Im Rahmen der Umsetzung dieser Stra-tegie bekennt sich die Bundesregierung dazu, Investitionen anzuziehen. In einem Schulterschluss aus Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertre-tern, wollen wir uns in Zukunft koordiniert dafür einsetzen, internationale Unterneh-mensansiedlungen und Investitionsent-scheidungen für den Standort Österreich zu gewinnen.

o Stärkere Ausrichtung nationaler Maß-nahmen am „Green Deal“ der EU-Kom-mission

– Identifikation und Umsetzung von Leuchtturmprojekten im Bereich der Öko-logisierung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

– Entwicklung eines strategischen Maßnah-menplans für Umwelttechnologien sowie für die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft

Technologien, Dienstleistungen oder Pro-dukte vertreiben wollen, die sich durch die bestehende Gewerbeordnung nicht abdecken lassen). Dabei soll es zu enger

Österreichs Wirtschaft international positionieren

– Förderung der Entwicklung einer regiona-len Kreislaufwirtschaft sowie Kreislaufwirt-schaftsprojekten

– Koordinierte Teilnahme an relevanten IP-CEI-Programmen (Important Project of Common European Interest), z.B. Mikro-elektronik, Wasserstoff, Batterien

Entrepreneurship fördern

o Entrepreneurship Education: Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirt-schaftsbetriebe kennen zu lernen und Zu-gang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen

o Eine Kultur der 2. Chance stärker ver-ankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs (Missbrauch soll vorgebeugt werden)

o Regulatory Sandboxes umsetzen: Innova-tive Technologien, Produkte und Dienst-leistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneu-tralen Rahmen, der nach objektiven Krite-rien ausgestaltet ist, erprobt werden kön-nen, wenn ihre Anwendung sonst rechtlich nicht gedeckt ist (z.B. innovative Start-ups / KMUs, die neue Geschäftsmodelle,

Zusammenarbeit mit der zuständigen Auf-sichtsbehörde kommen, um das betroffe-ne Modell zu testen und zu adaptieren. Ab einem bestimmten Reifegrad (zeitlich bestimmt oder durch Unternehmens-größe) soll ein Übergang ins reguläre Gewerbesystem stattfinden.

Die Möglichkeit zur Gründung interdiszipli-närer Unternehmen erweitern

Neue Gesellschaftsform schaffen: Aufbau-end auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Start-ups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbs-fähige Option bietet.

o Unbürokratische Gründung (Stamm-kapital-Ansparmodelle, digitale Behör-denwege, Englisch als Amtssprache)

o Flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit minimalen, digitalen Behördenwegen)

o Angepasst an österreichische Standards (z.B. Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter)

o Einsatz auf europäischer Ebene, dass eine einheitliche, zeitgemäße Gesellschafts-form für innovative Start-ups und KMUs EU-weit umgesetzt wird („EU Limited“)

Den Erfolg österreichischer Unternehmen auf ausländischen Märkten stärken und aus-bauen: Alle bestehenden Bemühungen in der Außenwirtschaft – von den Ministerien, von Branchenvertreterinnen bzw. -vertretern und privaten Initiativen – künftig noch bes-ser koordinieren

o Umsetzung und Ergänzung der bestehen-den Außenwirtschaftsstrategie anhand der Schwerpunktsetzungen dieses Regie-rungsprogramms

o Aktive Bewerbung des Standorts Öster-reich im Ausland, durch verstärkte Zusam-menarbeit aller relevanten Stellen des Wirtschafts- und Außenministeriums, so-wie der Wirtschaftskammer Österreich

o Bündelung, nach Möglichkeit, der Außen-wirtschaftslegistik in einem Ministerium und verstärkte internationale Bewerbung des Standorts Österreich (z.B. Roadshow Finanz-platz Österreich, regelmäßige Konferenz In-vestInAustria). Zusätzlich soll go-internatio-nal ausgebaut und fortgesetzt werden.

o Erarbeitung einer Afrika-Strategie für ver-tiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit, unter Berücksichtigung bestehender und zukünftiger Abkommen auf nationaler und internationaler Ebene

o Entbürokratisierung bei der Ausstellung von Geschäftsvisa, um Einreise von Ge-schäftspartnerinnen und -partnern heimi-scher Unternehmen zu vereinfachen (z.B. Weiterführung der Initiative „Red-White-Red Carpet“)

Bekenntnis zu aktiver, fairer Handelspolitik auf Basis österreichischer und europäischer Regeln und Standards

o Österreich setzt sich aktiv auf nationaler, europäischer und internationaler Ebe-ne für eine strategische Ausrichtung der EU-Handelspolitik sowie eine Reform für eine handlungsfähige WTO ein (insbeson-dere zur überholten Stellung Chinas als Entwicklungsland und der Einführung von CO2-Zöllen).

o Österreich tritt dafür ein, dass die EU ihr wirtschaftliches und politisches Gewicht in der Welt nutzt, um durch faire und transparente Handelsverträge weltweiten Wohlstand zu fördern und die Ökologisie-rung zu beschleunigen.

o Internationale Handelsabkommen mit Be-teiligung der EU müssen dabei den hohen Standards der EU entsprechen (Menschen-rechte, Umweltinteressen, Sustainable De-velopment Goals, Arbeitsrechte).

o Österreich tritt auf OECD-Ebene dafür ein, dass die dort verhandelten Musterab-kommen den oben genannten Grundsät-zen der österreichischen Handelspolitik entsprechen.

o Österreich setzt sich auf EU-Ebene, in en-ger Abstimmung mit der Europäischen Kommission, für die Schaffung eines mul-tilateralen Investitionsgerichtshofes zur Beilegung von Streitigkeiten mit Drittstaa-ten ein (ständige Richterinnen und Richter, keine Laienrichterinnen und -richter).

Österreich wird sich, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern, für eine Deeskalation internationaler Handelskon-flikte einsetzen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Investitionskontrolle umsetzen und kritische Industriezweige schützen: Während inter-nationale Investitionen, die lokale Jobs und Wertschöpfung schaffen, grundsätzlich wün-schenswert sind, muss die Politik dafür sor-gen, dass es nicht zu einem Ausverkauf kriti-scher Technologie und Infrastruktur kommt.

o Direktinvestitionen aus unterschiedlichen Drittstaaten dürfen nicht dazu führen, dass bestimmte Zukunftstechnologien aus dem europäischen Binnenmarkt abwandern.

o Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine stärkere staatliche Investitionskontrolle ein.

o In einem ersten Schritt soll Österreich mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Reform des Außenwirt-schaftsgesetzes umsetzen: Der Schwel-lenwert für die Genehmigungspflicht soll auf 10% gesenkt werden und neue Prüfkri-terien für kritische Technologie und Infra-struktur festgesetzt werden. Die Ressorts

für Wirtschaft, Außenpolitik und Finanzen sollen hierbei, gemeinsam mit der ÖBAG, zusammenarbeiten.

Einrichtung eines Produktivitätsrates gemäß der EU-Ratsempfehlung: Prüfung einer An-siedelung beim bereits bestehenden Fiskal-rat oder anderen Institutionen (z.B. WIFO, IHS etc.).

Die Bundesregierung bekennt sich zum ak-tiven Beteiligungsmanagement der ÖBAG, dazu zählt die aktive Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Republik. Auch die ÖBAG soll zur Umsetzung der Standort-strategie beitragen, um in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich zu halten und weiter auszubauen sowie einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz zu leisten, z.B. Incentivierung Flottenumbau E-Mobilität, Car-Sharing Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter, Einsatz von ökologischen Baustoffen bzw. erneuerbaren Energieträgern in der öf-fentlichen Bauwirtschaft.

automatisiert abrufbar sein. Dabei sollen alle Datenschutzstandards eingehalten wer-den und die Datendichte bzw. Datenquali-tät aufrechterhalten werden.

• Gold-Plating reduzieren: Nationale Ver-
schärfungen über EU-Vorgaben, die keine
sachliche Rechtfertigung haben, gilt es zu
vermeiden bzw. zu reduzieren.
o Erarbeitung eines Konzepts, um möglichst
viele nicht durch EU-Vorgaben notwendi-
ge Betriebsbeauftragte freiwillig zu stellen
o Statistische Abgaben/Informationspflich-
ten für Unternehmen sollen sich stärker an
EU-Vorgaben orientieren.
o Bürokratieabbau im Vergabeverfahren
(unter Berücksichtigung des Bestbieter-
prinzips)
• Verfahrensbeschleunigung unter Wahrung
hoher Qualität
o Prüfung einer Reform des Verfahrens-
rechts im AVG (Allgemeines Verwaltungs-
verfahrensgesetz; wurde seit 1998 nicht

o Strukturelle Vereinfachung der Lohnver-rechnung (bessere Koordinierung der einzelnen Player: Finanzamt, Gebietskran-kenkasse und Gemeinden)

o Harmonisierung der Beitrags- und Bemes-sungsgrundlage so weit als möglich

o Reduktion der Komplexität und Doku-mentationserleichterungen

o Prüfung der Vereinfachung und Reduktion von Ausnahme- und Sonderbestimmungen

o Verpflichtende Anführung der Dienstge-berabgaben am Lohnzettel

• Planungssicherheit und Bürokratieabbau
bei Förderungen (z.B. Entscheidung über
Förderanträge innerhalb definierter Fris-
ten, objektive Wirkungsziele, Abwicklungs-
kooperationen von Bund und Ländern)
• Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse
verstärkt nutzen, um Verwaltungsabläufe ef-
fizienter zu gestalten und Bürokratie zu re-
duzieren (Verhaltensökonomie)

Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung

mehr weiterentwickelt)

o Digitalen Bescheid ermöglichen (Kund-

machungsvorschriften)

• Prüfung, ob handelsübliche Überbegriffe bei Warenbezeichnungen (z.B. Obst, Ge-müse) bei den Registrierkassen beibehalten werden können, um vor allem kleine und mittlere Händlerinnen und Händler zu ent-

Plan zur Steigerung der Effizienz und Qua-lität in der Verwaltung (Entbürokratisierung) im ersten halben Jahr in jedem Ministerium entwickeln und abstimmen

o Eine Monitoringstelle einrichten, die den Fortschritt bei der Entbürokratisierung messbar macht und als Ansprechpartner für Betroffene agieren kann

„Beraten vor strafen“ umsetzen: Es soll das Ziel der Verwaltung sein, Fehlverhalten zwar zu bestrafen, aber es im besten Fall gar nicht dazu kommen zu lassen, in dem man Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützt, regelkonform zu arbeiten.

Widersprüche bereinigen: Die Bundesre-gierung verpflichtet sich zu einer gesamt-haften Prüfung relevanter Vorschriften für Unternehmen, um mögliche Widersprüche in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Arbeits-recht, Hygienevorschriften, Bauordnung etc.) zu harmonisieren, ohne eine Verwässe-rung von sinnvollen Standards.

Once-Only-Prinzip für Unternehmen umset-zen, um Datenmeldungen zwischen Unter-nehmen und Verwaltung zu verringern: Alle relevanten unternehmensbezogenen Daten sollen Verwaltungsbehörden nur einmal kommuniziert werden müssen und ab dann bei unterschiedlichen Behördenwegen

o Fristen bei digitaler Einbringung auf 24 Uhr des entsprechenden Tages ausweiten

o Flexibilisierung bei Sachverständigen, um

bei mangelnder Verfügbarkeit zu lange

Wartefristen künftig zu vermeiden

• Veröffentlichungspflicht in Papierform in der

Wiener Zeitung abschaffen

• Lohnverrechnung vereinfachen

lasten. Mögliche Verlängerung der beste-
henden Ausnahmen.
• Normenwesen reformieren, um hohe
österreichische Standards beizubehalten
(z.B. Konsumentenschutz), aber gleichzeitig
unnötige Mehrausgaben für Unternehmen
vermeiden
• Dienstleistungsscheck entbürokratisieren
und digitalisieren

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

EPUs & KMUs

Mehr als 99% der heimischen Unternehmen

sind kleine und mittlere Unternehmen

(KMUs), die für den Großteil der

Arbeitsplätze in Österreich verantwortlich

sind – sie bilden das Rückgrat unserer

Wirtschaft und unseres Wohlstands.

Die Bundesregierung verbessert die

Rahmenbedingungen für KMUs und

Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), indem

steuerliche Vereinfachungen umgesetzt

werden, die Verwaltung moderne digitale

Services anbietet und Bürokratie ab-

gebaut wird.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Rechtssicherheit für EPUs und KMUs zu erhöhen und sie auch spürbar zu entlasten. Weiters soll der heimische Kapitalmarkt ausgebaut werden, um innovative KMUs und Start-ups in ihrem Wachstum zu unterstützen

– hierfür braucht es verbesserte Anreize für privates Risikokapital und eine Stärkung des öffentlichen Risikokapitalmarktes. Die Rolle von„SocialEntrepreneurs“,diemitinnovativen Geschäftsmodellen gesellschaftlichen Heraus-forderungen neu begegnen, soll dabei besonders berücksichtigt werden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMUs

• Die Bundesregierung bekennt sich grund-sätzlich zur Förderung der Weiterbildung der Unternehmerinnen und Unternehmer, vor allem EPU und KMU, durch steuerliche

und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen stärken, um folgende Ziele zu erreichen:

Das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro senken.

Evaluierung einer Verbesserung der sozi-alen Absicherung der Gruppe der Selbst-ständigen (ehem. SVA-Versicherte) im Rah-men der Zusammenführung der Träger SVA und SVB zu SVS

Regelmäßige und frühzeitige Informations-verpflichtung der SVS bzgl. der Nachbe-messung nach dem 3. Jahr und bzgl. der freiwilligen Höherversicherung – „opt-in“ bzw. Verbesserung der Information zur frei-willigen Arbeitslosenversicherung

Rechtssicherheit in der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Dienstverhältnissen: Der Dienstnehmerbegriff soll im Sozialversi-cherungs- sowie Steuerrecht vereinheitlicht und klarer umschrieben werden, um Rechts-sicherheit zu schaffen. Dabei ist sowohl auf die Privatautonomie (bzw. Entscheidungs-freiheit, „Recht auf Selbstständigkeit“) als auch auf Missbrauchsfälle im Bereich der Scheinselbstständigkeit ein besonde-res Augenmerk zu legen. Hierbei sind im Besonderen die Mehrfachversicherung und damit in Zusammenhang stehende Probleme zu evaluieren.

Evaluierung eines Modells, um die soziale Absicherung in der Startphase der Unter-nehmertätigkeit sicherzustellen

Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszim-mern: Die steuerliche Absetzbarkeit von Ar-beitszimmern zuhause (anteilig am Gesamt-wohnraum) soll ausgeweitet werden, indem analysiert wird, ob die Voraussetzungen „ausschließliche, berufliche Nutzung“ und „Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit“ noch zeitgemäß sind bzw. wie diese Regelung

vereinfacht und der heutigen Arbeitswelt angepasst werden kann. Eine Pauschalie-rung soll angestrebt werden.

Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro, mit Ziel einer weiteren Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffi-zienzklasse (mit minimalem bürokratischen Aufwand)

Vereinfachung ausgewählter sonstiger Be-züge (z.B. Vergleiche, Kündigungsentschä-digungen etc.) mit dem Ziel, die Komple-xität zu reduzieren. Daher soll durch eine einheitliche Besteuerung mittels pauscha-len Steuersatzes eine Vereinfachung er-reicht werden.

Modernisierung der Gewinnermittlung, z.B. die „Unternehmensgesetzbuch-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ sollen stärker zusam-mengeführt werden („Einheitsbilanz“) (u.a. abweichendes Wirtschaftsjahr für alle Bilan-zierer, Harmonisierung der Firmenwertab-schreibung)

Förderung des Prinzips „Reparieren statt wegwerfen“ durch steuerliche oder andere Anreizmaßnahmen zur gleichzeitigen Stär-kung von Gewerbe und Handwerk

Erleichterungen für Betriebsübergaben:

o Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert werden.

o Weiters soll eine zweijährige „grace pe-riod“ eingeführt werden, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durch-geführt werden und an deren Ende der Übertritt in das Regelregime stattfindet.

oder andere Maßnahmen.
• Kleinunternehmer-Steuererklärungen ver-
einfachen: Besonders für Einnahmen-Aus-
gaben-Rechner sollen bürokratische Ver-
einfachungen durch intuitive Online-
Eingabemasken ausgebaut werden
(„Steuer-App“).
• Die Bundesregierung bekennt sich zur Stär-
kung der Rolle von Frauen in der Unterneh-
merschaft und damit zu spezifischen Förder-
programmen in der Gründungssituation.
• Einführung eines Qualifizierungsschecks
für Wiedereinsteigerinnen und – einsteiger
sowie Langzeitarbeitslose, damit Unterneh-
men punktgenau Schulungen und Fortbil-
dungen finanzieren können
• Die Bundesregierung bekennt sich zur Stär-
kung wirtschaftlicher Kooperationsmodelle
in der Rechtsform der Genossenschaft. Wir
wollen Genossenschaften als nachhaltige

o Unterstützung der kleinen und mittelstän-dischen Unternehmen in den Regionen im Wettbewerb, z.B. durch gemeinsame Pro-jekte der Digitalisierung

o Gründung und Etablierung von lokalen und nationalen Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und Sharing Economy als Alternative zu den Angebo-ten internationaler Konzerne

o Ausbau und Absicherung der kommuna-len Infrastruktur in den ländlichen Regio-nen unter Einbeziehung von bürgerlichem Engagement

o Ausbau der Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger durch Koopera-tionen insbesondere im Bereich Gesund-heit, Pflege und Energie.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Innovation durch Risikokapital ermöglichen

o Verstärkte Koordinierung und mögliche

Zusammenführung der Finanzierungsakti-

vitäten von aws und FFG

• Neue Finanzierungsmodelle für Unterneh-

men fördern

o Überführung des Pilotprogramms „aws

• Verbesserte Anreize für privates Risiko-

kapital für innovative Start-ups und KMUs

o Start-up und KMU-Finanzierung: Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepre-neurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert wer-den, z.B. durch die Einführung und Locke-rung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Ak-tuell können private Investorinnen und In-

o Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung bestehender Mikrokreditpro-gramme und zur besseren Bekanntma-chung der Möglichkeit der Social Impact Bond Finanzierung.

o Gesellschaftsform für den alternativen In-vestmentfonds nach Vorbild SICAV (So-ciété d’investissiment a capital variable) mit variablem Kapital ermöglichen. Dabei werden hohe Transparenzstandards sowie der Anlegerschutz berücksichtigt.

o Verbesserte Governance der österrei-chischen Förderlandschaft/Risikokapital-struktur, zur Vermeidung von Doppelglei-sigkeiten

Stärkere Nutzung von European Fund for Strategic Investments (EFSI) durch eine zentrale Förderstelle bzw. einen zentralen Ansprechpartner in Österreich sowie durch Standardisierung und Bündelung von Pro-jekten, um Fördergelder optimal abzuholen und einzusetzen

Garantiepromesse“ (zuerst zur aws,
dann Bank) in ein Regelprogramm: Das
derzeitige aws Pilotprogramm für Vorab-
garantien für KMU soll dauerhaft weiter-
geführt werden.
o Weiterentwicklung der Garantiemöglich-
keiten im Rahmen von KMU-Fördergesetz
und Garantiegesetz (adäquate Risikoan-
teile und Garantiequoten bei nicht inves-
tiven Maßnahmen, Flexibilisierung der
Entgelte)

vestoren Verluste aus der Beteiligung an

Start-ups nur mit bestimmten positiven

Kapitaleinkünften und nur im gleichen

Jahr ausgleichen – zukünftig soll die Ver-

lustverrechnung auch über mehrere Jahre

hinweg erfolgen können.

o Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit

von Anschub- und Wachstumsfinanzie-

rung für innovative Start-ups und KMUs

mit Obergrenze pro Investment (z.B. €

100.000 über 5 Jahre absetzbar) und einer

Gesamtdeckelung – nach Vorbild des er-

folgreichen (Seed) Enterprise Investment

Scheme (SEIS/EIS) in Großbritannien.

o Institutionelle Investoren, wie Pensions-

kassen, Vorsorgekassen und Versicherun-

gen sollen in langfristige, innovative Anla-

geformen (inkl. ökologischem und Social

Impact) investieren dürfen (z.B. Seed-Fi-

nanzierung für Start-Ups und KMUs). Die

zugrundeliegenden Kataloge zulässiger

Veranlagungen sollen entsprechend ange-

passt werden (in Einklang mit EU-Recht).

Vereinheitlichung und Stärkung des öffentli-chen Risikokapitals

o Verstärkte Kooperation des Bundes mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB)

o Vergabeprozess der Österreichischen Entwicklungsbank AG (OeB) weniger bü-rokratisch gestalten, um zügigere Ent-scheidungen zu ermöglichen, z.B. Geneh-migungsverfahren für Afrika-Fazilität

o Ausbau der Verfügbarkeit von Wachs-tumskapital für Start-Ups und KMUs (Fi-nanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten In-vestorinnen und Investoren. Mögliche in-ternationale Beispiele wären z.B. Modell Schweiz (Corporate Venture Fund unter Einbindung österreichischer Leitbetriebe) oder Modell Dänemark (Dachfonds/Fund of Funds Lösung).

o Verstärkte Zusammenarbeit des Bundes mit der Kommunalkredit Public Consul-ting (KPC) zur zielorientierten Förderung von Klima- und Umweltschutzprojekten

Social Entrepreneurship

Zielgruppenspezifische öffentliche Finan-zierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungspro-gramme für Social Entrepreneurs

Die Bundesregierung bekennt sich zur steu-erlichen Begünstigung der gemeinnützigen

Aktivitäten von Stiftungen und prüft die weitere Förderung sozialer Innovationen.

Prüfung einer Reform der Gemeinnützig-keitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

03.

Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt & Landwirtschaft

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Klimaschutz
& Energie

Die besorgniserregende Veränderung

unseres Klimas ist eine der größten

Herausforderungen unserer Generation

– in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um dieser Herausforderung auf allen Ebenen gerecht zu werden und die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erfüllen. Wir betrachten Klimaschutzmaßnahmen als bedeutende Chance für Gerechtigkeit sowie für die zukunftsfähige Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen in Österreich. Diese Chancen gilt es zu nutzen – Österreich hat die besten Voraussetzungen dafür. Gemeinsam können wir das Ziel eines klimaneutralen Österreichs bis spätestens 2040 erreichen und in Europa zum Vorreiter im Klimaschutz werden. Für uns bedeutet das selbstverständlich, dass Atomkraft keine Alternative ist, sondern, dass wir ausschließlich auf Erneuerbare Energieträger setzen.

Der klimagerechte Umbau aller Sektoren,

insbesondere des Energiesystems und der

Infrastruktur, erfolgt unter Berücksichtigung

der Kosten für Haushalte und Unternehmen.

Soziale Härtefälle werden jedenfalls

vermieden und auch Unternehmen

werden bei der Transformation und den

notwendigen Anpassungsmaßnahmen

unterstützt.

Auf europäischer Ebene wird die Bundesregierung dazu beitragen, dass die EU das Pariser Klimaschutzabkommen in die Tat umsetzt und eine globale Führungsrolle im Klimaschutz einnimmt. Daher wird die Anpassung der EU-Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen, wie es der Green Deal der EU-Kommission vorsieht, unterstützt. In Österreich setzt die Bundesregierung ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Ein Klimaschutzgesetz mit klaren Treibhaus-gasreduktionspfaden, Zuständigkeiten,

Zeitplänen und entsprechenden Ressourcen sorgt dafür, dass Österreich sein CO2-Budget nicht übersteigt. Durch den verpflichtenden Klimacheck wird Klimaschutz bei Gesetzen und Verordnungen ein zentrales Entscheidungskriterium. Wichtige Rahmenbedingungen werden auch im Steuersystem gesetzt.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Bund, Bundesländer und Gemeinden arbeiten gemeinsam und abgestimmt an der Erreichung der Klimaziele und treffen Zukunftsentscheidungen, die Planungssicherheit für die Bevölkerung

Zur vollständigen Umstellung unseres Energiesystems tragen alle Sektoren bei. Der Sektor Gebäude durch thermische Sanierung, die wertvolle Energie sparen hilft und den konsequenten Umstieg auf

Klimaneutralität bis 2040 –
ein klares Ziel, ein klarer Auftrag

und die Wirtschaft ermöglichen. So sichern wir den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft. Es gilt rasch ins Tun zu kommen, und Vorarbeiten aus dem Nationalen Energie- und Klimaplan, der Bioökonomiestrategie oder dem Sachstandsbericht Mobilität umzusetzen.

Wir nehmen Klimaschutz ernst: Was die öffentliche Hand selbst vorzeigt, kann auch von unserer Bevölkerung leichter angenommen werden. Die öffentliche Hand muss deshalb Vorbild für Klimaneutralität sein. Mit Initiativen in der Beschaffung, in der Sanierung und im Mobilitätsmanagement wird die Umstellung der Verwaltung in Richtung 100% Nachhaltigkeit vorangetrieben.

Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau aller Formen heimischer Erneuerbarer Energieträger. Den Rahmen dafür wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geben, das bis 2030 eine 100% (national bilanziell) Versorgung mit Ökostrom sichert. Damit einher gehen die notwendigen Netzinfrastrukturinvestitionen. Ein wirksames Energieeffizienzgesetz trägt dazu bei, dass Österreich – unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung – bis zur Mitte des Jahrhunderts mit deutlich weniger Energieverbrauch auskommen und die Energiewende naturverträglich gelingen kann.

Heiz- und Kühlsystemen mit Erneuerbaren Energien. Die Land- und Forstwirtschaft leistet ihren Beitrag ebenso wie die Abfallwirtschaft und selbstverständlich der Sektor Verkehr. Für die Industrie und das Gewerbe werden die Weichen in Richtung einer neuen, hoch innovativen, kreislauffähigen und klimafreundlichen Technologie-Ära gestellt, die Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion positioniert. So sichern wir langfristig diesen wichtigen Sektor am Standort Österreich und sind im Wettbewerb der Zukunft, dem Wettbewerb um die ökologischsten statt billigsten Produktionsweisen, als Vorreiterland po­ sitioniert.

Paris-Pfad einschlagen mit wissenschafts-basierter Klimapolitik

o Paris-kompatibles CO2-Budget und dem-entsprechende Reduktionspfade, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität in Öster-reich zu erreichen

Vorantreiben einer ambitionierten und fort-schrittsorientierten Klima- und Energiepolitik in Europa und der Welt:

o Österreich positioniert sich konsequent in der Gruppe der Klimaschutzvorreiter in Europa und verfolgt eine energiepoliti-sche Orientierung an erneuerbaren Ener-gien und Klimaschutz.

o Konsequentes Eintreten für eine Anpas-sung der Zielsetzung der EU bis 2030 und 2050 im Hinblick auf die Erreichung der Paris-Ziele

o Konsequentes Eintreten für wirkungsvolles Border-Tax-Adjustment / CO2-Zölle auf eu-ropäischer Ebene

o Konsequentes Eintreten für die ausrei-chende Finanzierung von Maßnahmen gegen die Klimakrise im EU-Budget-rahmen bis 2027

o Einsatz für ein Ende der Finanzierung und der Subventionen für fossile Infrastrukturen und fossile Energien auf europäischer Ebene

o Einsatz für ein wirkungsvolles ETS-System und einen CO2-Mindestpreis auf euro-päischer Ebene

o Erhöhung der Internationalen Klimafinanzie-rung: Signifikante Erhöhung des österreichi-schen Beitrags zum Green Climate Fund

Unmittelbare Nachbesserung und Konkreti-sierung des Nationalen Energie- und Klima-plans (NEKP)

o Erfüllung der Effort-Sharing-Ziele im Non-ETS-Bereich sichern (derzeit minus 36%), mit Blick auf die zu erwartende Erhöhung der EU-Ziele

o Eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Wirkungsfolgenabschätzung, welche die Zielerreichung belegt, ist Vo-raussetzung für den Beschluss des NEKP

o Der NEKP legt einen ausreichenden Detail-lierungsgrad von Maßnahmen, Verantwort-lichkeiten und einen Finanzierungsplan für die Gesamtheit der Maßnahmen dar.

o NEKP als verbindliche Grundlage für den Klimaschutz

Gemeinsame Prüfung und Ausarbeitung eines zeitgemäßen Kompetenzrahmens (einschließlich der Möglichkeit von Art. 15a B-VG-Vereinbarungen) zur Erreichung der Klimaziele

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Die Weichen richtig stellen:
notwendige horizontale Maßnahmen

• Bund und Länder verständigen sich auf abgestimmte, mittel- und langfristig aus-gerichtete, planbare und gesicherte sowie hinreichend dotierte Klima- und Energieför-derungen für die verschiedenen Zielgrup-

• Umweltbundesamt

o Evaluierung des Umweltkontrollgesetzes

im Hinblick auf die Stärkung der wissen-
schaftlichen Unabhängigkeit

• Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduk­

tionspfaden bis 2040 und verbindlichen

Zwischenzielen bis 2030

o Verbindliche Gesamt- und Sektorziele

für alle Sektoren, Pfade, Ressourcen und

Maßnahmen-Verantwortlichkeiten

o Verantwortlichkeitsmechanismus zwischen

Bund und Ländern für die Zielerreichung

und bei Zielverfehlung

o Verbesserter Mechanismus zum Ergreifen

von zusätzlichen Maßnahmen bei Ziel-

verfehlung

Weiterentwicklung und Aufwertung des NKK

Verankerung im Klimaschutzgesetz

Verpflichtender und unabhängiger Klimacheck

Für alle neuen und bestehenden Gesetze, Verordnungen und Bund-Länder-Verein-barungen

o Für die Erstellung von Förderrichtlinien und Investitionen des Bundes unter Be-dachtnahme der Minimierung des büro-kratischen Aufwands

pen zur effektiven und effizienten Erreichung
der im NEKP und diesem Regierungs-
übereinkommen gesteckten Ziele.
• Erhöhung der Budgets des Klima- und
Energiefonds und der UFI
o Ausreichende Finanzierung als zentra-
le Tools zur Umsetzung des Nationalen
Klima- und Energieplans
o Fortführung wichtiger Klimaschutzpro-
gramme wie klima.aktiv, Klima- und Ener-
giemodellregionen, e5-Programme und
Klimabündnis-Gemeinden

o Absicherung einer ausreichenden Basis-

finanzierung

• Ausrollen einer Kommunikationskampagne

Klimaschutz

• Prüfung der zweckgebundenen Verwendung

der Versteigerungserlöse aus dem Zertifi-

katshandel (Emissionszertifikategesetz) als

zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und

klimagerechte Innovation

o Zeitnäheres und laufendes unabhängiges Monitoring der Klimapolitik durch das UBA

o Erarbeitung eines Klimaschutzaktions-

plans der Bundesregierung zur konkreten

Umsetzung der Maßnahmen

o Einrichtung einer neuen verbindlichen Wirkungsdimension innerhalb der WFA „Klimaschutz“, deren Kriterien jedenfalls Auswirkungen eines Vorhabens auf Treib-hausgasemissionen (positiv, negativ, in-nerhalb und außerhalb Österreichs) und auf den Bodenverbrauch umfassen

Die öffentliche Hand zeigt‘s vor!

Klimaneutrale Verwaltung

• Neue ebenen-übergreifende Governance
für den Klimaschutz
o Auf bestehenden Bundeskompetenzen
basierend wird die Zusammenarbeit mit
den Bundesländern und Gemeinden
forciert, um die Zielerreichung zu steuern.
o Innerösterreichisches Effort-Sharing anhand
klimaschutzrelevanter Indikatoren
o Steuerungsmaßnahmen bei Abweichun-
gen vom Zielpfad ergreifen
o Die gesamte Bundesregierung übernimmt
Verantwortung für den Klimaschutz, und
der Klimaschutzaktionsplan wird durch ein
Klimakabinett umgesetzt.

o Bei begründeter Erwartung einer signifi-kanten Auswirkung erfolgt die Abschät-zung der Wirkung auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens, das von einer geeigneten akkreditierten Stelle erstellt wird.

o Entwicklung eines Mechanismus, der Ergebnisse aus dem Klimacheck umsetzt

KlimaschutzorientierteEnergieraumplanung

o Raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes sollen durch eine (auf den derzeit schon be-stehenden Bundeskompetenzen basieren-de) gesetzliche Regelung zur Fachplanungs-kompetenz des Bundes geregelt werden

Verbindliche Klimaschutz-Richtlinien für alle Institutionen des Bundes (inkl. nachgelager-ter Dienststellen und Unternehmen, die zu

100% im Eigentum des Bundes stehen):

o Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der thermischen Sanierung: 3% Sanierungsquote, verbindliche Leitlinien für ökologisch vorbildhafte Sanierung

o Neubau im Niedrigstenergiehaus-Stan-dard, PV-Anlage verpflichtend, wo technisch und wirtschaftlich möglich

o 100% Umweltzeichen-zertifizierter Ökostrom ab 2021

o Veranstaltungen erfüllen die Mindestan-forderung der Umweltzeichen-Kriterien für Green Events sowie Green Meetings.

Klimaschutz-Vorgaben für Dienstreisen so-wie für das Mobilitätsmanagement

o Der öffentliche Fuhrpark wird Vorbild für alternative Antriebstechnologien: So rasch wie möglich (wenn möglich schon ab 2022) wird die Beschaffung von emis-sionsfrei betriebenen Fahrzeugen durch die öffentliche Hand zum Standard, die Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbren-nungsmotoren wird zur Ausnahme und muss begründet werden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Aus für Neuzulassungen von Kfz (PKW) mit Verbrennungsmotoren in der öffentlichen Beschaffung (mit Ausnahme der Sonder-fahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Fahr-zeuge des Bundesheers) ab 2027

o Flächendeckende Einführung von Umweltmanagementsystemen

Ziel ist eine 100% regionale und saisonale Be-schaffung in Verbindung mit einer Bio-Quote von 30% bis 2025 und 55% bis 2030.

o Angebot eines täglichen Klimatellers in Österreichs öffentlichen Küchen

• Nachhaltige und innovationsfreundliche Be-

schaffung wird Standard:

o Ziel ist die Umstellung der Bundesbe-

Dazu ist das Bestbieterprinzip um verbind-liche ökologische Kriterien für die angebo-tenen Produkte und Dienstleistungen zu erweitern (z.B. öffentliche Bautätigkeit).

o Überarbeitung und Aktualisierung des „Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung“, dessen Anwendung für Beschaffungsvorgänge verbindlich ist und evaluiert wird

o Paradigmenwechsel vom Billigstbie-ter zum Bestbieter sowie Total Cost of Ownership (TCO)

• Erarbeitung einer Strategie mit einem
konkreten Zeitplan für eine klimaneutrale
Verwaltung bis 2040
o Kompensation von zunächst überschie-

o „Green Supporting Factor“ auf europäi-scher Ebene: Im Kampf gegen den Klima-wandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brau-chen, die jene Innovationen beschleuni-gen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesre-gierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klima-neutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen. Ein solcher „Green Supporting Factor“ würde die Vergabe von „grünen Kredi-ten“ erleichtern und somit einen wertvol-len Beitrag zur Erreichung unserer euro-päischen Klimaziele leisten.

o Die Bundesregierung setzt sich für die Veran-lagung öffentlicher Mittel (z.B. bei Beteiligun-gen des Bundes im Rahmen der gesellschafts-rechtlichen Möglichkeiten) in nachhaltige und ökologische Anlagenformen ein.

o Erarbeitung eines Modells zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte und Sanierungsmaß-nahmen und deren Finanzierung unter Einhaltung des inner-österreichischen­ Sta-bilitätspaktes

schaffung nach ökologischen und sozialen

Mindeststandards, die sich am Umweltzei-

chen orientieren und Regionalität fördern.

o Darüber hinaus wird die Bundesregierung

ßenden (über Zielpfad) bzw. verbleibenden

Emissionen aufgrund eines Kriterienkatalogs

Gebäude: Nachhaltig und energiesparend heizen, kühlen, bauen und sanieren

das Vergaberecht als wichtiges Instrument

zur Bekämpfung des Klimawandels nutzen.

• Green Jobs – Sanierungsoffensive

o Ausbildungs- und Sanierungsoffensive brin-

gen zusätzliche Beschäftigung in den nächs-

ten zehn Jahren, auch im ländlichen Raum

rung im Sinne einer Orientierung an Kli-maschutzzielen unter besonderer Be-rücksichtigung raumordnungsrelevanter Aspekte, wie z.B. Bebauungsdichte, Quar-tiersqualitäten, ÖV-Erschließung etc.

Umsetzung einer „Green Finance Agenda“

• Überarbeitung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesek-

o Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots

Schaffung von geeigneten Rahmenbedin-gungen für die Mobilisierung von privatem Kapital zur Lösung gesellschaftlicher Her-ausforderungen, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Energie

o Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klima-schutz“: Anreize schaffen, Private dazu zu bewegen, in den Klimaschutz zu investie-ren. Gelingen soll das mithilfe einer „Bür-ger-Stiftung Klimaschutz“, die Bürger-An-leihen vergeben soll.

o Die Bundesregierung bekennt sich zur Auflage von Green Bonds durch die ÖBFA. Institutionelle Investoren und die Bevölkerung können sich damit an der Klimawende beteiligen.

o KEST-Befreiung für ökologische / ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständi-gen Ministerien für Finanzen und Klima)

tor zum Zweck der Reduktion des Aussto-ßes an Treibhausgasen“

• Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung

des Zielwerts von 3%, insbesondere durch

folgende Maßnahmen:

o Langfristige und mit den Bundesländern

koordinierte Förderoffensive des Bundes

o Weiterentwicklung der Wohnbauförde-

– für sich rasch amortisierende Maßnah-men wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschoßdecke

begleitet durch geförderte Beratungen sowie spezielle Förderangebote

mit Ausnahmeregelungen und Schwellenwerten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Förderprogramme für die thermisch-ener-getische Sanierung von Nutzgebäuden

• Steigerung der Sanierungsqualität und da-mit rasche Verbrauchsreduktion und Koste-

o Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind bei allen Neubauten vorzusehen. In Be-standsgebäuden sind die rechtlichen Rah-menbedingungen so zu gestalten, dass

Phase-out-Plan für fossile Energieträger in der Raumwärme

nersparnis für die Haushalte, insbesondere
durch folgende Maßnahmen:
o Erstellung eines Sanierungskonzepts bei
jeder geplanten größeren Renovierungs-
maßnahme (nach Vorbild Energieausweis),
mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfol-
gen zu gewährleisten und für maximale
Verbrauchsreduktion zu möglichst gerin-
gen Kosten zu sorgen
o Umsetzung der Leitlinien für bauökolo-
gisch vorteilhafte Sanierungen gemäß
Energieeffizienzgesetz (§16 Abs. 13)
o Weiterführung des Förderschwerpunkts
für ökologisch vorteilhafte Sanierungen
• Weiterentwicklung der Standards in den
Bauvorschriften in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern mit folgenden Zielen:
o Vorbereitung bzw. Planung der nächsten
Anpassung der OIB-Richtlinie 6
o Nullemissionsgebäude Schritt für Schritt
zum Standard machen
o Ausrichtung der Baustandards in den
Bauordnungen in Neubau und Sanie-
rung gemäß kostenoptimalem Niveau der
Niedrigstenergiestandards

entsprechende Nachrüstungen leicht erfolgen können.

Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien

o Anpassung der Baunormen und Vereinba-rungen mit den Ländern zur Veränderung der Bauordnungen und Förderinstrumente

o Vorbildwirkung der öffentlichen Hand in ihren zu errichtenden Gebäuden und Schwerpunkt Holzbauforschung

• Klimaanpassung im Gebäudesektor

o Planung und Bau von Gebäuden jedwe-der Nutzungskategorie in Hinblick auf zu-nehmende Außentemperaturen

o Implementierung von folgenden Maß-nahmen in einschlägigen Rechtsmateri-en und Förderinstrumenten: hochwertige Quartiersentwicklung mit Grünräumen, Reduktion der versiegelten Flächen, Nut-zung von Grauwasser, Dachbegrünungen, konstruktiver Überwärmungsschutz, Aus-bau von Energienetzen und aktive Kühl-möglichkeiten

Um die Erreichung der Klimaschutzziele Ös-terreichs bis 2040 zu gewährleisten, muss auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fos-silem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte weitestgehend verzichtet werden.

Forcierung der Nah- und Fernwärme. Fern-wärme wird in Räumen mit ausreichender Wärmedichte in der Wärmeversorgung der Zukunft an Bedeutung gewinnen. Sie leistet einen großen Beitrag zur Erreichung des ös-terreichischen CO2-Reduktionsziels im Non-ETS-Sektor.

Zur Priorisierung der Anwendungsbereiche im Sinne eines größtmöglichen Klimaschutz-nutzens wird eine Mobilisierungsstrategie Grünes Gas erarbeitet. Klare Rahmenbedin-gungen und Zeitpläne schaffen Planungs-sicherheit und vermeiden Lock-in-Effekte. Grünes Gas ist ein hochwertiger Energie-träger, der quantitativ begrenzt ist und soll daher bevorzugt in Anwendungen einge-setzt werden, in denen die Hochwertigkeit notwendig ist.

Im Dialog mit den Bundesländern, Energie-versorgern und Gasnetzbetreibern ist ein Fahrplan zur stufenweisen Entflechtung der Wärmenetze zu entwickeln.

Phase-out für Öl und Kohle in der Raum-wärme: Ein Bundesgesetz regelt in einem Stufenplan das Phase-out von Öl und Kohle im Gebäudesektor. Zur Vermeidung sozialer Härtefälle werden alle Maßnahmen durch eine langfristig angelegte, degressiv gestaltete und sozial gestaffelte Förderung flankiert:

o für den Neubau (ab 2020)

o bei Heizungswechsel (ab 2021)

o einen verpflichtenden Austausch von Kes-seln älter als 25 Jahre (ab 2025)

o und allen Kesseln spätestens im Jahr 2035

Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme werden die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsyste-men geschaffen:

o Im Neubau sind ab 2025 keine Gaskessel/ Neuanschlüsse mehr zulässig.

o Kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung, ausgenommen Verdichtung innerhalb bestehender Netze

Wärmestrategie erstellen: In enger Zusam-menarbeit mit den Bundesländern erarbei-tet die Bundesregierung eine österreichi-sche Wärmestrategie mit der Zielsetzung der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes.

o Pfade und Möglichkeiten der vollständi-gen Wärmeversorgung auf Basis erneuer-barer Energieträger (Biomassetechnolo-gien, Fernwärme, direkte Solarnutzungen, Geothermie und Umgebungswärme), inkl. Maßnahmen und Fahrpläne

o Verbindliche Grundlage der strategischen Zielerreichung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Forcierung der Nah- und Fernwärme • Sicherstellung der Versorgung:

• Ausbau- und Unterstützungsprogramm für „grünes Gas“ (Biomethan, grüner Wasser-

Nutzung erneuerbarer Energie, insbeson-dere Verkehrsflächen (ASFINAG, ÖBB) oder

o Raumplanerische Rahmenbedingungen
verbessern: Festlegung von Versorgungs-
zonen mit der Möglichkeit von Anschluss-
verpflichtungen in Raumplanungsins-
trumenten, gesetzliche Regelung zur
Begründung von Leitungsrechten für

Fernwärme, Regelungen für die Erfassung und einfache Einbindung von Abwärme-quellen etc. begleitet durch entsprechen-de Förderprogramme

Förderung für erneuerbare Großanlagen und Geothermie in Fernwärmenetzen für die Anhebung des durchschnittlichen er-neuerbaren Anteils in der Fernwärme um mindestens 1,5 Prozent pro Jahr

o Verankerung der Nutzung von Wärme in tiefen Erdschichten (Tiefengeothermie) im MinRoG, mit der Möglichkeit, die Nutzungsrechte Dritten zu überlassen

o Verankerung einer Verpflichtung zur Pel-letsbevorratung für Produzenten und Im-porteure im Rohstoffbevorratungsgesetz

stoff und synthetisches Gas auf Basis er-

neuerbaren Stroms) mit dem Ziel, bis 2030

5 TWh ins Gasnetz einzuspeisen. Dazu wird

auf Basis von Verfügbarkeiten, klimapoli-

tischem und volkswirtschaftlichem Nutzen

ein Ausbaupfad definiert. Die Herstellung

von synthetischem Gas erfolgt vorwiegend

auf Basis von Überschussstrom. Begleitet

wird der Ausbau zum Beispiel mit Förder-

programmen und Quoten, die die Zielerrei-

chung ermöglichen, sowie durch ein strin-

gentes System für Herkunftsnachweise und

Kennzeichnung.

• Mobilisierung von Flächen im direkten oder indirekten Eigentum des Bundes für die

Flächen an Gebäuden oder auf Liegen-schaften. Erfassung und Bewertung: Geeig-nete Flächen können selbst genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden für eine Nutzung (Contracting oder Pacht).

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Detail

Erneuerbare Energie für eine saubere Zukunft

• Ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

wird so rasch wie möglich erlassen, es im-

plementiert als Sammelgesetznovelle fol-
gende Eckpunkte in den entsprechenden

• Der Ausbau soll, unter Berücksichtigung von Vorlaufzeiten, einem zehnjährigen linearen Pfad folgen. Bei signifikanten Pfadabweichun-gen sind entsprechende Maßnahmen zur

Aufbauend auf die bisherige Arbeit – die #mission2030 und den Nationalen Ener-gie- und Klima-Plan – sollen folgende Maß-nahmen gesetzt werden:

o Klare Zieldefinition für die Steigerung des Anteils von erneuerbaren Energien am nationalen Gesamtverbrauch: 100 % (national bilanziell) Strom aus erneuerba-ren Energiequellen bis 2030

o Verstärkte Nutzung und Koppelung von in Österreich vorhandenen Ressourcen zur nachhaltigen Erzeugung von erneuer-barer Energie in allen Anwendungsberei-chen (Strom, Wärme und Kälte, Mobilität)

o Konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Versorgungssicherheit in Österreich durch den erleichterten Aus-bau bestehender und Errichtung neuer Energieerzeugungsanlagen für erneuer-bare Energien

o Ausbau heimischer Ressourcen statt Energieimporte

o Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau)

o Einsatz von Cross-Cutting-Technologies und Aufbau von Hybridnetzen für die Energieversorgung

o Wasserstoff als Speichermedium verstärkt nutzen

Materiegesetzen und zieht eine Reform der
Ökostromförderung nach sich.
• Ziel ist es, die Stromversorgung bis 2030
auf 100% (national bilanziell) Ökostrom bzw.
Strom aus erneuerbaren Energieträgern
umzustellen und gleichzeitig die Wettbe-
werbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Österreich zu stärken.
• 100% Strom aus Erneuerbaren bedeutet ei-
nen Zubau von rund 27 TWh. Zielsetzung
ist, bis 2030 eine Photovoltaik-Erzeugungs-
kapazität von 11 TWh zuzubauen, bei Wind
beträgt das Ausbauziel 10 TWh, bei Wasser-
kraft 5 TWh (wobei eine am ökologischen
Potential orientierte Aufteilung zwischen
Kleinwasserkraft und Großwasserkraft vor-
zunehmen ist) und bei Biomasse 1 TWh.

durchschnittlichen Pfadeinhaltung zu setzen.

• Der Ausbau soll unter Beachtung strenger

Kriterien in Bezug auf Ökologie und Natur-

verträglichkeit erfolgen.

• Es erfolgt ein laufender Ausbau: Statt Stop-

and-Go aufgrund jährlicher Kontingente er-

folgt ein kontinuierlicher Ausbau, mit Aus-

nahme der Förderung von Speichern im

Zusammenhang mit PV-Anlagen.

• Das Ausmaß des Unterstützungsvolumens

orientiert sich am Ausbaufahrplan. Im 3-jäh-

rigen Mittel darf dabei ein Jahres-Maximum

von 1 Milliarde Euro nicht überschritten

werden. Innovative Sonderprogramme im

Klima- und Energiefonds bleiben möglich.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Die Unterstützung erfolgt mit einem Fokus

auf einen Mix aus Investitionsförderungen

und gleitenden Marktprämien, unter Einbe-

ziehung von Ausschreibungen, wo im Sinne

der Zielerreichung sinnvoll einsetzbar.

• Die Laufzeiten für die Gewährung der Markt-

prämien werden generell auf 20 Jahre aus-

gedehnt.

• Die Errichtung von PV-Anlagen und das Ziel,

1 Million Dächer mit Photovoltaik auszustat-

ten, wird durch folgende Änderungen admi-

nistrativ erleichtert:

o Abbau von bürokratischen Hürden bei be-

stehenden Anlagen, dazu gehört die Er-

möglichung der Erweiterung bestehender

Anlagen, ohne dass ein Einspeisetarifver-
lust für die bisherige Kapazität eintritt

kus auf versiegelte Flächen (z.B. P&R-Anla-gen, Parkplätze etc.) und Doppelnutzung

• Prüfung der Tarifstruktur auf Änderungsbe-
darf, um abzufedern, dass unterschiedliche
Ausgangsbedingungen in Bezug auf den
nächsten verfügbaren Netzanschlusspunkt
zu Benachteiligungen bei den Kontrahie-
rungen von Erzeugungskapazitäten führen
• Erweiterung der Möglichkeiten der Ge-
staltung von „Erneuerbaren Energiege-
meinschaften“ und „Bürgerenergiege-
meinschaften“ für verstärkte dezentrale
Energieversorgung und die Stärkung von
regionalen Versorgungskonzepten, mit Fo-
kus auf Gemeinnützigkeit und genossen-
schaftliche Systeme, lokale Mikro-Netze
und Speicherbetreiber, Etablierung eines
One-Stop-Shops zur Beratung

Katalog anrechenbarer Maßnahmen wird deutlich eingeschränkt auf Maßnahmen, die auf Basis einer fachlich verbesserten Berech-nungsbasis belegbare Energiereduktionen ge-währleisten. Wechsel zu Technologien auf Basis fossiler Energieträger werden keine anrechen-baren Maßnahmenfelder mehr darstellen.

Die Abwicklung soll möglichst unbürokratisch erfolgen.

Energieaudits werden auf einen größeren Kreis von Unternehmen ausgeweitet, um Reduktionen im Non-ETS-Sektor zu verstär-ken, und in ihrer Wirksamkeit verbessert, damit Unternehmen sich rasch amortisie-rende Maßnahmen umsetzen.

Geeignete Übergangsbedingungen erhal-ten den Anreiz für Unternehmen, bereits 2020 neue Einsparmaßnahmen zu setzen, die über 2020 hinaus wirksam sind.

Prüfung einer neuen Kompetenzgrundlage für die Umsetzung der EnergieeffizienzRL 2021 sowie der Notwendigkeit und Zweck-mäßigkeit weiterer bundeseinheitlicher Regelungen

o vereinfachter Netzzugang für Anlagen bis

10 kW

o Ausweitung der leistungsbezogenen För-

• Ermöglichung einer unkomplizierten Direkt-

vermarktung bei Eigenstromerzeugungen,

sofern das öffentliche Netz nicht benutzt

wird

Versorgungs- und Netzsicherheit gewährleisten

dergrenzen

o Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbe-

dingungen für PV-Anlagen

o Förderfähigkeit auch auf Flächen außer-halb von Gebäuden, mit besonderem Fo-

• Streichung der Eigenstromsteuer auf alle er-

neuerbaren Energieträger

• Forcierung der Revitalisierung großer Was-

serkraftanlagen

• Österreichischen Integrierten Netzinfra-
strukturplan entwickeln – strategische Ener-
gieplanung mit Ländern und Gemeinden
sowie Wirtschaft sicherstellen
• Erforderliche Reservekapazitäten sind für
einen stabilen Netzbetrieb unabdingbar
und benötigen daher entsprechende In-
vestitions- und Betriebssicherheit. Das er-

Evaluierung der netzgebundenen Tarif-strukturen hinsichtlich Vereinfachungen und mehr Transparenz für Kunden

Prüfung von Erleichterungen im Starkstromwe-gerecht für Erweiterungen und Änderungen bereits bestehender Leitungen

Weiterentwicklung des
Energieeffizienzgesetzes

forderliche Ausmaß wird auf Basis einer

entsprechenden transparenten Bedarfspro-

gnose bzw. Evaluierung festgestellt. Ein Fo-

kus erfolgt auf die Einbindung erneuerbarer

Energieträger. Um kleineren Erzeugungs-
kapazitäten und industriellen Anlagen die

Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf Basis der folgenden Grundsätze:

Einsparungen werden weiterhin mit einer Kombination aus strategischen Maßnahmen (Steuerrecht, Ordnungsrecht, Förderungen) und einer Verpflichtung der Energielieferanten, Einsparmaßnahmen zu setzen, erzielt.

Einsparverpflichtung um die Möglichkeit einer Ersatzzahlungsleistung in einen Fonds ergänzen. Aufgebrachte Mittel fließen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnah-men in Haushalten (mit besonderer Berück-sichtigung sozialer Härtefälle) der UFI zu.

Teilnahme am Reservekapazitätsmarkt zu

erleichtern, sollen die Losgrößen reduziert

und Pooling ermöglicht werden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Den österreichischen Anti-Atom-kraft-Weg konsequent fortsetzen und Einsatz gegen die Kohlekraft

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Technologieoffensive, Digitalisierung und Innovation

Fortsetzen der konsequenten Anti-Atom-kraft-Linie: keine öffentlichen Gelder für Atom-kraft, insbesondere bei öffentlichen Beihilfen für Bau/Betrieb von AKWs, bei Forschungsgel-dern, der Anrechnung von MFR-Geldern im Sinne des Klimaschutzes und bei Kriterien zur Nachhaltigen Finanzierung („Taxonomie“)

Energieunion ohne Kernenergie forcieren: Österreich wird sich weiterhin dafür einset-zen, dass Atomkraft auch in Zukunft nicht über Mechanismen des Pariser Abkommens unterstützt wird.

Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarlän-dern, mit allen zur Verfügung stehenden politi-schen und rechtlichen Mitteln entgegenwirken

Setzung aller notwendigen politischen und diplomatischen Schritte auf nationaler und bilateraler sowie EU-Ebene, um zu erreichen, dass Überprüfungen von Kernkraftwerken in den Nachbarstaaten und der von diesen ausgehenden Gefahren mit modernsten Methoden sowie unter Einbindung unab-hängiger nationaler und internationaler Ex-pertinnen und Experten unter verbindlicher Transparenz durchgeführt werden

Konsequentes Einschreiten gegen grenzna-he Atommülllager

Reform Euratom-Vertrag: Mittel sind nur noch zu verwenden für die Frage der Entsorgung bzw. langfristigen Lagerung radioaktiver Abfälle so-wie des Strahlenschutzes, der Sicherheit und des Rückbaus von Atomkraftwerken sowie der Forschung im Bereich der medizinischen Nutzung.

Die Bundesregierung tritt für die Schaffung eines EU-weiten einheitlichen nuklearen Haf-tungsregimes ohne Haftungsobergrenzen und mit der Festlegung des Schadensorts als Gerichtsort ein.

Gegen den Neubau von AKW in Europa wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgegangen. Die Bundesregierung setzt sich entschieden und mit Vehemenz gegen die Inbetriebnahme der slowakischen Reaktoren Mochovce 3 und 4 und für eine erneute UVP ein.

Gründung einer Allianz der EU-Mitgliedstaaten für einen europaweiten Atomausstieg

Die Bundesregierung verfolgt konsequent und mit allen rechtlichen und diplomatischen Mit-teln die Forderung nach einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung auch bei Laufzeitverlängerun-gen von AKW. Sie setzt sich für die Schaffung klarer EU-Regeln wie zeitliche Obergrenze für Laufzeitverlängerungen und verpflichtende grenzüberschreitende UVP ein.

Kohleausstieg in ganz Europa umsetzen

o Einen europaweiten Kohleausstieg forcieren, um dem Import von billigem Kohlestrom nach Österreich entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Stromer-zeuger zu gewährleisten

Integrierte Energiesysteme (Sektorkopplung): Gesamthafte Betrachtung der Systeme für Strom, Wärme und Mobilität

Technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung

o Schwerpunkte: Smart Grids, neue Speicher-technologien, Wasserstoff, Demand Side Management

o Energieeffizienz

o ggf. neue Projekte (z.B. „energieeffiziente Stadt“ und „energieeffizientes Dorf“)

Experimentierklausel (nach deutschem Vorbild) für Unternehmen ermöglichen

Innovation – von Start-ups bis Industrie. Energie-Cluster & Open Energy Innovation

Digitalisierung: Vorteile nutzen, Datenschutz sicherstellen

Strategie zur Verwendung alternativer Ener-gieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Was-serstoff, synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf Gesamt-Klimabilanz

Neue Österreichische Wasserstoffstrategie: Wasserstofftechnologie speziell für den Wirt-schafts- und Verkehrsbereich entwickeln

o Damit soll Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden.

o Klimaschutz- und Wasserstoffzentrum als Cluster für Forschung, Innovation und Tech-nologie umsetzen

Internationale Positionierung Österreichs als Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energie als Unterstützung der österreichischen Export-wirtschaft

o Vorreiter bei Stromerzeugung aus erneu-erbaren Energien; Anti-Atomkraft/An-ti-Kohlekraft; Innovationsführer bei Wasser-stofftechnologie

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Industrie und Gewerbe: ein Green Deal für Österreichs Wirtschaft

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Klimaschutz durch Bioökonomie

• Entwicklung geeigneter Instrumente zur For-

cierung von erneuerbaren Rohstoffen in allen

• Erhöhung der Anstrengungen im Bereich Pro-dukt- und Prozessentwicklungen bei stofflicher

Umfassende, sektorübergreifende Kli-ma- und Kreislaufwirtschaftsstrategie mit prioritärer Ausrichtung auf die besonders energie- und emissionsintensiven Sekto-ren Stahlerzeugung, Chemie und Zement sowie die Abfallwirtschaft. Sie orientiert sich einerseits an den Pariser und europäischen Klimazielen, andererseits an der EU Circular Economy Strategy und dem EU Circular Eco-nomy Action Plan. Die zentrale Herausfor-derung besteht in der Technologieentwick-lung in Richtung industrieller Skalierung und Umsetzung neuer, CO2-armer bzw. CO2-zir-kulärer Prozesstechnologien sowie deren wirtschaftlicher Darstellbarkeit. Die sektor-übergreifende Koppelung von Klima- und Kreislaufwirtschaftsstrategie erfordert eine rasche Transformation des Energiesystems hin zu gesamtsystemischer Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energietechnologien bei gleichzeitigem Erhalt internationaler Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger Stand-ortsicherung und der Positionierung Öster-reichs als internationaler Vorreiter:

o Nutzung bestehender Instrumente für

sektorenübergreifende Cluster-Initiati-ven zur Abdeckung von Mehrkosten für die Technologieentwicklung und -um-stellung auf nationaler und europäischer Ebene (EU-ETS-Innovationsfonds, Horizon Europe, European Cluster Collaboration Platform [IPCEI]).

o Spezielle Förderungen für industrielle Cluster-Leitprojekte von Branchenführern, bei denen Klimaschutz, F&E und Innova-tion einen hohen Stellenwert genießen, durch obengenannte Instrumente

Förderung der Energieeffizienz in der Pro-duktion in Industrie- und Gewerbeunterneh-men sowie der Erzeugnisse über deren Le-benszyklus, Einrichtung von Anreizsystemen für Unternehmen zum Ersatz ineffizienter Technologien

Investitionsprämien: Zur Erhöhung der Transformationsgeschwindigkeit sollen Un-ternehmen mittelfristig und planbar ange-legt Investitionsprämien für Investitionen in klimaschonende Technologien erhalten.

Einsetzen auf europäischer Ebene für ein-heitliche Regelungen zur Verhinderung des indirekten Carbon Leakage – falls auf europäischer Ebene keine einheitliche Re-gelung erfolgt, Prüfung einer nationalen Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Wett-bewerbsfähigkeit

Produktbereichen bzw. Wirtschaftssektoren
unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von
Flächen und Klimazielen in der Landwirtschaft
• Vorbildwirkung der öffentlichen Hand (Nach-
haltige Beschaffung)
• Umsetzung der Bioökonomiestrategie des
Bundes samt zugehörigem Aktionsplan, Eta-
blierung des Bioökonomieclusters und zuge-
höriger Geschäftsstelle mit den bestehenden
Ressourcen in der Verwaltung
• Sicherstellung der regionalen Verfügbarkeit von
nachwachsenden Rohstoffen für die Bioökono-
mie; die Importabhängigkeit von natürlichen
Ressourcen muss minimiert werden
• Aufstockung der Grundlagenforschung zu
Ressourcen-Verfügbarkeit, ökologischen
Funktionen (Boden, Biodiversität etc.),
Standortbedingungen und sozialen Rah-
menbedingungen biobasierter Wirtschaft,
(physikalische, chemische, biologische)
Analytik von Materialeigenschaften

und energetischer Verwertung biogener Mate-rialien in der angewandten Forschung

• Bessere Rahmenbedingungen für die Entwick-

lung neuer Produkte aus biogenen Roh- und

Reststoffen bzw. Abfällen und Nebenproduk-

ten sowie deren zugehörige Lagerungs- und

Logistikkapazitäten, bei gleichzeitiger Redukti-

on der Lebensmittelabfälle

• Start einer Imagekampagne für bioökonomie-

basierte Produkte zur Kommunikation ökolo-

gischer und ökonomischer Vorteile (Bewusst-

seinsbildung in der Bevölkerung)

• Weiterentwicklung und Anpassung bestehen-

der nationaler und europäischer Gütesiegel

sowie Labels zur Ausweisung bioökonomieba-

sierter Produkte

• Stärkere Einbindung von Bioökonomie in schu-

lische und akademische Ausbildungen sowie in

berufliche Weiterbildungsangebote

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Verkehr &
Infrastruktur

Mobilität ist ein Grundbedürfnis der

Menschen, der Transport von Waren eine

Voraussetzung für unsere Wirtschaft.

Ein zukunftsfähiger Standort braucht

ein innovatives, effizientes und gut

funktionierendes Mobilitäts- und

Transportsystem. Gleichzeitig wissen wir

um die Notwendigkeit, das Verkehrssystem

neuen Anforderungen anzupassen:

Digitalisierung, Energieeffizienz

und Dekarbonisierung im Einklang

mit den Klimazielen von Paris sind

unabdingbar. Um die im Verkehrssektor
notwendige Trendwende bei den CO2-

Emissionen zu schaffen, bedarf es klarer

Rahmenbedingungen und engagierter

Umsetzungsprogramme. Deshalb werden

Maßnahmen entwickelt, um Verkehr zu

vermeiden, Verkehr zu verlagern und

Verkehr zu verbessern und den Anteil des

Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr,

öffentliche Verkehrsmittel und Shared

Mobility) deutlich zu steigern.

Die Bundesregierung bekennt sich

zum gemeinsamen Voranbringen

der notwendigen Innovationen im

Verkehrssektor hin zu umweltfreundlicher

Mobilität für alle, um zukunftsfähige

Lösungen für unser individuelles

Mobilitätsbedürfnis zu bieten. Dadurch

sollen die Menschen echte Wahlfreiheit

auf ihren alltäglichen Wegen erhalten,

nicht nur in unseren Städten, sondern auch und besonders im ländlichen Raum. Wir wollen ein Verkehrssystem, das im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Deshalb schaffen wir ein gutes, sicheres, barrierefreies und preisgünstiges sowie flächendeckendes Mobilitätsangebot für die Österreicherinnen und Österreicher.

DerBahnverkehrstehtvorHerausforderungen wie die der Kapazitäts­steigerung. Um diese zu bewältigen wird zeitgerecht und mittels mehrjährig fixierter Prioritäten in die nötige Infrastruktur investiert. Dies ist die Basis für Angebotsausweitungen und dichte Taktfahrpläne. Der Güterverkehr hat großes Potential, einen wesentlichen Beitrag für die Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Er soll energieeffizient, umwelt-und klimaschonend abgewickelt und die Chancen dieses Effizienzsprungs für den Beschäftigungs- und Wirtschaftsstandort sollen umfassend genützt werden. Der Logistik-Hub Österreich wird damit zukunfts­ fähig aufgestellt und nachhaltig gestärkt.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Österreich hat eines der dichtesten Straßennetze Europas. Zur Erhaltung,

Optimierung und verkehrsträger-übergreifenden Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur braucht es fachliche Entscheidungs- und Planungsprozesse. Der Mobilitätsmasterplan 2030 soll den wirkungsorientierten strategischen Rahmen bieten, um Österreichs Mobilitätssektor

Seilbahnwirtschaft sind im Zusammenhang mit den Bereichen Verkehr und Infrastruktur nicht zu vernachlässigen – auch hier werden ökologische, ökonomische und soziale Ziele verfolgt.

Neben der Dekarbonisierung sind Digitalisierung und Sharing die größten Innovationstreiber für moderne Mobilität.

o Verkehrsträgerübergreifende strategische Planung beim Bau und Ausbau von Infra-struktur sowie Prüfung der Effizienzsteige-rung durch bessere Kooperation im Infra-strukturausbau inklusive Berücksichtigung der Sektorintegration (beispielsweise Bau, Breitbandausbau oder Klimaschutzprojekte)

Effizienzsteigerung durch den Digitalen Tiefbauatlas für Infrastrukturausbau ermög-lichen

Einsatz im nationalen und europäischen Rah-men in Richtung einer verursachergerechten Kostenwahrheit

nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen auszurichten. Der Rad-und Fußgängerverkehr nimmt stetig an Bedeutung zu. Dieser positive Trend muss weiterhin unterstützt und gestärkt werden. Luftfahrt, Schifffahrt und auch

Wir wollen die Rahmenbedingungen für neue Mobilitätsdienste optimieren und dabei vor allem den Nutzen für alle sicherstellen.

Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land

Garantiert mobil: Ausbauen, vernetzen, verstärken

o Zweckbindung der Verkehrsanschlussab-gabe für ÖV-Finanzierung mit begleiten-den Maßnahmen gegen negativen Stand-

Klimaschutz-Rahmen für Verkehrssektor

o Sicherstellung eines weitgehend stündli-chen, ganztägigen ÖV-Angebots im ur-banen Raum und ländlichen Gebiet durch sämtliche Mobilitätsservices (Bahn, Bus,

ortwettbewerb

o Gesetzliche Festlegung der Gesamthöhe der Mittel und des Verteilungsschlüssels,

Mobilitätsmasterplan 2030 für eine wirkungs-orientierte integrierte Strategie für Luft-, Was-ser-, Schienen- und Straßenverkehr, von der sich konkrete Maßnahmen für einzelne Sekto-ren ableiten, die Österreichs Klima- und Wirt-schaftsziele unterstützen

o Langfristige strategische Ausrichtung des Mobilitätssektors in Richtung Erfüllung des Pariser Klimaabkommens

o Das gesamtstaatliche Klimaziel für den Be-reich Verkehr fungiert als übergeordnete ver-bindliche Handlungsanleitung, an der sich die strategische Planung für alle Verkehrsträger ausrichten muss.

o Der Mobilitätsmasterplan 2030 adressiert die Transformationstreiber Dekarbonisierung und Digitalisierung. Er nutzt die Potentiale der Digitalisierung (Daten als Grundlage für modiübergreifende Steuerung und Nutzung neuer Geschäftsmodelle zur Erreichung der Klimaziele). Im Mittelpunkt stehen Lebens-qualität und Wettbewerbsfähigkeit. Hierfür

müssen neue Mobilitätskonzepte und Inno-vationen gestärkt werden, u.a. auch mit der Etablierung von Experimentierräumen.

o Aufgebaut wird der Mobilitätsmasterplan 2030 auf Vorarbeiten wie der #mission2030, dem NEKP oder dem Sachstandsbericht Mobilität. Er entwickelt Einzelmaßnahmen in den Bereichen „Verkehr vermeiden“, „Ver-kehr verlagern“ und „Verkehr verbessern“

– von Mobilitätsdienstleistungen bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen.

o Besondere Berücksichtigung finden attrakti-ve Mobilitätsdienstleistungen sowohl für ur-bane Zentren als auch für ländliche Gebiete.

o Nutzung der Beteiligungen des Bundes in den Bereichen Infrastruktur und Verkehr und Erarbeitung einer Portfolio-Strategie, die die Ziele des Mobilitätsmasterplans 2030 unterstützt und eine serviceorientierte Mobilitätspolitik verwirklicht

Bim, Carsharing, Mikro-ÖV, Sammeltaxis, Ridesharing-Plattformen…)

o Kombination aus flexiblen Mobilitäts-angeboten (wie Mikro-ÖV), Sharing-Lösungen und Radverkehr-Attraktivierung bringt österreichweite, flächendeckende Mobilitätsgarantie.

Rasche vollständige Umsetzung der bisher beschlossenen ÖV-Mindeststandards

o Stufenweise Verankerung und Umsetzung ausreichender Anschlüsse für alle Ortsker-ne mit öffentlichem Verkehr

o Sicherstellung der nötigen, kontinuierli-chen Bundes-Kofinanzierung

Reform des ÖPRNVG entlang folgender Schwerpunkte:

o Änderung der Finanzierungsreglungen durch Zusammenfassung zu einer zweck-gebundenen Zuweisung an die Bundes-länder (FAG, FLAF, ÖPNRV-G)

orientiert an den ÖV-Mindeststandards (Beschlüsse 2014) sowie Zweckbindung für ÖPNV

o Prüfung einer Neuorganisation (Integra-tion in die Linienverkehre etc.) des Schü-ler-Gelegenheitsverkehrs, um eine Steige-rung der Planungseffizienz und eine faire Ausfinanzierung zu erreichen

1-2-3-Österreich-Ticket zur Erreichung der Klimaziele – eine klimaschonende Alterna-tive zum motorisierten Individualverkehr, breit leistbar und zugleich unkompliziert zu-gänglich

o Umsetzung durch österreichweite Jahres-netzkarte für den öffentlichen Verkehr

o Um 1 Euro pro Tag in einem Bundesland, um 2 Euro pro Tag in einem und im Nach-barbundesland, um 3 Euro pro Tag das gesamte Bundesgebiet

o Kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Dieses Angebot soll durch die erfahrungs-gemäß nachfragebedingt steigenden Markterlöse teilfinanziert und zusätzlich durch die öffentliche Hand gestützt wer-den, um die nötige Marktdurchdringung zu erreichen.

o Zeitgerechte Bereitstellung der dafür be-nötigten Bundesmittel bei der Einführung

o Entwicklung der nötigen Entscheidungs-grundlagen und Abwicklungsstrukturen sowie rechtlichen Voraussetzungen wird gemeinsam mit den ÖV-Systempartnern mit hoher Priorität vorangetrieben

Prüfung eines Austrorail-Tickets nach Alter gestaffelt nach dem Vorbild von Interrail

Verstärkter Einsatz von Shared Services zur Schaffung einer gemeinsamen Orga­ nisation der öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen. Ziel ist die Steuerung, Bündelung und Koordination von tariflichen und vertrieblichen Innovationen im öffentli-chen Verkehr.

Flexible, nachfrageorientierte Mobilitätsan-gebote als Ergänzung zu Bahn- und Kraft-fahrlinien auf der „letzten Meile“ – Mikro-ÖV

Absicherung gemeinwohlorientierter Mo-bilitätsdienste (Dorfbus, Anrufsammelta-xis etc.) durch klare und stabile Rahmen-bedingungen

o Bundesweiter Ausbau von den ÖV er-gänzenden Park&Ride, Bike&Ride und Carsharing-Lösungen an Bahnhöfen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit

attraktiver Zubringerdienste, um die An-gebote des öffentlichen Verkehrs für Pendlerinnen und Pendler zu erweitern und aufzuwerten. Dafür notwendig ist auch Folgendes:

– Neuordnung Park&Ride-Regelungen ÖBB mit Gemeinden und Ländern sowie einheitliche Bewirtschaftungs- und Be-triebskriterien von Park&Ride + Bike&Ri-de und Sharing-Angeboten

– Bekenntnis zum regionalen, schienen-gebundenen Verkehr bzw. kostengünsti-geren Alternativen des öffentlichen Ver-kehrs (on-Demand-Lösungen, Busse etc.)

– Zusammenarbeit auch mit dem Touris-mus, um auch dort die sogenannte „Last Mile“ mittels öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen

Bahn im Fernverkehr zur attraktiven Alterna-tive machen

o Prüfung der Ausweitung des Angebots an Autoreisezügen (wie beispielsweise Wien –Innsbruck/Feldkirch). Berücksichtigung von E-Mobilität durch Lademöglichkeiten auf dem Zug

o Ausbau des Nachtzugangebotes im Fernverkehr, innerösterreichisch und zu internationalen Destinationen

o Verbesserung der Fahrradmitnahme im Fernverkehr

Verkehrssicherheit

Novelle der Straßenverkehrsordnung:

o Evaluierung der StVO auf Benachteiligungen des Radfahrens und Zufußgehens

o Abbau von rechtlichen Barrieren zum Wohle des sicheren Radfahrens sowie Zufußgehens

o Ermöglichung von Temporeduktionen in Ortskernen und vor Schulen sowie an Unfall-häufungsstellen (auch auf Landesstraßen)

o Stärkung des Rücksichtnahmeprinzips in der StVO

Rettungsgasse: Klarstellung des Begriffs „Sto-cken des Verkehrs“ in der StVO etwa durch konkrete Geschwindigkeitsangabe

Klarstellung Höchstgeschwindigkeit 20 km/h in Begegnungszonen

Verbesserungen der LKW-Sicherheit:

o Verstärkter Fokus auf LKW-Sicherheit im Ver-kehrssicherheitsbeirat

o Vertiefende Ausbildung der LKW-Fahrerin-nen und -fahrer im Rahmen der Berufskraft-fahrer-Aus- und -Weiterbildung hinsichtlich „Verkehrssicherheit und toter Winkel“

o Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für be-sonders gefährdete Gruppen von Verkehr-steilnehmerinnen und -teilnehmern betref-fend „Toter Winkel“

o Prüfung einer Förderung für Nachrüstung von Abbiegeassistenten

o Ausstattung von ASFINAG-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrekten Ausrichtung der

Spiegel von LKWs sowie Kontaktaufnahme und gemeinsame Evaluierung mit den Mine-ralölfirmen, ob die Einrichtung solcher Plätze auch bei Tankstellen möglich ist

o Adäquate personelle Ausstattung der Ex-ekutive für ein dichtes Kontrollnetz bzgl. ar-beitsrechtlicher, technischer und rechtlicher Belange unter zumutbarer zeitlicher Beein-trächtigung der Beamtshandelten

Einführung einer verpflichtenden Verkehrser-ziehung inklusive einheitlicher Unterrichtsmate-rialen sowie verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse in allen Schulen

Verstärktes Angebot von Fort- und Weiterbil-dung für Führerscheinbesitzerinnen und -be-sitzer, um aktuelles Wissen und Bewusstsein technischer und rechtlicher Neuerungen zu ge-währleisten

Evaluierung des Alkolocksystems nach Ab-lauf der Fünfjahresfrist (Versuchsbeginn am 1. September 2017)

Effektives Einschreiten gegen Lenker und Len-kerinnen, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum, Alkoholkonsum sowie des Konsums von (nicht fachärztlich verschriebe-nen) psychotropen Stoffen in einem fahrun-tauglichen Zustand befinden

Ausarbeitung eines Verkehrssicherheitspro-gramms 2021ff mit Annäherung an Vision Zero

Evaluierung und Novelle der OffroadVO und des KFG in Bezug auf den missbräuchlichen Einsatz von Traktoren

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Effiziente E-Mobilität jetzt: Schienen in die Zukunft und mehr Bahn, Bim & Bus

litätsdrehscheiben“ zur Verbesserung der Umsteigequalität Bus-Bahn, Park&Ride, Fahrradparken, Carsharing-Stellplätze, Lade-möglichkeiten für E-Fahrzeuge sowie Verbes-serung von Fahrgastinformationssystemen

• Die Mittelzuteilung aus Nahverkehrs- und Regi-

onalverkehrsmilliarde erfolgt unter der Maßga-

be der Kofinanzierung durch die Bundesländer

in einem noch zu vereinbarenden Schlüssel.

Bus, Bahn & Co. – innovativ, aufeinander abge-stimmt, benutzerfreundlich

Etablierung einer gemeinsamen Bestellorga-nisation, die als Servicestelle für den Bund, die Bundesländer und die Verkehrsbünde zur Ver-fügung steht, um Synergien zu nutzen und Be-schaffungskosten zu minimieren sowie zu einer abgestimmten Planung von Bahn- und Busver-kehrsausschreibungen zu kommen

Schaffung einer nationalen Buchungsplattform mit transparenten Tarifen inkl. Vereinheitlichung des Ticketing im öffentlichen Verkehr; Möglich-keit, mit einem Ticket mehrere Verkehrsdienst-leister – von Mikro-ÖV bis Schienen-Fernver-kehr zu nutzen. Um die Kundenzufriedenheit zu steigern, sollen die Tarif- und Automatensyste-me harmonisiert werden.

Vereinheitlichung der wichtigsten Tarifneben-bestimmungen und mehr Vernetzung bei Fahr-plangestaltung

Fahrgastrechte absichern und ausbauen (Mit-wirkungspflicht für Unternehmen an Schlich-tungsverfahren beibehalten, Prüfung Einbezug Einzeltickets SPNV)

Breitband-Ausbau entlang Pendlerstrecken

Bahn-Infrastruktur PLUS:

o Evaluierung, Überarbeitung und ggf. Aufsto-ckung des ÖBB-Rahmenplans 2020–2025, um

die Fertigstellung des Zielnetzes 2025+ zu be-schleunigen und dringliche Nahverkehrs-Pro-jekte in Ballungsräumen rasch zu starten

o Entsprechend der Zielrichtung des NEKP er-folgt ausgehend vom Basisjahr 2020 im gül-tigen Rahmenplan (2018–2023) eine Inves-titionssteigerung von 5% pro Jahr (inklusive Vorausvalorisierung von 2,5%).

o Sicherstellen entsprechender Finanzierungs-verträge

Öffi-Milliarde für den Nahverkehr für die Ver-besserung der Rahmenbedingungen im öffent-lichen Verkehr. Damit sollen vor allem Ausbau und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um Ballungsräume vorangetrieben wer-den. Dazu gehören:

o Ausbau und Verbesserung der Schienen-infrastruktur, abhängig von der Mobilitäts-nachfrage, und die Stärkung der Schiene als „Rückgrat“ für den öffentlichen Verkehr

o Stadtregionalbahn/S-Bahn/Straßenbahn-ausbauten

o Fortsetzung U-Bahn-Kofinanzierung

o Dekarbonisierung Busverkehr, Steigerung der Umweltverträglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel

o Modernisierung der Bahnhöfe zu „Mobi-

und Abholterminals für Online-Bestellungen

Öffi-Milliarde für den Regionalverkehr für die Sicherstellung flächendeckender ÖV-An-gebote außerhalb von Ballungsräumen. Dazu gehören:

o Investprogramm für Privatbahnen

o Modernisierung der Bahnhöfe zu „Mobili-tätsdrehscheiben“

o Ausarbeitung von Handlungsoptionen zur nachhaltigen Absicherung von Regional-, Neben- und Privatbahnen

o Überprüfung der technischen Standards (Ein-sparungsmöglichkeiten), um den Betrieb von Nebenbahnen aufrechtzuerhalten

o Verankerung von mehr Zugsangebot (Grun-dangebot Bund) in den Verkehrsdienstver-trägen mit den Ländern

o Vollständige Bedeckung der im Juni 2019 bereits mit dem BMF vereinbarten VDV-Leis-tungen (inklusive Privatbahnen)

o Attraktivierung der bestehenden ÖBB-Stre-cken, die nicht im Zielnetz beinhaltet sind

o Zusatzbestellungen für Nahverkehr-Leistungsausweitungen durch den Bund

• Überprüfung des vermehrten Einsatzes von
alternativen Antrieben bei öffentlichen Ver-
kehrsmitteln sowie Erarbeitung zugehöriger
Maßnahmen
• Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen
für öffentliche Verkehrsmittel
• Förderung von neuen Technologien und Pio-
nierprojekten im öffentlichen Schienen-Nah-
verkehr, wie zum Beispiel einer Wasserstoff-
Eisenbahn ins Zillertal
• Einsatz auf europäischer Ebene für eine techni-
sche und betriebliche Harmonisierung der Sys-
teme und eine gemeinsame Verkehrssprache,
um die organisatorischen und verwaltungs-
technischen Hindernisse abzubauen (beson-
ders entlang von Transit-Routen)
• Forcierter Ausbau des ETCS-Systems (Eu-
ropean Train Control System), vorrangig auf
den höchst ausgelasteten Strecken, um Fahr-
planstabilität und Sicherheit zu verbessern
• Umgehende nationale Attraktivierung von
Systemvoraussetzungen im Bahnbereich
• Zusatzbestellungen für Fahrplan-Integration
Fernverkehr
• Aufrechterhaltung der existierenden Program-
me im Bereich der Privatbahnen
• Prüfung der bestmöglichen Nutzung der
bestehenden Schieneninfrastruktur

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Zielnetz 2040 voranbringen:

o Fokus auf Nahverkehr, Regionalbahn-At-traktivierung, Güterstrecken-Neu- und -Ausbau, Lückenschlüsse, Barrierefreiheit, Digitalisierung

o Beschleunigte Bestellung der Grundlagen für die mittelfristig weiterreichende Infra-strukturplanung (Verkehrsprognose etc.) inkl. Finanzrahmenplan. Strukturierter und transparenter Prozess für die Infrastrukturpla-nung (minutengenaue Netzgrafiken mit allen Schienennutzungen) unter Einbindung der Bundesländer und Nachbarstaaten

o Vorantreiben der Elektrifizierung, mit dem Ziel, 90% des Netzes zu elektrifizieren

Internationale Bahn-Optimierung: Bekenntnis zum Ausbau und zur Aufnahme geeigneter Strecken in die TEN-Netze und Einsatz für Öff-nung von EU-Töpfen für Erhalt bestehender Bahn-Infrastruktur

Leistungsfähige ÖBB: Die ÖBB ist ein volkswirt-schaftlich bedeutendes Unternehmen, als einer der größten Arbeitgeber, als wirtschafts- und industriepolitischer Motor mit großer Wert-schöpfung und Treiber von Innovation. Be-kenntnis zur ÖBB als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Verkehrspolitik, insbeson-dere im Sinne eines nachhaltigen, dekarboni-sierten Verkehrssystems:

o Als Rückgrat des öffentlichen Verkehrs ist für den Schienenverkehr die Modernisierung und der Ausbau des Schienennetzes Voraus-setzung, um einen verdichteten Taktfahrplan und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu ermöglichen.

o Die ÖBB sind – in Kooperation mit den regionalen Systempartnern – zentraler

Dienstleister für die Mobilität von Personen im Nah- und Fernverkehr sowie im nationa-len und internationalen Güterverkehr.

Um den künftigen Herausforderungen und Aufgaben gerecht zu werden, sind folgende Punkte von zentraler Bedeutung:

o Chancen der Digitalisierung nützen, um ins-besondere Kapazitäten, Sicherheit und Pro-duktivität bei der Infrastruktur zu erhöhen und neue kundenorientierte Vertriebswege weiterzuentwickeln

o Dekarbonisierung im Unternehmen voran-treiben, etwa durch Erhöhung des Elektri-fizierungsgrades bei der Infrastruktur oder durch Erhöhung der Eigenversorgung mit nachhaltiger Energieproduktion

o Notwendige Maßnahmen zur Bewältigung des Generationswechsels im Unternehmen setzen

o Weiterentwicklung einer österreichwei-ten Vertriebsplattform gemeinsam mit den Verkehrsorganisationen und -unternehmen und diskriminierungsfrei organisieren

o Weiterentwicklung von Kunden- und Markt­ orientierung insbesondere auch des grenz­ überschreitenden Schienengüter- und -per-sonenverkehrs

o Weiterhin Sicherstellung des diskrimi-nierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur gewährleisten (gemäß den europa-rechtlichen Vorgaben)

Die Kernaufgabe der ÖBB ist die Weiter-entwicklung und Optimierung des Systems Schiene und des öffentlichen Verkehrs im Zu-sammenwirken mit den anderen Verkehrsor-ganisationen. Die ÖBB als integrierter Konzern haben sich dazu im europäischen Rechtsrah-men so aufzustellen und zu organisieren, dass folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

o Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähig-keit insbesondere in den Marktsegmenten, indem Strukturkosten und Overhead abge-baut sowie vorgegebene Effizienzziele um-gesetzt werden

o Zusammenführung von Führungs- und Steu-erungsverantwortung und klare Strukturie-rung der Vorstandsagenden

o Optimierung interner Prozesse, Abbau von Doppelgleisigkeiten und die Steu-erung des Konzerns mit klaren Ergebnis verantwortlichkeiten

o Sicherstellung des Vermögenswerts

o Vorbereitung auf die bevorstehende europa-weite Liberalisierung des Bahnverkehrs und die damit verbundene wettbewerbliche Ver-gabe von Leistungen; noch mögliche Direkt-vergaben nur unter der Voraussetzung der Marktkonformität der Vergabebedingungen

Beibehaltung der selbständigen Regulierungs-stelle für die Schiene und Prüfung der Back of-fice-Synergien mit anderen unabhängigen Re-gulierungsstellen

Senkung der Energieabgabe auf Bahnstrom auf das europäische Durchschnittsniveau, Zweckbindung für günstigere Tickets

Photovoltaik-Anlagen sind nach technischen Möglichkeiten bei Neubau und Sanierung von Lärmschutzwänden vorzusehen.

Lärmschutzoffensive

o Verbessertes Wagenmaterial (Förderung Flüsterbremsen)

o Fortsetzung des Ausbaus von Lärmschutz, insbesondere bei Kapazitätsausbau

Lärmschutz-Dienstanweisung Bahn (Verschub, Betrieb)

o Vertrag Bund-Länder-Verkehrsunter-nehmen für Kostenteilung bei Lärm-schutz-Reinvestitionen sowie Überprüfung des Bestandsschutzes

Bundesbeteiligungen sollen notwendige Da-ten den Ländern zur Verfügung stellen, da-mit diese eine Gesamtlärmbetrachtung für alle besonders belasteten Regionen entlang der EU-Umgebungslärm-Richtlinie erstellen können.

Dekarbonisierung Busverkehr:

Mehrkosten der Elektrifizierung von Busflot-ten für zeitgerechte Umsetzung der Clean Vehicles Directive finanziell fördern, Phase-out-Pfad für Diesel festlegen

Ladeinfrastruktur vereinheitlichen

Bestbieterprinzip inkl. Anwendung von Qua-litäts- und Sozialkriterien bei regionalen Aus-schreibungen im Busverkehr

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Radpaket und Zufußgehen – Offensive für aktive, sanfte Mobilität

Straßenverkehr

• Weiterentwicklung des Gelegenheitsverkehrs-gesetzes: Aufbauend auf die Novelle des Jah-

politischen Innovationen wie beispielsweise Elektrifizierung von Oberleitungen, Antriebs-

Fahrradoffensive

o Bekenntnis zur Erhöhung des Radverkehrs­ anteils von derzeit 7% auf 13% bis zum Jahr 2025

o Neue Radkultur: Berücksichtigung des Rad-verkehrs bei allen Infrastrukturinvestitionen für Straßen, Bahnhöfe, Wohn-/Städtebau und in der Raumplanung

o Deutlicher Ausbau der Bundesfinanzierung für Infrastruktur, Routing, Kombination Rad/ Öffis. Einsatz der Finanzierungmittel auf Ba-sis des Masterplans Radfahren sowie eines gemeinsam mit den Ländern entwickelten Fahrradprogramms („Masterplan Radland Österreich“)

o Abbau finanzieller Barrieren: Abschaffung steuerlicher Benachteiligungen im Rad-verkehr, zum Beispiel beim Kilometergeld für dienstliche Radfahrten; Forcierung um-weltfreundlicher betrieblicher Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch steuerliche Begünstigung von Unterstüt-zungsleistungen für Radfahren, Förderungen für private und betriebliche Anschaffungen von Rädern, Cargo-Bikes und E-Bikes und entsprechender Abstellmöglichkeiten

o Aktionsprogramm Radfahren für Kinder

o Attraktivierung von Radwegen im ländlichen Bereich

o Eigene Organisationseinheit für Fahrradfah-ren, Zufußgehen und Barrierefreiheit im BM-VIT durch Reorganisation der bestehenden Ressourcen

Attraktivierung des Fußgängerverkehrs

o Weiterentwicklung und Umsetzung des „Masterplans Gehen“ zur Förderung des Fußgängerverkehrs

o Fußgängerverkehr bei Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen der Verkehrsorganisa-tion wie der StVO und bei Gestaltung des Straßenraums stärker berücksichtigen

o Verstärkte Förderung von Investitionen im Fußgängerverkehr

o Förderschiene Mobilitätsmanagement ausbauen

o Anpassung der Kriterien für Klimaförderun-gen aus Bundesmitteln, damit auch Infra-struktur für den Fußverkehr förderungswür-dig wird (klimaaktiv)

o Infrastrukturentscheidungen sollen die Planung und Errichtung begleitender und vernetzender Fuß- und Radwege berücksichtigen

o Der Unterausschuss Radverkehr des BM-VIT wird um die Agenden des Fußverkehrs erweitert.

res 2019 bekennt sich die Bundesregierung zu
einem klar regulierten Mischgewerbe, in dem
traditionelle Taxiunternehmen und digitale
Mobilitätsunternehmen in fairem Wettbewerb
ihre Dienste anbieten können.
• Bürokratieabbau im Straßenverkehr
o Evaluierung der Beschilderung und damit
Prüfung der Kundmachung von diversen
Geboten und Verboten durch Schilder
(Dotierung möglicherweise via Verkehrssi-
cherheitsfonds des BMVIT)
o Evaluierung und Überarbeitung der Rah-
menbedingungen bzgl. Rechtssicherheit
für Parkraumbewirtschaftungssysteme im
Zusammenhang mit Effizienz, Nutzungsori-
entierung und Klimafreundlichkeit
• Predictive Maintenance in der Infrastruktur-
wartung (Straßenbau, Brücken, etc.): Sensoren
messen präzise die täglichen Verschleißer-
scheinungen und können dadurch extrapolier-
te Aussagen liefern, wann eine Wartung not-
wendig ist.
• Ausbau E-Mobilität im Bereich Entwicklung
und Forschung
o Teilnahme an IPCEI „Batterien“ (Important
Project of Common European Interest, eu-
ropäische Ausnahme vom Beihilfenrecht
zur gebündelten Investition privater und
öffentlicher Gelder)
• Strategie zur Verwendung alternativer Energie-
träger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff,
synthetische Treibstoffe) mit Fokus auf Ge-
samt-Klimabilanz und im Sinne von verkehrs­

technologien (Brennstoffzelle) und Digitalisie-rung (Platooning, AUV, Digitalisierungsstrategi-en im Bereich Eisenbahn)

o Unterstützung der Forschung im Bereich synthetischer Kraftstoffe (für Straße, Luftfahrt und Schifffahrt)

Die Anschaffung von E- und Wasserstoff-PKW soll weiterhin gefördert werden (Privatwa-gen-Prämie). Die Prämie sollte auch weiterhin für PKW in Bezug auf die Anschaffungskosten limitiert sein.

Prüfung einer möglichen stärkeren Bevortei-lung von Fahrzeugen der modernsten Fahr-zeuggeneration EURO VI d (Abgasnorm)

Alternative Kraftstoffe als Beitrag zum Klima-schutz unter Beachtung der THG-Effekte von indirekten Landnutzungsänderungen nutzen:

o Forcierung der Verwendung von fortschrittli-chen Biotreibstoffen sowie Unterstützung von Forschungs- und Demonstrationsanlagen.

o Forcierte Beimischung von Bioethanol (E10) und Überarbeitung der entsprechenden Ziel-setzungen in der Kraftstoffverordnung, um die bestehende heimische Bioethanol-Pro-duktion bestmöglich zu nutzen und den tat-sächlichen CO2-Ausstoß im Verkehr laufend zu reduzieren

o Überprüfung der verminderten Verwen-dung von importiertem Biodiesel und der dementsprechenden Anpassung der Bei-mischungsquote

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Ehestmöglicher Ausstieg aus der Verwen-dung von Biotreibstoffen mit negativer Ökobilanz wie Palmöl

• Prüfung einer eigenen Mautkategorie für Auto-

busse bzw. Reisebusse zur Reduktion des Indi-

vidualverkehrs

• Prüfung von Park&Ride-Anlagen an neural-

gischen Punkten von Hauptverkehrsachsen

zur Unterstützung von Car-Pooling

• Umsetzung des Verkehrsprotokolls der Alpen-

konvention, Einsatz auch für die grenzüber-

schreitende Einhaltung

• Dekarbonisierung des Straßenverkehrs

o Ziel der Bundesregierung ist ein Maßnah-menbündel, das dazu führt, dass ab dem für die Erreichung der Pariser Klimaziele not-

Lebenszykluskosten (TCO/Total Cost of Ow-nership) sind Grundlage des Beschaffungs-vorgangs, inklusive Berücksichtigung des Umwelt- und Gesundheitsvorteils.

– Aus für Neuzulassung von Kfz (PKW) mit Ver-brennungsmotoren in öffentlicher Beschaf-fung (mit Ausnahme der Sonderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge des Bundes-heers) ab 2027

– Ausbau bundesweite Beschaffungsaktion

emissionsfreie Nutzfahrzeuge für kommunale

Flotten

• Ökologisierung Dienstwagenprivileg für neue

Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-freie
Dienstwägen) und weitere Anreize für nachhal-tige Dienstwagenflotten

• Normverbrauchsabgabe (NoVA) ökologisieren

o Fortführung Ankaufsförderungen und För-derungen für E-Busse, H2-Busse inklusive Infrastruktur, E-Ladestationen und Flot-tenumstellungen auf Ebene der Länder und des Bundes mit Vereinfachung des Förderregimes

o Mehrkosten der Elektrifizierung von Busflot-ten für zeitgerechte Umsetzung der Clean Vehicles Directive finanziell fördern, Phase out-Pfad für Diesel festlegen

o Entwicklung von Umstellungsstrategien für Reisebusflotten in Richtung emissionsfreie Antriebssysteme

• Geschwindigkeitsreduktion

o Umgehende Beendigung der Pilotprojekte 140 km/h auf Autobahnen

o Konsequente Kontrolle (Ausstattung Exeku-tive) der reduzierten Höchstgeschwindigkei-ten (IG-L) in besonders belasteten Gebieten

o Hinwirkung auf die Beendigung des Spiel-raums im Hinblick auf technisch unnötige Toleranzgrenzen bei Geschwindigkeitskont-rollen

Überprüfung von weiteren Strafbestimmungen bei umwelt- und klimarelevanten Manipulati-onen (Abgasmanipulationen, Chiptuning und dgl.) am Fahrzeug durch Hersteller oder Eigner und diese konsequent vollziehen

wendigen Zeitpunkt nur mehr emissionsfreie

PKW, einspurige Fahrzeuge sowie leichte

Nutzfahrzeuge auf Österreichs Straßen neu

zugelassen werden.

(Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-For-mel ohne Deckelung)

• Rasche Umsetzung der Maßnahmen der #mis-sion 2030 und weiterer Anregungen zur Flot-

Güter in Einklang mit dem Klima trans-portieren & Transitproblem bekämpfen

o Konsequenter Einsatz der Bundesregierung

auf EU-Ebene für die seitens der Europäi-

schen Kommission mit dem Green Deal an-

gestrebte Neuverhandlung der Flotten-Emis-

sionsvorgaben, um ab 2025 den Weg hin zu

emissionsfreier Mobilität zu ebnen

o Vorreiterrolle und Vorbildwirkung der öffentli-

chen Hand durch verbindliche Vorgaben:

– So rasch wie möglich (wenn möglich schon ab 2022) wird die Beschaffung von emissionsfrei betriebenen Fahrzeugen durch die öffentli-che Hand zum Standard, die Beschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird zur Ausnahme und muss begründet werden.

ten-Dekarbonisierung

o Ab 2025 emissionsfreier Betrieb von neu zu-gelassenen Taxis, Mietwagen und Carsha-ring-Autos. Entsprechende Anpassung u.a. des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen

o Förderangebote für emissionsfreie Antriebe

in den Flotten bedarfsorientierter Verkehrs-

systeme wie Car-Sharing, Rufbusse, Taxi und

Sammeltaxi etc.

o Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum

nur bei einem bis 2027 auf 100% steigenden

E-Anteil in der Flotte des Betreibers

Masterplan Güterverkehr für Ziele und Maß-nahmen zur Verbesserung des Modalsplit im Güterverkehr, insbesondere durch Verlagerung auf die Schiene im Sinne der Klimaziele und in Weiterentwicklung des Logistikaktionsplans durch Schaffung eines Gesamtkonzepts, das im Ergebnis zu einer Entlastung der Bevölkerung insbesondere entlang der Transitrouten führt. Dies bedarf einer Neubewertung der insge-samt bestehenden steuer- und gebührenrecht-lichen sowie eisenbahn- und straßenrechtli-chen Normen.

Gütertransport auf der Schiene und Verlage-rung voranbringen

o Schienengüterverkehr finanziell attraktiver gestalten (Anpassung der Förderungen bis EU-genehmigte Höhe, Einsatz v.a. für kosten-

intensive Flächen-Bedienung, Unternehmen mit geringen Transportvolumina, Verlage-rung, Förderung des Einzelwagenverkehrs)

o Zielsetzung ist das Einfrieren der Preise (IBE) für Trassen im Güterverkehr für 3 Jahre

o Sicherung und Ausbau von intermodalen Verlademöglichkeiten, um die Effizienz des Gütertransports auf der Schiene zu steigern: Forcierung und Förderung betrieblicher Gleisanschlüsse, inkl. Instandhaltung und Betrieb; bei Neuwidmung von Industrie- und Gewerbegebieten sollen Anschlussbahnen forciert werden.

o Verstärkter Transport bahnaffiner Güter auf der Schiene

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Österreich setzt sich vor dem Hintergrund der

Klimaziele und der Transitfrage proaktiv für

eine EU-Wegekostenrichtlinie II mit verlage-

rungswirksamen Eckpunkten wie Mindest- statt

Höchstmautsätzen ein. Folgende Punkte sind

dabei von besonderer Bedeutung:

o Kostenwahrheit durch eine der verursachten

Umwelt- und Klimabelastung entsprechen-

de LKW-Maut inkl. Mindestsätze. Verbesse-

rung des EU-Rechts und in Österreich die

bestehende mögliche Einberechnung für

Luftschadstoffe und Lärm in Maut-Tarife voll

nutzen

o Einsatz auf EU-Ebene für die Ermöglichung

wirksamer Maßnahmen für weniger Tran-

sitfahrten bzw. zu deren Verlagerung auf

die Bahn (z.B. Alpentransitbörse, um Li-

zenzen für eine umweltverträgliche Ober-

grenze an LKW-Transitfahrten zu handeln,

sektorales Fahrverbot), dazu Aufnahme

von Gesprächen mit der EU-Kommission

und der Schweiz

o Korridor-Maut: Erarbeitung eines Vorschlags

• Einsatz von intelligenten LKW-Leitsystemen
entlang wichtiger Transit-Knotenpunkte (auf-
bauend auf laufende Bemühungen im Bereich
Brenner–München)
• Schwerverkehrsbelastung reduzieren durch
Bekenntnis der Bundesregierung zu und Unter-
stützung der Bundesländer bei ihren Notmaß-
nahmen zur Bekämpfung des LKW-Transitver-
kehrs und Aufrechterhaltung der Verkehrs- und
Versorgungssicherheit, wie die Sektoralen
Fahrverbote (auch außerhalb von Luftsanie-
rungsgebieten), LKW-Dosierungen an den Au-
ßengrenzen, LKW-Nachtfahrverbote, LKW-Wo-
chenendfahrverbote, Euroklassen-Fahrverbot,
Samstagsfahrverbote im Sommer und Winter
• Bekämpfung des Tanktourismus sowie der Aus-
weich- und Umwegverkehre im internationalen
Schwerverkehr durch Beseitigung von wettbe-
werbsverzerrenden Privilegien und Berücksich-
tigung externer Kosten zur Angleichung der
Preiskonditionen entlang Transit-Routen
o Beibehaltung der gesetzlichen Grundlage
für Länder, um zur Eindämmung des Tank-

o Verstärkte Kontrollen der Abfahrverbote durch ASFINAG und Exekutivbeamtinnen und -beamte

o Initiative auf europäischer Ebene zur Koope-ration mit führenden Anbietern von GPS-Navigation zur besseren Kommunikation von Abfahrverboten

Pilotprojekt und möglicher Ausbau automa-tischer Abfahrverbote für LKW mit digitalen Straßenschildern (aufbauend auf Messung der Verkehrsdichte im niederrangigen Straßennetz)

Einsatz der Bundesregierung bei allen euro-päischen Institutionen für die Ergreifung aller geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung der gesetzlichen Rahmenbedin-gungen für LKW-Transporte durch den Einsatz von Klein-LKW im Transitverkehr

Entwicklung City-Logistik zur Reduktion des stadtinternen Güterverkehrs

Bedarfsgerechter Ausbau des Lärmschut-zes unter Miteinbeziehung von Kriterien wie Topographie, Anteile des Schwerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen und beste-henden Schutzmaßnahmen für effizientere Lärmschutzmaßnahmen in besonders sen-siblen und von Verkehr geplagten Regionen sowie die Nutzung der Lärmschutzwände für Photovoltaik-Anlagen

Gerechte Entlohnung in den Branchen Transport und Logistik sicherstellen

Mit stringenten LKW-Kontrollen sicherstellen, dass Sozialstandards und Lenkzeiten, Tempoli-mits und Höchstgewicht sowie Kabotage ein-gehalten werden und so das heimische Fräch-tergewerbe und den Logistikstandort stärken

Keine Gigaliner auf Österreichs Straßen

an die Europäische Kommission zur Überar-

beitung der Europäischen Richtlinien (Wege-

kostenrichtlinie, Eurovignette), um eine grö-

ßere Flexibilität bei der Mauttarifgestaltung

für LKW zu erreichen, die bei besonders be-

tourismus LKW-Abfahrverbote ausspre-

chen zu können (mit Ausnahme Ziel- und

Quellenverkehr)

o Aufrechterhaltung bestehender LKW-Fahr-

Klima-faire Zukunft in Luftfahrt, Schifffahrt, Seilbahnwesen

lasteten Räumen Aufschläge mit nachhalti-

ger Lenkungswirkung gestattet. Ziel der Len-

kungswirkung ist es – unter anderem anhand

des Beispiels des Brenners –, eine deutliche

Verlagerung des Schwerverkehrs von der

Straße auf die Schiene zu erreichen und

Umweg-Transit zu verhindern.

– Brenner-Maut: Ziel einer Korridormaut zwi-

schen München und Verona, um Kosten

an andere Transitstrecken über die Alpen

anzupassen (z.B. über die Schweiz)

verbote im niederrangigen Straßennetz
bzw. Weiterentwicklung der notwendigen
Verkehrslenkung durch tarifliche Regelun-
gen (Ökologisierung der bestehenden LKW-
Maut, z.B. durch stärkere Spreizung nach
Euroklassen)
o Gesetzliche Präzisierung der PKW-Abfahr-
verbote zur Vermeidung von Ausweichver-
kehr auf die untergeordneten Straßennetze

Stärkung der (öffentlichen) Verkehrsverbin-dung, besonders für den Flughafen Wien. Er-richtung der Flughafenspange Richtung Osten und bessere Verknüpfung an das S-Bahn- und U-Bahnnetz, Verlängerung der S-Bahn nach Bratislava

Prüfung eines möglichen Stopover-Programms für den bestehenden Anteil von Transfer-Passa-gieren in Abstimmung mit dem Tourismus

Prüfung einer Reduktion der Kerosinbevorra-tungspflicht – inkl. Möglichkeit der Abzugsfä-higkeit von alternativen Flugkraftstoffen

Evaluierung der österreichischen Flugsicherung im Hinblick auf Effizienz und Kostenoptimie-rung unter Einbeziehung von Empfehlungen des Rechnungshofs. Sicherstellung höchster Sicherheitsniveaus sowie umwelt- und klima-schonender Abwicklung in der österreichischen Luftraumkontrolle

Umsetzung Single European Sky: Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums, um Flugdistanzen, Kerosinverbrauch und CO2-Emissionen zu minimieren

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Umsetzung eines Emissionsreduktionspfades

für die Luftfahrt zur Erreichung der Klimaziele

durch eine Kombination aus

o CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation: Globales CO2-Kompensationssystem für den Luft-

verkehr aller Mitgliedstaaten der UN-Luft-

fahrtorganisation ICAO), für die freiwillige

Kompensation womöglich weiter steigender

CO2-Ausstöße der Luftfahrt ab 2021

o Fortgesetzte Einbeziehung der Luftfahrt

in den EU-Emissionshandel (ETS) für eine
deutliche Reduktion der CO2-Emissionen
bis 2030

o Einsatz für wirksames ETS für die Luftfahrtin-

dustrie auf europäischer Ebene

zahlungen als Opt-Out-Mechanismus beim Flugticketkauf

• Prüfung einer Anti-Dumping-Ergänzung der

Flughafen-Gebührenordnung insbesondere

am Flughafen Wien – Kopplung an österreichi-

sche Beschäftigungsstandards

• Evaluierung von Flughafen-Gebührenordnun-

gen sowie allfälliger Incentiveregelungen unter

Berücksichtigung der europäischen Rechts-

sprechung (EuGH-Urteil C-379/18 vom 21.

November 2019) und daraus resultierender

unionsrechtlichen Regelungen

• Umsetzung fluglärmreduzierender An- und Ab-

flugverfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt

durch die Austro-Control

• Überarbeitung des Luftfahrtgesetzes bezüg-

Schifffahrt:

o Wenn technisch möglich, verpflichtende Landstromanschlüsse an den öffentlichen Anlegestellen am Bundeswasserstraßen-netz sowie die Prüfung eines Maßnah-menpakets des Bundes zur Forcierung von Landstromanschlüssen an privaten Bootsanlegestellen an Seen und Flüssen

o Prüfung des Einsatzes von umweltschonen-deren alternativen Kraftstoffen

o Auf EU-Ebene Einsatz für eine Einbeziehung der Schifffahrt in den ETS

Einsatz für gerechte Schiffsdieselbesteuerung auf EU-Ebene

Beibehaltung guter Schifffahrtsverhältnisse und Einbau der Schifffahrt in Logistikketten

Seilbahnen:

o Die österreichische Seilbahnwirtschaft leis-tet sowohl einen maßgeblichen Beitrag zu Wertschöpfungsmöglichkeiten im ländli-chen Raum als auch in der österreichischen Exportwirtschaft. Technische Innovationen, insbesondere betreffend Ökoeffizienzstei-gerung und Nutzung von Seilbahnen als Verkehrsmittel werden begrüßt.

o Anreize für Innovation in der Seilbahnwirt-schaft, vor allem im urbanen Raum (Stadt-seilbahn)

o Flugticketabgabe (deutliche Erhöhung Kurz-strecke, Erhöhung Mittelstrecke, Senkung Langstrecke, Anti-Dumping-Regelung): Ein-heitliche Regelung von 12 Euro pro Flugticket

lich Klimaschutz und Ökologisierung und ggf.

Novellierung

• Nutzung von Drohnen und anderer Unpiloted

Neue Mobilität – mehr als Verkehr

• Einsatz auf europäischer Ebene und in den

globalen Gremien für eine mit anderen Treib-

stoffen in Relation stehende Besteuerung von

Kerosin – es braucht eine gerechte Kerosinbe-

steuerung auf EU-Ebene

• Entwicklung von klimaschonenden Treibstoffal-

ternativen für die Luftfahrt:

o Initiative EU/Mitgliedstaaten für Markt-

einführung alternativer Kraftstoffe

o Beteiligung der Luftfahrtbranche an Pilotpro-

jekten zum Aufbau industrieller Anlagen zur

Herstellung von synthetischem Kraftstoff

o Förderungsinitiativen Österreichs zur Erfor-

schung alternativer Treibstoffe

• Prüfung der Möglichkeit von Kompensations-

Aerial Vehicles: Schaffung klarer gesetzlicher
Grundlagen, klarer Betriebsvorschriften und
adäquater Flugsicherung
• Der nicht motorisierte Flugsport ist ein inte-
ressantes Potenzial für den österreichischen
Tourismus. Die Weiterentwicklung der Rah-
menbedingungen für den Flugsport unter
Einbeziehung der relevanten Interessens-
gruppen ist daher anzustreben.
• Bekenntnis zur Behördenstruktur im Ae-
roclub für die „kleine Luftfahrt“ (Hänge- und
Paragleiten, Fallschirm, Ultralight, Ballon-
fahren, Segelflug, Modellflug), Implemen-
tierung von EASA-Standards für Segelflug
und Ballonfahren.
• Ausbau trimodaler Verkehrsknoten (Schiene,
Straße, Wasser)

Gelegenheitsverkehrsgesetz zur Förderung neuer Mobilitätsdienstleistungen verbessern

Shared Mobility Strategie, u.a.

o Rein privates Car- und Ridesharing ohne Verdienstabsicht durch Überprüfung und nötigenfalls Änderung von Steuer- und Ge-werberecht vereinfachen durch Anreize für Ride-Sharing: Erhöhung des PKW-Beset-zungsgrads (z.B. mögliche Anhebung der Gewerblichkeitsgrenze von 5 auf 25 Cent)

Innovationsvorsprung Österreichs bei MaaS (Mobility as a Service) optimal nutzen: MaaS-Ar-chitektur öffentlich vorgeben, Dienste öffentlich integrieren, Absicherung multimodaler digita-ler Mobilitätsplattform zusammen mit Ticket-shop in öffentlicher Hand als frei zugänglicher „öffentlicher Raum“, offen für alle unter fairen Bedingungen

Digitalisierung insbesondere im öffentlichen Verkehr und im Güterverkehr zügig nutzbrin-gend anwenden (EVIS-Verkehrsredaktion, VAO, Ticketing, Transitbörse, Telematische Mautsysteme…)

Prüfen des breiteren Einsatzes von Telematik/ Intelligenten Verkehrssystemen mit dem Ziel, die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhö-hen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren:

o Autonomes Fahren: Forschung und Modell-region weiterentwickeln sowie Einberufung eines Ethikbeirates, der die Entwicklungen begleitet; Rechtsfragen jeweils vor Einstieg in weitere Levels klären; Vorsorgeprinzip muss gelten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Intelligente Fahrzeuge: Ausstatten von Einsatz-fahrzeugen/Straßenbahnen etc. mit Sensoren und Kameras, um Auffälligkeiten zu identifizie-ren (Schlaglöcher, defekte Ampeln etc.)

o Intelligente Straßenlaternen, die erkennen, ob Personen/Fahrzeuge in der Nähe sind, und sich erst dann bei Bedarf einschalten (Stromreduktion), dabei Umstellung auf möglichst energieeffiziente Beleuchtungs-systeme (LED)

o Radargeräte aufrüsten, um als Sensoren den Verkehrsfluss zu analysieren und ökologisch und sicherheitstechnisch steuernd einzugrei-fen, z.B. durch Stauvermeidung oder auch Reduktion von Unfällen

Optimierung des Verkehrsflusses, um höhere Sicherheit, aber auch ökoeffizientere Nutzung der Infrastruktur zu gewährleisten

o Erhöhung des Verkehrsflusses durch intelli-gente Straßenführung wie vernetzte smarte Ampelsysteme, geringere Wartezeiten, ge-ringere CO2-Belastung

o Stärkere Priorisierung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs für Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Umwelt- und
Naturschutz

Gute Luft, sauberes Trinkwasser, fruchtbare

Böden und Artenvielfalt sind unsere

Lebensgrundlagen­. Österreich genießt

das Privileg vielfältiger, wunderschöner

Natur. Unsere Umwelt steht aber auch unter

Druck: Flächenversiegelung, Artensterben,

Bodenerosion oder Luftverschmutzung sind

die Herausforderungen, die gemeinsam

bearbeitet und gelöst werden sollen.

Dies bedarf der Unterstützung aller. Denn

der Schutz unserer Lebensgrundlage hat

Priorität. Dafür ist ein Umsteuern notwendig:

Anstatt ständig mehr Ressourcen zu

verbrauchen, soll intelligenter produziert

und konsumiert werden. Durch eine

ambitionierte Umweltpolitik sichern wir

Lebensqualität und ermöglichen damit

Gesundheit, gute Ernährung, Wohlstand,

einen zukunftsfähigen Standort und

eine lebenswerte Welt für nachfolgende

Generationen.

Österreich ist Vorreiter in der

Umwelttechnologie – wir exportieren

unser Wissen in die ganze Welt. Dabei

zeigen wir immer wieder, dass Umwelt-

und Wirtschaftspolitik kein Widerspruch

sein müssen. Vielmehr können sie Hand

in Hand gehen. Echte Kreislaufwirtschaft

arbeitet dabei nach den Prinzipien

„Vermeiden, Wiederverwenden und

Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen

müssen verantwortungsbewusst, sparsam

und effizient genutzt werden. Der Abfall

von heute ist der Rohstoff von morgen.

Längere Lebenszyklen machen nicht nur

aus ökologischer und ökonomischer Sicht

Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten. Wir werden die Lebensmittelverschwendung reduzieren und das Reparieren fördern.

Die Vielfalt der Ökosysteme, der Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten sind die Basis unserer Ernährung und gewährleisten eine gesunde Lebenswelt für uns alle. Intakte Ökosysteme bieten zudem Schutz vor Naturgefahren und tragen zur Klimaregulierung bei. Die Bundesregierung übernimmt die Verantwortung für den Schutz der Biodiversität. Sie setzt in allen Sektoren Initiativen zum Erhalt der Artenvielfalt, zum Verbund von Lebensräumen und zur Förderung der Strukturvielfalt.Der Schutz von Gewässern, Luft und Böden ist der Bundesregierung ein großes Anliegen. Wir wollen einen Zielpfad einschlagen, um das Sustainable Development Goal „Gesundes Leben“ umzusetzen, das heißt, bis 2030 die Belastungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Unser Land profitiert in jeglicher Hinsicht von hohen Umwelt- und Naturschutzstandards, diese gilt es zu verteidigen und zu stärken. Es ist ein Privileg, dass sauberes Trinkwasser rund um die Uhr in bester Qualität bereitsteht. Wasser ist ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge und darf nicht privatisiert werden. Saubere und ökologisch intakte Gewässer sichern aber nicht nur die Versorgung mit Trinkwasser, sondern auch die Artenvielfalt und bieten Schutz vor Hochwasser. Gewässerökologische Maßnahmen und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für die Wasserqualität tragen dazu bei, die wertvollen

österreichischen Wasserressourcen nachhaltig zu sichern. Ebenso wichtig ist es, die Luftqualität in Österreich weiter zu verbessern – für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher und den Schutz unserer Ökosysteme. Ziel

ist die Annäherung an die Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO, insbesondere durch die Weiterentwicklung

und Umsetzung des nationalen

Luftreinhalteprogramms und durch ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion verkehrsbedingter Emissionen.

Unsere Böden bilden die Grundlage für Nahrungsproduktion, sauberes Trinkwasser, Naturräume und Siedlungsentwicklung.

Mit einer österreichweiten Bodenschutzstrategie werden gemeinsam mit den Bundesländern Grundsätze zur Reduktion des Flächenverbrauchs und zur Verbesserung der Bodenqualität festgelegt. Bei Fachplanungen des Bundes werden raumplanerische Aspekte des Klimaschutzes verstärkt berücksichtigt.

Unterstützung von Re-Use-Aktivitäten, Repair-Cafés und anderen Kreislauf-wirtschaftsinitiativen

o Forcierung freiwilliger Händlergarantien

o Finanzielle Anreize für Reparaturen schaffen

• Forcierung von langlebigen, reparierbaren und

wiederverwertbaren Produkten – Umsetzung

und Weiterentwicklung der europäischen Öko-

designrichtlinie in Richtung Design for Recy-

cling und Design for Reuse (Verhinderung ge-

planter Obsoleszenz). Z.B.:

o Lieferfähigkeit von Ersatzteilen sicherstellen

o Reparaturfähigkeit

• Weiterentwicklung der EU-Mehrwertsteuer-richtlinie zur Ermöglichung weiterer steuerlicher Begünstigungen für Reparaturdienstleistungen

• Verbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen

o Nationale Koordinierungsstelle

o Verbesserung der Datenbasis und Transpa-renz über die gesamte Wertschöpfungskette

• Maßnahmenpaket (z.B. finanzielle Anreize, Be-

seitigung rechtlicher Hindernisse etc.) für den

Einsatz von Sekundärrohstoffen bei Industrie,

Verpackungen (z.B. differenzierte Lizenzentgel-

te) und Baustoffen

• Österreichisches Kunststoffprogramm – Reduk-

tion von Plastik weiter vorantreiben:

o Konsequente Umsetzung der Europäischen

Einwegplastikrichtlinie mit dem Verbot be-

stimmter Einwegprodukte

o Gesetzliche Verankerung des Reduktionsziels

von Plastikverpackungen um 20%

o Gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Einwegplastikverpackungen, u.a. forcierte Kooperation mit Handel, Gastronomie und

Kreislaufwirtschaft fördern und Abfallpolitik gestalten

inklusive konkreter Ziele für den Ausbau von

Mehrwegsystemen, insbesondere auch für Ge-

tränkeverpackungen

• Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwen-

Herstellern zur Reduktion von Einweggebin-den

o Recyclierbarkeit als Produktions-

voraussetzung

Forcierung der Kreislaufwirtschaft

o Weiterentwicklung und Umsetzung des Ab-fallvermeidungsprogramms

o Aufrechterhaltung des natürlichen Stoffkreis-laufs durch eine ökologische, regionale Kom-postwirtschaft

o Gesetzliche Rahmenbedingungen zur För-derung des innovativen Ressourcenmanage-ments

Kreislaufwirtschaft

Maßnahmenpaket Reparatur

o Steuerliche Begünstigung für kleine Repa-raturdienstleistungen und den Verkauf repa-rierter Produkte

o Erleichterter Zugang für Konsumentinnen und Konsumenten sowie unabhängige Reparaturbetriebe zu Ersatzteilen, Software, Servicedokumentation und Information

dung über die gesamte Wertschöpfungskette
in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den
österreichischen Handelsunternehmen, mit
Produzenten und karitativen Organisationen
o Evaluierung bestehender Gesetze und
Fördersysteme

o Verbot des Entsorgens von genusstaugli-chen Lebensmitteln aus dem Lebensmit-teleinzelhandel (Kaskadenmodell nach Vorbild Frankreich)

o Einsatz von Recyclatanteilen in der öffent-

lichen Beschaffung

• Aktionsplan gegen Mikroplastik

o Datenerhebung und Evaluierung für Mikro-

plastikemissionen und Belastungen unter

Einbeziehung aller einschlägigen Fachberei-

che inklusive der Umwelttoxikologie mit dem

Ziel, rechtliche Grundlagen für die Reduktion

von Mikroplastik zu entwickeln

o Unterstützung von Modellregionen für die o Ausweitung des Förderprogramms zur

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Einsetzen auf europäischer Ebene für:

– Verbot von Mikroplastik in der Produktion

• Prüfung eines Pfandsystems auf Batterien und

Kleingeräte

Artenvielfalt erhalten – Natur schützen

(Ziel einer österreichischen Lösung, sollte es
keine europäische Lösung geben)
– Europaweiter Ausstieg aus der Verwendung
von Mikroplastik in Kosmetika und Reini-
gungsmitteln – sollte kein europäisches Ver-
bot kommen, Anstreben eines nationalen
Verbotes von „add-ons“ (Mikroplastikparti-
kel in Produkten)
– Mikrofilter für Waschmaschinen und
Trockner
– Grenzwerte für Industrieanlagen

o Gezielte Forschung

o Nachrüstung von Kläranlagen (im Rahmen des aktuellen Förderprogramms)

Ziel ist es, die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe gänzlich zu unterbinden

Prüfung eines bundesweiten Verbots für die Ausbringung von Klärschlamm bei Belastung durch Mikroplastik und andere Schadstoffe

Entwicklung einer Phosphor-Strategie (Plan für die Herstellung von Kapazitäten für die Phosphorrückgewinnung etc.)

o Reduktion der Austragung von Mikroplastik aus Gletschervlies und Abdeckungen von Schneedepots und Entwicklung von alterna-tiven Abdeckungen

• Verstärkte sortenreine Sammlung

• Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes

mit dem Ziel einer schnelleren, effizienteren

und sicheren Altlastensanierung und damit ei-

nen Beitrag zum Flächenrecycling zu leisten

o Saniert der Bund mit öffentlichen Mitteln an-

stelle des Verursachers, kommt ihm ein Vor-

zugspfandrecht zu.

o Bei Umwidmungen von brachliegenden Alt-

lastenflächen und ihren Nachnutzungen ist

auf ihren Sanierungsstandard Rücksicht zu

nehmen.

o Verstärkte Anwendung des Verursacher-

prinzips

• Preis- und Wettbewerbsvorteile, die durch öko-

logisch und sozial wenig verträgliche Produkti-

on entstehen, müssen hinterfragt werden.

• Umsetzung der EU-Recyclingvorgaben

• Unterstützung österreichische Umwelttechno-

logie-Unternehmen durch die Umsetzung des

Masterplan Umwelttechnologie

• Programme zur „Grünen Chemie“ und zu in-

novativen Geschäftsmodellen wie „Chemikali-

en Leasing“ mit dem Ziel eines effizienten und

reduzierten Chemikalieneinsatzes

Erneuerung und Weiterentwicklung der na-tionalen Biodiversitätsstrategie („Biodiversi-täts-Strategie 2030+“) sowie Aufnahme aller Sektoren

Finanzierung eines Biodiversitätsfonds zur Um-setzung der Biodiversitätsstrategie

Unterstützung der Bundesländer bei der Aus-weisung neuer und Erhaltung von bestehen-den Wildnisgebieten, Natura 2000-Gebieten, Biosphärenparks und Schutzgebieten

Gemeinsame Initiative mit den Bundesländern zur Schaffung neuer und Erweiterung beste-hender Nationalparks

Weiterentwicklung der Erfassung und Bewer-tung von Ökosystemleistungen

Bundesweite Koordinierung der landesspezi-fischen Insekten- und Artenschutzmonitorings und Bündelung von Expertise

Klärung und allfällige Anpassung der Kompe-tenzrechtslage im Bereich Biodiversität

Vereinheitlichung der Bioindikatoren und Bio-topkartierung

Förderung des Lebensraumverbundes und der Strukturvielfalt in der Landschaft

Konzept für den Schutz und die nachhaltige Nutzung alpiner Freiräume gemäß Alpenkon-vention

Engagierte Umsetzung internationaler Verpflichtungen

Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen, die Artenvielfalt ermöglichen

Schaffung von Anreizen für Biodiversitätsmaß-nahmen

Maßnahmen zur Wiederherstellung von degra-dierten Ökosystemen

Einrichtung einer EU-weiten wildökologischen Raumplanung und Ausarbeitung von Wildtier-managementlösungen im Einklang mit EU-Recht

Reduktion von Palmöl in allen Produkten auf nationaler und europäischer Ebene forcieren

Schutz vor Naturgefahren

o Ausreichende Dotierung für den „Schutz vor Naturgefahren“

o Ausbau des Hochwasserschutzes und Zu-sammenführung der Zuständigkeit für Hoch-wasserschutz auf allen Fließstrecken, Förder-kriterien vereinheitlichen, nicht-baulichen Maßnahmen Vorrang vor technischem Hoch-wasserschutz einräumen

o Ziel ist es, dem dezentralen und ökologi-schen Hochwasserschutz mehr Gewicht zu geben

o Verbesserung der Katastrophenhilfe, insbe-sondere Schaffung klarer Zuständigkeiten, Vereinheitlichung der Kriterien für die Mit-telvergabe, Zweckbindung der Ressourcen, Wegfall der 30-Mio.-Euro-Grenze zur Vorzie-hung von Hochwasserschutzprojekten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Verstärkung der nachhaltigen Schutzwaldbe-

wirtschaftung (Naturverjüngung des Waldes,

klimafitter Wald)

o Weitestgehender Verzicht auf Pflanzen-schutzmittel bei öffentlichen Flächen

Saubere Luft und besserer Lärmschutz

• Ökologische Gartenbewirtschaftung privater

Gärten und öffentlicher Grünflächen (z.B. Schu-

len, Kindergärten) weiter vorantreiben zur För-

derung der Biodiversität

Reduktion von negativen Auswirkungen invasi-ver, gebietsfremder Arten

• Zielpfad zur raschen Einhaltung der EU-Richt-

werte zum Gesundheitsschutz und zur Einhal-

tung von SDG 3 Gesundes Leben

• Weiterentwicklung und Umsetzung des natio-

nalen Luftreinhalteprogramms

o mit konkreten und quantifizierbaren Maßnah-

Initiative der Bundesregierung für die rasche, durch Beiträge der Hersteller für Fahr-zeugeigner und -eignerinnen kostenfreie Hardware-Nachrüstung von herstellerseitig abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen, im Sinne der Einhaltung der Zulassungsvor-aussetzungen

Wasser schützen

Schutz des Wassers als zentrales Element der Daseinsvorsorge

o Kein Ausverkauf der Ressource Wasser

o Sicherstellung der langfristigen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und Verbes-serung der Versorgungssicherheit (Erhalt und Erweiterung der Trinkwasserversorgungsinf-rastruktur) und der Wasserqualität

o Absicherung der Siedlungswasserwirtschaft

o Rechtzeitige Überarbeitung des Nitratakti-onsprogramms und Erlassung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Nitrat

o Erhalt und Erweiterung der Abwasserinfra-struktur zur geordneten Abwasserentsor-gung (Abwasserreinigungsanlagen, Kanäle)
– Entwicklung einer Phosphor-Strategie zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in den Kläranlagen

Ausreichend UFG-Fördermittel für gewässer-ökologische Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie

Weiterentwicklung der integrativen wasserwirt-schaftlichen Planung im dritten Nationalen Ge-wässerschutzplan im Rahmen des Unionsrechts

o Weiterentwicklung der Ziele zur Erreichung des guten Gewässerzustandes

o Nachhaltige Sicherung der Wasserressour-cen unter Berücksichtigung von Klimawandel und Grundwasserverunreinigungen

o Konkrete Reduktionsziele für Nitrat und Pestizide

o Integrativer ökologischer Hochwasserschutz mit regelmäßigen und einheitlichen Fort-schrittskontrollen

Gesetzliche Vorrangstellung der Trinkwasser-versorgung bei Nutzungskonflikten

Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die Errichtung von Schneedepots

Trinkwasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand: Keine Wasserprivatisierung

Rechtliche Erleichterungen für die Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen zur Errei-chung der Wasserrahmenrichtlinie

men zur Erfüllung der europäischen Emissi-

onsreduktionsverpflichtungen insbesondere

für Ammoniak, Stickoxide und Feinstaub

o mit Kostenschätzung und finanzieller Sicher-

stellung

• Verbesserungen im ImmissionsschutzG-Luft:

o Der Bund unterstützt die Länder bei Sofort-

maßnahmen und vorbeugenden Redukti-

onsmaßnahmen in belasteten Gebieten

o Messstellen-Netz optimieren: Fortführung

der Pilotprojekte bei Ultra-Feinstaub (PM1)

und Black Carbon-Anteil bei PM2,5-Emissi-

onen

• Schrittweiser Ausstieg aus der Verwendung von

Laubbläsern und -saugern im Bundesdienst

• Novellierung PyrotechnikG

• Verkehr & Luftqualität: Verbindliches Maß-

nahmenprogramm zur Reduktion verkehrs-

bedingter Emissionen

o Einschränken des LoF-Einsatzes abseits der Landwirtschaft

o Raschere und räumlich ausgeweitete Nach-rüstung älterer LKW und Baumaschinen mit Partikelfiltern (Maßnahmenpaket und Anreiz-system) für öffentliche Aufträge und Private

o Ausnahmen für Sonderfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge, soweit geboten

Aktionspläne für lärmbelastete Gebiete

Lärmschutzoffensive im Straßenverkehr

o Evaluierung der Dienstanweisung Bundes-straßen

o Ermöglichung von Geschwindigkeitsanpas-sungen aus Lärmschutzgründen

Zum Schutz der europaweit einzigartigen (IUCN-anerkannten) Dunkelgebiete in Öster-reich sollen Lichtemissionen und -immissionen Berücksichtigung finden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gesunde Böden und zukunftsfähige Raumordnung

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Umweltverfahren verbessern

• Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass
umweltrechtliche Genehmigungsverfahren

• Schaffung einer zentralen, digitalen Plattform für die Kundmachung von (umweltrechtlichen)

Raumplanerische Aspekte des Klimaschut-zes sollen durch eine (auf den derzeit schon bestehenden Bundeskompetenzen basieren-de) gesetzliche Regelung zur Fachplanungs-kompetenz des Bundes geregelt werden.

Österreichweite Bodenschutzstrategie für spar-sameren Flächenverbrauch

o Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne und zum Flächensparen, Flächenmanagement und zur aktiven Bodenpolitik

o Zielpfad zur Reduktion des Flächenver-brauchs auf Netto 2,5 ha/Tag bis 2030 und mittelfristig zusätzliche Bodenversiegelung durch Entsiegelung von entsprechenden Flä-chen kompensieren

o Ausweisung von landwirtschaftlichen Pro-duktionsflächen und ökologischen Vorrang-flächen

o Bodenfunktionsbewertung inkl. CO2-Spei-cherkapazität

o Verankerung von Regelungen zur Boden-schonung und zum Schutz der Agrarstruktur

Förderung und Erweiterung von Brachflächen-recycling

Bundesweites Monitoring zum Bodenver-brauch und zur aktuellen Schadstoffbelastung

Leerstandsmanagement (Leerstandserhebung, -datenbank und -aktivierung)

Förderung der Baukultur

o Umsetzung der Empfehlungen des dritten Baukultur-Reports, der Davos-Erklärung so-wie der baukulturellen Leitlinien des Bundes 2017 vorantreiben in Zusammenarbeit mit den Bundesländern

o Informations- und Bildungskampagne

Forcierung der Vertragsraumordnung zur Bau-landmobilisierung und Schaffung von neuem nachhaltigen und sozial leistbaren Bauland

o Prüfung ggf. notwendiger rechtlicher Klar-stellungen

Stärkung der überregionalen Raumplanung

rasch und effizient durchgeführt werden, unter
Achtung hoher ökologischer Standards, unter
Einbeziehung der Mitglieder der Öffentlichkeit
und der Gewährleistung von Rechtssicherheit
für die Projektwerber.
• Anpassung des Umweltverträglichkeitsprü-
fungsgesetzes im Sinne der Rechtssicherheit
an die Ergebnisse des Vertragsverletzungs-
verfahrens 2019/2224
• Zur Vermeidung eines EuGH-Verfahrens und im
Sinne der Rechtssicherheit werden verbindli-
che strategische Umweltprüfungen in den vom
Vertragsverletzungsverfahren 2017/4072 abge-
deckten Bereichen eingeführt.

bereits jetzt veröffentlichungspflichtigen Ge-
nehmigungsbescheiden; diese Veröffentli-
chung soll die Rechtsmittelfrist und Stellung-
nahmefrist in (den umweltrechtlichen) Verfahren
auslösen.
• Eine solche Kundmachungsplattform bringt für
Behörden und Projektwerber Kosteneinspa-
rungen und ermöglicht es Bürgerinnen und
Bürgern, zeitnah Informationen für sie relevante
Verfahren zu erhalten; die Verpflichtungen zur
Auflage bleiben unberührt.
• Forcierung eines länderübergreifenden Inn-Ver-
trags mit Bayern und der Schweiz unter Einbe-
ziehung der Projektwerber zur Verbesserung
der Gewässer-Ökologie (Sunk/Schwall-Betrieb)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Landwirtschaft,
Tierschutz &

ländlicher Raum

Die Bundesregierung bekennt sich zur

Bedeutung der heimischen Land- und

Forstwirtschaft und der bäuerlichen

Familienbetriebe. Unsere Bäuerinnen

und Bauern versorgen uns täglich mit

hochqualitativen, leistbaren und regionalen

Lebensmitteln und erhalten mit ihrer

Arbeit unsere einzigartige Kulturlandschaft

und vielfältigen Lebensräume. Sie

leisten Enormes in der Bereitstellung

von erneuerbaren Rohstoffen, dem

Erhalt der natürlichen Ressourcen und

der Artenvielfalt sowie dem Schutz des

Bodens und der Wasserqualität. Diese

gesellschaftlich anerkannten Leistungen

der Bäuerinnen und Bauern sind auch in

Zukunft ein wesentlicher Beitrag im Kampf

gegen den Klimawandel.

Die österreichische Landwirtschaft ist

kleinstrukturiert und auf höchste Qualität

ausgerichtet – Agrarfabriken sind für

uns keine Alternative. Unser Fokus liegt

darauf, Österreich als Vorzeigemodell in

Europa weiter zu stärken. Übergeordnetes

Ziel ist dabei die Versorgung mit

hochwertigen Lebensmitteln, der Erhalt

einer multifunktionalen, nachhaltigen,

wettbewerbsfähigen und flächendeckenden

Land- und Forstwirtschaft sowie ein

hoher Selbstversorgungsgrad. Der Erhalt

unserer Wälder und die Unterstützung

der Forstwirtschaft bei der nachhaltigen

Bewirtschaftung sind ein zentrales

Anliegen.

Die vielfältigen bäuerlichen Familienbetriebe, ob im Voll-, Zu-und Nebenerwerb, ob Ackerbau oder Viehhaltung, ob konventionell oder biologisch, ob in Gunstlagen oder im Berg-und benachteiligten Gebiet, leisten einen wesentlichen Beitrag dazu. Die Bäuerinnen und Bauern brauchen dafür aber auch ein faires, existenzsicherndes Einkommen sowie faire Preise für ihre hochwertigen Produkte. Durch weitere Entlastungsschritte im Bereich Steuern, der Direktvermarktung sowie der bäuerlichen Sozialversicherung unterstützt die Bundesregierung den Fortbestand und die Weiterentwicklung der bäuerlichen Betriebe.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Nur eine ausreichend dotierte Gemeinsame Agrarpolitik kann die notwendigen Rahmen­ bedingungen für eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung schaffen. Die Sicherstellung dieser GAP-Mittel für

Österreich zählt im internationalen Vergleich zu jenen Ländern mit den höchsten Tierschutz-und Lebensmittelstandards und hat sich dadurch zu einem Feinkostladen in Europa entwickelt. Der Umstieg auf mehr Tierschutz

Existenz der bäuerlichen Landwirtschaft absichern

Österreich im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 der EU ist daher Grundvorausset­ zung für die Absicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft und ökosozialen Agrarpolitik. Eine ergebnisorientierte österreichische GAP-Strategie setzt auf den weiteren Ausbau umweltgerechter Bewirtschaftungsmethoden und des biologischen Landbaus, sichert die österreichische Berglandwirtschaft durch eine ausreichende Dotierung der Ausgleichszulage und unterstützt die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure zur Erhaltung vitaler ländlicher Regionen. So leistet die Landwirtschaft einen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele.

sollfüralleBetriebsgrößenerleichtertwerden. Die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion steht genauso im Mittelpunkt wie die Stärkung regionaler und saisonaler Produkte und der Ausbau durchgängiger Qualitäts-und Herkunftssysteme – im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten und einer vitalen und zukunftsfähigen Land­ wirtschaft.

Evaluierung, Absicherung und Verbesserung des Systems der Einheitswerte

Stärkung der bäuerlichen Vermarktung

o Evaluierung der Urprodukteliste und ggf. Über-arbeitung

o Absenkung der AMA-Gütesiegel-Lizenzge-bühren (kleine Betriebe, DV-Betriebe)

o Angepasste Hygieneauflagen und Kontrollvor-schriften (Untersuchungsgebühren) für Klein-betriebe (Schlachtung, Lagerung, Weiterverar-beitung)

o Neue Formen der Landwirtschaft unterstützen (Food-Coops, Community Supported Agricul-ture)

Soziale Situation in der Landwirtschaft verbessern

o Datenerhebung zu Berufskrankheiten in der Landwirtschaft

o Soziale Absicherung der bäuerlichen Familien-betriebe durch die Beibehaltung berufsspe-zifischer Leistungen, One-Stop-Shop in der SV und die Gewährleistung der gesetzlichen Grundlagen des Beitrags- und Versicherungs-rechts (pauschales System bzw. Option für die steuerrechtliche Aufzeichnung)

o Senkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13% auf 10%, Ab-schaffung des Solidaritätsbeitrags für Pensio-nistinnen und Pensionisten (0,5% der Pensions-leistung)

o Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundla-ge im pauschalen System und in der Option an die Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG und Entfall des 3%-Zuschlages für Op-tionsbetriebe

Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für haupt-beruflich tätige Kinder bis 27 Jahre

Weitere Entlastungen bei Steuern und Abgaben umsetzen

Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben in der SV – Abfederung der stark gestie-genen Belastung. Gemeinsame Evaluierung der Versicherungswerte nach dem BSVG im Verhältnis zur tatsächlichen Einkom-mensentwicklung anhand der Ergebnisse des Grünen Berichts

o Anhebung der Umsatzgrenze für landwirt-schaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 € und zukünftige Valorisierung

o Einführung einer steuerlichen Risikoaus-gleichsmaßnahme zur besseren Absiche-rung der Landwirtinnen und Landwirte ge-gen Preis- und Ertragsschwankungen

o Beibehaltung und rechtliche Sicherstellung des Einheitswertsystems sowie Streichung der Einheitswertgrenze für die Buchführungspflicht und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buch-führungspflicht auf 700.000 €

o Weitere Ausweitung und Stärkung des Versi-cherungsschutzes für Risiken und Schäden in der Land- und Forstwirtschaft

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Streichung der Bagatellsteuer „Schaumwein-steuer“

Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für die Landwirtschaft sollen bedarfsgerecht ange-passt werden, unter Einhaltung aller arbeitsrecht-lichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen

Schaffung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberzusammenschlüssen, um Synergien (beispielsweise gemeinsame Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) bestmöglich zu nutzen.

o Überarbeitung des österreichischen Patentge-setzes zur Umsetzung des EU-Herkunftsschut-zes in österreichisches Recht

o Regionale Herkunft der Lebensmittel als Qua-litätskriterium in der Gastronomie verstärken sowie Initiative zur stärkeren Verbreitung der Herkunftskennzeichnung

o Sicherstellung der Transparenz bezüglich Wertschöpfung und Abgeltung der Mehr-kosten für die GVO-freie Fütterung in den relevanten Materiengesetzen

o Weiterentwicklung der Tierwohlkriterien beim AMA-Gütesiegel (auch in Basis-Anforderun-gen, Auslauf, Platzangebot)

Gute Lebensmittel für alle und Trans-parenz für Bürgerinnen und Bürger

o Verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Ge-meinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021

• Erarbeitung einer nationalen Eiweißstrategie

o Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Einbin-dung aller relevanten Stakeholder unter Feder-führung des Landwirtschaftsministeriums in der

Verstärkter Absatz heimischer Lebensmittel im In- und Ausland durch konsequente Weiterver-folgung der österreichischen Lebensmittel- und Qualitätsstrategie

o Aktive Kommunikation der hohen Qualität und Produktionsstandards österreichischer Lebens-mittel

o Etablierung einer national und international einheitlichen Positionierungs- und Kommuni-kationsstrategie entlang der vereinbarten Ziele

o Sicherstellung der Versorgung mit hochquali-tativen, leistbaren sowie regionalen Lebensmit-teln und Anreize für erhöhte Verfügbarkeit von Produkten mit negativer Versorgungsbilanz

o Förderung von Exportinitiativen im Bereich der Vermarktung österreichischer Lebensmittel mit Schwerpunkt Europa

o Umsetzung der Strategie Kulinarik Österreich und Weiterentwicklung unter Einbindung von regionalen Initiativen

Österreich als die wichtigste Kulinarik-Destina-tion Europas positionieren

Sicherstellung der Finanzierung des Netzwerk Kulinarik als zentrale Vernetzungs- und Maß-nahmenstelle

o Rasche Umsetzung der EU-Richtlinie über un-lautere Geschäftspraktiken (UTP-EU RL)

o Etablierung einer Mediations- und Schlich-tungsstelle zur Absicherung des fairen Wettbe-werbs im Rahmen der UTP-EU RL

o Bildung von Branchenverbänden zur Stärkung der bäuerlichen Wertschöpfungsstruktur aktiv forcieren

Verbesserung der Kennzeichnung von Lebens-mitteln

o Umsetzung eines durchgängigen freiwilligen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems für Direktvermarktungsbetriebe, Manufakturen und Gastronomie

o Verstärkte Nutzung des EU-Herkunftsschut-zes (ggA, gU, gtS) sowie der Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“

Mehr Bewusstsein für Lebensmittel und Ernährung schaffen

o Bessere Verankerung von Lebensmittel-kompetenz und Verbraucherbildung in der Lehrerausbildung

o Einführung eines Schulversuchs mit dem Schulfach Lebensmittelkompetenz und Verbraucherbildung

Gemeinsame Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels

o Maßnahmen setzen, damit es zu ei-nem verstärkten Absatz von GVO-freien AMA-Gütesiegel-Produkten in allen Tier-haltungssparten kommt, um die Produkti-on anzukurbeln

o Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels, um die Gentechnikfreiheit zu forcieren mit dem Ziel des Einsatzes von gentechnik-freiem europäischem Soja

o Ziel ist der Ausstieg aus nicht GVO-frei-en Futtermitteln im Rahmen einer markt-basierten Entwicklung

AGES
o Ausbau der standortgerechten Sorten-
züchtung im Bereich der Leguminosen
o Einsatz von heimischen und europäischen
Eiweißfuttermitteln in der österreichischen
Futtermittelwirtschaft
o Stärkung von Initiativen wie Donau-Soja und
heimische Saatzuchtunternehmen
• Aktionsprogramm für den schrittweisen
Ausstieg­ aus Gentechnik-Futtermitteln im
Rahmen der österreichischen Eiweißstrategie
o Klimaschutzpartnerschaft mit dem österreichi-
schen Handel: Regalflächenanteil für österrei-
chische Produkte wird zumindest beibehalten.
o Regionale Kreisläufe, Verarbeiter und Bran-
chenlösungen werden unterstützt.
o Unterstützung des Umstiegs auf heimische und
europäische Eiweißquellen für Futtermittel
o „Gentechnikfrei aus Europa“ im Rahmen
der europäischen Eiweißstrategie

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Prüfung der ausreichenden Verankerung der Gentechnikfreiheit im Sinne der Rechtssicherheit

• Gentechnikfrei-Labels unterstützen

• Position zu Neuer Gentechnik – neue Gentech-nik-Verfahren unterliegen den bestehenden ge-setzlichen Bestimmungen für Gentechnik (wie z.B. Kennzeichnungspflicht), Forschungstätigkeit

• Sicherstellung der notwendigen strukturellen Vo-

raussetzung für ein Krisenmanagement im Tier-

seuchenfall

• Nationale Palmölreduktionsstrategie und Kenn-

zeichnung von palmölhaltigen Produkten

• Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz

Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Land- und Forstwirt-schaft auf der Basis bäuerlicher Familien

zum Nachweis unterstützen

• Überarbeitung des europäischen Patentüberein-

kommens im Hinblick auf das Verbot der Paten-

tierung von Leben; Zugang zum Saatgut sowie

die Sortenvielfalt müssen erhalten bleiben

• Strategie gegen Antibiotika-resistente Keime

• Weiterentwicklung des Tiergesundheitsdienstes

(z.B. Anreize schaffen, den Antibiotika-Einsatz zu

reduzieren)

o Weiterentwicklung im Hinblick auf Pestizidre-

duktionsziele

o Fortführung der Finanzierung von Beratung

und Alternativen

o Unterstützung durch ÖPUL-Maßnahmen

o Aufstockung des Forschungsbudgets für alter-

native Pflanzenschutzmaßnahmen

• Prüfung der Einführung einer Nährstoff- und

Düngemanagementdatenbank

• Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als Basis für

unsere bäuerlichen Familienbetriebe

• Ökosoziale Agrarpolitik und österreichischer Weg

der regionalen, nachhaltigen und qualitätsorien-

tierten Produktionsweisen mit dem Schwerpunkt

der Ländlichen Entwicklung, wie die biologische

Landwirtschaft und die Maßnahmen des Ag-

rarumweltprogramms, sichern unsere Lebens-

grundlage für die Zukunft.

• Sicherstellung der GAP-Mittel für Österreich im

mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis

2027 mindestens auf dem bisherigen Niveau, ins-

besondere für die Ländliche Entwicklung sowie

nationaler Ausgleich im Falle einer Kürzung von
EU-Mitteln

• Positionierung zu Capping und Degression

auf europäischer Ebene zu den kommenden

GAP-Verhandlungen: Bekenntnis zu einer ein-

heitlichen Obergrenze (maximal 100.000 EUR) auf

europäischer Ebene im Sinne eines degressiven

Modells (ab 60.000 EUR)

• Evaluierung und Verankerung der GAP-Strategie

im bestehenden gesetzlichen Rahmen:

o Punktation der strategischen Ausrichtung

o Zielformulierung hinsichtlich der geplanten

Marktordnungsmaßnahmen

o Ziele und Grundsätze der Ländlichen Entwick-
lung verankern

Landwirtschaftliche Institutionen und Strukturen

• Ausfinanzierung der derzeitigen GAP auf dem bisherigen Niveau in den Übergangsjahren (2021 und 2022) bzw. gemeinsame Vorgangsweise für allfällige inhaltliche Änderungen und Anpassun-

o Praxis- und ergebnisorientierte wissenschaftli-

che Begleitung

• Agrarumweltprogramm (ÖPUL= Agrarumwelt,

Evaluierung der AMA-Marketing

LKÖ als Körperschaft öffentlichen Rechts

Zur bestmöglichen Umsetzung der GAP in Österreich enthalten die Beraterverträge mit Landwirtschaftskammern und AMA transpa-rente und evaluierbare Leistungspakete für die GAP-Abwicklung und Maßnahmen für Klima und Umweltschutz

Bessere Dotierung der AGES mit dem Ziel:

o Entwicklung und Forschung für alternative Pflanzenschutz- und Bodenschutzhilfsstoffe für agrarökologische Anwendungen

o Risikoforschung über negative Auswirkungen von Pestiziden und deren Metaboliten sowie Auswirkung auf Biodiversität

gen

• Positionierung Österreichs im Rat bei GAP- Ver-

handlungen: öffentliches Geld für öffentliche Leis-

tungen

o Verpflichtender Umwelt/Klimabeitrag von 40%

der GAP-Mittel

Bio, Naturschutz, Tierwohl)

o Positionierung des Agrarumweltprogramms

mit ÖPUL, Bio, Naturschutz und Tierwohl als

Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele,

wobei insbesondere dem Biolandbau eine we-

sentliche Bedeutung zukommt

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Bekenntnis zu folgenden Zielen: Erhalt und Ausbau der Wasserqualität (Unterstützung im vorbeugenden Grundwasserschutz), Verbesse-rung der Luftqualität in Hinblick auf Feinstaub, Ammoniak etc., Vermeidung von Bodene-rosion, Humusaufbau, nachhaltige Forstbe-wirtschaftung, Erhalt nicht produktiver Land-schaftselemente oder Landschaftsbereiche zur Verbesserung der Biodiversität, Erhalt der Bo-denfruchtbarkeit, Reduktion und nachhaltiges, effizientes und optimiertes Dünge- und Schäd-lingsbekämpfungsmanagement

• LEADER als geeignetes Instrument zur Stärkung

der Wertschöpfung im Ländlichen Raum fortfüh-

ren

• Erarbeitung und Umsetzung eines Junglandwir-

te-Pakets in der GAP 2020+ und Sicherstellung

der Förderungen für die Junglandwirtinnen und

Junglandwirte analog der bisherigen Ausgestal-

tung

• Flächendeckende und kostengünstige Bera-

tungs- und Serviceleistungen sicherstellen

o Ökologische, klimagerechte und Tierwohl-Kri-terien für Investitionsförderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung forcieren, z.B. Förderungen primär für Investitionen, die der Marktentwicklung und den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen, wie Tierwohlge-rechter Stallbau

o Keine Einführung von Zuzahlungen zu Risiko-versicherungsprämien (insbesondere Einkom-mensversicherung) im Rahmen der GAP

o Die Bedeckung von allenfalls seitens der Eu-ropäischen Kommission vorgenommenen Fi-nanzkorrekturen in der GAP erfolgt im Rahmen des Budgetvollzugs durch zusätzlich zur Verfü-gung gestellte Mittel

o Verstärkung der (finanziellen) Anreizkompo-nente für Landwirtinnen und Landwirte (bei der Maßnahmenkalkulation) aufgrund des hohen gesellschaftlichen Mehrwerts des Programms (z.B. Schutz der Biodiversität) für die Umwelt

• Entbürokratisierung vorantreiben durch Erleichte-rungen bei Mehrfachanträgen, bei der Existenz-gründungsbeihilfe und der Investitionsförderung sowie stabile Flächenfeststellung zur Erhöhung

Den Biolandbau stärken

sowie zusätzliche finanzielle Abgeltung von Kli-mamaßnahmen

o Zusätzliche nationale Mittel zur Reduktion von Ammoniakemissionen zur Umsetzung des Luftreinhalteprogramms

Ausgleichszulage (Bergbauernförderung): Weiter-führung und positive Weiterentwicklung der Aus-gleichszulage für Bergbäuerinnen und -bauern als einfache Maßnahme zur gezielten Abgeltung betriebsindividueller und klimatischer Erschwer-nisse sowie Berücksichtigung der Tierhaltung

Erarbeitung neuer Perspektiven für unter-schiedliche und innovative Formen der Landwirtschaftsbetriebe, der bäuerlichen Familienbetriebe und landwirtschaftlichen Bewirtschaftung

Ausbau der Qualitäts-, Spezialitäten- und Ni-schenprodukte im Programm für die Ländliche Entwicklung (Investitions- und Innovationspro-gramm), mit besonderer Berücksichtigung von Bereichen, in denen der nationale Selbst-versorgungsgrad nicht erreicht ist

der Rechtssicherheit

• Unter Berücksichtigung der Vorrangstellung der

Trinkwasserversorgung den Aufbau von land-

wirtschaftlichen Bewässerungssystemen für eine

nachhaltige und effiziente Bewirtschaftung er-

möglichen, unter Beachtung der Erhaltung ei-

nes guten Zustandes der damit verbundenen

Wasserkörper

• Umsetzung der GAP auf nationaler Ebene

o Weiterführung der Prüfung von GAP-Maßnah-

men auf Klimatauglichkeit sowie Umweltfol-

genabschätzung

o Ausschöpfen der Möglichkeiten zur ökono-

mischen und ökologischen Treffsicherheit der

GAP-Maßnahmen in Hinblick auf den Erhalt

der regionstypischen agrarischen Strukturen

o Bodengebundene Tierhaltung unter Einhal-

tung des Aktionsprogramms Nitrat verankern

Den Biolandbau im GAP-Strategieplan verankern

o Kontinuierlicher Ausbau der biologischen Landwirtschaft im GAP-Strategieplan bis 2027

o Kontinuierlichen Einstieg in die Bio-Förderung ermöglichen

o Praxistaugliche Umsetzung der EU-Bio-Regelungen

Ambitionierte Weiterentwicklung des Bio-Aktionsplans

Positionierung der biologischen und nach-haltigen Wirtschaftsweise als strategisches Element zur Erreichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele in der Landwirtschaft

Vorreiterrolle Österreichs in der biologischen Wirtschaftsweise in Europa weiter ausbauen

Fortführung der direkten und indirekten Umwelt- und Bio-Förderungen im Pro-gramm für die Ländliche Entwicklung (inkl.

LE-Projektmaßnahmen wie Bildung und Beratung, Informations- und Absatzförde-rungen, Investitionsförderungen)

Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Bio-Verbänden

Förderung der Züchtung von samenfestem Bio-Saatgut

Netzwerk Bioregionen innerhalb des Netzwerks Kulinarik aufbauen

Prüfung der rechtlichen Umsetzung einer einheitlichen Bio-Zertifizierung für die Au-ßer-Haus-Verpflegung auf Basis der Vorschläge des Biobeirats

Forschungsoffensive in Richtung Bio- und kli-mataugliche Landwirtschaft (zweckgebundene Mittel)

Bildung und Beratung für Bio ausbauen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Land- und forstwirtschaftliche Bildung und Bildungseinrichtungen stärken

o Zusätzliche finanzielle Anreize für die Umstel-lung auf moderne und besonders artgerechte Tierhaltungssysteme mit beispielsweise gerin-gerer Besatzdichte, getrennten Funktionsbe-

o Verstärkte, risikobasierte Kontrolldichte bei Langstrecken-Transporten und Ausbildung der Amtsorgane für Tiertransporte

• Eigenständiges land- und forstwirtschaftliches Bil-

dungs- und Forschungssystem wie Fachschulen,

höhere Schulen bis hin zum hochschulischen An-

gebot (z.B. Hochschule für Agrar- und Umweltpä-

dagogik oder neue Agrar-Fachhochschule) nach-

haltig absichern

o Förderung der optimalen Vernetzung zwischen

Bildung, Wissenschaft und Praxis, um zukünfti-

ge Herausforderungen zu bewältigen

• Attraktivierung des land- und forstwirtschaftlichen Bildungs- und Forschungssystems sowie der

Positionierung der Schulen und der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik als „Role Mo-del“ nachhaltiger Bildungseinrichtungen (Einsatz von PV-Anlagen, E-Mobilität, regionale Versor-gung der Kantinen, Schulbau mit klimaaktiv-Krite-rien, Umweltzeichenschulen etc.)

Stärkung des Bio-Ausbildung auf allen Ausbil-dungsebenen (HBLA, HLA, FH etc.)

reichen, Kühlung, Phasenfütterung etc.

o Forschung und Entwicklung von Alternativen zum bisherigen Standard der Ferkelkastration mit dem Ziel, die derzeitige Praxis in Zukunft abzulösen

o Forcierung der Haltung von Zweinutzungsras-sen bei Geflügel und Rind

Verbot des Schredderns von lebendigen Küken o Regulierung der Haltung von Wachteln

o Regionale und mobile Schlachthöfe und Wei-deschlachtung fördern und ermöglichen, um die Anzahl von Tiertransporten zu reduzieren

Kompetenzen des amtlichen Tierschutzes im Heimtier-Bereich stärken (z.B. Kontrolle des Ver-bots von Qualzucht etc.)

Maßnahmen prüfen für die bessere Handhabe gegen animal hoarding und für die Entbürokrati-sierung bei der Weitergabe von Heimtieren

Pflanzenschutz und Pflanzenproduktion

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit

o Einsatz für auf Wissenschaft basierenden

Tierschutz-Mindeststandards für die Puten-

mast auf EU-Ebene

o Zulassungen und Wiedergenehmigungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf EU-Ebene sollen weiterhin auf Grund­ lage fundierter wissenschaftlicher Studien

Die hohen Tierschutz- und Lebensmit-telstandards schützen

• Offensive zur Verbesserung des Tierwohls bei

Tiertransporten

o Initiative zur gemeinsamen Weiterentwicklung der Tiertransportstandards sowie Überprüfung

stattfinden.

o Um im europäischen Binnenmarkt Verzer-rungen möglichst hintanzustellen, werden nationale Bestimmungen zu Pflanzen-

Verteidigung der hohen europäischen Sozial- und Umweltstandards in internationalen Handelsab-kommen (Agrarhandel)

o Vertragliche Verankerung unserer hohen Quali-täts- und Produktstandards in den Handelsab-kommen der Europäischen Union zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der besonderen Berücksichtigung von sensib-len Produkten im Interesse der österreichischen Landwirtschaft

o Positionierung Österreichs im Rat, bei bilatera-len Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten künftig europäische Produktions-standards als Bedingung für Lebensmittelim-porte in die EU durchzusetzen (Tierwohl, Raub-bau an der Natur, Pestizide und Zusatzstoffe, Hygiene)

Nein zu Mercosur

Strengere EU-Kontrollen bei Importen aus Dritt-staaten

Einsatz für ein gentechnikfreies Europa im Anbau auf europäischer Ebene

Evaluierung bestehender Strukturen im Bereich Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und Ex-portfragen mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern

Tierschutz in der Landwirtschaft forcieren

Ziel: Langfristig flächendeckende Einführung besonders tierfreundlicher Haltungsformen, wie Stallhaltung mit Einstreu, freie Abferkelsys-teme, Auslauf und Freibereich, im Einklang mit den Entwicklungen auf dem Markt

der Einhaltung der Standards (z.B. Aufenthalts-
orte in Drittstaaten, Einhaltung O.I.E.-Tier-
schutzbestimmungen in Zieldrittstaaten) auf
europäischer Ebene
o Einschränkung der europaweiten Tiertrans-
portzeiten und Umsetzung europäischer Stan-
dards bis zum Zielbetrieb
o Initiative zur Reduktion von Tiertransporten in
Drittstaaten
o Verbot von Schlachttiertransporten in
Drittstaaten
o Initiative zur Reduktion des Langstre-
ckentransports von Wiederkäuern unter
8 Wochen – Schaffung einer freiwilligen
Branchenvereinbarung

schutzmitteleinsatz unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer biodiversitätsför-dernden Bewirtschaftung im Einklang mit der EU-Gesetzgebung erlassen.

o Regionale Züchtung und Saatgutproduk-tion zur Reduktion des Pflanzenschutzmit-tel-Einsatzes und zur Stärkung der Wert-schöpfung der Betriebe vorantreiben

Bürokratieabbau und Effektivität im Bereich Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

o Mehrgleisigkeiten bei Kontrollen vermei-den und Entwicklung eines Kontroll-Infor-mationssystems vom Betriebsmittel bis zum Lebensmittel

o Effektive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden stärken

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Die Digitalisierung steigert die Ressourceneffizienz und verbessert den Umweltschutz

• Umsetzung der Mariazeller Erklärung, um insbe-

sondere ausgeglichene wald- und wildökologi-

sche Verhältnisse zu schaffen

• Stufenweiser Ausstieg aus der Verwendung blei-

haltiger Munition gemäß der REACH-Verord-

nung

• Beibehaltung der Maßnahmen zur Errichtung

von Nasslagern für Schadholz

• Forcierung von Holzbau, insbesondere Bundes-

gebäude (z.B. Schulen) verstärkt aus Holz errich-

ten

• Ausarbeitung und Umsetzung einer Digitalisie-

rungsstrategie in der Landwirtschaft im Einklang

mit den Zielen der GAP-Strategie

• Finanzielle Unterstützung zur Forcierung der Di-

gitalisierung, von zukunftsorientierten automati-

onsunterstützten Methoden und des Datenma-

nagements in der österreichischen Land- und

Forstwirtschaft

• Voraussetzung für Precision Farming schaffen,

um umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftungs-

methoden zu unterstützen: kostenfreie Bereitstel-

lung von (Geo-)Daten für die Land- und Forstwirt-

schaft (z.B. RTK-Signal), Daten im Eigentum der

Betriebe

• Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingun-

gen für autonome Geräte

• Forst-Förderungen auf Auswirkungen/An-

passung Klimawandel ausrichten, um Wald

klimafitter zu machen

• Weiterführung der Unterstützung bei Schäden

durch Klimawandel (Dürre, Stürme)

• Unterstützung der Ausweitung der europäischen

Waldkonvention in Richtung östlicher Nachbar-

staaten

• Rechtliche Absicherung der Nutzung von Farm-

management- und Informationssystemen in der

Land- und Forstwirtschaft (z.B. Datenkompatibili-

tät und Datenportabilität)

• Einführung eines Digitalbonus Agrar (Förderung

der digitalen Kompetenzen/Unterstützung beim

Ankauf von Software)

Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Ländlicher Raum zur Stärkung der lokalen und regionalen Entwicklung

Forstwirtschaft

Heimische Wälder als wesentlicher Wirtschafts-faktor:

o Stärkung der aktiven, nachhaltigen Waldbe-wirtschaftung (klimafitter Wald) unter Berück-sichtigung der CO2-Speicherfähigkeit und Multifunktionalität der heimischen Wälder als wesentlicher Wirtschaftsfaktor zur Sicherstel-lung der Schutz-, Erholungs-, Wirtschafts- und Wohlfahrtsfunktion

o Vollständige Umsetzung des „Aktionspro-gramms Schutzwald“ bis 2024

o Unterstützung bei standortgemäßer und klima-fitter Wiederaufforstung und Pflege nach wet-ter- und klimabedingten Kalamitäten

o Österreich (international) als Forstland positio-nieren

Ausbau eines Biotop-Verbund-Systems, Retenti-onsräume (in Zusammenarbeit mit den Ländern)

Rasche standortgemäße Wiederbewaldung von geschädigten Schutzwäldern und gezielte Auffor-stung von Hochlagen zur Erhöhung des Wasser-rückhaltevermögens und der Lawinenschutzwir-kung und zur Verminderung der Bodenerosion

Naturwaldreservatenetz ausbauen und über Ver-tragsnaturschutz sichern

Fördermaßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000

Optimierung der Weiterentwicklung des Master-plans Ländlicher Raum u.a. durch Erarbeitung ei-nes Aktionsplans, der alle drei Jahre evaluiert wird

Erleichterungen bei der Gründung von gemein-nützigen Mobilitätslösungen

Sicherstellung der veterinärmedizinischen Versor-gung mit Landtierärztinnen und -ärzten

Entwickeln und Fördern des Konzepts „Bauern-hof als Zentrum der Dörfer“, insbesondere die Möglichkeit von Kinder- bzw. Nachmittagsbe-treuung von Schulkindern auf dem Bauernhof, Altenpflege, Nachhilfe

Ausbau von Green Care

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Tourismus

Für Österreich ist der Tourismus in vielerlei

Hinsicht von großer Bedeutung. Er ist ein

wichtiger Wirtschafts- und Wohlstandsmotor

und schafft hunderttausende Arbeitsplätze.

Jeder fünfte Vollarbeitsplatz in

Österreich wird durch die Tourismus- und

Freizeitwirtschaft gesichert, vor allem auch

in den ländlichen Regionen. Sowohl im

Sommer als auch im Winter sorgen unsere

Tourismusbetriebe dafür, Österreich als

attraktive Reise- und Freizeitdestination

zu positionieren. Darüber hinaus schafft

unsere Tourismuskultur die Identifikation

für unser Land. Nicht nur der internationale

Wettbewerb soll zukünftig im Fokus stehen,

insbesondere soll auch Lust auf Urlaub im

eigenen Land gemacht werden.

Die Schaffung und der Erhalt von

Arbeitsplätzen ist von immenser

Bedeutung für regionale Betriebe, und

damit auch für die Regionen als solche.

Als österreichische Bundesregierung

bekennen wir uns daher zur Bedeutung von

Österreich als Tourismusdestination und

zur Weiterentwicklung dieses wichtigen

Sektors.

Der Tourismus steht dennoch vor einer

Vielzahl an Herausforderungen, wie etwa

die spürbare Veränderung unseres Klimas,

die auch die Wettbewerbsfähigkeit des

Tourismus bedroht. Es ist wichtig, bereits

jetzt die notwendigen Schritte zu setzen,

um nicht nur heute, sondern auch morgen unserehohenStandardsaufrechtzuerhalten. Mit dem Plan T – Masterplan für Tourismus wurden erste Weichen gestellt, um den zahlreichen Herausforderungen im Tourismus zu begegnen.

Das Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt einer kleinteiligen und häufig

familiengeführten Tourismusbranche sowie die besondere Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Dafür brauchen wir Entlastungen für unsere Tourismusbetriebe. Darüber hinaus ist die Entwicklung des touristischen Arbeitsmarktes eine der größten Herausforderungen für den

Tourismusstandort Österreich. Um dem bestehenden Mitarbeitermangel

im Tourismus entgegenzuwirken,

braucht es eine gemeinsame,

kompetenzübergreifende Anstrengung aller Beteiligten.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Der Tourismus unterliegt einem permanenten Wandel. Die Bedürfnisse der Gäste und ihre Erwartungen an einen Urlaub haben sich geändert. Immer stärker ins Bild rücken aber auch dabei die Auswirkungen des Tourismus auf die Natur. Gerade unsere alpinen Regionen, die als Sportdestinationen einen weltweit einzigartigen Ruf genießen, laufen durch eine Erwärmung des Klimas Gefahr, ihrer wirtschaftlichen Grundlagen beraubt zu werden. Daher gilt es den Weg des

nachhaltigen Tourismus im Einklang mit der Natur verstärkt fortzusetzen und für ein gutes Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu sorgen. Ziel ist es, dass alle vom Tourismus profitieren können

– die Betriebe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gäste und die Bevölkerung vor Ort – und wir dabei die österreichische Naturlandschaft erhalten.

renprojekts des BMNT unter der Leitung von Sta-tistik Austria mit Fokus auf die ökologische und soziale Dimension

Wachstum nicht mehr ausschließlich an Nächti-gungszahlen messen

o Erweiterung um Indikatoren der gesamten Wertschöpfungskette und Auswirkungen auf Bevölkerung/Natur/Landschaft und Klimawan-del

o Schulungen im Direkt- und Plattformbetrieb

o Tourismus-Open Data-Leuchtturmprojekt der

ÖW

• Besondere Berücksichtigung der regionalen

Schwerpunkte in der Tourismusstrategie im Sinne

einer zukunftsfitten Tourismusstrategie, die auch

massentouristischen Phänomenen entgegenwir-

ken soll (Stichwort „Overtourism“)

• Weiterentwicklung der Österreich Werbung

Forcierung eines wettbewerbsfähigen und verantwortungsvollen Tourismusstandorts

o Stehen die für die Entwicklung solcher Indika-toren notwendigen Daten aktuell nicht zur Ver-fügung, müssen auch neue / erweiterte Erhe-bungen durch Statistik Austria ins Auge gefasst werden, wofür entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen sind.

• Schwerpunktsetzung im Bereich Digitalisierung

o Touristische Unternehmen beim Umstieg und beim Einsatz digitaler Anwendungen unter-

o Das ÖW-Netz im Ausland wird immer wichti-

ger für das Funktionieren des österreichischen

Tourismussystems und um die Marke „Urlaub

in Österreich“ in die Welt zu tragen. Um Syner-

gien zu nutzen, sollen ÖW und AWO zukünf-

tig ein weltweites Netz für die österreichischen

Destinationen und Betriebe bilden.

o Die ÖW soll ihr Know-how verstärkt den öster-reichischen Betrieben zugänglich machen, um

Umsetzung „Plan T – Masterplan für Tourismus“

o Der Plan T ist die Grundlage für die Tourismus-politik der Bundesregierung für die nächsten Jahre. Er setzt die Leitplanken für eine nachhal-tige Weiterentwicklung des Tourismusstand-orts Österreich

o Dieser Plan ist aber kein Endpunkt, sondern der Startschuss für eine neue Qualität der Tou-rismuspolitik. Ergänzt wird dieser Masterplan durch einen jährlichen Aktionsplan, der kon-krete Umsetzungsschritte beinhaltet und es er-möglicht, rasch auf Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld zu reagieren

Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlagen der existierenden Leitlinien des Plans T mitlaufendem und zeitnahem Monitoring

o Sicherstellung des Zugangs der Wissenschaft zu verknüpfbaren anonymisierten Registerda-ten durch eine Novellierung des Bundesstatis-tikgesetzes

o Erstellung von Maßnahmenindikatoren, die wissenschaftliche Evaluierung sicherstellen

o Prüfung eines Kompetenzzentrums für Touris-musforschung

o Auf dieser Basis Maßnahmen auf ihre Wirkun-gen auf Klima und Ökologie und soziale Ver-träglichkeit überprüfen

o Ergebnisse des Berichts zu Klimawandel und Tourismus im Auftrag des ACRP (Austrian Cli-mate Research Program) berücksichtigen

• Fortführung und Weiterentwicklung des Indikato-

stützen

o Verstärkt Datenallianzen bilden zwischen Ein-

richtungen im Einfluss des Bundes zur strate-

gischen Weiterentwicklung und gemeinsa-

men Problemlösung im Rahmen der aktuellen

rechtlichen Rahmenbedingungen

o E-Government-Services ausbauen, um büro-

kratische Prozesse zu vereinfachen

o Rahmenbedingungen für einen engen, sektor-

übergreifenden Austausch schaffen

• Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie

o Flächendeckendes Datennetz

o Nutzung der Digitalisierung für Ent-

bürokratisierung

Produktinnovationen und Markenerlebnisse anzuregen.

o Die ÖW soll die digitale Kommunikation und

Gestaltung von Reiseerlebnissen forcieren und

der Branche digitale Kooperationsmöglichkei-

ten anbieten.

o Urlaub der Österreicherinnen und Österreicher

im eigenen Land stärker bewerben

o Werbung in der Tourismusbranche soll auf Ba-

sis des Ethikkodex des österreichischen Wer-

berates erstellt werden.

o Sonderbudgets in Zukunft vorranging für nach-haltigen Tourismus, im Sinne von Klima- und Umweltschutz sowie Digitalisierung (Data Hub)

• Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Die ÖHT als Spezialkreditinstitut für die inves-tierenden Tourismusbetriebe sorgt dafür, dass der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ die betriebliche Ebene erreicht.

Gesamtheitliche Ausarbeitung und Umsetzung von Fördermaßnahmen insbesondere Verein-barkeit mit dem Entwicklungskonzept der Tou-rismusregion sicherstellen

Mehr Gerechtigkeit für den heimischen Tourismus

o Erkenntnisse der laufenden Evaluierung wer-den berücksichtigt.

o In der Folge wird die gewerbliche Tourismus-förderung ab 2021 mit Fokus auf Familien-betriebe neu ausgerichtet und durch die Zu-sammenführung der Haftungsrahmen für die Tourismusbetriebe auf 575 Mio. Euro sowie die Schaffung eines mit 50 Mio. Euro dotierten Ei-genkapitalfonds gestärkt.

• Neugestaltung der Richtlinien der Österreichi-

schen Hotel- und Tourismusbank 2020 und In-

krafttreten mit Beginn 2021

o Finanzielle Unterstützung für den Prozess zu umweltzertifizierten Hotels

o Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe der Touris-musbranche besonders in strukturschwä-cheren Regionen

o Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus

• Förderung von Großevents: Strategie ausarbei-ten, unter der Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutz sowie langfristiger wirtschaftlicher

Neben der Aufzeichnungspflicht für Plattformen soll auch eine Registrierungspflicht für alle touris-tischen Vermieterinnen und Vermieter eingeführt werden

Registrierungspflicht für Anbieterinnen und An-bieter von Privatunterkünften, z.B. über oester-reich.gv.at

Auf Online-Buchungsplattformen dürfen nur beim Finanzministerium registrierte Unterkünfte angeboten werden

Prüfung der Regelung für die Begrenzung der Nutzung von privatem Wohnraum für touristische Zwecke auf maximal 90 Tage eines Jahres

Datenschnittstellen zu Gebietskörperschaften: Einhebung der Ortstaxe sicherstellen

o Einbeziehung einer Expertengruppe inkl. Au-

torinnen und Autoren der Evaluierungsstudie
2014-2020

Rentabilität

• Unterstützung der besonders durch den Klima-wandel bedrohten Regionen in Richtung ganz-

Entlastungen für die Tourismuswirtschaft

o Fördermaßnahmen mit dem Ziel einer öko-

logisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen

Tourismuswirtschaft mit dem Schwerpunkt Kli-

maneutralität

o Kapazitätserweiterungen weiterhin nur in

besonders entwicklungsschwachen Regionen

ermöglichen

o Mitnahmeeffekte minimieren

jähriger Tourismuskonzepte

• Österreich als Vorreiter eines verantwor-

tungsvollen und ressourceneffizienten Tou-

rismus positionieren. Ausbau von Aktionen

wie „Zeichen setzen“

• Weiterführung der Bundesförderung für Hütten

und Wege mit der Zielvorgabe einer weiteren

Ökologisierung und Klimaneutralität

Digitalisierung von Verwaltungsprozessen

Vorschlag zur Neuregelung der Abschreibungs-dauer: Abschreibungszeiträume an tatsächliche Nutzungsdauern anpassen

Erleichterung der familiären Betriebsübergabe durch gesetzliche und steuerliche Rahmenbedin-gungen:

o Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert werden

o Weiters soll eine zweijährige „grace period“ eingeführt werden, in der nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchgeführt werden und an deren Ende der Übertritt in das Regel-regime stattfindet

Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnne-benkosten ohne Leistungsreduktion

Erleichterungen für Schulsportwochen: Bessere Rahmenbedingungen für Schulveranstaltungen an Bundesschulen, schulautonome Gestaltung und Abrechnungsmodalitäten von Schulsport-wochen sowie Verbesserung bei der Abwicklung von Unterstützungsleistungen

Förderung konkreter Projekte zur unmittelbaren Kooperation (z.B. Plattformen zum Direktbezug von regionalen Lebensmitteln)

Prüfung der Allergen-Verordnung auf ihre Effizi-enz hin und Entbürokratisierung, wo sinnvoll

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Qualitätsvoller und regionaler Tourismus

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Angemessene und attraktive Lehrlings- • Vermehrt Frauen in Führungspositionen in der

entschädigungen Tourismusbranche fördern

• Maßnahmen und Unterstützungsangebote zur

Vermeidung von Flächenverbrauch durch die

Tourismuswirtschaft

• Konzepte für die Vermeidung von Overtou-

rism, für die saisonalen Veränderungen (klima-

tische Veränderungen) und zur Stärkung der

Zwischensaison

• Wichtige touristische Entscheidungen sollen in
Zukunft unter stärkerer Einbindung der lokalen
Bevölkerung getroffen werden. Es soll darauf ge-
achtet werden, dass möglichst alle Menschen in
einer Destination vom Tourismus profitieren.
• Konzept mit konkreten Maßnahmen
gegen das „Gasthaussterben“, vor allem in länd-
lichen Regionen

o Vorbildauszeichnungen für Betriebe mit guter

Mitarbeiterführung (z.B. lange Verweildauer im

Betrieb)

Nachhaltige Mobilität

• Sichtbarmachen von Vorbildprojekten zwischen

Tourismus und Landwirtschaft

• Implementierung von Tourismus-Satellitenkonten

für jedes Bundesland (in der WIFO/Statistik Aust-

ria-Logik entlang des UNWTO-Standards)

• Ausbau des Nachtzugangebotes im Fernverkehr,

innerösterreichisch und zu internationalen Desti-

nationen

• Anteil von Urlauben im eigenen Land steigern

o Werbemaßnahmen für Tourismusland Öster-

reich sind verstärkt auf den heimischen Gast

auszurichten.

Bessere Vernetzung, Koordination und Abstim-mung der Radwegnetze und beispielsweise eine einheitliche Beschilderung über Bundesgrenzen hinweg zur Attraktivierung und Stärkung der Zwischensaisonen im Tourismus

Prüfung eines Austrorail-Tickets nach Alter gestaf-felt nach dem Vorbild von Interrail

Bekämpfung des Fachkräftemangels im Tourismus

• Forcierung von Angeboten zur umweltfreund-

lichen Anreise und Mobilität vor Ort (z.B. mittels

Gästekarten) in Zusammenarbeit von Tourismus-

verbänden und Verkehrsverbünden und Nutzung
von Synergieeffekten

• Adaptierung der Lehrberufe und Weiterbil-

dungsmaßnahmen – Attraktivierung der Tou-

rismusberufe mit Fokus auf die Digitalisie-

rung in der Berufsausbildung

• Bestehende Jahreskontingente für Saisonniers für

• Bekämpfung des Fachkräftemangels

o Attraktivierung der Ausbildung unter Berück-sichtigung neuer Erkenntnisse (Digitalisierung)

o Ausbildung und Entwicklung neuer Berufsbil-

Klimawandel und Wintertourismus

den Tourismus sollen bedarfsgerecht angepasst

werden, unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen

und kollektivvertraglichen Bestimmungen.

• Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) reformieren:

Konsolidierung des gesetzlichen Rahmens, One-

Stop-Shop bei der Austrian Business Agency,

Antragstellung vereinfachen, Verfahren straffen,

Senkung von Gehaltsgrenzen

• Fokus auf gemeinsame Nutzung und Erneue-

rung von Mitarbeiterunterkünften, etwa die Um-

wandlung und Umwidmung nicht mehr wettbe-

werbsfähiger Hotels in Mitarbeiterhäuser durch

Gemeinden, Destinationen, Betriebe und über-

betriebliche Initiativen

der, wie z.B. das eines Revenue Managers

o Attraktivierung der Lehrberufe im touristischen

Bereich, insbesondere in der Gastronomie

o Förderung der Durchlässigkeit von dualen Aus-

bildungen bis in den tertiären Bereich

• Attraktivierung der Tourismusbranche als Arbeit-

geber:

o Förderung ganzjähriger, ganztägiger und flexi-bler sowie bedarfsgerechter Kinderbetreuung

Umweltgerechte und wirtschaftliche Strategie im Umgang mit Beschneiung in Skigebieten

o Einsatz auf europäischer Ebene für die Einfüh-rung von Energieeffizienz-Klassen für Schnee-erzeugungsanlagen

o Forcierter Einsatz von erneuerbaren Energien für weiteren Ausbau

Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der österreichischen Raumordnungskonferenz und in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der Alpenkonvention für die Ausarbeitung eines

gebietskörperschaftenübergreifenden und sek-torenübergreifenden Raumentwicklungskonzep-tes für alpine Raumordnung einsetzen.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Unter-stützung der Tourismusregionen im Hinblick auf Kapazitätssteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr und Einführung von Mobilitätsberaterinnen und -beratern für die Schulung der Tourismusverbände.

Forcierung der Ausstattung von Stationsgebäu-den mit Solaranlagen und Wärmespeichern

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

04.

Europa, Integration, Migration & Sicherheit

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Österreich in
Europa und der Welt

Viele Herausforderungen unserer Zeit – vom

Klimawandel, Welthandel bis hin zur Migration

sind von globaler Dimension und können nicht in

Österreich alleine gelöst werden. Dazu braucht

es internationale Zusammenarbeit und eine enge

Kooperation mit unseren Partnern in Europa und

in der Welt. Als Bundesregierung bekennen

wir uns deshalb dazu, den Weg einer aktiven

Europa- und Außenpolitik weiterzugehen und

auch in Zukunft die österreichischen Interessen

zu vertreten und unsere Lösungskonzepte zu

den großen Fragen unserer Zeit auf globaler wie

auf EU Ebene einzubringen, um gemeinsame

Lösungen zu erarbeiten.

Die Europäische Union ist eine der größten

Errungenschaften des 20. Jahrhunderts und

das erfolgreichste Friedensprojekt unseres

Kontinents. Die EU ist eine Verantwortungs-

und Solidargemeinschaft mit gemeinsamen

Regeln. Sie steht für gemeinsame Werte wie

Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleich­

berechtigung und Menschenrechte sowie

für Wohlstand und wirtschaftlichen, sozialen

und territorialen Zusammenhalt. Um diese

Errungenschaften und unser einzigartiges euro­

päisches Lebensmodell auch für die Zukunft zu wahren und weiterzuentwickeln, braucht es heute Veränderung: Einen neuen Vertrag für Europa, der dem Grundprinzip der Subsidiarität Rechnung trägt. Die von Kommissionspräsidentin Von der Leyen geplante „Konferenz zur Zukunft Europas“ soll auf diesem Weg eine wichtige Rolle spielen und die EU als starke Akteurin weiterentwickeln. Österreich wird darüber hinaus die Westbalkan-Staaten auch in Zukunft auf ihrem Weg in die Europäische Union unterstützen.

Als verlässlicher Partner und Sitz internationaler Organisationen tritt Österreich für die Stärkung des effektiven Multilateralismus und des Völkerrechts ein. Österreich setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte, internationale Abrüstung und eine Welt ohne Atomwaffen ein und tritt entschieden gegen die Verfolgung von Minderheiten, Rassismus sowie gegen Antisemitismus und Antizionismus auf. Auch eine aktive Klimadiplomatie, die Umsetzung der Agenda 2030 mit den 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen und die Unterstützung unserer exportorientierten Wirtschaft stellen Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

dar. Zur Umsetzung der Ziele der österreichischen Außenpolitik und zur Unterstützung der 500.000 Auslandsösterreicher/innen und Reisenden im Sinne der konsularischen Schutzverpflichtung werden wir unser Vertretungsnetz weiter stärken.

Wir bekennen uns darüber hinaus zum Ziel, die finanziellen Mittel für die Entwicklungs­ zusammenarbeit zu erhöhen. Zentrale Ziel­ setzungen sind es, mit Partnerländern und -organisationen Perspektiven vor Ort zu

schaffen, humanitäre Hilfe in Krisenregionen auszubauen, einen verstärkten Fokus auf das Thema Migration zu legen und mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Zusammen­ arbeit auf Augenhöhe zu schaffen sowie entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Österreich­ aufzuwerten. Die wirksame Hilfe vor Ort – etwa in Krisenregionen – ist uns dabei ein zentrales Anliegen, um das sich die österreichische Bundesregierung verstärkt kümmern wird.

• EU als Klimaschutzvorreiterin (siehe Klima-

kapitel)

• Unterstützung einer EU-Handelspolitik, die

sich für umfassende internationale Handel-

sabkommen einsetzt.

o Österreich wirkt auf europäischer und in-ternationaler Ebene protektionistischen Tendenzen entschlossen entgegen. Eine proaktive multilaterale EU-Handelspolitik und die Vertiefung der bilateralen und re-gionalen Handelsbeziehungen haben Pri-

o Bei voller Gewährleistung der Transparenz sollen neue Abkommen zudem rascher abgeschlossen werden können.

o Ablehnung des MERCOSUR-Handelsab-kommens in der derzeitigen Form

• Reform des EU-Wettbewerbsrechts im eu-

ropäischen Interesse und zur nachhaltigen

Stärkung der europäischen Wirtschaft

o Stärkere Berücksichtigung des globalen Wettbewerbs, Neudefinition der Marktab-

Europa

Aufgaben und Zukunft der Europäischen Union

orität. Denn eine starke Exportwirtschaft

schafft Arbeitsplätze in der EU, insbeson-

dere auch in Österreich, und sichert unse-

ren Wohlstand.

o Zudem gilt es, durch eine Reform der

grenzung bei Fusionskontrolle

o Ausweitung von Ausnahmen des EU-Bei-hilfenrechts in den oben genannten Zu-kunftsbereichen, um innovative Markt-einführungen und Anschubfinanzierung

Einsatz für einen Neuen Vertrag für Europa

Viele große Zukunftsfragen lassen sich nicht mehr von den Mitgliedstaaten alleine lösen, sondern nur von einer starken Europäischen Union.

Daher braucht es einen konsequenten Ein-satz auf europäischer Ebene für das Grund-prinzip der Subsidiarität im Sinne einer effizienten Aufgabenverteilung zwischen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.

o Ziel ist ein Europa der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates, das in Fragen mit klarem europäischem Mehrwert wie Klimaschutz, Schutz der Au-ßengrenzen, Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Zusammenhalt oder Welthandel stark ist, und gemeinsam handelt und gleichzeitig in anderen Fragen den Mit-gliedstaaten Freiheit lässt, diese auf nati-onaler oder regionaler Ebene zu lösen.

o Die EU soll sich daher in den kommenden 5 Jahren verstärkt großen Leuchtturmpro-jekten widmen und innovative Antworten auf die großen Herausforderungen unse-rer Zeit geben (z.B. bei Migration, Klima-

schutz, Wirtschafts- und Beschäftigungs-standort, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, Binnenmarkt und sozialer Zusammenhalt).

Europa ist eine Verantwortungs- und Soli-dargemeinschaft. Wer sich nicht an die ge-meinsamen Regeln hält, muss mit Sanktio-nen rechnen.

o Es braucht eine klare Haltung der EU-Kom-mission gegenüber Budgetsündern.

o Es darf ausnahmslos kein Land der Eu-ro-Zone beitreten, das die Kriterien nicht vollständig und nachhaltig erfüllt.

o Stärkung des bestehenden Rechtsstaat-lichkeitsrahmens und wirksamere Sanktio-nen bei Verstößen. Denn Rechtsstaatlich-keit ist eine Grundvoraussetzung für die EU-Mitgliedschaft.

Initiativen für eine internationale Positionie-rung der EU als starke Akteurin

Österreich positioniert sich in der EU für ein neues Miteinander statt Rückkehr zu altem Gegeneinander.

WTO das regelbasierte multilaterale Han-

delssystem zu stärken. Dazu gehören die

nicht mehr zeitgemäße Einstufung von

China als Entwicklungsland sowie eine

strengere Ahndung bei Nicht-Einhaltung

von Beihilfenrecht.

o Bei allen Verhandlungen über Handelsab-

kommen fordern wir neben Transparenz

und demokratischen Kontrollmöglichkei-

ten, dass Exportvereinbarungen unseren

heimischen Unternehmen, Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer sowie den

Konsumentinnen und Konsumenten in

Österreich zugutekommen.

o Besonders wichtig sind uns der Erhalt ho-

her österreichischer Umwelt-, Konsumen-

tenschutz- und Lebensmittelstandards so-

wie Transparenz und Rückverfolgbarkeit in

den Lieferketten.

o Handelsverträge müssen durchsetzbare

Standards für soziale Rechte, öffentliche

Dienstleistungen und Umwelt- und Klima-

schutz sowie gegen Abholzung der Wäl-

der, Sozialdumping und Bodenspekulati-

on garantieren.

leichter zu fördern

o Reform des Beschaffungswesens („Best-bieterprinzip“). Sicherstellen von mehr Fairness für europäische Unternehmen beim Marktzugang im öffentlichen Be-schaffungswesen und Reform bei der Be-wertung von Anboten, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU eingereicht werden. Neben dem Preis sind auch sozia-le und ökologische Faktoren wie der Bei-trag zur europäischen Wertschöpfung und

der CO2-Fußabdruck zu berücksichtigen.

o Einsatz in Österreich und auf EU-Ebene,

dass Europa beim 5G-Ausbau technolo-

gische Unabhängigkeit erreicht (Verga-

berecht und Forschungsförderung auf

EU-Ebene, in Zusammenarbeit mit priva-

ten Partnern)

o Stärkeres Engagement Österreichs im

Rahmen der Important Projects of Com-

mon European Interest (IPCEI), um die

Teilnahme an all jenen Programmen si-

cherzustellen, die Österreichs Wirtschafts-

und Umweltinteressen entsprechen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Entwicklung einer neuen EU-Digitalstrate-gie mit gemeinsamen Schwerpunkten, in denen Europa künftig den globalen Fort-schritt anführen und von anderen Akteurin-nen und Akteuren unabhängig werden soll, z.B. künstliche Intelligenz, Internet der Din-ge, Cybersicherheit

Vollendung des digitalen Binnenmarkts: Im 21. Jahrhundert darf es keine Rolle mehr spielen, ob Käuferinnen bzw. Käufer und Verkäuferinnen bzw. Verkäufer in verschie-denen EU-Ländern sitzen.

Fortsetzung der Bemühungen zur Einführung einer Digitalsteuer für internationale Groß-konzerne auf internationaler oder europäi-scher Ebene im Sinne der Steuergerechtigkeit

Stärkung des Wirtschafts- und Beschäfti-gungsstandorts Europa im globalen Wett-bewerb

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Ver-bandsklage als Opt-in-Prinzip mit nie-derschwelligem Schutz gleichgelagerter Ansprüche vor Verjährung (solange Mus-terverfahren bei Gericht anhängig ist), Beibehaltung des Loser-Pay-Principles, Maßnahmen zur Sicherstellung eines nie-derschwelligen Zugangs (z.B. Beibehaltung der Möglichkeit der Prozessfinanzierung, Beibehaltung der Behelfslösung österrei-chischer Prägung inkl. des anwaltsfreien Zu-gangs) sowie Ausschluss der Bindungswir-kung ausländischer Urteile

Österreich setzt sich innerhalb der EU für recht-liche Rahmenbedingungen ein, die Rechtssi-cherheit für Investitionen gewährleisten.

Vermeidung von nachteiliger Übererfül-lung von EU-Regeln bei der nationalen Umsetzung („Gold-Plating“) unter Berück-sichtigung von Schutznormen aus dem So-zial- und Umweltbereich (z.B. Arbeitnehmer-

schutzbestimmungen) auf Basis politischer Beschlüsse, die aus gutem Grund in Öster-reich strenger sind als anderswo.

Mit aktiver Neutralitätspolitik wird ein eigenständiger Beitrag Österreichs zu Frie-den und Sicherheit in Europa (im Rahmen der GASP) und in der Welt geleistet.

Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Sicher-heit und Verteidigung auf europäischer Ebene

Österreich engagiert sich im Rahmen der permanenten strukturierten Zusammenar-beit der EU (PESCO) und des „Civilian Com-pact“ unter anderem für Projekte zur zivilen Krisenprävention und Konfliktlösung.

Österreich setzt sich auf EU-Ebene für die Einhaltung des EU-Verhaltenskodex gegen Waffenlieferungen in kriegführende Länder und die Kontrolle des Europäischen Vertei-digungsfonds durch das Europäische Parla-ment ein.

Beitrag Österreichs für einen effizienten und menschenrechtskonformen Außengrenz-schutz der EU gemeinsam mit den Mitglied-staaten und FRONTEX – rasche Stärkung von FRONTEX und enge Kooperation mit Transit- und Herkunftsländern sowie Part-nern wie UNHCR.

Verstärkter Kampf gegen Desinformation und Wahlbeeinflussung auf allen Ebenen. Stärkere Zusammenarbeit bei Cybersi-cherheit von allen betroffenen Ressorts der Bundesregierung und bestehende Mechanismen der EU wie Frühwarnsys-tem und Taskforce zur Früherkennung von Desinformationskampagnen stärken und mehr nutzen.

Österreich setzt sich für eine rasche Aufnah-me der Tätigkeit der Europäischen Staats-anwaltschaft ein.

Einsatz für die Fortführung der diversen EU-Sonderbeauftragten (z.B. Sonder-beauftragte bzw. Sonderbeauftragter für den Friedensprozess im Mittleren Osten, Sonderbeauftragte bzw. Sonderbeauf-tragter für Religionsfreiheit, Sonder-beauftragte bzw. Sonderbeauftragter für Menschenrechte)

Die Länder an der EU-Außengrenze haben sich entsprechende Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Schutz und der Kontrolle der Außengrenze verdient; es braucht wirksame Sanktionen für Mit-gliedstaaten, die das Dublin-Abkommen brechen, indem sie illegale Migration nach Mitteleuropa zulassen und nicht gegen Schlepperei vorgehen.

Österreich setzt sich weiterhin für die Ver-besserung der Lebensverhältnisse und der sozialen Kohäsion in allen Staaten der Euro-päischen Union ein.

Mindeststandards bei den Regeln (z.B. Ar-beitszeit) helfen dabei, unfairen Wettbe-werb zu verhindern sowie Lohn- und Sozi-aldumping zu bekämpfen, und schützen damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa.

Auch die Gleichstellung der Geschlechter und die Diskriminierungsfreiheit ist Öster-reich ein wichtiges Anliegen.

Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden an Entschei-dungsprozessen der EU, Schutz öffentlicher Dienstleistungen, Vereinfachung der Ab-wicklung von EU-Förderungen, Stärkung von Partnerschaftsprinzip, Nachhaltigkeit und Transparenz in der EU-Kohäsionspolitik 2020+, schrittweiser Prozess hin zum Aus-laufen von Investitionen in klimaschädliche Projekte

Einsatz Österreichs für einen weiteren Aus-bau der Transparenz auf europäischer Ebe-ne für mehr Bürgernähe und zur Stärkung des Vertrauens der Menschen in die Euro-päische Union und Prüfung der Empfehlun-gen der Europäischen Bürgerbeauftragten.

Die EU näher an die Bürgerinnen und Bür-ger bringen: Stärkung lokaler Initiativen (z.B. Netzwerk der Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte), Einrichtung von regel-mäßigen Bürgerinnen- und Bürgerdialogen

Die EU erlebbar machen: Ziel ist es, dass alle 15- bis 20-Jahrigen einmal in der Ausbil-dungszeit eine Woche nach Brussel reisen und die EU-Institutionen kennenlernen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Erweiterung und Außenbeziehungen der EU

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Europäische Institutionen

Gemeinsame Außenpolitik mit einer Stimme:

o Innerhalb der Vereinten Nationen spricht die EU mit einer Stimme und erhält dazu auch einen gemeinsamen Sitz im UN-Sicherheitsrat.

Umsetzung einer klaren EU-Beitrittspers-pektive für die Westbalkan-Staaten

o Beitrittsverhandlungen sollen ohne Ver-zögerungen eröffnet bzw. vorangetrieben werden, wenn die entsprechenden Krite-rien durch die jeweiligen Staaten erfüllt sind. Überlegungen zu neuen Methoden dürfen diesen Prozess nicht behindern.

o Österreich spricht sich für den ehestmög-lichen Beginn von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien aus.

o Österreich wird die Westbalkan-Staaten auf ihrem europäischen Weg weiterhin aktiv unterstützen einschließlich bei der Lösung bilateraler Konflikte.

o Aktive Unterstützung des Belgrad-Pristina-Dialogs zwischen Serbien und Kosovo

o Laufender Dialog mit den Staaten des Westbalkans (u.a. durch intensiven Aus-tausch der Parlamente inklusive des Kon-zepts der Demokratiewerkstatt, Unterstüt-zung von Veranstaltungen)

Weitere Bemühungen für die Visa-Liberali-sierung für Kosovo

Einsatz für eine Vermeidung eines „hard Brexit“ und möglichst enge Beziehung zwi-schen EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Verstärkter Einsatz Europas zur Stabilisie-rung der Mittelmeer-Anrainerstaaten in der EU-Nachbarschaft

Einsatz Österreichs für Bürokratieabbau auf europäischer Ebene und eine Verschlan-kung der europäischen Institutionen mit dem Ziel

o einer Verkleinerung der EU-Kommission bei gleichzeitiger Einführung eines fairen Rotationsprinzips,

o der Zusammenlegung der Tagungsorte des Europäischen Parlaments,

o der Überprüfung der Arbeit der beste-henden EU-Agenturen in Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und Qualität,

o der Durchforstung aller EU-Rechtsakte und Streichung von nicht mehr notwendi-gen Regelungen,

o der Prüfung der Schaffung eines Ablaufda-tums für EU-Gesetze („Sunset Clause“) und

o der Vermeidung von überbordenden Re-gelungen durch den Einsatz von Richtlinien vor Verordnungen, wo es Sinn macht, um eine vereinfachte, transparente und bür-gernahe Gesetzgebung zu gewährleisten.

Aktiver und vorausschauender Informations-austausch der Koalitionspartner im Hinblick auf zentrale Entscheidungen auf EU-Ebene. In diesem Sinne Stärkung der EU-Koordina-tionsfunktion des Bundeskanzleramtes zur Gewährleistung einer einheitlichen österrei-chischen Europapolitik.

Österreich setzt sich in der Konferenz zur Zukunft Europas für eine weitreichen-de zivilgesellschaftliche Beteiligung, die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in zusätzlichen Bereichen (z.B. Außenpolitik), ein Initiativrecht des EPs und die Ausweitung des Mitentschei-dungsverfahrens (ordentliches Gesetz-gebungsverfahren) ein.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Außenpolitik

Inhaltliche Schwerpunkte österreichischer Außenpolitik

• Internationaler Beitrag im Kampf gegen die

Verfolgung von nationalen und sprachlichen

Minderheiten sowie Einsatz für die Fortfüh-

rung des Amtes des UN Special Rapporteur

on Minority Issues sowie Einsatz für die Um-

o Konsequente Umsetzung der 2018 ange-nommenen Ratserklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus und der einheitlichen Definition von Antisemitismus in Europa

Stärkung der Rolle Österreichs als Vermittler in internationalen Konflikten im Sinne einer aktiven und engagierten Friedensdiplomatie

Klares Bekenntnis zur österreichischen Neutralität

Prüfung der Etablierung einer Mediations-fazilität im BMEIA und der Einrichtung ei-nes österreichischen zivilen Friedensdiens-tes im Rahmen der Aktivitäten des BMEIA, jeweils unter Beiziehung der bestehenden Strukturen und entsprechender Ressour-cenausstattung

Stärkung der Zusammenarbeit mit wissen-schaftlichen Einrichtungen sowie NGOs im Bereich Sicherheitsforschung, Mediation und Krisenmanagement.

Österreich positioniert sich in der kommen-den Legislaturperiode aktiv als internatio-naler Vorreiter beim Menschenrechtsschutz und in der Friedenspolitik, und als Ort des Dialogs.

Österreich bekennt sich zu einem umfassen-den Menschenrechtsschutz als fester und integraler Bestandteil der österreichischen Außenpolitik (Ausarbeitung einer mehrjäh-rigen Menschenrechtsstrategie).

Aufwertung des Menschenrechtsschutzes in allen Ressorts der Bundes- und Landesre-gierungen

Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, z.B. durch die aktuelle Mit-gliedschaft im UN-Menschenrechtsrat und etwa durch Unterstützung von österreichischen

Expertinnen und Experten für die Beteili-gung an Initiativen zur Untersuchung von schwersten Menschenrechtsverbrechen

Die Bundesregierung wird die Ratifizierung verschiedener anstehender multilateraler menschenrechtsrelevanter Instrumente prü-fen, u.a. die Ratifizierung des Zusatzproto-kolls zum Übereinkommen über Computer-kriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremden-feindlicher Art.

Österreich wird sich für eine Stärkung von Initiativen auf internationaler Ebene einset-zen, um wirksam Problemen zu entgegnen, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen.

Ablehnung und konsequentes Vorgehen gegen jede Form des Extremismus und ext-remistischer Ideologien

Internationaler Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten, insbe-sondere christlicher Minderheiten

Internationaler Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung ethnischer Minderheiten

Internationaler Beitrag im Kampf gegen die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechts-identität sowie Einsatz für die Fortführung des Amtes des Independent Expert for Se-xual Orientation and Gender Identity und für die Umsetzung der LGBTI-Guidelines für die EU-Außenpolitik (2013)

setzung der UN Declaration on the Rights
of Persons Belonging to National or Ethnic,
Religious and Linguistic Minorities
• Weiterführung der Schwerpunktthemen
Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Men-
schenhandel, Kampf gegen Rassismus,
Stärkung der Frauenrechte (Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresoluti-
on 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ aus
Anlass des 20-Jahr-Jubiläums 2020), Stär-
kung der Zivilgesellschaft, von Menschen-
rechtsaktivistinnen und –aktivisten sowie
Journalistinnen und Journalisten und de-
mokratischen Kräften
• Prüfung zusätzlicher Maßnahmen zur Stär-
kung der unternehmerischen Verantwor-
tung für Menschenrechte im Sinne der
OECD-Leitsätze für multinationale Unter-
nehmen
• Kampf gegen die Todesstrafe und Folter
weltweit. Österreich setzt sich weiterhin in-
ternational gegen die Todesstrafe und Fol-
ter ein und wird weltweit in bilateralen und
multilateralen Gesprächen dagegen auftre-
ten.
• Aktiver Einsatz für die internationale Abrüs-
tung und Einsatz für eine Welt ohne Atom-
waffen – die Bundesregierung tritt weiterhin
für ein globales Verbot von Atomwaffen ein
und appelliert an alle Staaten, den Nuklear-
waffenverbotsvertrag zu ratifizieren; Initiati-
ven zur Abrüstung und Rüstungskontrollen
sind fortsetzen.
• Fortsetzung des weltweiten Einsatzes
Österreichs im Kampf gegen Antisemitismus
und Antizionismus – auch auf europäischer
Ebene

o Österreich hat eine besondere historische Verantwortung und aktuelle Verbindung zum Staat Israel. Wir bekennen uns zum Staat Israel als jüdischem und demokrati-schem Staat sowie zu dessen Sicherheit. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Fra-ge gestellt werden.

o Österreich wird Initiativen und Resolutionen in internationalen Organisationen nicht un-terstützen, die dem obgenannten Bekennt-nis Österreichs zu Israel zuwiderlaufen.

Österreich wird sich weiterhin für nachhalti-ge Friedenslösungen im Nahen Osten ein-setzen, im Falle des israelisch-palästinensi-schen Friedensprozesses mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung.

Der Staat Israel soll in anerkannten und dauerhaft sicheren Grenzen in Frieden ne-ben einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat leben können.

Österreich wird wie bisher zivilgesellschaftli-che israelisch-palästinensische Friedensiniti-ativen unterstützen und auch seinen Einsatz für den Aufbau demokratischer palästinen-sischer Institutionen und nachhaltiger Kom-munal- und Sozialeinrichtungen fortsetzen.

Klimaschutz/ Grüne Diplomatie für eine le­ benswerte Zukunft/Welt

o Signifikante Erhöhung des österreichi-schen Beitrags zum Green-Climate-Fund (Zusage an UN)

o Einführung einer Klimabotschafterin bzw. eines Klimabotschafters und Erstellung ei-nes Konzepts für „grüne Diplomatie“

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Unterstützung des UN Global Compact (Corporate Sustainability Initiative)

o Konsequente Umsetzung der innovativen und nachhaltigen Außenwirtschaftsstrate-

Regionale Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik

o Österreich wird der International Rene-wable Energy Agency (IRENA) beitreten, um seine Position als International Energy Hub auszubauen.

o Österreich wird dem Renewable Ener-gy Policy Network for the 21st Century (REN21)“ beitreten, um die Vorreiterrolle der „Green Economy Made in Austria“ auf globaler Ebene zu stärken.

Präsentation des ersten Freiwilligen Na-tionalen Berichts zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele/SDGs im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Juli 2020 in New York. Stärkung einer zielgerichteten Koor-dinierung der Umsetzung der UN-Agenda 2030 (etwa durch eine Steuerungsgruppe in der Regierung) unter systematischer Einbindung von Stakeholdern, insbeson-dere der Zivilgesellschaft, der Wissen-schaft und des Privatsektors.

Einsatz der österreichischen Außenpolitik auch im Sinne der heimischen Wirtschaft. Wie in der Vergangenheit soll die österrei-chische Außenpolitik auch als „Türöffner“ dienen.

gie 2019 und deren Weiterentwicklung un-ter Einbeziehung der relevanten Ministerien

o Aktives Einsetzen für eine effektive, regel-basierte und nachhaltige Handelspolitik, welche österreichische und europäische Standards und Werte reflektiert

Vertiefung der koordinierten strategischen Besuchsdiplomatie auch im Dienste der österreichischen Wirtschaft auf allen staat-lichen Ebenen

Auslandskulturpolitik muss auch weiterhin integraler Bestandteil einer österreichischen außenpolitischen Interessenpolitik sein und dient auch als Dialogplattform in komple-xen politischen Zusammenhängen

Erstellung eines neuen Auslandskulturkon-zeptes, das neben den bewährten Stärken auch die Zukunftsthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und eine bessere Koordinierung beinhaltet

o Österreichs vielfältige kulturelle Identität muss integraler Bestandteil der Auslands-kulturpolitik sein

Klares Bekenntnis zum und Einsatz für das österreichische UNESCO-Weltkulturerbe

Fortsetzung der außenpolitischen Strategie Österreichs mit Schwerpunkt auf Schlüssel-regionen und -staaten sowie auf die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Sicher-heit, Klimawandel, Migration und die Welt-wirtschaft

o Ausbau der strategischen Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika

o Fortsetzung des österreichisch-russischen zivilgesellschaftlichen Forums zur Stär-kung der bilateralen Beziehungen und des zivilgesellschaftlichen Austauschs zwischen Österreich und Russland („Sot-schi-Dialog“)

o Österreich trägt die Sanktionen der EU gegen Russland im europäischen Konsens mit. Bei Fortschritten bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sollte eine schrittweise Aufhebung der Sanktionen angedacht werden.

o Die Ukraine ist ein wichtiger Partner der EU in Osteuropa. Österreichs Ziel ist da-her eine wirtschaftliche und politische An-näherung der Ukraine an Europa.

o Ausarbeitung einer gesamtstaatlichen Län-derstrategie zu China und stärkerer Fokus auf Wachstumsmärkte in Asien. Einrichtung eines „Österreich-Hauses“ in Peking als „One-Stop-Shop“ für Visa, Wirtschaftsan-gelegenheiten, Kulturvermittlung und Spra-cherwerb

Stärkung der Partnerschaften und Vertiefung des Dialogs mit allen Nachbarstaaten, auch auf Ebene der Bundesländer und Regionen

Österreich wird auch in Zukunft an der Sei-te Südtirols stehen und weiterhin seine Schutzfunktion wahrnehmen. 50 Jahre nach der Verabschiedung des Südtirol-Pakets, welches die Grundlage für die moderne Au-tonomie der Region gelegt hat, ist Südtirol heute ein internationales Vorzeigemodell für den gelungenen Weg vom auch mit Gewalt ausgetragenen Konflikt hin zum Gespräch und ehrlichen Bemühen um Lösungen und gelebten Minderheitenschutz.

o Es ist die gemeinsame Verantwortung Ös-terreichs und Italiens, die eigenständige Entwicklung zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischspra-chigen Volksgruppen in Südtirol die Auto-nomie weiterzuentwickeln.

o Besondere Bedeutung kommt dabei der Wiederherstellung der seit Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 verloren gegangenen Zuständigkeiten zu, sofern die Einschränkungen nicht auf Unions-recht zurückzuführen sind.

Erarbeitung einer gesamtstaatlichen Afri-kastrategie und österreichischen Initiative in der EU für einen EU-Zukunftspakt mit Afrika, der sowohl Herausforderungen (z.B. Migration, Klima) wie auch Chancen einer Zusammenarbeit mit Afrika auf Augenhöhe Rechnung trägt.

Verleihung des Kofi-Annan-Preises für Innovationen in Afrika durch das Bundes-kanzleramt

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Multilaterales Engagement Österreichs

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Österreichische Außenvertretung

Globale Probleme brauchen globale Lösun-gen. Österreich bringt sich und seine Inter-essen und Positionen aktiv in internationalen Organisationen ein und positioniert sich als verlässlicher Partner im Multilateralismus, etwa im Rahmen internationaler Organisa-tionen wie UNO, OSZE, Europarat und EU.

Vorbereitung der österreichischen Kandi-datur zum UN-Sicherheitsrat 2027/28: Be-werbung für den UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 – 2028 als gesamtstaatliches Ziel im Sinne eines fortgesetzten multilateralen Engagements

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im UN-Men-schenrechtsrat bis Ende Dezember 2021 wird Österreich aktiv zur Entwicklung und Stär-kung des internationalen Menschenrechts-schutzes beitragen und die Ende 2020 statt-findende Staatenprüfung Österreichs unter Einbindung der Zivilgesellschaft vorbereiten, um ein umfassendes Bild zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen durch Österreich zu bieten.

Aktive Menschenrechtspolitik in relevanten in-ternationalen Verträgen und Organisationen

Als einer der vier Amtssitze der Vereinten Nationen und Ort für internationale Ver-handlungen bekennt sich Österreich zu ei-ner auf Menschenrechten, Friedensorien-tierung und Multilateralismus sowie dem Völkerrecht basierenden Außen- und Ent-wicklungspolitik. Österreich setzt sich welt-weit gegen autoritäre Tendenzen und für jene Kräfte ein, die Demokratie und Rechts-staatlichkeit, ein funktionierendes Gemein-wesen, ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Würde sowie gute Regierungsführung vor-anbringen wollen.

Österreich bzw. Wien als Sitz internationaler Organisationen und Ort für internationale

Konferenzen und Kodifizierungsverhand-lungen aktiv fördern. Festigung des Images von Österreich als internationalem Amtssitz

o Ausbau des Amtssitzes Wien als Hub für Sicherheit und Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Energie, Entwicklung und Cli-mate Diplomacy

o Nachhaltige Modernisierung des Vienna International Centers in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien und der UNO mit dem Ziel einer Ausweitung der Aktivitäten und Organisationen

o Schaffung eines zeitgemäßen und umfas-senden Amtssitzgesetzes, um die Attrak-tivität des Standorts Österreich weiter zu erhöhen

o Österreich als Ort des Dialogs und der in-ternationalen Diplomatie weiter stärken sowie die Sichtbarkeit im Austausch mit der Bevölkerung erhöhen

Die Bundesregierung wird sich für eine Re-form des KAICIID innerhalb eines Jahres ein-setzen, im Sinne einer umfassenden Anwen-dung des Artikels II des Gründungsvertrags des KAICIID sowie einer stärkeren Anbin-dung an die Vereinten Nationen und einer Verbreiterung der Mitgliedsbasis. Sollte dies nicht gelingen, wird unter größtmöglicher Wahrung der Bedeutung des Dialogstand-orts Österreich und seiner Rolle als verlässli-cher Amtssitz das Ziel des Ausstiegs aus dem KAICIID in enger Abstimmung mit allen Ver-tragsparteien geplant. Der Dialog zwischen Religionen und Kulturen bleibt für Österreich selbstverständlich weiterhin wesentlich.

Schaffung einer nachhaltigen Finanzie-rungsgrundlage für die IACA (International Anti-Corruption Academy) in Zusammenar-beit mit den internationalen Partnern

Professionelle konsularische Serviceleistun-gen für alle Österreicherinnen und Österrei-cher im Ausland sollen weiterhin nachhaltig gewährleistet werden können, insbesonde-re auch für Betroffene des Brexit (abhängig von der Form des Brexit).

Umsetzung umfassender Digitalisierungs-maßnahmen zur Erleichterung von Antrag-stellungen an den Vertretungsbehörden

Bessere Ausstattung von österreichischen Vertretungsbehörden in besonders gefähr-deten Krisenregionen

Sicherstellung professioneller Betreuung von NS-Opfern und deren Nachkommen bei den Verfahren in Umsetzung des Staats-bürgerschaftsgesetzes

Modernisierung des Abkommens zwischen dem BMEIA und der WKÖ für ein effiziente-res und wirksameres Zusammenwirken der Vertretungsnetze zur verstärkten Nutzung von Synergien im Bereich der Außenwirt-schaft unter dem Primat der Außenpolitik

Bessere Koordinierung bei der Entsendung von Spezialattachés der Fachministerien

Verstärkte Förderung (Strategie & Ressour-cen) von österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten für internationale Organi-sationen und die Einrichtungen der Europä-ischen Union auf gesamtstaatlicher Ebene

Prüfung und allenfalls Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Teilnahme Öster-reichs am Global Entry Programm der USA

Prüfung der Anpassung des KSE-BVG an geänderte Missionsprofile und Herausfor-derungen im Bereich der zivilen Einsätze des internationalen Krisen- und Konflikt-managements

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Entwicklungszusammenarbeit

o Stärkung von Frauen auf allen Ebenen

unter Bezugnahme auf wichtige inter-

nationale Dokumente, wie z.B. die Be-

• Stärkung des Eigenkapitalinstruments der österreichischen Entwicklungsbank – Kli-maschutz als Querschnittsmaterie bei der

Als Instrumente der Entwicklungspolitik tragen wesentlich Entwicklungszusam-menarbeit (EZA), Humanitäre Hilfe sowie entwicklungspolitische Bildung dazu bei, Lebensperspektiven für Menschen in einem Umfeld sozialer und politischer Stabilität und eine nachhaltige Entwicklung – im Sin-ne der Agenda 2030 – zu ermöglichen.

Bekenntnis zu einer stärkeren Hilfe vor Ort

Die humanitären Prinzipien der Mensch-lichkeit, Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit sind die obersten Leitlinien des humanitären Engagements Österreichs.

Österreich verfolgt die fünf Grundprinzipien der Agenda 2030: Universalität, „nieman-den zurücklassen“, Vernetzung & Unteilbar-keit, gleichberechtigte Teilhabe & Multiak-teurpartnerschaften.

Die EU ist im Bereich der EZA ein Glo-bal Payer und soll auch in diesem Bereich stärker europäische Interessen (Klimaschutz, nachhaltige Entwicklung, Menschenrech-te, Migration) einbringen und zum Global Player werden.

Schrittweise Erhöhung der Entwicklungs-gelder Richtung 0,7% des BNP

Substantielle Erhöhung der Hilfe vor Ort: Aufstockung der humanitären Hilfe (u.a. für Flüchtlingslager vor Ort, aber auch für den Auslandskatastrophenfonds)

Ausweitung der finanziellen Mittel im Bereich der bi- und multilateralen EZA mit Fokus auf bilaterale Mittel

Aufwertung und ausreichende Finanzierung der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit, um das Verständnis für globale Zusammen-hänge und die Agenda 2030 zu fördern

Für die humanitäre Hilfe Österreichs wird eine Strategie mit Zielen und Zuständigkeiten erstellt.

Weiterentwicklung des Drei-Jahres-Pro-gramms der ADA zu einer Gesamtstrate-gie für eine kohärente, gesamtstaatliche und treffsichere Entwicklungspolitik mit Zielen und Zuständigkeiten und Effektuie-rung der damit verbundenen interministe-riellen Koordination, die sicherstellt, dass die Maßnahmen in der Wirtschafts-, Han-dels-, Finanz-, Landwirtschafts-, Migra-tions-, Sozial-, Klima- und Umweltpolitik die Erreichung der entwicklungspoliti-schen Ziele fördern

Regional fokussierte und thematische Schwerpunktsetzung im nächsten 3-Jahres-programm:

o Bei der Mittelvergabe muss das Primat der Zusammenarbeit vor Ort und das Prinzip der gezielten Hilfe gelten.

o Unterstützung der Zivilgesellschaft vor Ort und staatlicher Programme zur Demokra-tisierung, Förderung der Rechtsstaatlich-keit, Armutsbekämpfung und Kampf ge-gen Korruption

o Verstärkte Fokussierung auf das Thema Migration, etwa durch Prüfung der Ver-wendung zusätzlicher und freiwerdender österreichischer EZA-Mittel in Herkunfts-und Transitländern von Migrantinnen und Migranten nach Österreich

jing-Aktionsplattform und die UN-Sicher-heitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ und die Begehung der jewei-ligen Jubiläen im Jahr 2020, (mit beson-derem Augenmerk auf Gewaltschutz, wie z.B. weibliche Genitalverstümmelung, Bildung, rechtliche Gleichstellung)

o (Berufs-)Bildung für Klimaschutzmaß-nahmen/Erneuerbare Energien/Energie-Effizienz vor Ort

o Stärkung der wirtschaftlichen Kooperation und Zusammenarbeit mit Unternehmen stärken

o Prüfung einer stärkeren Knüpfung von EZA-Mitteln an Fortschritte bei der Er-reichung von gemeinsamen Zielen mit Partnerländern, die zu einer positiven Ent-wicklung im jeweiligen Land beitragen, wie Armutsbekämpfung, Verbot von Kin-derarbeit, Einhaltung gewisser Standards im Arbeitsrecht, Klimaschutz

Bekenntnis zu einer fundierten Evaluierung der Wirksamkeit von EZA-Maßnahmen, so wie dies in allen Förderbereichen durch-geführt wird

Schaffung von Anreizen für (österreichische) Firmen für Investitionen in relevanten Dritt-staaten (z.B. Bankgarantien)

Unterstützung der Etablierung von priva-ten Fonds (nach Evaluierung) für die Unter-stützung und Absicherung von SDG- oder KMU-Finanzierungen in weniger wirtschaft-lich entwickelten Ländern

OeEB weiter forcieren – bei gleichzeitiger
Stärkung des Bundes in der Governance
und Organisationsstruktur der OeEB
• Schaffung eines europaweiten Fonds zur
Erhaltung des Regenwalds. Private und
staatliche Initiativen vernetzen und auf eu-
ropäischer Ebene vereinen; rasche interna-
tionale Hilfe bei Waldbränden; kurzfristig
soll Österreich über den Auslandskatastro-
phenfonds und andere Finanzierungstöpfe
Beitrag leisten
• Signifikante Erhöhung des österreichischen
Beitrags zum Green Climate Fonds
• Aufbau von Partnerschaftsprojekten in Zu-
sammenarbeit mit Ländern und Gemeinden
in Krisenregionen u.a. in Zusammenarbeit
mit der ADA
• Ausbildungspartnerschaften mit der
Wirtschaft und Bildungsinstitutionen in
Österreich und vor Ort
• Setzung internationaler Initiativen im Kampf
gegen die Klimakrise, die Hunger und Ar-
mut verstärkt, z.B. Aufbau von Wasserver-
sorgungssystemen, Anbau hitzebeständiger
Getreideformen u.Ä.
• Österreichische Initiative in der EU für einen
EU-Zukunftspakt mit Afrika
• Derzeitiger Schwerpunkt bei der Humanitären
Hilfe: Libyen, Jemen, Syrien und Nachbar-
länder

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Migration und Asyl

Die österreichische Bundesregierung er­

arbeitet eine umfassende Migrationsstrategie,­

die auf einer klaren Trennung von Asyl und

Arbeitsmigration beruht. In der Asylpolitik

bekennt sich Österreich zum völkerrechtlich

verankerten Recht auf internationalen

Schutz, zur Genfer Flüchtlingskonvention

sowie zur Europäischen Konvention für

Menschenrechte.

Gleichzeitig steht fest, dass wir aus 2015

gelernt haben. Schutz gilt es primär so nahe

wie möglich an der Herkunftsregion zu ermöglichen. Dafür braucht es nachhaltige Beiträge zur Reduktion von Flucht- und Migrationsursachen, wie z.B. die Unterstützung in Herkunftsländern, um Lebensperspektiven vor Ort zu schaffen. Außerdem muss ein effizienter und menschenrechtskonformer EU-Außengrenzschutz sichergestellt und Schlep­ perei wirksam bekämpft werden. In Österreich gilt es rasche und qualitativ hochwertige Asylverfahren sicherzustellen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Migration

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Qualifizierte Zuwanderung

Gesamtstaatliche Migrationsstrategie

• Strategie zur kontrollierten qualifizierten Zu-

wanderung: Fachkräfteoffensive für Öster-

reichs Unternehmen umsetzen – Rot-Weiß-

– Verkürzung der Wartefristen für Erstge-spräche von Antragstellern an österrei-chischen Vertretungsbehörden. Mit dem

Klare Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl: Österreich wird in Zukunft die Fragen von Flucht und Migration sauber trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizier-te Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen. Andererseits braucht es nachhaltige Beiträge zur Reduk-tion von illegaler/irregulärer Migration so-wie die Unterstützung in Herkunftsländern, um Lebensperspektiven vor Ort zu schaffen.

Migration gesamtheitlich begreifen im Sin-ne einer österreichischen, gesamtstaatli-chen Migrationsstrategie

Erarbeitung einer österreichischen Ge-samtstrategie für Migration auf Basis der Trennung von Asyl und Arbeitsmigration unter Einbeziehung der davon betroffenen Ressorts

o Zur Umsetzung dieser Strategie Aus-bau der bestehenden interministeriellen Steuerungsgruppe für Migration zum ständigen Steuerungsgremium einer ge-samtstaatlichen Migrationspolitik unter Einbeziehung relevanter Ministerien.

o Intensivierung der Aktivitäten auf europä-ischer und internationaler Ebene zur Be-werbung der Migrationsstrategie

Etablierung strategischer Partnerschaften mit EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten und internationalen Organisationen zur effek-tiven Durchsetzung der Migrationsstrate-gie im österreichischen Interesse (z.B. bei Rückübernahmeabkommen)

Bei Bedarf Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der österreichischen Migrati-onsstrategie (Schaffung von Perspektiven vor Ort, Abkommen mit sicheren Drittstaa-ten, Rückübernahme etc.)

Überprüfung internationaler Abkommen (Handel, Verkehr etc.) auf Migrationsauswir-kungen

Rot-Karte (RWR-Karte) weiterentwickeln
o Prüfung einer Konsolidierung des
gesetzlichen Rahmens (aktuell verteilt in
Ausländerbeschäftigungsgesetz, Nieder-
lassungs- und Aufenthaltsgesetz)
o Unternehmen und Antragsteller können
sich im Sinne eines One-Stop-Shops bei
der Austrian Business Agency (ABA) als
Servicestelle unbürokratisch über den ak-
tuellen Stand ihrer RWR-Karte informie-
ren.
– Schaffung einer digitalen Plattform, die die
Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Schritte
sowohl bei der Antragstellerin bzw. beim
Antragsteller als auch bei den beteiligten
Ministerien, Bezirkshauptmannschaften
und Magistraten ermöglicht
– Aufbau eines Monitoring-Systems zu
Verfahrensdauern
– Ziel eines raschen Verfahrensabschlusses
o Antragstellung vereinfachen
– Bei Antragsstellung sollen auch englisch-
sprachige Unterlagen und Korrespon-
denz akzeptiert werden.
– Schrittweise Digitalisierung des Ver-
fahrens: In einem ersten Schritt soll die
Antragstellung durch Arbeitgeber auch
online möglich sein. Ziel ist es, in einem
weiteren Schritt auch digitale Verfahren
für Antragsteller auf RWR-Karte zu er-
möglichen unter Wahrung der Feststel-
lung der persönlichen Identität.

Erstgespräch soll auch ggf. das Visum-und RWR-Karten-Verfahren gestartet werden können.

o Verfahren straffen

– Die involvierten Ministerien sollen not-wendige Überprüfungen parallel und nicht wie bisher ausschließlich hinterei-nander durchführen (Visum-Ausstellung, Qualifikationsüberprüfung, Sicherheits-überprüfung). Ohne Entscheidungsrei-henfolge zu ändern, d.h. Visum-Aus-stellung erfolgt auch weiterhin nur vorbehaltlich einer positiven Entschei-dung bei der Qualifikationsüberprüfung.

Evaluierung des Ersatzkräfteverfahrens und branchen- und bedarfsgerechte Beschleunigung der „Vorrangprüfung“ (möglichst innerhalb von 10 Werktagen)

Postwege digitalisieren: diplomatische Post soll neben dem Postweg auch elek-tronisch über sichere Datenübermitt-lungswege unter Einhaltung des Daten-schutzes verschickt werden.

Voraussetzung „ortsübliche Unterkunft“ als Nachweispflicht abschaffen

o Gehaltsgrenzen für benötigte Fachkräfte überarbeiten, um Einstiegsbarrieren zu reduzieren bei Aufrechterhaltung unserer Lohn- und Sozialstandards

Überprüfung des Punkteschemas hinsicht-lich Berufserfahrung und Qualifikation

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Prüfung einer Erleichterung beim Mittel-nachweis für Aufenthaltsbewilligung für

• Verbesserung bei der Visavergabe für Ver-wandtenbesuche, wissenschaftlichen Aus-

Sichere Grenzen und Bekämpfung von Schlepperei

Studierende unter besonderer Berücksichti-gung der Missbrauchsmöglichkeiten

• Prüfung eines Systems von „Trusted Emplo-

yers“ (erwiesenermaßen besonders erfah-

rene Unternehmerinnen und Unternehmer)

im Sinne der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeit-

geber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-

nehmer

• Novelle EU-ICT umsetzen (Aufenthaltsbe-

willigung für unternehmensintern transfe-

rierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B.

zu Trainingszwecken) und Visum-Verfahren

insbesondere für Geschäftsreisende be-

schleunigen

o Beschleunigung der Verfahren (max. 1

Monat, ohne Arbeitsmarktprüfung) und

Abbau bürokratischer Hürden

tausch, Forschungszwecke und Kulturprojekte
• Familiennachzug – digitale Plattformen zum
Deutschkurserwerb werden ausgebaut. Die
Kooperation zwischen österreichischen Ver-
tretungsbehörden und Sprachinstituten wird
gestärkt, sodass Sprachprüfung und persön-
liche Vorsprache bei der Botschaft terminlich
zusammengeführt werden können.
• Digitalisierung des Visum-Verfahrens zur
Erhöhung der Sicherheitsstandards und
Fälschungssicherheit
• Prüfung des Abgleichs aller im Visum-Ver-
fahren erhaltenen biometrischen Merkmale
mit den Fahndungsdatenbanken und Spei-
cherung der Merkmale für spätere mögliche
Fahndungen zumindest bis 5 Jahre nach der
Ausreise des Fremden unter Wahrung aller
datenschutzrechtlichen Vorgaben

• Stärkung des europäischen Außengrenz-
schutzes
• Fortgesetzter Einsatz für eine raschere Fron-
tex-Aufstockung auf 10.000 Personen und
eine rasche Umsetzung von Frontex-Statu-
sabkommen mit weiteren Nachbarregionen
o Verstärkte Kooperation mit betroffenen
Herkunfts- und Transitländern
o Einsatz für die Erweiterung des Fron-
tex-Mandates mit dem Ziel in Seenot ge-
ratene Personen zu retten und Schlepperei
und Menschenhandel effektiv zu bekämp-
fen und Sicherstellung, dass auf hoher See
gerettete Personen völkerrechtskonform
in sichere Transit- oder Herkunftsländer
zurückgebracht werden.
• Einsatz für Abkommen mit sicheren Dritt-
staaten betreffend SAR-Zentren („Search
and Rescue“) und Aufnahmezentren (in Zu-

o Schaffung eines Anreizsystems für Einsatz-kräfte, etwa durch positive Auswirkung für die spätere Verwendung als Führungskräfte

• Mechanismen zur Verteilung von Migranten/
Asylwerbern innerhalb der EU sind geschei-
tert. Österreich setzt daher keine Initiativen
in Richtung Verteilungsregeln.
• Schutz der österreichischen Binnengrenze,
solange der EU-Außengrenzschutz nicht lü-
ckenlos funktioniert
o Zur Entlastung von Polizei und Bundes-
heer sollen im Rahmen des Binnengrenz-
schutzes unter Beachtung des Daten-
schutzes verstärkt technische Hilfsmittel
verfassungskonform eingesetzt werden
o Prüfung eines automatischen Datenab-
gleichs mit allen Datenbanken (national
und international) unter besonderer Be-
rücksichtigung datenschutzrechtlicher

Schaffung von Lebensperspektiven vor Ort

sammenarbeit mit UNHCR) von Migranten

aus „Seenotrettung“

Vorgaben

Einsetzen auf internationaler Ebene für le-gale, sichere und geordnete Fluchtmög-lichkeiten in Nachbarstaaten von Krisenre-gionen in Zusammenarbeit mit UNHCR, um die ehestmögliche Rückkehr ins Heimatland nach Ende der Krise zu ermöglichen

Unterstützung des UNHCR und anderer Hilfsorganisationen in Krisenregionen zur Bewältigung von Flüchtlingskrisen vor Ort

o Nachhaltige Unterstützung von Flücht-lingsquartieren in den Krisenregionen

Berücksichtigung von migrationsrelevanten Zielen in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

Hilfe vor Ort stärken, um Perspektiven zu schaffen und Migrationsursachen zu redu-zieren

Schaffung von Anreizen für (österreichische) Firmen für Investitionen in relevanten Dritt-staaten (z.B. Bankgarantien)

o Wer an der EU-Außengrenze bei der ille-

galen Einreise gestoppt wird, wird versorgt

und unter Einhaltung des Völkerrechts

und der Genfer Flüchtlingskonvention in

sein Herkunfts- oder das Transitland (oder

sicheren Drittstaat) zurückgebracht.

• Gewährleistung der praktischen Umsetzung

der neuen Frontex-Verordnung bezüglich

der Personalentsendungen

o Schaffung einer modular, gestrafften Poli-

zeiausbildung für den Einsatz bei Frontex

oder zur Grenzsicherung in Österreich

• Verstärkte Schleppereibekämpfung durch

intensivierte operative und strategische in-

ternationale Zusammenarbeit

• Novellierung des § 114 FPG im Bezug auf

die organisierte Schlepperei, um derzeit

bestehende Lücken in der Strafbarkeit zu

schließen: z.B. Schwierigkeiten beim Nach-

weis des Bereicherungsvorsatzes zum Bei-

spiel im Rahmen organisierter Schlepperei

• Anhebung der Strafen bei organisierter und

gewerbsmäßiger Schlepperei

• Ausbau des JOO (Joint Operational Office),

welches sich als operative Plattform für in-

ternationale Ermittlungen bzw. Ermittlerin-

nen und Ermittler sehr positiv bewährt hat.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Sonderausbildung für Schlepperei-Bekämp-

fer forcieren

• Wirksame Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Schlepperei und des Men-schenhandels, insbesondere des Frauen-und Kinderhandels sowie von Ausbeutung (sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme, Arbeitsausbeu-

o Förderung von Bildungsarbeit und andere bewusstseinsbildende Maßnah-men in Österreich

• Umfassendes Bekenntnis zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener bzw. Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung, ins-besondere Frauen, Madchen sowie Kinder generell, in den Herkunfts-, Transit- und

Asyl

• Österreich bekennt sich zu einer Asylpolitik, Konvention, der Europäischen Menschen-
die in allen Bereichen des Asylverfahrens rechtskonvention und des EU-Rechts achtet
rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, und die auf einem geordneten Prozess mit
die die Mindeststandards der Genfer klaren Regeln basiert.

tung, Ausbeutung in der Bettelei, Zwang zur Begehung strafbarer Handlungen)

• Gezieltes nationales Vorgehen und interna-

tionale Zusammenarbeit gegen Menschen-

handel als Form transnationaler organisierter

Kriminalität, das unter anderem Maßnahmen

zur Verhütung dieses Handels, zur Bestra-

fung der Handlerinnen und Händler und zum

Schutz der Opfer dieses Handels umfasst,

namentlich durch den Schutz ihrer inter-

national anerkannten Menschenrechte

• Österreichisches Bekenntnis und Beitrag

zur umfassenden, proaktiven Präventions-

arbeit, einschließlich Aufklärungsarbeit zur

Bewusstseinsschaffung in den Herkunfts-,

Transit- und Zielländern, um sogenannte

„Pull-Faktoren“ zu reduzieren

o Rückkehrprogramme, die z.B. Peers-Projekte

vorsehen: Rückkehrerinnen und Rückkehrer

in die Herkunftsländer können als Vermittle-

rinnen und Vermittler im Sinne der oben an-

geführten Aufklärungsarbeit agieren.

Zielländern

• Unterstützung von Betroffenen bzw. Opfern

von Menschenhandel und Ausbeutung, ins-

besondere Frauen, Madchen sowie Kinder

generell unter anderem durch Schaffung

von Lebensperspektiven und entsprechen-

der Resilienz

• Weiterentwicklung des Nationalen Aktions-

plans auf Basis eines umfassenden Ansat-

zes in der Verhütung und Bekämpfung des

Menschenhandels und unter Berücksichti-

gung koordinierter nationaler Maßnahmen

zu Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung

und internationaler Zusammenarbeit

• Bekenntnis zur weiteren Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarates (GRETA)

Asyl auf europäischer Ebene

Einsatz für eine Reform des europäischen Asylsystems, das auf einem effizienten Au-ßengrenzschutz aufbaut, und zum Ziel hat, den unkontrollierten Zuzug von Migran-tinnen und Migranten nach Europa sowie die unrechtmäßige sogenannte Sekundär-migration innerhalb Europas zu verhindern

o Schlepperei und Menschenhandel konsequent bekämpfen und systemische Anreize dazu abbauen

o Darüber hinaus gilt es, weitere Rücküber-nahmeabkommen abzuschließen.

o Mechanismen zur Verteilung von Migran-ten/Asylwerbern innerhalb der EU sind gescheitert. Österreich setzt daher keine Initiativen in Richtung Verteilungsregeln.

Österreich setzt sich weiterhin für eine ge-meinsame europäische Lösung der Asylfra-ge auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards für menschenrechtskonforme Verfahren, Auf-nahme und Rückführung (entsprechend der geltenden EU-Richtlinien) ein. Dafür ist ein effizienter und menschenrechtskonformer Außengrenzschutz Voraussetzung. Öster-reich engagiert sich für die Stärkung des europäischen Außengrenzschutzes und die Bekämpfung von Fluchtursachen vor Ort.

Verhandlung von Rücknahmeabkommen mit Herkunftsländern durch Anreize und Sanktionen

Prüfung der Schaffung von bi- und multilate-ralen Abkommen mit sicheren Drittstaaten zur Aufnahme von rechtskräftig abgelehn-ten Asylwerberinnen und Asylwerbern in diesen Ländern bei unmöglicher freiwilliger oder zwangsweiser Außerlandesbringung unter Berücksichtigung völker- und men-schenrechtlicher Verpflichtungen

Stärkung der freiwilligen Rückkehr, indem Möglichkeiten zur Verfügung gestellt wer-den, nach der Rückkehr ins Heimatland Le-bensperspektiven vor Ort positiv mitgestal-ten zu können

Bekenntnis zum Non-Refoulement-Verbot

Laufende Neubewertung der Sicherheits-lage der Herkunftsländer von Asylwerbe-rinnen und Asylwerbern durch die Staaten-dokumentation unter Berücksichtigung der Erkenntnisse internationaler Organisatio-nen (insbesondere UNHCR und IOM)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Schnelle, faire Asylverfahren und qualitätsvolle Grundversorgung

• Modernisierung des Asylverfahrens durch die Nutzung neuer technischer Möglichkei-

o Prüfung der Möglichkeit zum europa-weiten Abgleich biometrischer Daten im

Ziel sind rasche und qualitativ hochwertige Asylverfahren in erster und zweiter Instanz

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, für den Ernstfall vorzubauen und entsprechen-de Bestimmungen vorzubereiten, um eine neuerliche Akutsituation in Zukunft zu ver-hindern. Dabei wird die Bundesregierung die Grundfreiheiten der Europäischen Uni-on selbstverständlich weiterhin beachten.

Um zu verhindern, dass das Dublin-Abkommen gebrochen wird, indem österreichische Nachbarstaaten irreguläre/ illegale Migration nach Österreich zulassen und nicht gegen Schlepperei vorgehen, ist auf nationaler Ebene folgende Maßnahme umzusetzen:

Schaffung eines beschleunigten, moder-nen, grenznahen Asylantragsverfahrens im Binnen-Grenzkontrollbereich

o Die ersten Schritte im Asylverfahren nur dort unter Berücksichtigung des beste-henden Instruments der Wohnsitzauflage

o Fallweise Einbeziehung des Hochkommis-sars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)

o Wahrung einer infrastrukturellen An-bindung sowie eines niederschwelligen Zugangs zu Rechtsberatung und Rechts-schutz

Umsetzung der Bundesagentur für Betreu-ungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) mit den Tätigkeitsfeldern Grundversor-gung, Rechtsberatung, Rückkehrberatung, Dolmetschleistungen, Menschenrechts-beobachtung

o Besetzung des Aufsichtsrats der BBU durch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums und externe Expertinnen und Experten

o Schaffung eines Qualitätsbeirates zur zu-sätzlichen Absicherung der Unabhängigkeit der Rechtsberatung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Juristinnen und Juristen, dem UNHCR und der Volksanwaltschaft

Schutz und Rechtsstellung von geflüchte-ten Kindern verbessern: Schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) durch die Kinder- und Jugendhilfe und Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren; besonderes Augenmerk im Asylverfahren auf UMF

Für jene Schutzsuchende, die in Österreich Asyl beantragen, soll nach einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren von höchstens sechs Monaten darüber in zweiter Instanz rechtskräftig beschieden werden. Die Ver-fahren sind in hoher Qualität durchzuführen.

o Ziel ist die Kürzung der Verfahrensdauer auf durchschnittlich sechs Monate und somit Senkung der Grundversorgungs-kosten durch eine zeitlich begrenzte Auf-stockung der Planstellen in der 2. Instanz (insb. wissenschaftliches und Administrati-onspersonal)

o Verfahrensverkürzung durch die Einführung von Fristen für die 2. Instanz BVerwG bei Verfahren, die bereits in der ersten Instanz als Fast-Track-Verfahren eingestuft wurden (Entscheidung innerhalb von 3 Monaten)

o Laufende Überprüfung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten

ten und auf Grund der Erfahrungen anderer
Mitgliedstaaten
o Prüfung der Einführung eines Sprachana-
lysetools „voice biometrics“ zur leichteren
Bestimmung des Herkunftslandes. Evalu-
ierung bestehender Erfahrungen
o Bestmögliche Bündelung verfahrensrelevan-
ter Aufgaben und Einrichtungen bei beste-
henden Bundesbetreuungseinrichtungen
o Weiterentwicklung und Ausbau der be-
stehenden Rückkehrberatungseinrichtun-
gen zu Rückkehrverfahrenszentren unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des
Innenministeriums vom November 2019;
Ermöglichung der dauerhaften Anwe-
senheit aller relevanten Behörden und
Dienststellen (z.B. Fremdenpolizeibe-
hörde etc.) vor Ort
– Beibehaltung der Möglichkeit, Asylwer-
berinnen und Asylwerber mit rechtskräf-
tig negativem Bescheid per Wohnsit-
zauflage zum Aufenthalt auch in einem
Rückkehrverfahrenszentrum zu verpflich-
ten unter Einhaltung des derzeit gültigen
Rechtsschutzes

Maßnahmen setzen, um das Untertauchen von Asylwerberinnen und Asylwerber mit rechtskräftig negativem Bescheid zu verhindern

o Einführung fälschungssicherer Auswei-

se für Asylwerberinnen und Asylwerber,

Asylberechtigte und Personen mit rechts-

kräftiger Rückkehrentscheidung (inklusive

Karte für Geduldete); Schaffung einer

Rechtsgrundlage und Präzisierung der

Möglichkeit der zwangsweisen Abnahme

Asylverfahren zum Ausschluss von straf-rechtlich relevanten Taten

Die Qualität der erstinstanzlichen Bescheide soll weiter angehoben werden (unter ande-rem durch Weiterbildung in den Bereichen Herkunftsländerkunde, Umgang mit beson-ders vulnerablen Gruppen).

Stärkung der juristischen Kompetenz in Grundausbildung und Weiterbildung und Schaffung von Supervisionsmöglichkeiten

Effektive Qualitätskontrollen durch umfas-sendes Monitoring und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit relevanten internationalen Organisationen wie IOM und UNHCR

Prüfung der Umsetzung des Empfehlungs-papiers des Fachzirkels „Polizeiliche Erstbe-fragung im Asylverfahren“

Prüfung der audiovisuellen Aufnahme der gesamten Einvernahme, insbesondere bei besonders vulnerablen Gruppen

Spezialmodule bei den Schulungen für Ex-ekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten im Bedarfsfall: z.B. Erkennen der Zugehörig-keit von Personen zu vulnerablen Gruppen; Einvernahme; Schlepperkriminalität; Men-schenhandel; Polizeiliche Erstbefragung im Asylverfahren; Umgang mit Dolmetscherin-nen und Dolmetschern

Dolmetschleistung: Verbesserung der Qua-lität, Ausbildung und Weiterbildung, Moni-toring und Feedback

Ausreichendes Kontingent an qualifizierten Dolmetscherinnen Dolmetschern

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Schaffung von Möglichkeiten für Weiterbil-

dungsmaßnahmen in 1. und 2. Instanz

• Konsequente Abschiebung von straffällig gewordenen Drittstaatsangehörigen, de-

Modus zur Lösung von Krisen im Bereich Migration und Asyl

• Weiterentwicklung eines qualitätsvollen
Grundversorgungssystems unter Wahrung
der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung
zur Grundversorgung von Asylwerberinnen
und Asylwerbern und laufender, partner-
schaftlicher Bund-Länder-Koordination
• Stärkung von Initiativen in folgenden Berei-
chen: Gewaltschutz, Stärkung von Frauen,
ehrenamtliches Engagement (z.B. Deutsch-
kurse für den basalen Alltagsgebrauch),
Betreuungsbedarf für psychisch erkrankte
Menschen
• Stärkung der freiwilligen Rückkehr und Rein-
tegrationsmaßnahmen
• Verfassungskonforme Ausdehnung des ge-
setzlichen Ausschlusses von legaler Migrati-
on bei zwangsweiser Außerlandesbringung,
strafrechtlicher Verurteilung, wenn die Stra-
fe im Strafregister noch nicht getilgt ist und
bei einer Übertretung nach dem AuslBG in
den letzten 5 Jahren

nen der Schutzstatus aberkannt wurde
• Einzelne Fälle in der jüngeren Vergangen-
heit haben uns schmerzhaft vor Augen ge-
führt, dass es in unserem derzeitigen Rechts-
system Lücken im Umgang mit gefährlichen
Personen gibt.
o Daher soll ein zusätzlicher, verfassungs-
konformer Hafttatbestand (Sicherungs-
haft zum Schutz der Allgemeinheit) ein-
geführt werden für Personen, bei denen
Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie die öffentliche Sicherheit gefähr-
den, so wie das bereits in 15 europäischen
Ländern der Fall ist, beispielsweise in den
Niederlanden, Belgien oder Luxemburg.
o Dabei ist besonders auf eine EMRK- und
unionsrechtskonforme Umsetzung zu
achten.

Ergänzend zu den Maßnahmen, die im Re-gierungsprogramm verankert sind, halten die Koalitionspartner fest, dass Migrationsbe-wegungen auf Grund internationaler Krisen massiven Schwankungen unterliegen, sodass akuter Handlungsbedarf der Bunderegierung bzw. des Gesetzgebers gegeben sein kann und dadurch besondere Herausforderungen im Bereich Migration und Asyl entstehen kön-nen. Die Bundesregierung versucht diesen Herausforderungen gemeinsam und zeitge-recht zu begegnen und proaktiv die erforder-lichen Maßnahmen (inkl. gesetzgeberische Maßnahmen) zu setzen. Gelingt dies nicht oder nicht zeitgerecht oder tauchen neue unvorhergesehene Herausforderungen auf, greift folgender Mechanismus.

Dieser ist wie folgt zu verstehen:

Bei Gesetzesinitiativen und Verordnungen ist grundsätzlich das Einvernehmen im Rah-men des koalitionären Koordinierungspro-zesses herzustellen

Wenn dieses nicht hergestellt werden kann, ist der Koordinierungsausschuss zu befassen

Wenn im Koordinierungsausschuss kein Einvernehmen hergestellt werden kann, ist ein Gespräch zwischen Kanzler und Vizekanzler zwingend erforderlich.

Wenn im Rahmen dieses Gesprächs kein Einvernehmen hergestellt werden kann, so ist jener Koalitionspartner, der die Initiative betreibt, berechtigt dieses Gesetzesvorha-ben im Nationalrat als Initiativantrag einzu-bringen.

Es ist zwingend notwendig eine Ausschuss-begutachtung für diese Gesetzesinitiative vorzusehen.

Wenn dieser Prozess eingehalten wurde, kann im Rahmen des weiteren parlamenta-rischen Prozesses dem Gesetzesvorhaben zugestimmt werden, auch wenn es ein un-terschiedliches Abstimmungsverhalten der beiden Koalitionspartner gibt.

Falls die Krise auf dem Wege der Verord-nung im Rahmen des betroffenen Ressorts bewältigt werden kann, gilt dafür der analo-ge Prozess (Begutachtung mit darauffolgen-der Kundmachung)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Integration

Österreich verstärkt sein Engagement für

Integration und damit für ein gutes und

gelingendes Miteinander. Ziel der Integration

ist die gleichberechtigte Teilhabe am

gesellschaftlichen Leben.

Österreich ist ein weltoffenes christlich

geprägtes Land, mit einem reichen kulturellen

und religiösen Erbe, das dem Humanismus

und der Aufklärung verpflichtet ist. Das

Zusammenleben in unserer Gesellschaft

gründet auf gegenseitiger Wertschätzung,

Anerkennung und gleichen Rechten auf der

Basis der Rechtstaatlichkeit, der Demokratie,

der Gleichstellung und der Menschenrechte.

Mitsprache und Mitgestaltung gehören zum

Kern unserer demokratischen Gesellschaft.

Es braucht gemeinsame Werte und Regeln,

für die wir in einer offenen Gesellschaft alle

einstehen. Gelungene Integration erfordert

dabei, dass diese verfassungsmäßig

verankerten Werte allen bekannt sind und von

allen – auch von Zuwandernden – akzeptiert

und mitgetragen werden. Die Verpflichtung

zur Einhaltung geltender Gesetze kann durch

die Berufung auf religiöse Normen nicht

außer Kraft gesetzt werden. Verstöße gegen

die demokratische Grund- und Werteordnung

unseresliberalenStaatesdürfennichtrelativiert

und hingenommen werden, egal aus welcher Richtung oder mit welcher Begründung sie kommen. Gelungene Integration bedeutet auch, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, gemeinsam Verantwortung in einer demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen und Verbundenheit mit Österreich als neuem Heimatland.

Integration als Querschnittsmaterie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich durch alle Lebensbereiche zieht: Von der Bildung und Ausbildung über den Erwerb der deutschen Sprache und den Erfolg am Arbeitsmarkt, über die Frage des Wohnens, die Gesundheitsversorgung und Pflege, die Nutzung des öffentlichen Raums zur Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben, von Fragen der Demokratie und den Menschenrechten bis hin zur Vermeidung von Parallelgesellschaften.

Die Österreichische Integrationspolitik orientiert sich weiterhin nach dem Prinzip „Integration durch Leistung“ und dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Der Staat fördert die Integration und fordert den aktiven Beitrag des Individuums. Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der Bereitschaft und Anstrengungen von allen Seiten braucht.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Eine offene Aufnahmegesellschaft ist

Grundvoraussetzung für gelingende Integration und soll gefördert werden. Das aktive Bemühen von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist ebenso zu fördern. Gleichzeitig führen die fehlende Bereitschaft oder gar Verweigerung sowie Verstöße gegen unsere Werteordnung zu Konsequenzen und Sanktionen. Gegenseitiger Respekt sowie Respekt vor Verfassung und Rechtsstaat werden gelebt.

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Mehrsprachigkeit sehen wir als Chance. Als ein Land, in dem Bildung und wirtschaftliche Entwicklung großgeschrieben werden, baut Österreich auf die Bereitschaft aller Menschen, die hier leben,

sich zu bilden und auszubilden und nach den eigenen Fähigkeiten Leistungen für das persönliche Fortkommen und die Entwicklung des Landes zu erbringen. Durch Bildung und die Beteiligung am Arbeitsmarkt wird die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ermöglicht, die als ein wesentlicher Meilenstein eines gelungenen Integrationsprozesses erachtet wird.

Österreich leistet schon immer sehr

viel im Integrationsbereich. Wichtige Partnerinnen in der Integrationsarbeit sind zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Initiativen. Gemeinsam schaffen wir Chancen für alle, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit – für eine gemeinsame Zukunft.

• Koordinationsstelle des Österreichischen
Integrationsfonds für Integrationsmaßnah-
men für qualifizierte Zuwanderung und
Schlüsselarbeitskräfte am Beispiel des
„Club International“ in Zusammenarbeit mit
der Wirtschaftskammer
• Personelle Stärkung der Integrationskoordi-
nation im Bund
• Etablierung einer gesamtheitlichen Daten-
bank über Integrationsmaßnahmen von
Drittstaatsangehörigen und Flüchtlingen
(Aufenthaltsstatus, Sozialleistungen, Inte-
grationsfortschritte etc.) zur Verbesserung
der Transparenz und institutionenübergrei-
fenden Zusammenarbeit der Behörden im
Fremden-, Sozial- und Integrationswesen
unter vollständiger Wahrung des Daten-
schutzes und der Persönlichkeitsrechte auf

o Stärkung von zivilgesellschaftlichen Inte-grationsprojekten und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement sowie indi-viduelle Integrationsbegleitung insbeson-dere auf der regionaler Ebene

• Darüber hinaus braucht es ein bedarfs-
gerechtes und zielgruppenorientiertes
Deutschkursangebot:
o regional, zugänglich, leistbar, qualitativ
hochwertig
o verstärkt auch mit Kinderbetreuung
o in Zusammenarbeit und gemeinsamer
Finanzierung der dafür zuständigen Bun-
des- und Landesstellen zur effizienteren
und zielgruppenübergreifenden Abwick-
lung von Deutschkursen auf Basis entspre-

Integrationskoordination und Fördermaßnahmen

Basis bestehender Schnittstellen und ge-

setzlicher Grundlagen

chender rechtlicher Möglichkeiten

o Stärkung der berufsspezifischen Sprach-

Erstellung einer einheitlichen Förderstrate-gie für die Integrationsmittel des Bundes

Verbesserte Koordination und wechselseiti-ger Austausch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie Aufnahme aller Integra-tionssubventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in die Transparenzdatenbank

Bündelung der Integrationsmaßnahmen des Bundes im Österreichischen Integrati-onsfonds (ÖIF) als zentrale Drehscheibe zur Abwicklung der Integrationsmaßnahmen für alle Zielgruppen. Stärkung der Zusam-menarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit anderen Systempart-nern und der Zivilgesellschaft. Laufende Evaluierung der Integrationsmaßnahmen des Bundes.

Weiterentwicklung des ÖIF als zentrale Drehscheibe

o Kooperatives Agieren verstärken, Kompe-tenzen bündeln, Vernetzung unterstützen

o Österreich verfügt bereits über solide In-tegrationsstrukturen. Diese gilt es, zielge-richtet weiterzuentwickeln und zu stärken, damit sie allen Herausforderungen der Zu-kunft bedarfsgerecht begegnen können.

o Stärkung des ÖIF als Kompetenzzentrum für die Entwicklung einheitlicher Materia-lien, insbesondere im Lehr- und Lernbe-reich

o Integration vor Ort stärken: Die Zusam-menarbeit des ÖIF mit den Ländern, dem AMS und der Zivilgesellschaft wird ge-stärkt, um Synergien zu generieren und bestehende Expertisen und Netzwerke zu nutzen.

o Gemeinsame Schwerpunktsetzungen und Initiativen im Wissenschafts- und Veran-staltungsbereich werden verstärkt.

Laufende Evaluierung von Kooperationen, Projekten und Maßnahmen

• Bedarfsgerechter Ausbau von staatlichen
Integrationsangeboten und -verpflichtun-
gen wie Werte- und Orientierungskurse,
Staatsbürgerschaftskurse sowie Mentoring-
und Role-Model-Programme sowie Paten-
schaftsmodelle
o Ausbau und Spezifikation der verpflichten-
den Werte- und Orientierungskurse des
Österreichischen Integrationsfonds für
Asylberechtigte
o Zielgruppenspezifische Integrationsberatung
o Ausbau des Projekts „Zusammen Öster-
reich“ – damit Vorbilder der gelungenen
Integration vor den Vorhang geholt wer-
den können

kurse in Kooperation mit der Wirtschaft

• Sicherstellung der hohen Qualität und Ver-

bindlichkeit der angebotenen staatlichen

Leistungen durch den Österreichischen In-

tegrationsfonds (ÖIF)

• Integration ist ein wechselseitiger Prozess –

der Staat stellt Angebote zur Verfügung, bei

deren Verweigerung werden aber auch wei-

terhin bestehende Sanktionsmechanismen

angewandt.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Spezifische Integrationsmaßnahmen für Frauen

Rechtsverständnis, verfassungsmäßig ver-

ankerte Prinzipien, wie etwa die Gleich-

und in der Ausbildung zur islamischen Religionslehrerin bzw. zum islamischen

Verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen als Multiplikatorinnen der Integration

Verstärkte Maßnahmen der zuständigen In-stitutionen zur Integration von Frauen als zentrale Multiplikatorinnen für gelungene Integration; Stärkung der Teilhabe von Frau-en mit Migrationshintergrund an der Gesell-schaft, insbesondere in den Bereichen:

o Arbeitsmarkt: bessere individuelle Un-terstützung beim Einstieg in den Ar-beitsmarkt, familienfreundliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Förderung im Rahmen von Mentoringpro-grammen

o Bildung: Verstärktes Angebot von

Deutsch- und Alphabetisierungskursen

mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten

o Gesundheitssystem: Stärkung der Diver-sitätskompetenz im Gesundheitssystem sowie health literacy von Frauen, insbe-sondere Sensibilisierung in Bereichen der Frauengesundheit einschließlich der psy-chischen Gesundheit (wie Fluchttraumata, sexualisierte Gewalt)

Verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen zum Schutz vor jeglicher Gewalt, ins-besondere vor familiärer Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum, vor ideologisch begrün-deter Gewalt und vor Gewalt in jedem sozi-alen, kulturellen und religiösen Kontext (wie weibliche Genitalverstümmelung, Zwangs-verheiratung, Kinderehen)

stellung von Mann und Frau, sowie Werte, Traditionen und Landeskunde im Rahmen des Unterrichtsziels „Politische Bildung in-klusive Staatskunde“ (siehe Bildungskapitel) vor dem Hintergrund integrationspolitischer Notwendigkeiten

• Integrationsfördernder Religionsunterricht
o Die freie Entfaltung des Kindes in der
Schule soll unterstützt und gefördert wer-
den. Der Religionsunterricht kann dazu ei-
nen Beitrag leisten.
o In diesem Sinn soll sich der Religionsun-
terricht an pädagogischer Qualität und
staatsbürgerlicher Erziehung orientier-
ten, unter anderem durch den stärkeren
Austausch der Schulaufsicht mit der Fach-
aufsicht.
o Die pädagogisch-didaktische Aufsicht

Religionslehrer

Kontinuierliche Nachqualifizierung der Bestandslehrerinnen und -lehrer an die er-höhten Standards (u.a. Deutschkenntnisse)

o Evaluierung und entsprechende Weiter-entwicklung der Lehrerbildung für den Bereich Religion

• Ziel unseres Bildungssystems ist die Heran-

bildung freier, gebildeter, aufgeklärter Men-

schen. Der Manipulation und Verbreitung

von Ideologien, die den Grundsätzen un-

serer Verfassung entgegenstehen, wie zum

Beispiel der religiös motivierte politische

Extremismus (politischer Islam), wollen wir

vehement entgegenwirken.

• Schaffung einer klaren Handhabe für Leh-

rende bei religiösen oder kulturellen Fragen

und Herausforderungen im Schulalltag

Integration und Bildung

soll in Zukunft auch Schulqualitätsma-
nagerinnen und -manager (die früheren
Bezirks- und Landesschulinspektorinnen

• Einführung eines flächendeckenden Präven-tionsunterrichts ab der Mittelschule durch

Bildung und Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für gelingende Integration.

Ausbau der Möglichkeiten zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen durch eine ver-stärkte Verwendung der Mittel aus der Art. 15a B-VG Erwachsenenbildung (Basisbildung)

Ermöglichung von Kurzausbildungen, wie z.B. Schnupperlehre, Berufspraktika

Förderung von Mehrsprachigkeit nach Maß-gabe der Möglichkeiten

Interkulturelle Kompetenzen als wichtige Kompetenz von pädagogischem Personal

Mehr Support für Schulen durch Unterstüt-zungspersonal wie zum Beispiel Schulsozialar-beit, Schulpsychologie und Sozialpädagogik auch vor dem Hintergrund des interkulturel-len Kontextes (siehe Bildungskapitel)

Bildungsmöglichkeiten auch für asylsuchen-de Jugendliche nach der Pflichtschule

Verstärkter Fokus auf die Sprachförderung und frühkindliche Erziehung sowie Förde-rung der altersgerechten Vorbereitung auf die weitere Schullaufbahn im elementarpä-dagogischen Bereich

Umfassende Deutschförderung und Deut-schförderklassen mit einer laufenden wis-senschaftlichen Begleitung und Evaluierung; basierend auf dieser umgehenden verglei-chenden, kohortenspezifischen Evaluierung werden allfällig notwendige Maßnahmen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung be-schlossen (z.B. Einsatz von Deutschförder-stunden, Gruppengrößen).

Berücksichtigung der Wissensvermittlung über Demokratie, die österreichische Re-gierungsform, unser Rechtssystem und

und -inspektoren) verpflichtend umfassen
und dadurch die Kontrolle des Religions-
unterrichts durch die unabhängige Schul-
aufsicht stärken. Damit werden die Kont-
roll-Leitplanken insgesamt gestärkt.
o Erhebung, Evaluierung und Qualitäts-
sicherung von Büchern und Materialen
des Religionsunterrichts (insbesondere
islamischer Religionsunterricht), vor allem
auch in Hinblick auf verfassungsrechtliche
Werte wie die Gleichstellung der Frau;
Prüfung durch das Bildungsministerium in
Zusammenarbeit mit dem Kultusamt auf
problematische Inhalte
o Qualitätsgesicherte Ausbildung von isla-
mischen Religionslehrerinnen und Reli-
gionslehrern sicherstellen und Überprü-
fung der pädagogischen und inhaltlichen
Rahmenbedingungen für den Zugang zur

Präventionsbeamte
• Entwicklung eines pädagogischen Betreu-
ungskonzepts für den Umgang mit gewalt-
bereiten Schülerinnen und Schülern (z.B.
„Cool-down“-Phase, „Time-out“-Phasen,
psychosoziale Unterstützung) auf Basis des
9-Punkte-Plans gegen Gewalt und Mobbing
an Schulen
• Mehr Transparenz und verstärkte Kontrollen
in Kinderbetreuungsstätten (insbesondere
islamischen) wie Kindergärten, Privatschulen,
Schülerheimen und Bildungseinrichtungen,
auch zur Verhinderung von ausländischen Ein-
flüssen an Bildungsorten jeder Art, insbeson-
dere zum Schutz von Frauen und Mädchen
o Schaffung gesetzlicher Mindeststandards
für Einrichtungen und effektive staatliche
Kontrollmöglichkeiten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Konsequente Schließung der Einrichtun-gen bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen

o Die Eltern sollen daher aktiv ins Schulge-schehen eingebunden werden zur Verbes-

Gesellschaftliche Integration

Voraussetzungen

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass Rahmenbedingungen geschaffen wer-den, damit Kinder möglichst ohne Zwang (wie z.B. das Tragen eines Kopftuchs) auf-wachsen können.

o Es ist eine Aufgabe des Staates, Mädchen und junge Frauen zu stärken und in ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen.

o Dafür braucht es Maßnahmen zur Stärkung der jungen Mädchen

o sowie die Ausweitung des bestehenden Kopftuchverbots auf Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Errei-chen der Religionsmündigkeit).

Die positive Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Bestandteil für ei-nen erfolgreichen Bildungsweg des Kindes.

serung der Mitwirkung an der Bildungskar-riere des Kindes.

o Stärkere Zusammenarbeit mit der Kinder-und Jugendhilfe, wenn Maßnahmen ge-gen das Wohl des Kindes gesetzt werden

o Bei der Vernachlässigung von bereits be-stehenden gesetzlich definierten elter-lichen Pflichten gegenüber der Schule (Schulpflichtverletzungen wie z.B. Hinde-rung von Mädchen am Schulbesuch) soll der bestehende Strafrahmen erhöht wer-den. Darüber hinaus sollen weitere Mitwir-kungspflichten gesetzlich definiert werden (z.B. Teilnahme am Elternabend, Zusam-menarbeit mit dem schulischen Personal etc.). Bei Nicht-Erfüllung dieser Pflichten soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verwaltungsstrafen zu verhängen, falls an-dere Maßnahmen nicht greifen.

• Unser Ziel ist nicht das Nebeneinander,
schon gar nicht das Gegeneinander, son-
dern das Miteinander.
• Stärkung der ehrenamtlichen Aktivitäten
(in Vereinen etc.) auf regionaler Ebene; Eh-
renamt ist eine tragende Säule gelungener
Integration vor Ort. Gemeinsame Verant-
wortung für eine gemeinsame Sache hilft
Vorbehalte abzubauen und stellt das Ge-
meinsame vor das Trennende.
• Stärkung der Diversitätskompetenz im Ge-
sundheitssystem sowie health literacy von
Zuwanderinnen und Zuwanderer; Unter-
stützung von Dolmetschleistungen unter
Maßgabe finanzieller und rechtlicher Mög-
lichkeiten in Zusammenarbeit mit den zu-
ständigen Stellen bei Bund und Land
• Verstärkte gesamtgesellschaftliche An-
strengungen (z.B. in den Bereichen Nach-
barschaft, Sicherheit und Zusammenleben)
gegen die Bildung von Parallelgesellschaf-

• Verstärkte gesamtgesellschaftliche An-

strengungen gegen jegliche Formen von

Extremismus, auch im Integrations- und

Migrationsbereich, insbesondere nationalis-

tischer, religiös oder politisch begründeter

Extremismus.

• Schaffung von Strategien und Maßnahmen

im Kampf gegen Antisemitismus und Extre-

mismus

• Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans

gegen Rassismus und Diskriminierung

• Prüfung der bestehenden Angebotsland-

schaft sowie allenfalls bedarfsgerechter

Ausbau von Einrichtungen

• Stärkung von Diversität, Diversitätsmanage-

ment und -monitoring in der staatlichen

Verwaltung und in staatsnahen Betrieben

• Verankerung von interkultureller Kompetenz in der Ausbildung und im Selbstverständnis

Integration und Arbeitsmarkt

Schwerpunktinitiative Jobintegration für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

o Abhaltung regelmäßiger Jobbörsen durch das AMS für nicht in den Arbeitsmarkt in-tegrierte Asylberechtige. 30.000 Asylbe-rechtigte sind derzeit auf Arbeitssuche und brauchen eine klare Perspektive.

Maßnahmen setzen, um die Mobilität vor al-lem von Asylberechtigten am Arbeitsmarkt und in der Lehre stärker zu fördern

o Verbesserung der überregionalen Vermitt-lung des AMS: Verbesserte Zusammen-arbeit der AMS-Landesstellen sowie bei der Jobvermittlung durch einen neuen Kriterienkatalog (lokale Verwurzelung, Al-ter, Aufenthaltsdauer, Meldedauer, Famili-enstand, Erziehungspflichten, etc.)

o Fokus auf arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren, eine Lehre auch in einem ande-ren Bundesland zu beginnen

Weiterführung der Kompetenzenchecks beim AMS

Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Integrationsjahrs: Verstärkte modulare Qua-lifizierung von Asylberechtigten, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden. Migrantinnen und Migranten entsprechend ihrer Qualifi-kation und Fähigkeiten beschäftigen.

Verbesserung und Beschleunigung von Nostrifizierungen

ten. Dafür sind auch soziale und präventive

Maßnahmen (insbesondere im Bildungsbe-

reich) notwendig, welche früh ansetzen und

ein Abdriften in problematische, desinteg-

rative Milieus verhindern.

von Fachpersonal im öffentlichen Dienst

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Innere Sicherheit

Österreich gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Die Gewährleistung eines friedlichen Zusammenlebens in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft gehört zu den Kernaufgaben der Politik. Dass wir uns in Österreich sicher fühlen können, verdanken wir auch der engagierten Arbeit unserer Polizei. Als bürgerorientierte Polizei gewährleistet sie tagtäglich, dass die persönliche Sicherheit, Freiheit und die Menschenrechte von uns allen gewahrt bleiben.

Die Unterstützung bei Naturkatastrophen, die Verhütung von transnationaler organisierter Kriminalität, der Schutz vor Gewalt, die Bekämpfung von Extremismus oder neue Sicherheitsbedrohungen wie im Cyber-Bereich sind zentrale Herausforderungen einer modernen Polizei.

Um diesen Herausforderungen und Gefahren begegnen zu können, brauchen wir eine moderne Polizei, die personell bestens aufgestellt ist. Darum soll die begonnene

Personaloffensive bei der Polizei fortgeführt und darüber hinaus gewährleistet werden, dass für die zukünftigen Aufgaben die notwendige Ausbildung und Ausstattung sichergestellt ist. Darüber hinaus braucht es auch gesetzliche Anpassungen, um mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger und ein effektiveres Arbeiten der Exekutive zu garantieren. Gleichzeitig ist eine Polizei, die sich der Bevölkerung verantwortlich fühlt, der beste Garant für den rechtsstaatlichen Einsatz polizeilicher Befugnisse.

Durch mehr Kontrolle und Transparenz schaffen wir weitere Voraussetzungen um das Vertrauen in die Exekutive zu stärken.

Die Polizei braucht gute Arbeitsbedingungen um eine gute Arbeit zu leisten. Sie steht im Dienst der Menschen und Sicherheit ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Sicherheit ist ein grundlegendes menschli-ches Bedürfnis. Die Polizei gewährleistet die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Generell reicht Sicherheit von Schutz vor Gewalt, über das friedliche Zusam-menleben in einer rechtsstaatlichen Gesell-schaft bis hin zu Schutz und Hilfe bei Krisen, Naturkatastrophen und Terrorangriffen.

Die Polizei steht im Dienst der Menschen. Eine Polizei, die sich den Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich fühlt, ist der

beste Garant für den schonenden Einsatz polizeilicher Befugnisse. Daher setzen wir uns für eine weitere Stärkung des Vertrau-ens in die Exekutive ein. Sie benötigt gute Ausstattung für die aktuellen, realistischen Bedrohungen. Die Gewährleistung der per-sönlichen Sicherheit, Freiheit und der Men-schenrechte der Einzelnen wird durch bür-gerorientierte Polizeiarbeit gewährleistet. Rechtsstaatliche Kontrolle und transparente gesetzliche Kompetenzen sind dafür die Voraussetzung.

o Supervision bestmöglich in der Grundaus-bildung verankern

o Polizei als Abbild der Gesellschaft: Diversität (z.B. Migrationshintergrund) und Frauen fördern

o Fokus auf soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Einbeziehung der Mehrsprachigkeit als Kriterium bei der Personalrekrutierung

o Ziel ist die Steigerung der Zugangszahlen für die Ausbildung

• Prüfung der Gleichstellung der Wertigkei-

ten und Einstufung der Polizeiausbildung

mit denen der restlichen öffentlichen Ver-

waltung und dem Qualifikationsrahmen des

österreichischen Bildungssystems

• Stärkung der Durchlässigkeit zwischen dem

Exekutivdienst und der Sicherheitsverwal-

tung

• Verstärkter Ausbau der Führungs- und Spe-zialausbildung der Exekutive und der Sicher-heitsverwaltung am bewährten Standort in Wiener Neustadt; Attraktivierung im Wege

Gute Rahmenbedingungen für eine moderne Polizei

• Die Organisation weiterentwickeln:

von Kooperationsmodellen mit Fachhoch-schulen im Westen

Fortführung der begonnenen Personalof-fensive – 2.300 zusätzliche Planstellen und 2.000 zusätzliche Ausbildungsplanstellen für die Polizei führen auch zu mehr Planstellen-wahrheit und ermöglichen zusätzliche Spe-zialisierungen (z.B. Cyberkriminalität und die Verstärkung bürgernaher Polizeiarbeit)

o Wiedereinführung von Altersgrenzen für Aufnahmewerberinnen und Aufnah-mewerber

Evaluierung und Neukodifizierung der ex-ekutivspezifischen Belange im Beamten-dienstrecht. Entwicklung eines modernen, den sicherheitspolizeilichen Herausforde-rungen entsprechenden Dienst- und Besol-dungssystems. Insbesondere sollte daher die Besonderheit gefahrengeneigter Tätig-keit und unterschiedlicher Belastungen be-rücksichtigt werden.

o Schaffung eines realitätsnahen, den tat-sächlichen Anforderungen und Aufgaben entsprechenden Planstellenbedarfs in den Dienststellen

o Prüfung der Einführung eines Zeitwert-konto-Modells bei der Exekutive

Gute Arbeitsbedingungen für eine gute Arbeit:

o Prüfung bestehender Dienstschemata auf ihre Familienfreundlichkeit und die dienst-lichen Notwendigkeiten, Schwerpunktset-zung zum Bürokratieabbau, der weiteren Vereinfachung von Arbeitsabläufen und der Reduktion von Doppelgleisigkeiten insbesondere bei der Umsetzung und Dokumentation von Aufgaben

Ressourcenwahrheit schaffen:

o Überprüfung und bestmögliche Umset-zung von Belastungskriterien und eine entsprechende Entlohnung

o Flexibilisierung von Dienstzuteilungen

und Versetzung

o Effizienzstrategie: Feststellung und

Abschaffung bestehender Doppelgleisig-keiten (Bsp. Schiffspolizei)

In die Mitarbeiter investieren:

o Angebot von Einzelsupervision fördern (intern und extern)

o Förderung von Reflexionsräumen im Ar-

beitsalltag sowie einer positiven Fehler-

kultur, insbesondere unter der Schwelle

straf- und disziplinarrechtlicher Relevanz

o Einrichtung eines beratenden Gremiums

mit fachlicher, menschenrechtlicher, syste-

mischer und organisationsentwicklerischer

Fachkompetenz als Grundlage für strate-

gische Entscheidungen, beispielsweise

Umgang mit Cop-Culture, aufbauend auf

den positiven Erfahrungen des „Zivilge-

sellschaftlichen Dialoggremiums in Zusam-

menarbeit mit der Zentralen Zwangsmittel-

und Misshandlungsmeldestelle“

• Weiterentwicklung der Sicherheitsakademie

(SIAK) in Richtung der Verwaltungsakademie

des Bundes oder der Theresianischen Mili-

tärakademie. Stärkung der Zusammenarbeit

mit Wissenschaft und Forschung als Grund-

lage für strategische Entscheidungen, bei-

spielsweise Cybersicherheit, Polizeipräsenz,

Sicherheitsempfinden

• Polizeiausbildung und -fortbildung den neuen

Herausforderungen, wie etwa Cyber-Krimina-

lität und Digitalisierung, laufend anpassen

o Überarbeitung des Bachelorstudiums
„Polizeiliche Führung“ und des Master-
studiums „Strategisches Sicherheitsma-
nagement“, um ein durchgängiges Lauf-
bahnmodell zu ermöglichen
o Fachhochschulausbildung künftig aka-
demischer Mindeststandard für dienst-
führende Beamtinnen und Beamten (Ver-
wendungsgruppe E2a), Masterstudium für
leitende Beamte (E1)
o Entwicklung einer modernen, den Anfor-
derungen der Zukunft entsprechenden
Führungs- und Fachausbildung (E2a)
• Weiterentwicklung und Intensivierung der
Zusammenarbeit mit NGOs (Polizei.Macht.
Menschen.Rechte)
• Erarbeitung und Beschluss eines nationalen
Aktionsplans für Menschenrechte in Öster-
reich. Erarbeitung, Beschlussfassung und
Umsetzung eines Aktionsplans Menschen-
rechtsbildung unter Berücksichtigung der
Entschließung der Vereinten Nationen und
als wesentlicher Teil des Aktionsplans für
Menschenrechte

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Speziell geschulte Polizistinnen als Sicher-heitsbeauftragte und Ansprechpartnerin-nen für Frauen speziell im Bereich Gewalt und Gewaltschutz in jeder Polizeiinspektion

Sicherstellung der Beibehaltung der verfas-sungskonformen Trennung der Aufgaben von Militär und Polizei auch bei Assistenz-leistungen

Vertrauen herstellen durch nachvollziehbare Identitätsfeststellungen:

o Im Rahmen des Ausbaus der Digitalisie-rung Prüfung der Möglichkeit zur Ausstel-lung einer Bestätigung bei jeder ID-Fest-stellung

o Die Bundesregierung weiß, wie hoch das Vertrauen in die Exekutive ist. Zur weiteren Stärkung dieses Vertrauens un-terstützen wir Maßnahmen in Richtung betroffener Communities, wie von der Grundrechteagentur der Europäischen Union empfohlen. Diese Maßnahmen sol-len insbesondere der Vermeidung etwai-ger faktischer und empfundener diskrimi-nierender Effekte dienen.

Sicherstellung einer konsequenten Aufklä-rung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte

Konsequente und unabhängige Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Poli-zeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte in einer eigenen Behörde in multiprofessioneller Zu-sammensetzung, die sowohl von Amts we-gen ermittelt als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungiert und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist

Ausarbeitung einer Reform des Rechts-schutzes mit dem Ziel der europa- und ver-fassungsrechtlich geforderten Unabhängig-keit der Kontrollinstanz und Prüfung einer Bündelung der Rechtsschutzbeauftragten

Verbesserung der Vernehmungsmethoden:

o Prüfung des Bestehens von vertrauensba-sierten Vernehmungsmethoden auf Basis des CTI-Training-Tools 2017 und gegebe-nenfalls Weiterentwicklung und Stärkung

o Prüfung bereits bestehender Pilotprojekte zur audiovisuellen Aufnahme von Verneh-mungen

o Evaluierung der derzeitigen Praxis der Dolmetschenden-Beiziehung:

Ziel ist es, dass nur Personen beigezogen werden, die transparente Qualitätsstan-dards erfüllen (sprachliche, kulturelle und fachliche Kompetenz)

Ausbau von Videodolmetsch-Leistungen

Regelmäßiger und institutionalisierter Austausch zwischen Dolmetschenden und Polizistinnen und Polizisten (z.B. run-de Tische)

Objektive Aufgabenwahrnehmung durch die Sicherheitsbehörden:

o Die Sicherheitsbehörden und ihre Organe haben bei der Wahrnehmung ihrer Aufga-benerfüllung darauf zu achten, dass kein Anschein parteipolitischer Befangenheit erweckt wird.

o Bei polizeilichen Einsätzen im großen Sicherheits- und Ordnungsdienst aus-nahmslos Verpflegung durch die Behörde und nicht durch die Personalvertretung

Versammlungsfreiheit:

o Taktische Kommunikation bei Versamm-lungen weiterentwickeln, inkl. Einrichtung szenekundiger Beamtinnen und Beamten für soziale Bewegungen (Organisatoren von Kundgebungen)

o Evaluierung des Instruments der Schutz-zonen

o Prüfung der Verbesserung des Rechts-schutzes bei Untersagung von Versamm-lungen

Organisatorische Weiterentwicklung der 2012 geschaffenen Landespolizeidirektio-nen unter besonderer Berücksichtigung ih-rer regionalen Verantwortung für operative Aufgaben. Ziel dieser Weiterentwicklung ist die Steigerung der Effizienz und Bewälti-gung neuer Herausforderungen auch in den Regionen.

Verstärkte Möglichkeit zum Einsatz von Drohnen bei Polizeieinsätzen im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen

o Novellierung des Luftfahrtgesetz § 145 Abs. 1 bis 3 durch Aufnahme „unbemann-ter Luftfahrzeuge des Bundes“

Verstärkter Einsatz von Body-Worn-Cameras und laufende Evaluierung zur weiteren Op-timierung der Einsätze

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen, insbesondere zur Sen-kung der Anzahl der Verkehrsunfälle, sind weitere Anstrengungen zu unternehmen.

Einführung einer bundesweiten Verwal-tungsstrafevidenz für Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des BMI (u.a. für Ver-kehrsstrafen)

Verlegung der Flugeinsatzstelle Wien-Meid-ling nach Wiener Neustadt auf das Gelände des EKO Cobra/DSE

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Sondereinheiten des BMI als Ersatz für die bisherige Sondereinheitenverordnung

Sanierungsoffensive der Polizeiinspektio-nen: Weiterentwicklung und Umsetzung der bestehenden Immobilienstrategie unter be-sonderer Berücksichtigung des baulichen Zustandes der Polizeiinspektionen (Leer-stand beseitigen)

o Alle Polizeiinspektionen sind barrierefrei zu gestalten, wie gesetzlich seit 2019 ver-pflichtend

o Freundliche Gestaltung des Eingangsbe-reichs von PIs unter Berücksichtigung von Sicherheitserfordernissen

o Klimataugliche Arbeitsbedingungen

schaffen

Auch die Polizei kann und soll einen Bei-trag zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Erreichung der Klimaziele leisten. Dahinge-hendes Potenzial soll erhoben und genutzt werden.

Erhöhung der Anzahl von Amtsärztinnen und Amtsärzten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Cybersicherheit und Digitalisierung

o Schaffung eines zentralen, beratenden

und zertifizierenden Organs in Informa-

o Umsetzung verbindlicher, überprüfbarer und durchsetzbarer Sicherheitsstandards

Stärkung des Bewusstseins, dass das Offi-zialprinzip (Strafverfolgungspflicht) auch on-line gilt (Internet ist kein rechtsfreier Raum)

Verbesserung der Kooperation der In-stitutionen auf Basis europäischer Best-Practice-Beispiele unter Berücksichti-gung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche:

o Beibehaltung der bestehenden Ressort-zuständigkeiten

o Evaluierung und Umsetzung von erforder-lichen Standards zur Sicherstellung der digitalen Souveränität

o Aktualisierung der österreichischen

Cybersicherheitsstrategie

Erstellung eines Strategiekonzepts zur ver-besserten Bekämpfung von Cybercrime in Österreich (z.B. Verbesserung der Bekämp-fung von Cybercrime, Verbesserung der Aufklärungsquote, Reduzierung von Cy-bercrime durch umfassende Prävention)

tionssicherheitsfragen unter Berücksich-tigung bestehender Einrichtungen ent-sprechend dem Cyber Security Act der EU-Kommission

o Enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (z.B. DG Connect, DG Competiti-on) und bestmögliche Forschungsausrich-tung anhand strategischer Vorgaben der EU

o Ziel ist die Förderung eines strukturierten und institutionalisierten Wissenstrans-fers zwischen Bildung, Wissenschaft, For-

im Rahmen der Richtlinie für Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS) im öf-fentlichen Sektor

• Digitalisierung vorantreiben und die IT auf

den neuesten Stand bringen

• Überwachung:

o Gläserner Staat statt gläserner Bürger:

Umfassende Evaluierung gesetzlicher Re-

gelungen von Ermittlungsmaßnahmen

bestehender Überwachungssysteme un-

o Grundlagen für Kooperationen zwischen den Ressorts schaffen

o Bündelung aller bereits bestehenden Cy-beraufgaben des BMI innerhalb des BMI (z.B. in einer Direktion)

o Schaffung eines staatlichen Cybersicher-heitszentrums

o Schaffung der dafür notwendigen Rechts-grundlagen

o Evaluierung von institutionellen Lösungs-ansätzen europäischer Partnerländer, Iden-tifizierung von Best-Practice-Beispielen

o Verstärkung der Koordination zwischen den bestehenden Organisationen im Be-reich Cybersecurity unter Absicherung des bisherigen Informationsaustausches

EvaluierungderMöglichkeitenzurNutzung von Synergieeffekten unter Berücksichti-gung der spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Aufgabenbereiche

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für IT-Spezialistinnen und -Spezialisten zur Schaffung von „Cyber Cops“ im BMI

o Schaffung eines Stipendiensystems für IT-Spezialistinnen und -Spezialisten (Stu-dium) und dadurch langfristige Bindung an das BMI (C4, CSC, IT)

Intensivierung der Zusammenarbeit des BMI mit Wissenschaft und Forschung

Weiterentwicklung der mobilen Anwen-dungen mit dem Ziel der Erleichterung von Behördenwegen unter Berücksichtigung sämtlicher Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte

Förderung der strategischen Koordinie-rungsfunktion des Bundeskanzleramtes im gesamten Cyber-Bereich:

o Schaffung eines organisatorischen Rah-mens für die Zusammenarbeit der unter-schiedlichen Ressorts und Stakeholder

schung und Wirtschaft

o Koordinierung der politischen Positionie-rung bei interdisziplinären Cybersicher-heitsthemen (z.B. 5G-Sicherheitsstandards, Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge)

o Einheitliche Sicherheitsstandards in Ver-waltung und Wirtschaft anstreben (Min-deststandards der IKT in der öffentlichen Verwaltung auf internationalem Niveau und im europäischen Gleichklang)

o Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter im öffentlichen Dienst, um Bewusst-sein für Cyberkriminalität zu erhöhen

ter Einbindung der Zivilgesellschaft und
unabhängiger Expertinnen und Experten
sowie Erstellung eines Berichts
o Prüfung der Schaffung einer verfassungs-
konformen Regelung zur Überwachung
unter anderem für verschlüsselte Nach-
richten im Internet unter Berücksichtigung
des VfGH-Entscheids vom Dezember 2019
o Pflicht für Behörden, Betroffene zumin-
dest nach dem endgültigen Abschluss der
Ermittlungen zu informieren

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Sicher im ganzen Land

• Illegales Glücksspiel: Prüfung bestehender

gesetzlicher Regelungen unter besonderer

o Ratifizierung des Übereinkommens des Eu-roparates über einen ganzheitlichen Ansatz

Weiterentwicklung der Maßnahmen gegen Gewalt, Einbruch, Raub und Diebstahlsdelikte

Ausbau von Präventionsprogrammen, Ge-walt- und Opferschutz sowie Täterarbeit

Einführung eines flächendeckenden Präven-tionsunterrichts ab der Mittelschule durch Präventionsbeamtinnen und -beamte

Verstärkte Maßnahmen zum Gewaltschutz, insbesondere:

o Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferen-zen mit Gewaltschutzzentren, Interventi-onsstellen und den im Einzelfall erforder-lichen Behörden und Einrichtungen unter Leitung der Sicherheitsbehörde sind eine zielführende Maßnahme zur vernetzten Problemlösung bei Hochrisikofällen und sollen – auch auf Anregung von Gewalt-schutzzentren und Interventionsstellen – im Sinne des Gesetzes weiter forciert werden.

o Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans Gewaltprävention

Fortführung und Weiterentwicklung der Initiative „GEMEINSAM.SICHER in Öster-reich“ und dadurch Stärkung des Dialogs zwischen den Menschen, Gemeinden und Unternehmen mit der Polizei

o Bundesweite Institutionalisierung der Struk-turen im Sicherheitsapparat und Erweiterung von Kooperationen zwischen Exekutive, Län-dern und Gemeinden, Gebietskörperschaf-ten und der Zivilgesellschaft

o Evaluierung und Weiterentwicklung von „Sicherheitsforen“ zwischen allen Betroffenen

Stärkung und Aufstockung der Sicherheits-beauftragten (Grätzelpolizistinnen und Grätzelpolizisten)

Ausweitung des Streifendienstes zu Fuß, insbesondere in Park- und Grünanlagen

Ausweitung der Fahrradpolizei in Ballungs-räumen

Fokussierung der Sicherheitsforschung vom wirtschaftlichen hin zum gesamtge-sellschaftlichen Nutzen, Ausbau der sozi-alwissenschaftlichen Sicherheitsforschung, Stärkung der sozialwissenschaftlichen Part-nerinnen und Partner in KIRAS

Verstärkter Kampf gegen die organisierte Kriminalität; insbesondere Menschenhan-del, Zwangsprostitution und das illegale Glücksspiel müssen konsequent bekämpft werden.

o Einführung von härteren Strafen für Hin-termänner und mehr Unterstützung für Betroffene mit klarer Unterscheidung zwi-schen Opfer und Täter

o Während es die Möglichkeit einer „akusti-schen Überwachung“ in Wohnungen und Räumlichkeiten gibt, ist das für Personen in Fahrzeugen nicht erlaubt – diese Lücke soll geschlossen werden.

Berücksichtigung des Beschlusses der Lan-deshauptleutekonferenz vom 23.11.2018

o Illegales Glücksspiel ist Teil der organisier-

ten Kriminalität, daher Implementierung

im § 278a StGB (kriminelle Organisation)

• Prüfung einer Schaffung notwendiger ge-

setzlicher Grundlagen für die konsequente

Verfolgung des internationalen Drogenhan-

dels auf dem Postweg

• Österreich bekämpft die Umweltkriminalität:

o Umsetzung des europäischen Aktions-

plans gegen Umweltkriminalität und Um-

setzung der darin enthaltenen Empfeh-

lungen zur Verstärkung der Bekämpfung

der Umweltkriminalität in Österreich

o darauf aufbauend Erarbeitung einer öster-

reichischen Strategie auf Basis des euro-

päischen Aktionsplans

o Mehr Sensibilisierungsmaßnahmen im

privaten Bereich

o Massive Verstärkung der Kontrollen

o Einführung von härteren Strafen für Um-

weltsünderinnen und -sünder durch eine

Reduktion der Schwellwerte für die Straf-

fälligkeit

• Schaffung einer eigenen ganzheitlichen Si-

cherheitsstrategie „Sicherheit und Sport“

des BMI, um die Sicherheit bei Sportveran-

staltungen gewährleisten zu können

für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportver-anstaltungen

o Verstärkte Maßnahmen im Bereich Do-ping, Wettbetrug und Korruption im Sport

o Weiterentwicklung des Spitzensportpro-gramms des BMI

Die Internetkriminalität ist im Vergleich des ersten Halbjahres 2018 (rd. 8.650 Delikte) zu 2019 (rd. 13.000 Delikte) stark gestiegen. Weiters entstehen auch neue Kriminalitäts-phänomene insbesondere im Cyberbereich und bedürfen deshalb einer raschen und dynamischen Reaktion zur Aufklärung und Bekämpfung dieser Deliktsfelder.

o Verpflichtung der Telekommunikationsan-bieter, eine unverzügliche Abfragemög-lichkeit des Anschlussinhabers durch die Polizei im Wege der Durchlaufstelle (BM-VIT) jederzeit zu ermöglichen

o Individualisierungspflicht für Netzbetrei-ber bei CG-NAT-Verwendung (Zuordnung einer eindeutigen IP Adresse) im Rahmen einer Anlassdatenspeicherung (Quick Freeze)

Evaluierung des Melderechts in Hinblick auf Verbesserung der Fahndungserfolge in Zusammenarbeit mit Nächtigungsbetrie-ben und einer verbesserten Missbrauchser-kennung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Verbesserter Informationsaustausch zwi-schen Behörden

Schaffung von klaren und verbindlichen Qualitätsstandards für private Sicherheits-unternehmen sowie Entwicklung eines Be-rufsbildes „Private Sicherheitsdienstleister“ und Einführung einer standardisierten Grundausbildung (einheitliche und verbind-liche Standards), einheitlicher Ausweise so-wie eines Lehrberufs

Verbesserung der statistischen Aufarbei-tung und dabei insbesondere Angleichung der polizeilichen und justiziellen Kriminal-und Rechtspflegestatistiken

o Weiterentwicklung der Kriminalstatistik zu einem Gesamtbericht (Anzeigen, Verurtei-lungen etc.)

o Vollständige statistische Erfassung der Delikte aus VerbG, SymbG, AbzG, EGVG, § 283 StGB etc.

o Verfassungsschutzbericht: Wiederaufnah-me der Beobachtung und Einschätzung rechtsextremer Burschenschaften

• Netzwerk

o Die Bundesregierung stellt sich an die Spitze des Kampfs gegen den Antisemi-

forschung, Dokumentation und Aufberei-tung von Informationen über den religiös motivierten politischen Extremismus (po-litischer Islam) sowie besseren Koordinati-on der Präventions- und Aufklärungsarbeit (nach Vorbild des DÖW)

o Schaffung einer Schnittstelle zwischen Be-hörden, Multiplikatorinnen bzw. Multipli-katoren und den muslimischen Gemein-schaften

Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus

tismus.

o Einberufung eines jährlichen Koordinati-

o Einführung eines jährlichen Berichts zur Entstehung von Parallelgesellschaften/se-gregierten Milieus in Österreich

Schaffung eines eigenen Extremismusbe-richts des Bundesamtes für Verfassungs-schutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), der u.a. islamistischen Extremismus umfasst

o Bundesweiter und themenübergreifender Ausbau von Präventions- und Deradikali-sierungsmaßnahmen im Kampf gegen Ex-tremismus

Ein Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und gegen den religiös motivierten politi-schen Extremismus (politischer Islam) wird ausgearbeitet

Demokratie fördern – Demokratie stärken

o Ausweitung von Schulworkshops (insbe-sondere Berufsschulen) zur Rechtsextre-mismusprävention, Vergangenheitspolitik und gruppenbezogene Menschenfeind-lichkeit

o Evaluierung und Überarbeitung aktueller Bildungsmaterialien.

o Beratung und Aufklärung (Etablierung und Evaluierung, Digitalisierung, Neue Medien, neue Rechte, Rechtsextremis-mus, Antisemitismus & Islamismus)

o Mobile Kompetenzstelle gegen Rechts-extremismus, Rassismus und Gewalt

o Unterstützung von Vereinen, Behörden; Angehörige, Betroffene beraten, beglei-ten und fortbilden

o Informations- und Aufklärungskampagne gegen Rechtsextremismus und gruppen-bezogene Menschenfeindlichkeit

o Schaffung einer offenen Internetplattform zur Information über Rechtsextremismus (Schulungsunterlagen, Workshop-Kon-zepte für Jugendvereine, Jugendzentren und Schulen)

o Distanzierungsarbeit und Ausstiegmög-lichkeiten insbesondere im bzw. nach dem Strafvollzug (inklusive wissenschaftlicher Evaluierung), interdisziplinäres Pilotpro-jekt (soziale Arbeit, Psychologie, Politi-sche Bildung)

• Monitoring
o Digitales Streetwork: Monitoring von
Plattformen, in denen demokratiefeindli-
che Aktivitäten stattfinden
o Verankerung einer Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Antisemitismus
(im DÖW) mit Zuständigkeit für jährlichen
Rechtsextremismusbericht (Zugang zum

notwendigen Datenmaterial aus Innen-und Justizministerium)

onsausschusses zwischen Regierung, Par-
lament, Ländern und der Zivilgesellschaft
über Maßnahmen zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus
• Forschung zur Demokratiestärkung
o Wissenschaftliche Begleitung und öffent-
liche Bereitstellung von Ergebnissen und
Best-Practice-Projekten
o Fokus gruppenbezogene Menschenfeind-
lichkeit
o Fokus Rechtsextremismusprävention
o Fokus zivil- und bürgerschaftliches
Engagement
o Fokus: Zusammenleben in der Migrations-
gesellschaft: Begegnungen schaffen
o Bereiche: ländlicher Raum, digitale Le-
benswelten, Bildungssektor, verbandliche
und offene Jugendarbeit, Arbeitswelt,
Strafvollzug, Sozialarbeit
• Schaffung einer unabhängigen staatlich le-
gitimierten Dokumentationsstelle für den
religiös motivierten politischen Extremismus
(politischer Islam) zur wissenschaftlichen Er-

Stärkung des Kultusamts durch einen klaren gesetzlichen Auftrag

o Sicherstellung einer effizienten Kontrolle des 2015 eingeführten Verbots der Aus-landsfinanzierung von Religionsgesell-schaften und konsequenter Vollzug des Islamgesetzes durch das Kultusamt

o Erweiterung der bestehenden Bestim-mungen zur Verhinderung von Umge-hungskonstruktionen des Auslands-finanzierungsverbots im Islamgesetz (z.B. Stiftungen)

o Stärkung des Kultusamtes als zuständi-ge Vereinsbehörde für jene Vereine, die hinter Kultusgemeinden stehen

Präzisierung rechtsstaatlicher Instrumente, um bei einer Schließung einer Kultusgemeinde auch gegen die dahinter stehenden Vereine selbst vorgehen zu können

Schließung von Kultusstätten bei Terroris-muspropaganda

Maßnahmen setzen, um Vereine, die staats-feindliches Gedankengut (so wie die Identi-tären) verbreiten, wirksam zu bekämpfen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Umfassende Neuaufstellung des Bundesam-tes für Verfassungsschutz und Terrorismus-bekämpfung (BVT) zur Wiederherstellung des Vertrauens seitens der Bevölkerung und von Partnerdiensten

o Klare strukturelle Trennung in eine nach-richtendienstliche und eine Staatsschutz-komponente innerhalb eines reformierten BVT im BMI mit den dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen nach internatio-nalen Vorbildern und klarer Aufgabende-finition

o Etablierung von internationalen Standards in allen Bereichen; insbesondere transpa-rente Personalaufnahmeverfahren, Ausbil-dung, Informationssicherheit, Personalsi-cherheit, Qualitätssicherung etc.

o Behebung aller in der Vergangenheit aufgezeigten Sicherheitsmängel (samt schriftlichem Bericht über alle umgesetz-ten Sicherheitsmaßnahmen an den ständi-gen Unterausschuss)

o Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für einen „Aufschub des Einschreitens“ und entsprechende Informationspflichten an das Cyberlagezentrum in der StPO

o Gesetzliche Normierung des Anforde-

rungsprofils für Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter im BVT

Stärkung des vorgelagerten Rechtschutzes

Stärkung des nachgelagerten Rechtschut-zes durch Ausbau der parlamentarischen Kontrollrechte

Schwerpunkte: rechtsextremer und politisch religiös motivierter Extremismus

Einsatz auf internationaler Ebene für ein internationales Tribunal für IS- und andere Kriegsverbrecherinnen und Kriegsverbre-cher in Den Haag

Stärkung und Ausbau der Interoperabilität der EU-Informationssysteme zur Steige-rung der Sicherheit in Europa auf Basis der EU-Verordnungen 2019/817 und 2019/818 vom 20.5.2019 zur Einrichtung eines Rah-mens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen

Gedenken und Verantwortung

Schaffung der Möglichkeit, dass alle Schü-lerinnen und Schüler im Rahmen des Unter-richts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen können

Bekenntnis zur Umsetzung der von der letz-ten Bunderegierung initiierten Namens-mauer für Opfer der Shoah

Beibehaltung der derzeitigen Dauer des Zivildienstes (9 Monate)

Laufende Weiterentwicklung der Attraktivi-tät des Zivildienstes für Zivildienstleistende

Sicherstellung der berechtigten Interessen der Zivildienstorganisationen

Seite 221

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Landesverteidigung
und Krisen- und

Katastrophenschutz

Österreich liegt heute als neutrales Land

im Herzen eines geeinten und friedlichen

Europas. Dennoch müssen wir neue

Herausforderungen und Bedrohungen ernst

nehmen und entsprechend vorbereitet sein.

Auch und gerade weil sich die Anforderungen

an eine umfassende Sicherheitsvorsorge

und die in ihr eingebettete umfassende

Landesverteidigung in unserem Land

verändert haben, braucht es ein modernes,

weiterentwickeltes, vielseitig einsetzbares

Bundesheer. Deshalb muss sichergestellt sein,

dass das Bundesheer ausreichend finanziell,

personell und materiell ausgestattet ist,

um weiterhin den Herausforderungen der

Gegenwart, aber auch den Bedrohungen

der Zukunft kompetent begegnen zu

können. Das bedeutet, die Einsatzfähigkeit

unseres Bundesheeres im In- und Ausland

zielorientiert zu verbessern und den

Grundwehr- und Zivildienst attraktiver zu machen. Darüber hinaus wollen wir Schwerpunkte auf die Bereiche Krisen-und Katastrophenmanagement sowie neue Bedrohungsbilder wie etwa Cyber-Attacken legen. Denn unser Bundesheer ist die Sicherheitsgarantie, auf die wir uns alle verlassen.

In den kommenden Jahren und Jahrzehnten werden trotz unseres massiv gesteigerten Engagements für den Klimaschutz, auch

klimawandelbedingte Naturkatastrophen immer häufiger und schwerer. Darum gilt es, das staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten und dadurch eine Steigerung der Resilienz Österreichs zu gewährleisten. Die Sicherheit und Versorgung unserer Bevölkerung ist hier unser oberstes Ziel.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Landesverteidigung

Rahmenbedingungen der österreichischen Sicherheitspolitik

o Umsetzung der Attraktivierung des Solda-tenberufs durch geeignete Maßnahmen im Dienst-, Besoldungs-, und Pensionsrecht

o Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Bundesheer und Wirtschaft

• Verbesserung der Synergien bei der

Beschaffung militärischer Güter

o Verbesserte Nutzung von Synergien im

Rahmen der Beschaffung mit anderen
Ressorts (insbesondere BMI)

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union Teil eines erfolgreichen Friedenspro-jekts (mit Vorbildcharakter) und an unseren unmittelbaren Landesgrenzen von keinen Feinden umgeben. Österreichs Stellung mitten in der EU bietet eine umfassend ge-änderte Sicherheits- und Friedensperspekti-ve. Gleichzeitig müssen neue Bedrohungen ernst genommen werden.

Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Kon-zepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidi-gung weiterentwickelt und zeitgemäß neu gestaltet werden.

Die Neutralität Österreichs ist unumstößlich.

Diese steht nicht im Widerspruch zur Solida-rität innerhalb der Europäischen Union.

Erforderlich ist daher eine Weiterentwick-lung der österreichischen Sicherheitspolitik, unter dem Aspekt der Bewahrung der Neu-tralität und der Änderung der sicherheitspo-litischen Aufgaben in Europa.

Klares Bekenntnis als neutrales Land zum Österreichischen Bundesheer als Sicher-heitsgarantie und zur umfassenden Lan-desverteidigung entsprechend der Öster-reichischen Bundesverfassung sowie zur allgemeinen Wehrpflicht entsprechend dem Ergebnis der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013

o Prüfung einer verbesserten Anschlussfä-higkeit der militärischen Ausbildungen (z.B. für spätere Verwendung im Polizei-dienst, Justizwache etc.)

o Erhöhung des Anteils von Frauen im Österreichischen Bundesheer

• Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit

und der Resilienz des Österreichischen Bun-

desheeres in Krisenzeiten und etwaiger Aus-

bau von Kasernen zu „Sicherheitsinseln“

• Standortbezogene und bedarfsgerechte Sa-nierung von Kasernen und ihrer Infrastruktur zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung

• Sicherstellung der Militärkommando- und Bri-gadestruktur als Träger der Landesverteidigung

o Verstärkte Kontrolle bei Großbeschaffun-
gen und Nutzung von Synergien im Rah-
men europäischer und internationaler
Kooperationen („Beschaffungsagentur“),
sofern sich diese mit dem Bedarf und den
Interessen Österreichs decken
• Intensivierung der interministeriellen Zu-
sammenarbeit zur regelmäßigen Koordi-
nierung (vor allem um frühzeitiges Handeln
und Prävention sicherzustellen)
• Weiterentwicklung und kosteneffiziente
Optimierung der Sanitätsversorgung unter
Wahrung der medizinischen Eigenversor-
gung des ÖBH (insbesondere zur Beseiti-
gung des Ärztemangels); unter anderem
verbesserte Zusammenarbeit mit zivilen
Einrichtungen

Eine zukunftsfähige Struktur für das Bundesheer

• Weiterentwicklung der logistischen Struktu-

ren, der Ämter sowie der Schul- und Akade-

• Evaluierung der Kooperationen mit privaten

Vereinen und Institutionen

• Ausstattung des Bundesheers mit den er-

forderlichen Ressourcen zur Erfüllung seines

Auftrags

Ausbildungs- und Übungstätigkeit der Mi-lizverbände

miestruktur

• Erarbeitung von Effizienzsteigerungsmög-

lichkeiten und Kostensenkungspotenzialen

außerhalb der Truppe

• Wiederherstellung des verfassungsmäßi-

gen Zustands des Österreichischen Bundes-

heers nach den Grundsätzen eines Milizsys-

tems (Art. 79 (1) BVG)

o Ausreichende personelle und materielle

Ausstattung der Miliz

o Einsatzfähigkeit der Milizbataillone auf na-

tionaler Ebene

o Verbesserung der Serviceleistungen für Milizsoldaten (One-Stop-Shop für Anlie-gen etc.)

o Beseitigen von sozialversicherungsrecht-lichen Benachteiligungen von Milizsolda-ten

Schaffung eines neuen Berufsbildes Soldat, damit es im Bundesheer attraktive und viel-seitige Karrieremöglichkeiten gibt, um Ta-lente aus der Wirtschaft bestmöglich für das Heer gewinnen und halten zu können sowie Soldatinnen und Soldaten nach Ende ihrer Karriere im Heer eine Perspektive in der Wirtschaft zu ermöglichen.

Grundwehrdienst attraktiv machen

Laufende Aufwertung der Stellungsstra-ße als erster Kontaktpunkt mit dem Öster-reichischen Bundesheer

o Weiterentwicklung der Stellung als wichtige Säule der Gesundheitsvorsorge (Stellung als Vorsorgeuntersuchung)

Sicherstellung eines attraktiven Grundwehr-dienstes

o Primär militärische Verwendung der volltauglichen Rekruten sicherstellen

Weiterentwicklung des Grundwehrdienstes als Zeit der Weiterbildung und Integration in die Gesellschaft

o Verankerung der digitalen Mündigkeit und des Erkennens von Fake-News als Schwerpunkte im Rahmen des Grund-wehrdienstes

o Förderung der Integration durch bedarfs-gerechte Deutschkurse und Staatsbürger-kunde

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Ausbau der wehrpolitischen Bildung (Wer-te, Verantwortung gegenüber Totalitaris-mus, Rassismus)

Reform der Tauglichkeitskriterien. In Zukunft soll es zwei Tauglichkeitsstufen geben: „Voll-tauglich“ heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst, und „Teiltauglich“ eine Verwendung im Büro, in der Küche oder einer anderen individuell

passenden Tätigkeit. Nur wer auf Grund ei-ner körperlichen oder geistigen Behinderung wirklich nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst.

Schaffung einer rechtlichen Grundlage, dass eine Bescheinigung der Tauglichkeit von Zivildienern (auch nach Abgabe der Zivildiensterklärung) in Zukunft durch die Stellungsstraße erfolgt

o Prioritärer Ausbau der Cyber- und Droh-nenabwehrfähigkeiten und Ausbau einer Cyber-Truppe unter besonderer Berück-sichtigung der Ausbildungserfordernisse für Cyber-Defense-Personal

o Verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungs-und Forschungseinrichtungen, um zusätzli-ches Know-how aufzubauen, und Rekrutie-rung von IT-Fachkräften im Rahmen der Miliz

• Bekenntnis zur Luftraumüberwachung und zum Schutz des österreichischen Luftraums durch das Österreichische Bundesheer und Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen aktiven und passiven Luftraumüberwachung

o Weiterhin Sicherstellung der Luftrau-

müberwachung durch das Österreichische

Bundesheer durch eine adäquate und

kosteneffizienteste Lösung

Neue Aufgaben mit neuer Struktur

• Sicherstellung und Weiterentwicklung der

Kernkompetenzen des Österreichischen

Bundesheeres unter Berücksichtigung der

Eintrittswahrscheinlichkeiten von Bedro-

hungsszenarien

o Nutzung von Drohnen (Schutzoperation bis zur Katastrophenhilfe) und Drohnen-abwehr

o Reaktion auf mit militärischen Mitteln aus-geführte Terrorangriffe

Mitwirkung am nationalen Cyberlagezent-rum und am gesamtstaatlichen Cybersicher-heitszentrum

Beteiligung an europäischen Forschungs-projekten im Bereich der Verteidigungsfor-schung (z.B. European Defense Fund)

• Umsetzung der bereits eingeleiteten Hub-

schrauber-Beschaffung, als Nachfolge der

auszumusternden fünfzigjährigen Alouette

III, insbesondere im Hinblick auf Katastro-

phennotlagen

• Weiterentwicklung aller Teilstreitkräfte
Land, Luft, Spezialeinsatzkräfte und der Cy-
berkräfte
• Das Bundesheer soll in Anbetracht der neu-
en Herausforderungen im 21. Jahrhundert
weiterentwickelt werden und sich, über
die Kernkompetenzen hinaus, auf konkrete
Schwerpunkte fokussieren:
o ABC-Einheiten zum Schutz bei atomaren,
biotoxischen und chemieverursachten
Katastrophen
o Erhalt der Eigenständigkeit der militäri-
schen Nachrichtendienste
o Cyber Defense
o Internationale Friedenseinsätze nach
Zustimmung des Hauptausschusses des
Nationalrats
o Assistenzleistungen insbesondere Katast-
rophenschutz und -hilfe

o Blackout-Vorbereitung (Sicherung und Wiederherstellung kritischer Infrastruktur in enger Abstimmung mit den Netzbetrei-bern)

Die Ausrüstung soll spezifisch und im Be-sonderen im Hinblick auf diese Aufgaben ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waf-fengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden.

Verstärkter Einsatz des ÖBH im Rahmen von Assistenzeinsätzen nach geltender Rechts-lage zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

Anpassung des ÖBH an aktuelle Bedro-hungslagen, wie z.B. Cyber Defense und hybride Bedrohungen

Auslandseinsätze

Erstellung und Umsetzung eines gesamtstaat-lichen Auslandseinsatzkonzepts samt entspre-chenden Kriterien auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen, unter Einbindung aller re-levanten Ministerien, um den gesamten Kon-fliktzyklus (Krisenprävention, Konfliktlösung, Mediation bis hin zur Friedenskonsolidierung) besser zu berücksichtigen

Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindesten 1.100 Soldaten als Dauer-leistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer Bedeckung, sowie Sicherstellung der für diese Ausland-seinsätze im Rahmen des Krisenmanage-ments notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb)

Sicherstellung der Erfüllung der eingegan-genen internationalen Verpflichtungen, insbesondere EU-Verpflichtungen, ein-schließlich der Leistung eines militärischen Solidarbeitrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

Weiterentwicklung von spezialisierten Fähigkeiten des Österreichischen Bun-desheers zur Verwendung im Rahmen sol-cher Assistenzeinsätze (Drohnenabwehr, ABC-Abwehr etc.)

Fortführung des Beitrags des ÖBH zur Stärkung der Stabilität der Westbal-kan-Staaten

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Krisen- und Katastrophenschutz

o Einführung eines digitalen Zivilschutz-

Probealarms: Miteinbeziehung der

Zivilbevölkerung per Social Media, SMS,

• Etablierung eines gesamtstaatlichen res-sortübergreifenden Lagezentrums für ei-nen gesamtheitlichen Zugang zum The-

Entwicklung umfassender rechtlicher Rah-menbedingungen für das staatliche Kri-sen- und Katastrophenschutzmanagement (unter Beachtung der Bundes- und Landes-kompetenzen)

o Rechtliche Klarstellung für bundeslän-der- oder länderübergreifende Krisen und Katastrophen in Hinblick auf Zuständig-keiten, Befugnisse und die Informations-weitergabe

o Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz und Stärkung des Zivilschutzes

o Ausrüstung und Strukturen für den Kata-strophenschutz sind weiterzuentwickeln und an den zu erwartenden Bedarf anzu-passen.

o Schaffung der rechtlichen Voraussetzun-gen für eine vereinfachte und raschere Beschaffung in Krisen- und Katastrophen-fällen

o Im Fall dringender humanitärer Einsätze (auch abseits von Naturkatastrophen) sind flexible Regelungen zur Abgeltung der Einsatzentscheidungen von Blaulichtorga-nisationen zu erarbeiten.

Das Bundesheer ist insofern zu stärken und entsprechend auszustatten, um für Assis-tenzeinsätze vor allem auch im Katastro-phenschutz gerüstet zu sein, im Sinne eines Gesamtkonzepts in Abstimmung mit den zivilen Einsatzkräften ist insbesondere die Ausstattung der Pioniere zu verbessern. (Siehe Kapitel Landesverteidigung)

Überprüfung der Notfallinfrastruktur und et-waige Anpassung des Notfallplans

Sicherstellung der Fähigkeit der gesamt-staatlichen Kommunikation im Krisenfall (Krisenkommunikation)

o Schaffung eines Krisenkommunikations-netzes als System zur zuverlässigen, siche-ren und krisenfesten Kommunikation

Frühzeitige Vorkehrungen und Präventi-onsmaßnahmen gegen erwartbare Kata-strophenereignisse treffen; Starten eines Strategieprozesses zur Verstärkung der Ka-tastrophenvorsorge, um dem Entstehen von Krisen vorzubeugen

Prüfung der Schaffung einer Möglichkeit zur Auszahlung von Mitteln aus dem Kata-strophenfonds für Rettungsorganisationen, ohne Reduktion der Mittel für die Feuerwehr

Stärkung des Zivilschutzes und der Eigen-vorsorge bzw. des Selbstschutzgedankens in der Bevölkerung in Not- und Krisensitu-ationen (z.B. Naturkatastrophen oder zivi-lisationsbedingte Gefahren wie Blackout); rechtliche Verankerung des Zivilschutzes und Sicherstellung der Basisfinanzierung

Aus diesem Grund ist es notwendig, ver-schiedene Szenarien durchzuspielen und zu üben.

o Durchführung einer jährlichen Katastro-phenschutzübung unter Berücksichtigung verschiedenster Szenarien und Einbezie-hung von zivilgesellschaftlichen Organisa-tionen, Institutionen und Ministerien

WhatsApp usw.

o Einsatz für die Entwicklung eines europa-weiten Katastrophenplans, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen – siehe Wald-brände im Sommer 2018 in Schweden

o Prüfung neuer Vereinbarungen mit den Bundesländern zum Zweck des Katastro-phenschutzes (Stützpunkte, Hubschrau-ber etc.)

Publikation eines regelmäßigen „Freiwilli-gen-Berichts“

Weitere Stärkung und Effizienzsteigerung des staatliche Krisen- und Katastrophen-schutzmanagements

ma Sicherheit (Hochwasser, Pandemie,

Blackout, hybride Bedrohungen, sonstige

Bedrohungen)

• Erstellung eines „Sicherheitszonenmodells“

für ganz Österreich, in dem alle für die Si-

cherheit relevanten Organisationen zusam-

menwirken; Ausbau der gesamtstaatlichen

Kooperation und Übungstätigkeit

o Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit

von Kasernen unter Berücksichtigung mo-

derner, nachhaltiger Technologien

o Festlegung der notwendigen Fähigkeiten,

die ein selbstversorgungsfähiger Standort

aufweisen muss (Sicherung, Wasser, Ener-

gie, Verpflegung etc.)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

05.

Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Armutsbekämpfung

Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung

und Aufgabe der Sozialpolitik, eine

Existenzsicherung zu gewährleisten, am

besten über eine Teilhabe am Erwerbsleben.

Das umfasst auch die Verantwortung,

Armut, die oftmals von Ausgrenzung und

Scham begleitet wird, weiter zu bekämpfen.

Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt,

durch verschiedene Maßnahmen in der

kommenden Legislaturperiode den Anteil

von armutsgefährdeten Menschen im ersten

Schritt zu halbieren.

Die Bundesregierung bekennt sich zum

Prinzip der Armutsbekämpfung und nimmt

ihre Verantwortung wahr, die Möglichkeiten

zu schaffen, ein eigenständiges und wirt­

schaftlich­ unabhängiges Erwerbsleben führen

zu können. Denn existenzsichernde Arbeit,

angemessene­ Löhne und entsprechende

Pensionen haben eine präventive Wirkung:

Sie verhindern, dass Menschen überhaupt

erst in Armut geraten. Ein gerechter Lohn ist

die Basis, dass Menschen ein gutes Leben

führen können. Es gibt derzeit Bereiche in

der österreichischen Wirtschaft, in denen

Löhne gezahlt werden, die unter den

niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der

gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke

soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen. (z.B. durch das Bundeseinigungsamt). Auch im Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen.

Österreich zeichnet sich durch ein Sozialsystem aus, auf das sich die Menschen in der Vergangenheit verlassen konnten, aber auch in Zukunft verlassen können, welches sie in Notlagen existenziell absichert, bestmöglich vor Armut schützt sowie die Chance bietet, neue Perspektiven zu entwickeln, anzustreben und zu erreichen. Das Sozialsystem ist daher als Schutzsystem zu begreifen und soll Erwerbsteilhabe fördern und unterstützen. Ziel ist sowohl die soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen als auch die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Ein besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung auf die Bekämpfung von

Altersarmut kann aber nicht nur im Alter verhindert werden. Ein wichtiger Schlüssel

Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen

Kinderarmut. Kein Kind darf in Österreich

zurückgelassen werden. Besonders Alleinerziehende sind Mehrfachbelastungen ausgesetzt, die ihren Familienalltag erschweren, und können so leichter in armutsgefährdete Lebenslagen geraten. Deshalb sind bestehende Lücken im Unterhaltsvorschuss zu schließen. Wo Familien nicht selbst (z.B. durch Erwerbsbeteiligung) für die finanzielle Absicherung sorgen können, wird diese durch Sozialleistungen sichergestellt. Außerdem wird der Kindermehrbetrag des Familienbonus erhöht und allen Erwerbstätigen mit Kindern als Negativsteuer ausbezahlt.

dazu liegt in der Erwerbsphase. Die Bundesregierung wird daher zahlreiche Maßnahmen setzen, um Fraueneinkommen zu erhöhen. In der Pension kommen besonders auf Frauen oft finanziell sehr große Herausforderungen zu. Mit gezielten Maßnahmen für diese Gruppe wollen wir die Frauenaltersarmut mindern. Um Altersarmut v.a. von Frauen zu bekämpfen, überprüfen wir partnerschaftliche Formen der Elternteilzeit und Pensionssplittingmodelle.

• Bereitstellung von Supportpersonal: Schuli-

sches Unterstützungspersonal (administrativ

und psychosozial) bedarfsgerecht aufstocken,

damit sich Pädagoginnen und Pädagogen

auf bestmöglichen Unterricht konzentrieren

können

o Mehr Support durch unterstützendes Per-

sonal (z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsycho-

logie, Assistenz, administratives Personal);

klare Aufgabenteilung und Konsolidie-

rung unterschiedlicher Aufgaben (und Ti-

tel) des Unterstützungspersonals

o Unterstützendes Personal ist dienstrecht-

o Zusätzliche Ressourcen (Personal, Finan-zierung) werden anhand klarer Kriterien an die ausgewählten Schulen vergeben, aufbauend auf einem individuellen Schul-entwicklungsplan mit maßgeschneiderter Unterstützung

o Autonome Umsetzung durch die Schullei-tung, Begleitung durch Bildungsdirektion sowie wissenschaftliche Analyse

o Prüfung einer bedarfsorientierten Mittelzuteilung auf Basis der Ergebnisse des Pilotprogramms

Paket zur Armutsbekämpfung

lich bei den Bildungsdirektionen anzudo-

cken, soll aber als Teil des pädagogischen

Teams an den Schulen agieren. Prüfung

einer Verwaltungsvereinfachung durch

Anstellung des neuen Supportpersonals

• Prüfung der Einrichtung von Fonds für Schulveranstaltungen bei den Bildungs-direktionen. Damit soll benachteiligten Standorten geholfen werden, die Kosten für Schulveranstaltungen (Workshops, Ausflüge

Stärkung von Familien mit niedrigen Ein-kommen im Zuge der Steuerreform durch die Senkung des Eingangsteuersatzes bei der Einkommensteuer von 25% auf 20% sowie der Erhöhung der Untergrenze des Familienbonus von 250 auf 350 Euro pro Kind und des Gesamtbetrages von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind

One-Stop-Shop für Erwerbsfähige und Ausbau der aktivierenden Hilfe (Case-Management)

Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt/das Sozialmi-nisteriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer

Energieeffizienzgesetz – Maßnahmen in Form von Sachleistungen (Beratung, Sanie-rung, Geräte tauschen), Frühwarnsystem

Einführung eines bundesweiten, praxistaug-lichen Kältetelefons

bei einer Personalagentur des Bundes

o Langfristige Absicherung der Finanzie-

rung über den FAG und gesetzliche Vor-

gaben über den Bund

• Schulen mit besonderen Herausforderun-

gen stützen – Pilotprogramm an 100 aus-

gewählten Schulen in ganz Österreich um-

setzen, die anhand eines zu entwickelnden

Chancen- und Entwicklungsindex grund-

sätzlich infrage kommen:

o Ursachenanalyse am Standort unter Ein-

beziehung aller Schulpartner; betroffene

Schulen müssen ihre spezifischen Heraus-

forderungen, Lösungsvorschläge, finanzi-

ellen Erfordernisse und angestrebten Bil-

dungserfolge darstellen

etc.) abzudecken – eventuell gespeist durch regionale Unternehmen.

• Qualitätsvolle Bildung und Förderung von

Anfang an und für alle Kinder

o Wir setzen uns als Bundesregierung für

eine Bund-Länder-Vereinbarung zum

möglichst flächendeckenden, qualitäts-

vollen, VIF-konformen Ausbau elementa-

rer Bildungsplätze ein (Kindergärten und

Kinderkrippen für unter 3-Jährige) zur Er-

reichung der Barcelona-Ziele – inklusive

der bedarfsgerechten Errichtung von Be-

triebskindergärten und -kindergruppen.

o Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Um den raschen weiteren Ausbau von qua-litätsvollen Bildungsplätzen in elementar-pädagogischen Bildungseinrichtungen si-

o Fachliche und pädagogische Konzeption von speziellen Ferienangeboten sowie österreichweit einheitliche Angebotsum-

Schnittstellen zu anderen Materien

cherzustellen und den Betreuungsschlüssel zu verbessern, startet die Bundesregierung eine Ausbildungsoffensive für Elementar-pädagoginnen und -pädagogen, insbe-sondere in den berufsbegleitenden Kol-legs für Elementarpädagogik.

Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen für Kinder mit Förderbedarf aus dem Kinder­ garten bei Eintritt in die Volksschule bis zur neuerlichen Überprüfung der Förderwürdig-keit. Das bestehende Schulreifescreening wird evaluiert.

Mehr Ferienbetreuung und Sommerunter-richt für jene, die es brauchen, um Eltern zu entlasten

o Mehr Förderstunden für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag (unter Nut-zung des bestehenden Systems der ver-pflichtenden Förderstunden)

o Ausarbeitung eines Konzepts als Ange-bot für die Gemeinden zur verstärkten Einbeziehung der Eltern in die Sprachför-derung (aktive Elternarbeit, „Mama lernt Deutsch“)

setzung (z.B. Schwerpunktkurse, Praxis-wochen, Unternehmenswochen, Sprach-, Sport- und Kulturangebote etc.) mit sozial gestaffelten Beiträgen (in Zusammenar-beit mit den Ländern)

Ausbau ganztägiger Schulen: Bedarfsge-rechter Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für El-tern. Ein unverschränktes bzw. verschränk-tes Angebot soll auch in jenen Regionen zur Verfügung stehen, in denen es dieses bisher nicht gibt.

Berufs- und Bildungsberatung für Jugendli-che verbessern und österreichweite Talente-checks als Teil des Unterrichts für alle 14-Jäh-rigen in unterschiedlichen Schulformen mit begleitender Beratung für Eltern einführen, unter Einhaltung höchster Datenschutzstan-dards und Klärung der Datenrechte

Justiz

o Evaluierung der letzten Novelle zum Insol-venzrecht

o Verbesserung der Verbraucherinformation zum Basiskonto

Gesundheit

o Bundes-Zielsteuerungskommission Ent-

bürokratisierung: niederschwelliger Zu-

gang zu Gesundheitsleistungen für alle

o Vollfinanzierte Therapieplätze im Bereich Psychotherapie

o Bessere Zahnleistungen gewährleisten

Menschen mit Behinderung

o Überarbeitung der Unterhaltsklagsver-pflichtung im ABGB im Bereich Menschen mit Behinderung

o Absicherung von Menschen mit Behinderung

Bekenntnis zu konsumfreien Räumen

Sensibilisierungsstrategie im Umgang mit Minderheiten und Menschen am Rande der Gesellschaft

Überprüfung der Instrumente zur Messung und der politischen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung unter Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

o Einrichtung eines Unterausschusses

„Armutsbekämpfung“

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement, Freiwilligentätigkeit und Zivilgesellschaft

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

• Aufwertung des Freiwilligen Sozialen Jahres

(FSJ) bei gleichzeitiger Attraktivität des

Zivildienstes

o Ersatz der Kosten für den öffentlichen Verkehr (kostenlose Österreichcard für FSJ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer)

• Schaffung eines Ehrenamtsgütesiegels, um die freiwillige und zivilgesellschaftliche Arbeit und die dadurch erworbenen Qualifikationen (insbesondere bei jungen Menschen) zu zerti-

• Entwicklung einer nationalen Strategie für

das Freiwilligenengagement („Stakeholder-

prozess“)

o Anhebung der Entschädigung für die

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

o Allfällige Anrechnung des FSJ auf einschlä-gige Ausbildungen im sozialen Bereich

fizieren, zu dokumentieren und gegebenen-
falls bei Bewerbungen zu berücksichtigen
• Einrichtung einer Koordinations-, Bera-
tungs- und Servicestelle für Freiwillige, ge-
meinnützige Vereine, Stiftungen und soziale
Unternehmen
• Überprüfung der Abgrenzung von Ehren-
amt und Freiwilligenarbeit von sozialversi-
cherungspflichtiger Beschäftigung
• Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakehol-
dern zur Einrichtung eines eigenen Satelli-
tenkontos in der Volkswirtschaftlichen Ge-
samtrechnung, um auch die wirtschaftliche
Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesell-
schaftlicher und freiwilliger Arbeit sichtbar
zu machen
o Arbeitsgruppe mit betroffenen Stakehol-
dern zur Einrichtung eines eigenen Satelli-
tenkontos in der VGR, um unbezahlte Haus-
und Familienarbeit sichtbar zu machen
• Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Moder-
nisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und
steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für
Gemeinnützige unter Beteiligung von Vertre-
terinnen und Vertreter des betroffenen Sektors

• Ausbau von Engagement fördernder In-
frastruktur (z.B. Freiwilligenagenturen) in
enger Abstimmung mit Ländern und Gemein-
den (insbesondere für jüngere und ältere
Menschen)
• Evaluierung des Freiwilligengesetzes in
Hinblick auf die Relevanz für alle Freiwilligen
in Österreich
• Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger
Organisationen bei Start-up-, Innovations-
und Digitalisierungsförderung
• Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge und Förde-
rungen
• Verbesserung der Rechtssicherheit und
Planbarkeit bei Erbringung gemeinwohlori-
entierter Leistungen (bei Förderungen)
• Förderung von Innovationsprojekten im
Bereich gemeinnütziger Arbeit und Partizi-
pation
• Inklusion und Integration in Zivilgesellschaft
und Ehrenamt fördern

Gedenkdienst stärken

• Aufwertung des Gedenkdienstes • Stärkung der Trägerorganisationen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Pflege

Pflegebedürftigkeit ist eines der großen

unberechenbaren Risiken des Lebens wie

Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Mehr als 460.000 Menschen beziehen in

Österreich Pflegegeld und mehr als 950.000

Menschen pflegen ihre Angehörigen. Die

demographischen Entwicklungen lassen

diese Zahlen in den nächsten Jahren deutlich

ansteigen. Die Bündelung und der Ausbau

der bestehenden Finanzierungsströme

(Pflegeversicherung) seitens des Bundes

werden dazu beitragen, diese Heraus­

forderungen zu meistern.

Qualitätsvolle Pflege ermöglicht ein Leben

in Würde. Daher soll jeder Mensch, der sie

benötigt, die bestmögliche Pflege erhalten.

Die neue Bundesregierung erkennt die

großartige Arbeit, die bereits jetzt in diesem

Bereich, sowohl von engagierten Pflegerinnen

und Pflegern als auch im Rahmen der

Familienarbeit, in der Regel von Frauen, mit

großer Sorgfalt und Zuwendung geleistet

wird, an. Der Staat Österreich darf die

Verantwortung dafür aber nicht allein auf die

Schultern der Angehörigen laden, sondern

hat seine wichtige Aufgabe wahrnehmen.

Das bestmögliche Zusammenspiel

zwischen der professionellen Pflege, den

Unterstützungsstrukturen und der Betreuung zu Hause gilt es, politisch auszuloten.

Es ist deshalb unsere Aufgabe, pflege­ bedürftigen älteren Menschen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftig­ keit auf solidarische Unterstützung an­ gewiesen sind. Es ist daher notwendig, in Abstimmung mit den zuständigen Bundesländern eine grundlegende Reform der Pflege sicherzustellen. Wir werden einen Fokus auf die bestmögliche Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen und Pflegenden legen. Dazu zählt neben mehr Wertschätzung auch die Möglichkeit, durch präventive Maßnahmen persönliche, gesundheitliche oder gar finanzielle Folgen im Alter abzufedern. Gerade sog. „young carers“ (pflegende Kinder und Jugendliche) sind verstärkt präventiv zu entlasten.

Um Menschen zu ermöglichen, weiterhin in ihrem Zuhause betreut zu werden, wird zur Entlastung der pflegenden Angehörigen die mobile Pflege und Betreuung ausgebaut und weiterentwickelt. Ziel ist es, Entlastungsangebote, wie zum Beispiel eine Ersatzpflege und die Möglichkeit, einmal pro

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Monat einen pflegefreien Tag zu bekommen, zu schaffen. Die Pflege eines bzw. einer Angehörigen soll möglich und mit dem Beruf

Eine besondere Form der Pflege stellt die Palliativ- und Hospizpflege dar. Diese versucht, Menschen mit unheilbaren

Unterstützung pflegender Angehöriger

vereinbar sein, wenn sie gebraucht wird. Durch ein ausgeweitetes Angebot an Beratung und Information sollen Pflegende zusätzlich in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Ziel der neuen Bundesregierung ist es, qualitätsvolle Pflege auch in Zukunft zu sichern. Eine Personaloffensive sowie eine Erweiterung und Flexibilisierung des Ausbildungsangebots werden dem Pflegekräftemangel entgegengesetzt. Um die vorhandenen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen und Mittel bestmöglich einzusetzen und die zukünftigen Versorgungsstrukturen zu planen, wird es eine neue, engere und strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen Akteurinnen und Akteuren geben.

Krankheiten ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Diese Form der Pflege hat in Österreich oftmals durch das Engagement von vielen Freiwilligen funktioniert. Gerade in dieser schwierigen Zeit braucht es aber eine unkomplizierte und vor allem sichere Stütze für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. In dieser Legislaturperiode wird die Finanzierung der Palliativpflege und des Hospizes auf sichere Beine gestellt.

Weiters ist es wichtig, den Gesundheits- sowie Pflegebereich stets gesamthaft zu betrachten. Ziel muss es sein, durch Prävention und Rehabilitation den Anteil an gesunden Jahren zu erhöhen und somit Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden.

• Ziel ist die Einführung eines Pflege-Da-

heim-Bonus für pflegende Angehörige

• In Zusammenarbeit mit den Ländern: Aus-bau der kostenlosen und wohnortnahen Beratung zu Pflege und Betreuung für pfle-gebedürftige Menschen und deren Ange-hörige bzw. Case Management in Fragen zu Unterstützungsangeboten, Finanzierung, Rechtsfragen; zur Gestaltung von individu-ellen Pflege- und Betreuungsarrangements

• Stärkung der Selbsthilfe und Zivilgesellschaft sowie des ehrenamtlichen Engagements: Stärkere Förderung von Angehörigengrup-

pen, Besuchsdiensten und Koordination

von Freiwilligen

• Pflegefreier Tag als Unterstützung für pfle-gende Angehörige und Burn-out-Prophyla-xe: Ziel ist es, dass Angehörige, die die Pfle-

• Die Rahmenbedingungen der selbstständig
Erwerbstätigen beim Pflegekarenzgeld wer-
den im Sinne der Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf verbessert.
• Pflegende Angehörige von an Demenz er-
krankten Menschen unterstützen: In der
Demenzstrategie wird eine Reihe von
Handlungsempfehlungen beschrieben. Wir
setzen einen Schwerpunkt auf Maßnahmen
zur Entlastung und Begleitung von pflegen-
den Angehörigen. Sie werden über speziell
geschultes Personal bzw. ambulante ge-
rontopsychiatrische Dienste und adäquate
Betreuungsangebote sowie Tagesbetreu-
ungen mit gerontopsychiatrischem Schwer-
punkt unterstützt.
• Demenzstrategie österreichweit aus-
rollen und mit Ressourcen versehen

Grundprinzipien

Die Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer An- und Zugehörigen ist nicht nur Aufgabe der Familien selbst, sondern ein gesamt-gesellschaftlicher Auftrag

Schwerpunkt rechtzeitige Prävention, bei Pflegebedürftigen, pflegenden Angehöri-gen und Pflegekräften

So viel wie möglich daheim und ambulant – so viel wie nötig stationär

Wohnortnahe und dezentrale Angebote

Personaloffensive

• Weiterentwicklung des bestehenden

Systems der Pflegesicherung und Sicher-

stellung der Finanzierung

Betreuung und Pflege sind weiblich – entsprechenden Fokus setzen

Pflegebedürftigkeit vermeiden bzw. den Anteil an gesunden Jahren im Lebenslauf erhöhen

Präventive Entlastung für pflegende Ange-hörige, insbesondere der „young carers“ (pflegende Kinder und Jugendliche)

ge und Betreuung übernehmen, das Recht
auf einen pflegefreien Tag pro Monat erhal-
ten
• Unterstützung von Kindern und Jugendli-
chen als pflegende und betreuende Ange-
hörige: erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber
dieser Gruppe und Erarbeitung zielgrup-
penorientierter und innovativer Unterstüt-
zungsangebote
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege
und Beruf: Bei Arbeitgeberinnen und Ar-
beitgebern ist verstärkt das Bewusstsein
für die Lebenssituation pflegender Ange-
höriger zu schaffen, die Pflegeteilzeit oder
-karenz beanspruchen (wollen). Es werden
Rahmenbedingungen gefordert, die es er-
möglichen, individuelle und flexible Arbeits-
arrangements zu vereinbaren (z.B. Arbeits-
zeit, Teleworking …)

• Projekt Community Nurses in 500
Gemeinden:­ Angehörige erhalten professi-
onelle Unterstützung von Community Nur-
ses als zentrale Ansprechpersonen für die
zu Pflegenden, die Angehörigen, zur Koor-
dination von mobilen Pflege- und Betreu-
ungsdiensten, medizinischen und sozialen
Leistungen sowie zur Koordination von The-
rapien. Community Nurses haben eine zent-
rale Bedeutung im Präventionsbereich, also
VOR Eintreten der Pflegebedürftigkeit (prä-
ventive Hausbesuche ab dem 75. Lebens-
jahr, Ernährung, Mobilität etc.)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Rechtssicherheit für Eltern von Kindern mit chronischer Krankheit bze. Behinderung in Abstimmung mit den Ländern: Kinder mit

• Ausweitung der Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehö-rige: Die Geltendmachung dieser Versiche-

Weiterentwicklung des Pflegegeldes

chronischen Erkrankungen oder einer Be-

hinderung brauchen Sicherheit für ihr wei-

teres, selbstbestimmtes und abgesichertes

Leben nach dem Tod der sie pflegenden

Eltern, auch wenn diese Kinder im Erwach-

senenalter sind. Dazu gilt es, Wohn- und

Arbeitsmodelle zu erarbeiten und zur Ver-

fügung zu stellen.

rung soll auch länger als 3 Jahre rückwirkend

möglich werden. Mit der Pflegegeldzuer-

kennung soll eine automatische Information

über die Pensionsversicherungsmöglichkei-

ten für pflegende Angehörige erfolgen.

o Anspruch auf Pensionsversicherung auch

ohne vorangegangene Erwerbszeiten

Neubewertung der Einstufung nach betreu-endem, pflegerischem und medizinischem Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung

Verbesserung der Demenzbewertung

Entwicklung eines Pflegegeldsystems, in dem alle Bedarfe berücksichtigt sind

Weiterentwicklung des Pflegegeld-Einstu-fungsprozesses (Mehr-Augen-Prinzip)

Personal und Ausbildung

Finanzierung

Palliativpflege und Hospiz in die Regelfinan-zierung überführen

Weiterentwicklung der Aufgaben der AUVA unter Berücksichtigung von Vorsorge, Ge-sundheit und Pflege

Pflegeversicherung – Bündelung und Aus-bau der bestehenden Finanzierungsströ-me aus dem Bundesbudget unter Be-rücksichtigung der demografischen und qualitativen Entwicklungen (z.B. Pflegegeld, Pflegefonds, Hospizausbau, Zweckzuschuss Regress, Förderung 24-Stunden-Betreu-ung, Pflegekarenz/Teilzeitgeld, Ersatz-

pflege, SV pflegender Angehöriger etc.), Einrichtung einer Taskforce „Pflegevor-sorge“ – Bund-Länder-Zielsteuerungskom-mission zur Zielsteuerung, Abstimmung und Koordination aller Stakeholder unter anderem zur gemeinsamen Steuerung der Angebots- und Bedarfsplanung, Evaluie-rung Best-Practice-Beispiele, Ergebnisqua-litätssicherung in den Bereichen häuslicher und stationärer Pflege und alternativer Wohnformen

o U.a. bessere Absicherung von Krisenpfle-geeltern sowie Pflegeeltern und deren Pflegekinder

Prüfung der Etablierung eines Ausbildungs-fonds

Ansprechen von neuen Zielgruppen (zweiter und dritter Bildungsweg, Angehörige mit Pflegeerfahrung)

Fachkräftestipendien, Bildungskonto, Im-placementstiftung

Vereinfachung von Nostrifizierungen

Berufsbegleitende Ausbildungseinrichtungen

Vorbereitungslehrgänge nach der Pflicht-schule an Schulen für Sozialbetreuungsbe-rufe – Überbrückung

Implementierung der PFA-Ausbildung in BHS und der PA-Ausbildung in BMS

• Aufnahme aller Pflegeberufe in die Mangel-berufsliste; Zuwanderinnen und Zuwanderer unterstützen (Migrants-Care-Programme)

GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für Pflegekräfte: Pflegefachassistenz

GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für DGKS

Einführung einer Pflegelehre PFA unter Be-rücksichtigung eines altersspezifischen Cur-riculums

Durchlässigkeit zwischen allen Pflege-, Be-treuungs- und Sozialberufen – Anrechen-barkeit von Vorkenntnissen – kein Ausbil-dungsabschluss ohne beruflichen Anschluss

Ausweitung von Qualifizierungsprogram-men für Menschen mit Migrationshinter-grund (z.B. Sprache)

Imagekampagne – Berufsberatung vor Ort, Attraktivierung des Berufsbildes

Ausbau und Flexibilisierung von ambulanten Diensten im Bereich Pflege und Betreuung; Ersatz- und Entlastungspflege für pflegende Angehörige (z.B. im Krankheitsfall): Sicher-stellung von finanzieller Unterstützung

Weiterentwicklung des bestehenden Quali-tätszertifikats ÖQ24 unter Berücksichtigung der Bedingungen von Betroffenen sowie Betreuerinnen und Betreuern

Schaffung einer Möglichkeit zur Beschäfti-gung einer 24h-Betreuung für mehrere Kun-dinnen und Kunden

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Prüfung der Reduktionsmöglichkeiten von Dokumentations- und Bürokratieverpflich-tungen (Entbürokratisierung, u.a. auch OP-CAT), Abbau von Doppelgleisigkeiten

Überprüfung der Wirkungsorientierung der Dokumentationsverpflichtungen unter be-sonderer Berücksichtigung der OPCAT

Entbürokratisierung des Zugangs zu Heilbe-helfen und Hilfsmitteln

Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung: Ziel: verpflichtendes Qualitäts-zertifikat für Agenturen

o Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats

für Agenturen, Mindesttarif, erhöhter Anreiz

für Anstellungen und Arbeitsbedingungen

des Betreuungspersonals; Qualitätssiche-

rung durch Verschränkung mit regionalen,

ambulanten Pflegestrukturen

Chancen der Digitalisierung

Arbeitsalltagserleichterung

Prüfung der Nutzung des bestehenden E-Card-Systems für Pflegeleistungen

Möglichkeit zur anonymisierten Nutzung von Pflegedaten zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Weiterentwicklung des Pflege­ systems unter Berücksichtigung des Daten-schutzes

Etablierung einer umfassenden Informa-tionsplattform für Betroffene und Ange-hörige: Informationen sollen besser zur Verfügung gestellt werden

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Pensionen

Das österreichische Pensionssystem zeichnet

sich durch Sicherheit und Klarheit aus. Es

gibt zwar immer wieder Adaptionsbedarfe,

aber wir brauchen keine grundlegende

Neuausrichtung. Was es braucht, sind

Bemühungen, Lücken und Ungerechtigkeiten

im Pensionssystem zu schließen und

Nachhaltigkeit sicherzustellen. Unser Ziel ist

es, ein Altern in Würde zu ermöglichen.

Um unser Pensionssystem auch für die

nachkommenden Generationen sichern

zu können, braucht es neben einer hohen

Beschäftigung Maßnahmen zur Stärkung

der Gesundheit im Erwerbsleben und

Möglichkeiten zur aktiven Wahrnehmung der

Selbstbestimmung in der Lebensplanung.

Dazu zählt auch die bessere Information über

nachteilige Folgen eines verfrühten Antritts

im Hinblick auf die verbleibenden Jahre in der

Pension.

Diese Bundesregierung verfolgt das Ziel,

Armut im Alter deutlich zu reduzieren und

nach Möglichkeit zu überwinden.

Altersarmut kann aber nicht nur erst im Alter

verhindert werden. Ein wichtiger Schlüssel dazu

liegt in der Erwerbsphase und bei niedrigen

(Frauen-)Einkommen. Die Bundesregierung wird daher zahlreiche Maßnahmen umsetzen, um Fraueneinkommen zu erhöhen und die partnerschaftliche Aufteilung von Familien-und Betreuungsarbeit zu fördern. In der Pension kommen besonders auf Frauen oft finanziell sehr große Herausforderungen zu. Mit gezielten Maßnahmen für diese Gruppe wollen wir die Frauenaltersarmut mindern.

Wir wollen, dass Österreicherinnen

und Österreicher länger gesundheitlich uneingeschränkt leben können. Dazu müssen wir einen Fokus auf Prävention, Rehabilitation und Stärkung der Gesundheitskompetenz der oder des Einzelnen setzen, damit der Anteil der gesunden Jahre für alle erhöht wird. Die Gesundheit der Beschäftigten ist das beste und effektivste Mittel, um das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen. Investitionen in die Gesundheit von Menschen reduzieren nachweislich Arbeitsunfähigkeit und Kosten im Gesundheits- wie auch im Pensionssystem. Deshalb setzen wir Maßnahmen, um das effektive Pensionsantrittsalter deutlich zu erhöhen: Menschen sollen in ihrer Arbeit gesund bis ins Pensionsalter kommen. Um das zu erreichen, schaffen wir ein betriebliches

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gesundheitsmanagement, das den Erhalt der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besonders in den Vordergrund stellt. Dieser Zugang erleichtert auch ein Frühwarnsystem unter den Sozialversicherungsträgern und ermöglicht ein an Klientinnen und Klienten orientiertes Casemanagement, das die Gesundheits-interessen in den Mittelpunkt stellt.

Arbeitsfähigkeit erleiden. Gesundheitliche Rehabilitation wird in Zukunft bereits frühzeitig und berufsbegleitend als ambulante Rehabilitation verfügbar sein. Wir werden Menschen und Betrieben Mittel in die Hand geben, um reagieren zu können, ehe Menschen gesundheitsbedingt aus der Arbeitswelt ausscheiden. Ziel ist es, dass Menschen möglichst lange bei guter Gesundheit im Erwerbsleben bleiben können.

Freiwilliges Pensionssplitting

o in jeder Form der Partnerschaft (Ehe, ein-getragene Partnerschaft, freiwillige Ver-einbarung bei Lebensgemeinschaften)

o Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider PartnerInnen und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensi-onskonto zu jeweils 50%

o ausgenommen KEZ

o für jeweils zukünftige Zeiten

o mit jederzeitiger Beendigung

Weitere Maßnahmen werden geprüft, um das faktische an das gesetzliche Pensions-antrittsalter anzunähern

Gesundheitserhaltende und -fördernde

Maßnahmen werden einsetzen, bevor

Menschen schwere Einschränkungen ihrer

Wir wollen die Gesundheitsinteressen der Menschen in den Mittelpunkt stellen, Türen öffnen und (bürokratische) Hürden abbauen.

Gesund bis zur Pension: Verbleib im Erwerbsleben unterstützen

Kampf gegen Altersarmut und nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems durch Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter

• Zielgerichtete Optimierung der Altersteil-
zeit im Hinblick auf Förderung und Erhalt
der Gesundheit am Arbeitsplatz
• Verstärkte Anreize für Betriebe, gezielt
Gesundheits- und Alter(ns)management
zu betreiben, das Arbeitsumfeld altersge-

o Wissenschaftliche Prüfung von Experien-ce Rating als Maßnahme zur Verhinderung von berufs- und berufsbedingten Erkran-kungen sowie aus dem daraus resultieren-den frühzeitigen Ausscheiden aus dem Er-werbsleben; Evaluierung der Schwerarbeit

Aufklärung über Kündigungsanfechtung al-lein bei Erreichen des Pensionsalters

Verstärkte Informationen zu den Konse-quenzen von Teilzeitarbeit und fehlenden Beitragsjahren (in einem Pensions-/Teilzeit-rechner)

Darstellung der Ab- bzw. Zuschläge nicht nur auf monatlicher Basis, sondern bis zur statistischen Lebenserwartung

Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das So-zialministeriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer

Anreize setzen und fördern, die zu einer part-nerschaftlicheren Aufteilung der Arbeitszeit zwischen beiden Elternteilen führen

Automatisches Pensionssplitting

o mit einmaliger zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit

o Abgestellt auf gemeinsame Kinder

o Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs, ausgenommen KEZ

o Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien

o Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensi-onskonto zu jeweils 50%

recht und gesundheitsfördernd zu gestalten

sowie passende Arbeitsmodelle anzubieten

o Verstärktes Augenmerk auf den Arbeits-

markt der Generation 50+

o Bestmöglicher Zugang für Kinder und

Jugendliche, Erwerbstätige und Seniorinnen

und Senioren zu Rehabilitation

• Prüfung der Ausweitung des Modells der

Wiedereingliederungsteilzeit

• Stärkung und Ausbau der Unterstützung des

betrieblichen Gesundheitsmanagements

o Auf betrieblicher Ebene: Bericht, Zieler-

fassung und Maßnahmen auf freiwilliger

Basis. Für Betriebe unter 50 Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeitern gibt es dafür Unter-

stützung seitens der AUVA.

o Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Bedienstete in Sozial- und Pflege-berufen, z.B. Gesundheitschecks etc.

o Wirksames Anreizsystem für Unternehmen zur Erhöhung der Teilnahme an betriebli-chen Gesundheitsprogrammen

Kooperation zwischen Krankenversicherung, AMS und Pensionsversicherung sicherstel-len, um Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv zu betreiben und Frühintervention zu schaffen

Grundsatz Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension; Early Inter-vention: klientinnen- und klientenorientiertes Case Management unter Berücksichtigung beruflicher Belastungen, um die Gesundheit der einzelnen Menschen zu erhalten sowie die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnah-men sowohl in gesundheitlicher als auch in beruflicher Hinsicht zu erhöhen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchung (Einbeziehung typischer beruflicher Risiken)

o Informationsaustausch zwischen den zu-ständigen Sozialversicherungsträgern, um auf erkannte gesundheitliche Risiken reagieren und frühzeitig entsprechende Angebote machen zu können

o Etablierung von Einladungssystemen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnah-men (aufgrund von Informationen aus der betrieblichen Sphäre, der ärztlichen Ver-sorgung etc.)

o Früherkennungssystem bei den Sozialver-sicherungsträgern etablieren

o Klientinnen- und klientenorientiertes,

österreichweites Case-Management durchführen und standardisieren

o Berufsbegleitende ambulante Rehabilita-

tionsmaßnahmen entwickeln und ausbau-

en auch im Bereich der Telerehabilitation,

insbesondere für Gruppen, die bisher für

Rehabilitationsmaßnahmen schwer er-

reichbar waren

o Entwicklung eines Erstattungsmodells für

ambulante Rehabilitationsmaßnahmen im

Ausmaß der Dienstverhinderung

o Überprüfung der Wirkung von Rehabilita-

tions- und Umschulungsgeld auf die sozi-

ale Absicherung der Betroffenen

o Maßnahmen der beruflichen und medizi-

nischen Rehabilitation auch für Menschen

ohne Berufsschutz

• Ausbau der ambulanten Rehabilitation

o Case-Management bereits bei drohender

beruflicher Einschränkung (noch vor Reha-

geldbezug) etablieren

Seite 253

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Arbeit

Wir als Bundesregierung werden alles tun,

damit ein gutes Leben für alle in unserem Land

erhalten bleibt und von Herausforderungen

wie der fortschreitenden Digitalisierung und

Klimakrise nicht gefährdet wird. Wir werden

einen breiten gesellschaftlichen Dialog unter

Einbindung aller relevanten Stakeholder

(Sozialpartner, Zivilgesellschaft etc.) über

die Zukunft der Arbeit und dabei vor allem

der Aspekte Digitalisierung, Vereinbarkeit

von Familie und Beruf, Arbeits- und

Lebensqualität führen.

Die Bundesregierung hat sich daher

zum Ziel gesetzt, Umwelt, Wirtschaft

und Arbeitswelt angesichts dieser

Herausforderungen gemeinsam zu denken

und für eine sozial verträgliche Bewältigung

der Herausforderungen (Just Transition) zu

sorgen. Das umfasst, dass Erwerbseinkommen

auch vor Armut schützen. Verstärkter Einsatz

in den Bereichen Bildung, Weiterbildung,

nachhaltige Qualifikation und berufliche

Umorientierung sollen sicherstellen, dass

auch in Zukunft ausreichend gut ausgebildete

und motivierte Fachkräfte zur Verfügung

stehen. Gerade Branchen und Betriebe, bei

denen die Digitalisierung oder die Klimakrise

eine besondere Rolle spielt, sollen aktiv dabei

unterstützt werden, zukunftsfit zu werden.

Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Einige Gruppen konnten davon jedoch weniger profitieren. Genau für jene Gruppen wollen wir gezielte Maßnahmen setzen, dazu zählen Unterstützungsangebote sowie Maßnahmenpakete, um Perspektiven zu geben und den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dabei spielen auch gemeinnützige, sozialökonomische Betriebe und Beschäftigung eine wichtige Rolle.

Ziel ist es, dass Österreich wieder zu einem der Länder mit der geringsten Arbeitslosigkeit im EU-Vergleich wird. Zur Attraktivierung der Beschäftigung in Österreich wird eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik verfolgt, die positive Beschäftigungsanreize schafft, betriebsnahe Qualifizierung fördert sowie eine passende Vermittlung ermöglicht.

Die neue Bundesregierung wird dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken. Dazu haben wir mit dem System der dualen Ausbildung ausgezeichnete Voraussetzungen. Deshalb wollen wir den Stellenwert der Lehre aufwerten und die Durchlässigkeit zwischen höherer Schul- und Berufsausbildung erhöhen. Es geht dabei auch um die Unterstützung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

der Lehre als zweiten Bildungsweg und die Förderung von Mädchen in technischen Be­ rufen. Gleichzeitig wollen wir durch die Moder­ nisierung der Curricula und die Schaffung neuer Lehrberufe, unter anderem im Digital-,

soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf anderem Wege erfolgen (z.B. durch das Bundeseinigungsamt). Auch im

Fachkräftebedarf sichern – betriebliche Lehrausbildung stärken

Klima- und Umweltbereich, den Lehrberuf fit für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts machen.

Unser Ziel als Bundesregierung ist es, so viele Menschen wie möglich in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen, auch weil Erwerbsarbeit eine der besten Maßnahmen gegen Armut ist. Für das Arbeitsmarktservice (AMS) muss in der Arbeit ein klarer Fokus darauf liegen, so viele Menschen wie möglich in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.

Arbeit mit einem Einkommen, von dem man leben kann, ist ein wesentlicher Schlüssel der Armutsbekämpfung. Es gibt derzeit Bereiche in der österreichischen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektivvertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke

Bereich der bestehenden Kollektivverträge gibt es Fälle, in denen die Löhne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine sozialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungsamt herbeizuführen.

Die Bundesregierung setzt sich zusätzlich das Ziel, die finanzielle Eigenständigkeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Zu guter Arbeit und einem guten Leben gehört eine gute Vereinbarkeit von Freizeit, Familie, Erholung und Beruf. Durch Maßnahmen wie u.a. die Überprüfung von partnerschaftlichen Formen der Elternteilzeit und Pensionssplittingmodelle wollen wir Familien ermöglichen, eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien und Betreuungsarbeit zu fördern.

Schaffung neuer Lehrberufe und Berufs-bilder im Umwelt- und Klimaschutzbereich und Curricula bestehender Lehrberufe lau-fend modernisieren

Aufwertung der Lehre

o Lehre nach Matura fördern o Unterstützung der 2. Lehre o Lehrlingscoaching absichern

o Ausreichende Finanzierung der ÜBA, inkl. Unterstützungsmaßnahmen für Jugendli-che mit besonderem Förderungsbedarf

o Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlings-ausbildung in Betrieben für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf

o Prüfung der Weiterentwicklung der

Lehrberufsausbildung, insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten

Förderung betrieblicher Lehrstellen mit integrierter Qualitätssicherung

Verpflichtende Weiterbildung für Lehr-lingsausbilderinnen und -ausbilder

Wiedereinführung der Ausbildungs-fortschrittskontrolle­ zur Mitte der Ausbildung

o Unterstützung und Forcierung von Ausbil-dungsverbünden

o Bessere Durchlässigkeit zwischen Lehre und anderen Bildungswegen

o Bereitstellung von Maßnahmen zur Qualifizierung, Beratung, Betreuung und Vermittlung zur raschestmöglichen Inte-gration in den Arbeitsmarkt von Asylbe-rechtigten und subsidiär Schutzberech-tigten

o Anspruch auf Berufsorientierung und be-gleitende Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung eines Berufsausbildungs-plans für Schulabbrecherinnen und Schul-abbrecher

o Unterstützung von jungen Menschen bei Schulabbruch in Produktionsschulen und vergleichbaren Einrichtungen

o Modularisierung der Berufsausbildung vorantreiben

o Förderung der Mädchen in Technik-berufen

Meister- und Befähigungsprüfungen durch ein Bonus-/Prämiensystem unterstützen

o Querfinanzierungen zwischen Arbeits-marktpolitik und IEF überprüfen/verbes-sern in Zusammenhang mit Lehrlingsaus-bildung

o Weiterführung der Förderung der Lehre 18 plus

o Prüfung des Vorarlberger Modells zur Lehrlingsfinanzierung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Digitalisierung / Klimaschutz / Zukunftsherausforderungen

• One-Stop-Shop: eine Anlaufstelle für
Arbeitssuchende unter Effizienzsteigerung
der bestehenden Strukturen mit Beratung
und Begleitung
• Fallkonferenzen: Kooperation zwischen AMS
und Ländern unter Einbeziehung von Exper-

und Aberkennung von Geldleistungen und Förderung zur effektivsten Integration am Arbeitsmarkt geschaffen wird

• Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren

o Erhöhung der Mindestverfügbarkeit von

• Auf Basis einer Sozialpartnereinigung Ein-
führung eines Bildungskontos: berufliche
Umorientierung, Aus- und Weiterbildung
sozial abgesichert
• Weiterentwicklung von Kurzarbeit mit Qua-
lifikation: Möglichkeit von Kurzarbeit nicht

• Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote

für Menschen mit Behinderungen sowie so-

zial benachteiligte Menschen über die Ein-

gliederungsbeihilfe

• Ausbau konkreter alternsgerechter Beschäf-tigungsangebote für Menschen über 50

tinnen und Experten stärken, um sicherzu-

stellen, dass bei arbeitsfähigen Menschen,

die auf Geldleistungen von Bundesländern

angewiesen sind, eine abgestimmte Vor-

gangsweise in Betreuung, Zuerkennung

16 auf 20 Stunden (Übergang 3 Jahre) bei

Vorhandensein von adäquaten Kinder-

betreuungsmöglichkeiten

AMS

Effizienz und Ausrichtung des AMS

o Arbeitsmarktziele auf nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit fokussieren

o Überprüfung und Überarbeitung der Inst-rumente im Hinblick auf Effizienz, Beschäf-tigungsanreize und Reintegration in nach-haltige Beschäftigung

o Überprüfung der regionalen Organisati-onsstrukturen im Lichte aktueller arbeits-marktpolitischer Rahmenbedingungen

Förderung von Frauen in technischen Berufen sowie von Männern in pädagogischen und Care-Berufen u.a. im Rahmen von Maßnah-men zur beruflichen Umorientierung und Qualifikation

Evidenzbasierte und gerechte Verteilung der Fördermittel im AMS auf Frauen und Männer

Sicherung der Mittel für SÖB und gemein-nützige Betriebe im Arbeitsmarktpolitik­ finanzierungsgesetz (AMPFG)

Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA): Schulungen verstärkt in Kooperation mit den Unternehmen

Weiterentwicklung des Arbeitslosengeldes mit Anreizen, damit arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurück-kehren können.

Evaluierung, Adaptierung und Weiterent-wicklung des AMS-Algorithmus

• Angebote niederschwelliger Beschäftigung trächtigungen kombiniert mit Gesundheits-

für Menschen mit gesundheitlichen Beein- angeboten und Therapien

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Integration

• Integrationsangebote des AMS für Schwer- • Stärkung der Deutschangebote punktgruppen mit Migrationshintergrund

Faktor Arbeit entlasten

• Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Modernisierung des Arbeitsrechts

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Arbeitnehmerinnenschutz

Breiter gesellschaftlicher Dialog der Bun-desregierung unter Einbindung aller rele-vanten Stakeholder (Sozialpartner, Zivilge-sellschaft etc.) über die Zukunft der Arbeit, vor allem der Aspekte Digitalisierung, Ver-einbarkeit von Familie und Beruf, Arbeits-und Lebensqualität

Sozialarbeit: Ziel der Erarbeitung eines bun-deseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern

Auf Basis einer Sozialpartner-Einigung:

o Einführung eines Zeitwertkontos mit dem Ziel, auf freiwilliger Basis längere Auszeiten zu ermöglichen

Überprüfung aller modernen und aktuellen land- und forstwirtschaftlichen Beschäfti-gungsformen, um eine sachgerechte Zu-ordnung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den jeweiligen gesetzli-chen Interessenvertretungen der Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer zu ge-währleisten und damit den arbeits- und kollektivvertraglichen, berufsausbildungs-mäßigen und persönlichen Arbeitnehmer-schutz zu sichern

Entgeltfortzahlung evaluieren

o Evaluierung der Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Be-schäftigungsverbot bei Schwangerschaft, Zivildiener

Evaluierung der Finanzierungsmodelle der wiederholten Entgeltfortzahlung im langen Krankheitsfall nicht zu Lasten der Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer

Es gibt derzeit Bereiche in der österreichi-schen Wirtschaft, in denen Löhne gezahlt werden, die unter den niedrigsten Kollektiv-vertragslöhnen der gewerblichen Wirtschaft liegen. Diese Lücke soll unter Einbindung der Sozialpartner mit geeigneten Mitteln geschlossen werden. Erforderlichenfalls kann dieser Lückenschluss auch auf ande-rem Wege erfolgen (z.B. durch das Bundes-einigungsamt).

Auch im Bereich der bestehenden Kollek-tivverträge gibt es Fälle, in denen die Löh-ne bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Wenn eine so-zialpartnerschaftliche Einigung zur Lösung dieses Problems nicht zustande kommt, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Entscheidung durch das Bundeseinigungs-amt herbeizuführen.

Anreize setzen zu einer partnerschaftliche-ren Aufteilung der Familienarbeit

o Prüfung eines Zeitkorridor-Modells in Ver-bindung mit Anreizen, wenn beide Eltern-teile Familienarbeit und Erwerbsarbeit partnerschaftlich vereinbaren wollen

Prüfung von Sabbatical-Modellen in Verbindung mit aufschiebender Wirkung für die Pension

• Modernisierung der Berufskrankheitenliste

Tourismus

• Förderung hochwertiger Unterkünfte für Tourismusbeschäftigte

Praxisgerechte Entsenderegelungen und Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung

• Evaluierung der Handlungsbedarfe auf- • Lösungsansatz: Verwaltungsübereinkom-

grund der EuGH-Urteile zum LSD-BG men mit den Nachbarstaaten

Entbürokratisierung (von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerinnen-schutzvorschriften)

• Interministerielle Arbeitsgruppe unter Bei- • Grundprinzip „Beraten vor bestrafen“

ziehung der Sozialpartner

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gesundheit

Österreichs Gesundheitssystem bietet

qualitativ hochwertige Versorgung für

alle Österreicherinnen und Österreicher

unabhängig ihres Krankheitsrisikos und

ihrer finanziellen Möglichkeiten. Diese hohe

Qualität soll nachhaltig finanziell abgesichert

sein. Daher suchen wir neue Wege zur

Attraktivierung für die Versicherten, aber

auch für im Gesundheitsbereich tätigen

Berufsgruppen. Damit auch in Zukunft ein

niederschwelliger Zugang zur bestmöglichen

medizinischen Versorgung mit möglichst

kurzen Wartezeiten gewährleistet werden

kann, bedarf es vor allem eines Ausbaus der

flächendeckenden wohnortnahen Versorgung

und eines besonderen Fokus auf das Thema

Prävention. Eine verbesserte Abstimmung

der medizinischen Versorgung zwischen

Bund, Ländern und Sozialversicherung und

damit eine Stärkung der Bundeszielsteuerung

mit zielgerichteten Angeboten für die

Versicherten ist daher unser Ziel.

Die Weiterentwicklung des Gesundheits­

systems umfasst neben einer bedarfs­

orientierten Ausbildung von u.a. Ärztinnen

und Ärzten die Aufwertung von Diplomierten

Gesundheits- und Pflegefachkräften sowie

deren optimierte Zusammenarbeit in neuen

Versorgungsformen. Dies beinhaltet auch den Ausbau der Primärversorgungseinheiten zur zielgerichteten Inanspruchnahme medi­ zinischer und therapeutischer Leis­tungen. Einschreibmodelle mit Anreizsystemen sind für alle Patientinnen und Patienten zu etablieren. Um die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe zu verbessern, sollen auch neue Gesundheits- und Sozialberufe gestärkt werden, psychotherapeutische Leistungen ausgeweitet und ein besonderer Fokus auf Kindergesundheit gelegt werden.

Wohnortnahe Versorgung durch Kassen­ ärztinnen und Kinderärzte darf nicht nur in der Stadt, sondern muss auch auf dem Land zugänglich sein. Neben der Erweiterung der Vertragsarztmodelle zur Erleichterung der Niederlassung im ländlichen Raum muss eine gezielte Offensive für Fachärztinnen und Fachärzte umgesetzt werden. Wir wollen mit gezielten Maßnahmen sicherstellen, dass in den nächsten Jahren ausreichend und vor allem qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Speziell in ärztlich unterversorgten Regionen gilt es, mit Maßnahmen wie Landarztstipendien oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt für Allgemeinmedizin Anreize zu setzen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Die Verbesserung von Frauengesundheit ist ein besonderesAnliegendieserBundesregierung.

sachlichen Anreizen für die Teilnahme

an Präventionsprogrammen soll die

Prävention und Gesundheitsförderung

Eine forcierte Umsetzung des Aktionsplans Frauengesundheit und die Erstellung eines jährlichen Frauengesundheitsberichts sowie die Weiterentwicklung und Anwendung von Gender-Medizin ist daher von besonderer Bedeutung.

Die medizinische Ausbildung wird attraktiver gestaltet und durch eine Stipendienvergabe unter der befristeten Verpflichtung, in Österreich tätig zu sein, ergänzt. Im Medizinstudium wird eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Allgemeinmedizin geschaffen und das Berufsbild attraktiviert. Anreize werden geschaffen, um eine Abwanderung von Fachkräften ins Ausland zu verhindern.

Im Rahmen der Gesundheitsförderung

Prävention auch in Schulen und Betrieben gestärkt werden. Durch ein Anreizsystem von Präventionsprogrammen sollen allen Österreicherinnen und Österreichern mehr gesunde Jahre ermöglicht werden.

Fortschritte der Digitalisierung sollen auch im Gesundheitsbereich einen einfacheren und verbesserten Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglichen. Die Weiterent­ wicklung der E-Card als Schlüssel für pa­ pierlose Prozesse soll unter Beachtung des Datenschutzes eine deutliche Vereinfachung für alle Beteiligten im Gesundheitssystem bringen. Ebenso wollen wir die Digitalisierung in Diagnose, Behandlung und (medizinischer) Forschung vorantreiben und somit den Gesundheitsstandort Österreich weiter stärken.

Flächendeckende Bereitstellung und Aus-bau früher Hilfen

Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten

Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung

Schaffung gesundheitsfördernder Lebens-welten: Arbeit, Schule (z.B. Getränke), Frei-zeit, Wohnen

population health management

Substanzieller stufenweiser bedarfsorien-tierter Ausbau der Sachleistungsversor-gung bis 2024 im Bereich der psychischen Gesundheit, Ziel: Bedarfsdeckung

Evidenzbasierte Modernisierung der Vorsor-geuntersuchungen (z.B. Mammascreening, Darmkrebsvorsorge)

Aufwertung und stärkere Vernetzung der Selbsthilfegruppen

Vorsorgeuntersuchungen als Basis für Eig-nungsuntersuchungen ermöglichen

Aufwertung Patientenrechte

bekennen wir uns unter anderem zu einer Stärkung der präventiven Maßnahmen durch eine österreichweite Präventionsstrategie, damit die persönliche Gesundheit verbessert wird. Neben finanziellen und

Dadurch bleibt Menschen in Gesundheitsberufen mehr Zeit für Kontakte zu Patientinnen und Patienten.

Etablierung von finanziellen und sachlichen Anreizsystemen für gesundheitsfördernde Maßnahmen und Teilnahme an Präventions-programmen (z.B. Impfungen und Vorsor-geuntersuchungen)

Stärkung der betrieblichen Gesundheitsvor-sorge durch alle Stakeholder

Weiterentwicklung Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr

o Aufnahme von standardisierten und qua-litätsgesicherten Screenings zur psychi-schen Gesundheit, Ernährung und sozia-ler Kompetenz

o Schaffung von Therapieoptionen

o Bessere Informationen und Beratungen über Impfungen

o Überprüfung im Bereich der verschul-densunabhängigen Regelung von Schadensfällen

o Fokus auf das Projekt „Der gelungene Patientenkontakt“

o Anspruch auf Information in „Leichter Sprache“

Forcieren von Impfungen insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbe-reich

Analyse der Treffsicherheit der Rezeptge-bührenbefreiung und -obergrenze sowie Heilbehelfe bei Kindern und Jugendlichen

Keine Ausweitung von Selbstbehalten für Arztbesuche im ASVG

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Sozialversicherung

Die Bundesregierung bekennt sich zum Prinzip der Selbstverwaltung im Bereich der Sozialversicherung.

Evaluierung der sozialen Absicherung der Gruppe der Selbstständigen im Rahmen der Zusammenführung der Träger SVA und SVB zur SVS

• Erweiterung der Vertragsarztmodelle: Auf-

bauend auf dem heutigen Vertragspart-

nerrecht soll dieses weiterentwickelt und

ausgebaut werden, um die Versorgung (vor

allem im ländlichen Raum) sicherzustellen.

• GuKG-Novelle: Aufwertung der Kompeten-

zen von Pflegefachassistentinnen und -assis-

tenten

• Ärzteausbildung NEU mit Fokus

Allgemeinmedizin

• Kontinuierliche Ausweitung des bestehen-

den Angebots an Plätzen für das Medizin-

studium und die anschließende Ärzteausbil-

dung

• Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Alten- und Pflegeeinrichtungen inklusive

Hochqualitative, abgestufte, flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung

• Spezielle Stipendienplätze an öffentlichen

Universitäten gekoppelt an befristete Ver-

pflichtung, in Österreich ärztlich tätig zu

sein, u.a. Landarztstipendium

• Facharztoffensive für Fächer mit Unterver-sorgung und Etablierung versorgungswirk-

der Flexibilisierung der Vertrags- und Ver-sorgungsformen

• Wissenschaftliche Prüfung von Optionen-

modellen (z.B. für Hausärzte-Einschreibe-

modell, Einhaltung von Behandlungspfaden

und dgl.)

Aufwertung der Bundes-Zielsteuerungs-kommission (Evaluierung und Stärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit), z.B. Abstimmung im Bereich der Heilmittel

Telefonische Erstberatung 1450 aufwerten und weiterentwickeln

Telemedizinische Behandlung bestmöglich umsetzen

Weiterentwicklung der E-Card als Schlüssel für papierlose Prozesse unter Berücksichti-gung des Datenschutzes

o E-Impfpass, E-Rezept, E-Befund, E-Trans-portschein, E-Medikation

Digitalisierung auch in medizinischer For-schung, Diagnose und Behandlung voran-treiben

Ausnahmslose Nutzung von anonymisierten Daten zu wissenschaftlichen Zwecken

Wissenschaftliche Evaluierung der Imple-mentierung von International Classification of Primary Care-2

Ausbau der Primärversorgung, die den Bedürfnissen der Versicherten entgegen-kommt (z.B. Etablierung von Allgemeinme-dizinischen Akutordinationen, vor oder in den Spitälern zur vorgelagerten Versorgung)

o Ausbau von PVE und Facharztzentren – flexible Kooperationsmodelle

Abschaffung der unechten USt-Befreiung bei Vermietung an Ärztinnen und Ärzte

Stärkung der integrierten Versorgung bei chronischen Krankheiten (Ausbau von Di-sease-Management-Programmen)

Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte

Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinme-dizin – Attraktivierung der Allgemeinmedi-ziner-Ausbildung (Klinisch-praktisches Jahr finanzieren)

Ziel: Integration der Inhalte der Basisausbil-dung um das Klinisch-praktische Jahr

samer Strukturen
o Kinderärztin bzw. Kinderarzt
o Augenärztin bzw. Augenarzt
o Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw.
-psychiater
• Stärkung und Aufwertung der nichtärztli-
chen Gesundheitsberufe
o Erweiterung der Kompetenzen und
Ermöglichung von bestimmten Versor-
gungsschritten
o Stärkere Einbindung in die gesundheitli-
che Basisversorgung (Community Nurses)
• Evaluierung der Zugangsbestimmungen
zum Medizinstudium in Richtung Qualität,
Inhalt und Umfang

• Ausbau der ambulanten Rehabilitation, die
die stationäre Rehabilitation entlastet
• Übergangspflege: Optimierung der Betten-
nutzung im stationären Bereich beim Über-
gang von der Akutversorgung in die Pflege
unter Rücksichtnahme auf die Betroffenen
• Schaffung von Rahmenbedingungen, die
die ärztliche Versorgung im Spitalsbereich
sicherstellen (Arbeitszeitregelungen im
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz etc.)
(§ 4 Abs 4b – befristete Verlängerung Opt-out)
• Bekenntnis zum System der öffentlichen
Apotheken zur Medikamentenversorgung
für die gesamte Bevölkerung unter Beibe-
haltung wohnortnaher und praxisorientier-
ter Lösungen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Optimale Bedingungen im Gesundheitssystem

Frauengesundheit

• Forcierung der vorgesehenen Maßnahmen

im NAP Frauengesundheit

• Vorsorgeprogramm zu spezifischen Frauen-

gesundheitsproblemen, insbesondere

Weiterentwicklung einer abgestimmten Ver-sorgung im niedergelassenen, ambulanten, tagesklinischen und stationären Bereich

o Gesamthafte Weiterentwicklung und Ver-besserung der Gesundheitsversorgung über den intra- und extramuralen Bereich zwischen Bund, Ländern und Sozialversi-cherung (Bundes- und Landes-Zielsteue-rung)

Gemeinsame Definition von Leistungs-und Qualitätszielen zwischen Ländern und Sozialversicherung

Transparenz und Qualität ausbauen

o Für Patientenentscheidungen relevan-te Informationen sollen niederschwellig zugänglich sein

o Rahmenbedingungen für Innovation und Planungssicherheit (z.B. Pilotprojekte, Forschung) optimieren

o Bekämpfung von Parallelexporten

o Überlegungen zur Sicherung der Arz-neimittelversorgung, z.B. gemeinsamer Einkauf

• Erstellung eines jährlichen Frauengesund-

heits-Berichts

• Verbesserte Maßnahmen zur besseren Un-

terstützung von Frauen, insbesondere von

werdenden Müttern sowie Frauen über 60

• Gezielte Maßnahmen zur Förderung der

Karrierechancen von Frauen im Gesund-

heitsbereich und den gesetzlichen Interes-

senvertretungen mit dem Ziel der Parität in

den Leitungsfunktionen

psychische Gesundheit

• Forcierung von Gender-Medizin (z.B. bei

Medikamentenverschreibungen), auch in

den medizinischen Curricula

o Unabhängige Qualitätssicherung für den

niedergelassenen und stationären Bereich

sicherstellen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Frauen

Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Sie

rückt die Chancengleichheit von Frauen jeden

Alters auf allen Ebenen des gesellschaftlichen,

beruflichen und familiärenLebensindenFokus.

Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt,

ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt

oder Angst vor Diskriminierung leben.

Das umfasst die Gleichstellung im

Erwerbsleben in Bezug auf gleiche Löhne für

gleiche Arbeit, eine bessere Verteilung von

bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen

Frauen und Männern und die (Alters-)

Armut zu reduzieren. Rollenbilder müssen

weiter aufgebrochen und der Frauenanteil

in Führungspositionen erhöht werden. Um

Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf und

gleiche Chancen zu ermöglichen, werden

die Fördermittel im AMS evidenzbasiert und

gerecht auf Frauen und Männer verteilt.

Kinderbetreuung wird flächendeckend

ausgebaut.

DieangelerntenRollenundRollenverhältnisse

von Frauen und Männer müssen aufgegriffen

werden. Frauen wie Männer brauchen mehr

Gestaltungsfreiraum in ihrem Leben. Anreize

für Männer, mehr unbezahlte Arbeit zu

übernehmen, in Väterkarenz zu gehen oder den Papamonat in Anspruch zu nehmen, tragen zu einer gerechteren Verteilung von Erwerbs-, Familien-, Pflege- und ehrenamtlichen Arbeit zwischen Männern und Frauen bei. Um die Fortschritte der Gleichberechtigung betrachten zu können, nimmt Österreich an der europaweiten Zeitverwendungserhebung teil.

Immer noch ist eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen. Frauen müssen selbst über ihr Leben und ihren Körper bestimmen können. Im Zuge eines umfassenden Nationalen Aktionsplans GewaltschutzsollenOpferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen ausgebaut und Justiz, Polizei und Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren für Gewalt sensibilisiert werden. Um Frauen einen Weg aus gewalttätigen Beziehungen zu ermöglichen, müssen mehr Kapazitäten in Frauenhäusern, Start- und Übergangswohnungen in Kooperation mit den Bundesländern ausgebaut werden. Zusätzlich zum Schutz von betroffenen Frauen bedarf es mehr Gewaltpräventionsprogramme für Gefährder, um Gewalt vorzubeugen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gewaltschutz

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gleichstellung von Frauen
am Arbeitsmarkt

Nationaler Aktionsplan (Sicherstellung der Finanzierung)

o Bestmögliche Umsetzung der Istan-bul-Konvention

o Ausbau der Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren und Interventions-stellen

o Sensibilisierung von Justiz, Polizei und Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren

o Gewaltpräventionsprogramme für Gefähr-der

Ausbau der Frauenberatungsstellen

15a-Vereinbarung zu bundeslandübergrei-fenden Frauenhausplätzen

Verbot von Zwangsheirat, Frauenhandel

15a-Vereinbarung zur Bereitstellung von Start- und Übergangswohnungen

Sensibilisierungskampagne zu Gewalt ge-gen Frauen und Kinder

Up-Skirting-Verbot

Multiinstitutionelle Einberufung von Fall-konferenzen bei Hochrisikofällen

Präzisierung der Kriterien im Zusammen-hang mit der Anzeigepflicht

Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen, die den Schutz brauchen

Substanzielle Aufstockung des Frauen-budgets (vor allem für Gewaltschutz, Frauen- und Familienberatungsstellen sowie Notwohnungen und andere Opfer-schutz-Maßnahmen)

Chancen für Frauen im ländlichen Raum erhöhen (Stichwort Digitalisierung)

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Einkommensbericht: Interne Informationen an MA zeitgleich mit Legung des Einkom-mensberichtes in adäquater Form

Handlungsanleitungen für Unternehmen zur Sicherstellung von Equal Pay

Equal-Pay-Siegel (Kriterienkatalog)

40% Frauenquote in jedem einzelnen Auf-sichtsrat von Unternehmen in öffentlicher Hand (mehr als 50% Beteiligung): Der Bund geht mit gutem Beispiel für die Privatwirt-schaft voran

Prüfung von Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote in börsennotierten Unternehmen

Info-Kampagne/Sensibilisierung: Auswir-kungen von Teilzeit auf die soziale Ab-sicherung in Arbeitslosigkeit und Alter, Weiterbildungsmaßnahmen von MA in Teilzeit, Führen in Teilzeit, Teilzeitrechner, Elternteilzeit

Zeitverwendungsstudie: bezahlte vs. un-bezahlte Arbeit, Aufteilung Familienarbeit, Familienkosten/Kinderkosten

Studie zu Stadt-/Landflucht

Karenzmanagement: ausführliche Informati-onen im Vorfeld der Karenz

Ausbau und Stärkung der Ausbildung von Journalistinnen

Seite 273 Seite 274

Regierungsprogramm 2020 – 2024 Regierungsprogramm 2020 – 2024

Gleichstellung und Selbstbestimmung,
Frauengesundheit

Forcierung der im NAP Frauengesundheit vorgesehenen Maßnahmen

Umsetzung des VfGH-Urteils G 77/2018

Gleichbehandlungsanwaltschaft stärken und niederschwellige Angebote für An-ti-Diskriminierung schaffen

Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen

Entwicklung von speziellen Mentoring-Pro-grammen in der Kunst, speziell für Frauen

Gleichstellung und Frauenförderung

o Bei der Fördervergabe ist jedenfalls auf

Geschlechtergerechtigkeit zu achten und

diese umzusetzen.

o Förderungen und Basissubventionen nur

bei gleicher Bezahlung von Männern und

Frauen für gleiche Arbeit

o Schritt für Schritt Reduzierung des

Gender-Pay-Gap in Kunst- und Kultur-

organisationen

– Interkulturelle und Gleichbehandlungs-

kompetenzen müssen in allen pädagogi-

schen Ausbildungen als Pflichtlehrveran-

staltungen enthalten sein.

Seite 275 Seite 276

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Menschen mit
Behinderungen/Inklusion

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-

Behindertenrechtskonvention – mit dem Ziel,

die Inklusion von Menschen mit Behinder­

ungen in die Gesellschaft sicherzustellen –

ratifiziert. Die nächsten Jahre sind nun der

intensiven Umsetzung zu widmen. Ziel ist

es, unter Einbeziehung aller Ministerien und

Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter

inklusive Maßnahmen zu erarbeiten und

zeitnah umzusetzen. Der barrierefreie Zugang

ist nicht nur physisch zu begreifen, sondern

auch als elementarer Bestandteil des Zugangs

zu Information, Leistungen, Beratung und

Betreuung. Hier trägt jeder Politikbereich im

Sinne der Inklusion Verantwortung, auf die

Bedürfnisse und Interessen von Menschen

mit Behinderungen einzugehen.

Die Bundesregierung bekennt sich zu

klaren Maßnahmen, die eine bestmögliche

Inklusion von Menschen mit Behinderung

in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt

ermöglichen und vorhandene Barrieren in allen

Lebensbereichen beseitigen. Generell gilt es,

Unterstützungsleistungen für Menschen mit

Behinderung niederschwelliger und einfacher

anzubieten sowie den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich zu halten.

Diese Bundesregierung legt ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Bildung und Arbeit. Hier gilt es, als längerfristiges Ziel ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können. Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen und qualitativ hochwertige (Sonder-)Pädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist. Dafür braucht es weiterhin ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal und eine Ausweitung inklusiver Angebote im Schulsystem.

Menschen mit Behinderung sollen einen freien Zugang zu allen Bildungsformen, bis hin zum tertiären Bildungsweg, haben. Dafür müssen den Bildungseinrichtungen die nötige­ Ausstattung und Hilfsmittel bereitgestellt, Lehrpersonen und Assistentinnen bzw.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Assistenten ausgebildet und das Berufs­ ausbildungsangebot ausgebaut und ent­ sprechende Barrieren abgebaut werden.

müssen in Zukunft Lohn statt Taschengeld bekommen. Damit erfahren sie nicht nur eine würdevolle Wertschätzung ihrer geleisteten

Inklusion am Arbeitsmarkt

Um den Übergang und Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden wir durch eine Beschäftigungsoffensive mehr Menschen mit Behinderung als bisher in Erwerbsarbeit bringen und Unternehmen

Arbeit, sondern sind dadurch auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die notwendigen Schritte dahin sind gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern zu erarbeiten.

Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung und verstärkte Angebote im Schnittstellenbereich zur Schule

Evaluierung der Fördermittel und Abbau der Zugangshürden bzw. Bürokratie

Lohn statt Taschengeld

o Gemeinsame Erarbeitung der Umset-zungsschritte mit den Stakeholdern

stärker dazu ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Neben einer Evaluierung der Fördermittel braucht es vor allem einen Abbau der Zugangshürden und Bürokratie. Wir schaffen außerdem Angebote im Schnittstellenbereich zur Ausbildung.

Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen wie Tageswerkstätten arbeiten,

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. Dazu gehört auch die Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“. Unter anderem zu diesem Zweck prüfen wir die Einführung eines Inklusionsfonds.

Selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft

• Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds • Schaffung eines One-Stop-Shops

• Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umset- o für Hilfsmittel und Heilbehelfe

Inklusion im Bildungssystem bis zum tertiären System

zung der UN-Behindertenrechtskonvention

und des NAP o für Beratung, Begleitung und Betreuung

• Forcierung der Umsetzung des NAP mit al- o für „Persönliche Assistenz“

len Ministerien und unter Einbeziehung der
Stakeholder o Schnittstelle AMS/SMS/Länder/Sozialver-

Laufende barrierefreie Ausstattung von Bil-dungseinrichtungen

Laufende Bereitstellung der benötigten Hilfsmittel und Infrastruktur

Weiterentwicklung der Qualität pädagogi-scher Angebote für Schülerinnen und Schü-ler mit Behinderungen und barrierefreier Bildungswege sowie ausreichend gut aus-gebildete (Sonder-)Pädaoginnen bzw. Päd-agogen und Assistentinnen bzw. Assisten-ten für alle Bildungsangebote

o Bedarfsgerechte Erhöhung der sonder-pädagogischen Stunden im Bereich des Regelunterrichts

o Ausbau der Ausbildung von ÖGS-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetschern

Überarbeitung der Lehrpläne im Sinne einer aktiven Inklusion

Verstärkung der Berufsausbildungsange-bote und diskriminierungsfreier Zugang zu allen Ausbildungen

Wiedereinsetzung des Consulting Boards

Stärkung des inklusiven Bildungssystems

o Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen und qua-litativ hochwertige (Sonder-)Pädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.

sicherung

• Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmen-

bedingungen zur „Persönlichen Assistenz“

in allen Lebensbereichen unabhängig von

der Art der Behinderung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Familie & Jugend

Familien sind die wichtigste Gemeinschaft

der Menschen. Familien geben Halt,

bieten Schutz und Zuversicht und helfen

einander in schwierigen Lebenslagen. Als

Bundesregierung wollen wir aus diesem

Grund Familien weiter stärken. Jedes Kind soll

in einer liebevollen Umgebung und sozialer

Sicherheit aufwachsen können. Die neue

Bundesregierung anerkennt die Vielfältigkeit

unterschiedlicher Familienmodelle, die

Kindern ein gutes Leben ermöglichen. Jede

Familie soll die Wahlmöglichkeit haben, ihr

gemeinsames Leben zu gestalten. Aufgabe

der Bundesregierung ist es, dafür die

passenden Rahmenbedingungen in Bezug

auf die Betreuung, Vereinbarkeit von Familien-

und Erwerbsleben und die Bekämpfung von

Kinderarmut zu schaffen.

Kinderbetreuung ist für uns als

Bundesregierung eine klar partnerschaftliche

Aufgabe und jedes Kind soll die beste

Betreuung erhalten. Um die alltäglichen

organisatorischen und finanziellen

Herausforderungen meistern zu können,

bedarf es hierzu aber auch der richtigen

Rahmenbedingungen sowie genügend

Angebot an Betreuung. Eltern müssen in

ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden.

Weiters braucht es einen flächendeckenden

Ausbau von qualitätsvoller Kinderbetreuung in

Kindergärten. Zusätzlich sehen wir alternative

Betreuungsformen als sinnvolle Ergänzung,

für die wir einheitliche Qualitätsstandards

und Voraussetzungen festlegen wollen.

Die Förderung der Väterkarenz und des

Papamonats ist der Bunderegierung ein

wichtiges Anliegen.

In Österreich darf kein Kind zurückgelassen werden. Familien in Krisensituationen müssen die notwendige Hilfe erhalten und Alleinerziehende und Krisenpflegeeltern besser abgesichert werden. Ein Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss soll sicherstellen, dass Eltern nicht mit langwierigen Verfahren belastet werden. Eine Zeitverwendungsstudie (bezahlte vs. unbezahlte Arbeit, Aufteilung Familienarbeit, Familienkosten, Kinderkosten) wird durchgeführt.

Kinder und Jugendliche sollen zu eigenverantwortlichen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen. Deshalb gilt es, aktive Partizipation an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen zu fördern und ihnen die dafür notwendigen Instrumente in die Hand zu geben. Wir wollen aktive Partizipationstärken,dasBetriebsratswahlalter auf 16 Jahre senken sowie Schüler-, Lehrlings-und Jugendparlamente weiter aufwerten. Eigenverantwortung ist jedoch auch im Hinblick auf den Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken von Bedeutung, die neben all den sich bietenden Chancen auch zunehmend zur Gefahr für Kinder und Jugendliche werden können. Hier gilt es, Jugendliche zu sensibilisieren und den richtigen Umgang mit Medien zu vermitteln.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Familien stärken, Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung fördern

• Kinderkostenstudie als Teil einer größeren

Studie

• Unterhaltssicherung Lücken schließen

o Verbesserung der Einbringbarkeit des Un-terhaltsvorschusses

o Partizipation der Kinder

• Ausbau flächendeckender und bedarfsge-

rechter Kinderbetreuung

o Qualitativ

o Quantitativ

o Flexible Öffnungszeiten

• Weiterentwicklung Mutter-Kind-Pass zum

Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr

o Aufnahme von standardisierten und qua-

litätsgesicherten Screenings zur psychi-

schen Gesundheit, Ernährung und sozia-

ler Kompetenz

o Schnellere Verfahren

o Akontozahlungen bei Beantragung

o Ausdehnung Unterhaltsvorschuss für den

Zeitraum des Familienbeihilfebezugs

Weitere Anpassungen bei abstimmungs-rechtlichen Fragen bei Kindern in der Ehe zweier Frauen und bei Kindern in verschie-dengeschlechtlicher eingetragener Partner-schaft (Formulierung aus Bereich Justiz)

o VIF-Prozentsatz erhöhen (Ausbau Nach-

mittagsbetreuung)

o Schaffung von Therapieoptionen

o Bessere Informationen und Beratungen
über Impfungen

Beteiligung und Partizipation

• Qualitätssicherung bei Tagesmüttern und

-vätern

• Attraktivierung des Berufsfeldes Kindergar-

tenpädagogik

• Qualitativer und quantitativer Ausbau der

Kinderbetreuung (10.000/a) – mittelfristig

2. Kindergartenjahr verpflichtend

• Kriterienkatalog für Ganztagsbetreuungs-plätze u.a. für Berufstätige, Berufseinstieg

• FLAF-Reform

o Anheben der Einkommensgrenze für Stu-

dierende (von € 10.000 auf € 15.000)

o FABIAN: digitale Weiterentwicklung zur

Auszahlung der Familienbeihilfe

o Schülerfreifahrt und Öffi-Ticket ressort­

übergreifend denken

Senkung des aktiven Wahlalters bei Be-triebsratswahlen auf 16 Jahre

Attraktivierung und Aufwertung des Schülerin-nen-/Schüler-/Jugend-/Lehrlingsparlaments

Weiterführung der Jugendstrategie

Österreichische Jugendziele werden mit Maßnahmen hinterlegt

European Youth Goals

Bundesländerübergreifendes Jugendticket sowie Überarbeitung der Schülerfreifahrt

Aufwertung des Ehrenamts und des zivilge-sellschaftlichen Engagements

Angebot des Erste-Hilfe-Kurses im Rahmen der Pflichtschule

und für soziale Integration

• Flächendeckende Bereitstellung und Aus-

bau früher Hilfen

• Bessere Absicherung von Krisenpflegeeltern

sowie Pflegeeltern und deren Pflegekinder

als Aufgabe der Taskforce „Pflegevorsorge“

– Bund-Länder-Zielsteuerungskommission

• Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie:

Umsetzung forcieren

• Niederschwellige Familienberatungsange-

bote ausbauen

o Abbau bürokratischer Hürden bei Kinder-

betreuungsgeld und Papamonat

o Reform Väterkarenz und Papamonat zur

Verbesserung der Vereinbarkeit

o Verfahrenserleichterung bei erhöhter Fa-

milienbeihilfe für Menschen mit Behinde-

rung

Bewusster Umgang mit Medien

• Leichterer, kostenloser und freiwilliger Zugang zu Schutzfiltern (z.B. Schutz vor Pornografie und Gewalt)

Sonstiges

Weiterführung der Betreuung von Care Leavern nach dem 18. Lebensjahr

Ausbau und Absicherung von Kinderschutzzentren

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

06.

Bildung, Wissenschaft, Forschung & Digitalisierung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Bildung

Bildung ist eine unserer wichtigsten

Investitionen in die Zukunft. Sie ermöglicht

die Entfaltung der Persönlichkeit und Talente,

bewirkt mehr Chancengerechtigkeit, ebnet

den Weg zu einer passenden Berufswahl und

schafft so das Fundament für ökonomische

Unabhängigkeit sowie für ein selbstbestimmtes

Leben. Österreich hat ein gutes und starkes

öffentliches Bildungssystem, das für alle

offensteht. Gleichzeitig gibt es auch Bereiche,

in denen wir besser werden müssen und wollen.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

sind Orte der Gemeinschaft, an denen

Gesellschaft entsteht. Wir wollen für diese

ersten prägenden Lebensphasen einen

stabilen, stützenden und schützenden Rahmen

schaffen und damit Eltern auch die Sicherheit

geben, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, unser

Bildungssystem zu stärken, indem wir auf

Bewährtes aufbauen und nötige Reformen nach

internationalen Erfolgsbeispielen umsetzen.

Unser Ziel muss es sein, dass in Österreich kein

junger Mensch das Bildungssystem verlässt,

ohne die nötigen Grundkompetenzen zu

beherrschen, die für ein selbstständiges Leben,

gesellschaftliche und politische Teilhabe sowie

Erfolg am Arbeitsmarkt notwendig sind.

Neben den betroffenen Schülerinnen und Schülern werden besonders die Pädagoginnen und Pädagogen im Zentrum unserer Bemühungen stehen. Sie leisten hervorragende Arbeit und verdienen dabei weitere Unterstützung für ihre verantwortungsvollen Aufgaben. Darüber hinaus werden wir die Berufsbildung für die Fachkräfte der Zukunft stärken und das Angebot für lebensbegleitende Erwachsenenbildung ausbauen. Wir wollen Rahmenbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellen, die Leistung ebenso ermöglichen wie Kreativität, Bewegung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Stärkung der elementaren Bildung

o Um den raschen weiteren Ausbau von qualitätsvollen Bildungsplätzen in elemen-tarpädagogischen Bildungseinrichtungen

o Gezielte gemeinsame Fort- und Weiterbil-dung von Elementarpädagoginnen und -pädagogen, Sprachförderinnen und -förde-

Errichtung eines Beirates für Elementarpäda-gogik (Mitglieder dieses Beirats sind NGOS/ Expertinnen und Experten, Länder sowie Gemeinden) zur Förderung der österreich-weiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik zu erarbeiten. Die Bundesregierung strebt hierzu eine Bund-Länder-Vereinbarung ab 2022/23 an.

o Verankerung von qualitätsgesicherten Maßnahmen zur präventiv-pädagogi-schen Arbeit, z.B. Bewegungs- und Ge-sundheitserziehung, Persönlichkeitsent-wicklung, Gewaltprävention, Aufbau von Resilienz etc.

o Österreichweit einheitliche Strategien zur Qualitätssicherung in elementarpäd-agogischen Einrichtungen (Bildungsziele, Standards, Besuch, Haltung zu demokra-tischen Grundwerten und zur Gleichstel-lung der Geschlechter)

Erarbeitung eines neuen, einheitlichen und verbindlichen Bildungs- und Betreuungs-rahmenplans für alle elementaren Bildungs-einrichtungen (inkl. Grundlagen zur Förde-rung von Talenten und Interessen sowie zum besseren Einstieg in die Bildungskarriere)

Evaluierung der berufsbegleitenden Kollegs

Elementarpädagogik – Ausbildung an Päd-agogischen Hochschulen bündeln

o Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und -pädago-gen in leitender Funktion über die Päd-agogischen Hochschulen (Bachelor). Fo-kus auf Schwerpunkte wie Talente- und Sprachförderung sowie Persönlichkeits-

entwicklung. In weiterer Folge wird der Ausbau qualitativ hochwertiger Ausbil-dungen für Elementarpädagoginnen und -pädagogen auf post-sekundärem und tertiärem Niveau angestrebt.

o Beibehaltung und strategische Weiterent-wicklung der bestehenden Bundesbildungs-anstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) (z.B. Erweiterung der Schwerpunkte)

o Flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assis-tenzpersonal zur Sicherstellung eines brei-ten Betreuungsspektrums

o Eröffnung von Möglichkeiten zur Ausbil-dung und für den Berufseinstieg für Quer-einsteigerinnen und Quereinsteiger

o Kriterien für eine qualitätsvolle, bundes-weit einheitliche Ausbildung für Tagesel-tern (auch Betriebstageseltern) sind zu de-finieren und in den Bildungsrahmenplan aufzunehmen.

Qualitätsvolle Bildung und Förderung von Anfang an und für alle Kinder

o Wir setzen uns als Bundesregierung für eine Bund-Ländervereinbarung zum möglichst flächendeckenden, qualitäts-vollen, VIF-konformen Ausbau elementa-rer Bildungsplätze ein (Kindergärten und Kinderkrippen für unter 3-Jährige) zur Erreichung der Barcelona-Ziele – inklusi-ve der bedarfsgerechten Errichtung von Betriebskindergärten und -kindergruppen.

o Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinba-rung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht.

sicherzustellen und den Betreuungsschlüs-sel zu verbessern, startet die Bundesregie-rung eine Ausbildungsoffensive für Ele-mentarpädagoginnen und -pädagogen, insbesondere in den berufsbegleitenden Kollegs für Elementarpädagogik.

Den Übergang gut gestalten: Stärkung und Ausbau der institutionenübergreifenden Zusammenarbeit beim Übergang Kinder-garten – Schule (Transitionen)

o Bildungsdokumentation soll, wenn mög-lich, zum besseren Einstieg in die Primar-stufe genutzt werden (datenschutzrechtli-che Prüfung)

o Erstellung einer Schnittstellen-Land-karte/-Studie vom Kindergarten bis zur Hochschule sowie eines darauf aufbau-enden Handlungsplans zur Reduktion von Schnittstellen-Problemen

o Erarbeitung von Standards für die Überga-bedokumentation an sämtlichen Nahtstel-len unter Nutzung bestehender EDV-Syste-me und Einbeziehung der Ergebnisse der individualisierten Kompetenzfeststellung

o Den fachlichen Austausch von Pädagogin-nen und Pädagogen in Schule und Ele-mentarpädagogik über Fallkonferenzen, Case-Management, gemeinsame Dienst-besprechungen sowie über verbesserte Bildungs- und Lehrpläne stärken

rern sowie Lehrkräften im Bereich der Tran-sition und effektive Informationsweitergabe an der Schnittstelle Kindergarten–Schule

o Weiterentwicklung von Fördermaßnah-men für Kinder mit Förderbedarf aus dem Kindergarten bei Eintritt in die Volksschule bis zur neuerlichen Überprüfung der För-derwürdigkeit. Das bestehende Schulrei-fescreening wird evaluiert.

Vielfalt im Team der Elementarpädagogin-nen und -pädagogen fördern

o Lenkungsmaßnahmen zur Erhöhung des Männeranteils in der Elementarpädagogik

o Prüfung einer erweiterten Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zu Ele-mentarpädagoginnen und -pädagogen

o Forschung zur Elementarpädagogik ist im Rah-men der Forschungsförderung zu begrüßen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Deutschförderung im Bildungssystem

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Starke Schulen brauchen gute Organisation, bedarfsgerechte Ressourcen und

• Sprachförderung weiter ausbauen und
Deutschkenntnisse einfordern: Grundvor-
aussetzung für Bildungserfolg ist das Beherr-
schen der deutschen Sprache. Schülerinnen

o Verpflichtende Förderstunden auch nach Wechsel in den ordentlichen Status sicherstellen

moderne Lehr- und Lerninhalte

und Schüler, die eine andere Erstsprache
(Muttersprache) als Deutsch haben, sollen
in ihrem Erlernen der Unterrichtssprache
Deutsch gefördert werden. Gleichzeitig
müssen die betroffenen Schülerinnen und
Schüler erst erforderte Deutschkenntnisse
erreichen, bevor sie in den ordentlichen Sta-
tus wechseln können.
o Umfassende Deutschförderung und Deut-
schförderklassen mit einer laufenden wis-
senschaftlichen Begleitung und Evalu-
ierung. Basierend auf dieser umgehend
durchzuführenden vergleichenden, kohor-
tenspezifischen Evaluierung werden allfäl-
lig notwendige Maßnahmen zur Quali-
täts- und Effizienzsteigerung beschlossen
(z.B. Einsatz von Deutschförderstunden,
Gruppengrößen).
o Intensivierung der Sprachförderung in ele-
mentaren Bildungseinrichtungen und Wei-
terentwicklung der Deutschfördermaßnah-
men im Schulbereich (z.B. DaZ-Ausbildung
in der Elementarpädagogik, Entwicklung
eines curricularen Konzepts einer durch-
gängigen Sprachbildung)

o Schulstandorte haben bei der konkreten Umsetzung der Deutschförderklassen und darüber hinausgehender Deutschförde-rung die notwendige Gestaltungsfreiheit (Gruppengröße, Gruppenzusammenset-zung, flexiblere Stundenplaneinteilung).

Aus- und Weiterbildungsoffensive für Pädago-ginnen und Pädagogen durch einen bedarfs-gerechten Ausbau des DaF-/DaZ-Studiums

Verankerung verpflichtender DaZ-Module für alle Studierenden in der PädagogInnen-bildung NEU

Sprachlernen durch Beziehung: Einsatz von sprachstimulierenden Techniken im päda-gogischen Alltag stärken.

Aktive Information über den bestehenden Erstsprachenunterricht im Zuge der Schulein-schreibung und stärkere Einbeziehung der Sprachlehrkräfte in den Stammlehrkörper

Lehrpläne modernisieren: Ausarbeitung und flächendeckende Einführung von neu-en, kompakt und konkret gehaltenen Lehr-plänen in der Primar- und Sekundarstufe

o Fokussierung der neuen Lehrpläne auf Kompetenzvermittlung und klare Unter-richtsziele: Als wesentliche Ziele werden das verbindliche Beherrschen der Grund-kompetenzen erachtet, die Förderung der Interessen und (Hoch-)Begabungen und die Berücksichtigung von zeitgemä-ßen Lehr- und Lerninhalten wie Klima-wandel und ökologisch verantwortungs-bewusstes Handeln, sprachliche Bildung, Wirtschaftsbildung und Financial Literacy, politische Bildung inklusive Staatskun-de und Medienkompetenz. Dabei steht die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen immer im Mittelpunkt.

o Überarbeitung der bestehenden Stun-den- und Lerntafeln der einzelnen Schul-stufen und Schultypen und der im Einsatz stehendenLehr-undLernmittelaufBasisder neuen Lehrpläne

o Schülerinnen und Schüler sollen sich in allen Fächern digitaler Technologie für ihren individuellen Lernfortschritt bedie-nen können. Dazu sollen facheinschlägige Kompetenzen (z.B. Coding/Programmie-ren) in die betreffenden Lehrpläne einge-arbeitet werden.

o Der Grundsatzerlass zum Unterrichtsprin-zip Politische Bildung wird evaluiert (z.B. hinsichtlich umweltpolitischer Bildung). Um den Stellenwert der Politischen Bil-dung und der Vermittlung der Grundla-gen unseres Staates zu erhöhen, wird dies verstärkt im Fach Geschichte/Sozialkun-de/Politische Bildung verankert.

Die österreichische Bundesregierung be-kennt sich zur Fortführung der aktiven Er-innerungspolitik im Bildungsbereich: Ein besonderer Schwerpunkt wird der konse-quenten und langfristigen Sicherung der Erinnerungsarbeit an die Opfer des Nati-onalsozialismus sowie der Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus in allen Schultypen gewidmet sein. Die Maß-nahmen werden evaluiert.

• Bildungspflicht und Mittlere Reife einführen:
Beherrschen der Grundkompetenzen im
Bereich Mathematik, Deutsch und Englisch
als Grundvoraussetzung für das Beenden
der Schullaufbahn
o Einführung einer Bildungspflicht, wodurch
nicht mehr Schulpflichtige erst dann aus
dem Bildungssystem aussteigen, wenn

sie die Mindeststandards in den Grund-kompetenzen erreicht haben (bis maxi-mal zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Dies gilt für alle in Österreich lebenden Jugendlichen.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

o Vor Ende der 9. Schulstufe soll die Mittlere Reife stehen, die ein qualitätsgesichertes Erreichen der nötigen Grundkompeten-zen in Mathematik, Deutsch und Englisch bestätigt (über die Verwendung der Bil-dungsstandards).

o Eigene Schulungsmodule und Begleit-maßnahmen, angelehnt an die Ausbil-dungspflicht, sind zu entwickeln.

• Die Bundesregierung hat eine positive Sicht auf die Konzepte der flexiblen Schulein-gangsphase sowie der Mehrstufenklassen

o Österreichische Bildungscloud installie-ren: ein zuverlässiger und sicherer Spei-cher, von dem jeder Lerncontent einfach und schnell ortsunabhängig abrufbar ist (in Verbindung mit und in Anlehnung an die Schulbuchaktion)

o Serviceportal Digitale Schule entwi-ckeln: Das Serviceportal soll eine ver-einfachte Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ermöglichen und administ-rative und unterrichtsbezogene Aufwän-de vereinfachen (bei Gewährleistung

o Erarbeitung eines Quereinstiegsmodells

– beginnend bei der Elementarpädago-gik bis hin zur Sekundstufe II – in Abstim-mung mit den Universitäten und Pädago-gischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der nötigen pädagogi-schen Qualifikation

o Prüfung und Erarbeitung notwendiger dienst- und studienrechtlicher Anpassungen, um Quereinstieg zu ermöglichen und attrak-tiv zu gestalten (finanzielle Gleichstellung)

o Schaffung (und Ausbau) spezieller Fort-und Weiterbildungsangebote für Querein-steigerinnen und Quereinsteiger an den Hochschulen

o Parallel dazu bessere Optionen für den (auch zeitweisen) Aus- oder Umstieg aus dem Beruf der Pädagogin/des Pädagogen

o Gezielte Anwerbung mehrsprachiger Personen für das Pädagogikstudium auch im zweiten Bildungsweg (Kampagne)

und unterstützt die Umsetzung im Rahmen der Schulautonomie.

datenschutzrechtlicher Standards).

Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen

• Österreichs Schulbildung digitalisieren

o Digitale Endgeräte für jeden Schüler/jede

Schülerin in der Sekundarstufe I: Schritt-

weise werden Schülerinnen und Schüler

jeweils ab der 5. Schulstufe (AHS, Mittel-

schule, sonstige Pflichtschulen) mit digita-

len Endgeräten ausgestattet. So können

diese digitalen Endgeräte im Unterricht

sowie außerhalb der Schule – den lokalen

und persönlichen Bedürfnissen entspre-

chend – verwendet werden. Die Vergabe

soll an die Qualität schulbezogener Digi-

talisierungskonzepte gekoppelt werden.

Für die digitalen Endgeräte ist ein privater

Finanzierungsanteil vorzusehen (sozial ab-

gefedert).

o Praxisschulen der Pädagogischen Hoch-

schulen als digitale Pilotschulen ausstat-

ten, um für die Aus-, Fort- und Weiterbil-

dung der Lehrerinnen und Lehrer optimale

Bedingungen zu ermöglichen sowie den

pädagogischen Mehrwert neuer Techno-

logien zu testen und zu beforschen

o Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pädagoginnen und Pädagogen: digi-tale Fachdidaktik in allen Lehramtsstudien verankern sowie Aus-, Fort- und Weiterbil-dung für alle Lehrerinnen und Lehrer

o „Digitale Kompetenzen“ werden als

Unterrichtsprinzip verankert

o Flächendeckende Evaluierung der

„Digitalen Grundbildung“

o Schulinterne Fortbildungen werden aus-gebaut, damit die Lehrenden ihre Schü-lerinnen und Schüler in möglichst kompe-tenter Weise beim Erwerb von digitalen Kompetenzen begleiten können.

Schulen brauchen qualifizierte Quereinstei-gerinnen und -einsteiger

o Erleichterung des (auch zeitweisen) Quer-einstiegs in den Beruf der Pädagogin/des Pädagogen speziell auch für neue fächer-übergreifende Anforderungen

Bereitstellung von Supportpersonal: Schuli-sches Unterstützungspersonal (administrativ und psychosozial) bedarfsgerecht aufsto-cken, damit sich Pädagoginnen und Päda-gogen auf den bestmöglichen Unterricht konzentrieren können

o Mehr Support durch unterstützendes Per-sonal (z.B. Schulsozialarbeit, Schulpsycho-logie, Assistenz, administratives Personal). Klare Aufgabenteilung und Konsolidie-rung unterschiedlicher Aufgaben (und Titel) des Unterstützungspersonals

o Unterstützendes Personal ist dienstrecht-lich bei den Bildungsdirektionen anzudo-cken, soll aber als Teil des pädagogischen Teams an den Schulen agieren. Prüfung einer Verwaltungsvereinfachung durch Anstellung des neuen Supportpersonals bei einer Personalagentur des Bundes

o Langfristige Absicherung der Finanzie-rung über den FAG und gesetzliche Vor-gaben über den Bund

o Studierende an pädagogischen Hoch-schulen sollen mehr Praxis an Schulen sammeln wie z.B. in der Nachmittags- und Ferienbetreuung und dadurch zusätzliche Unterstützung in ihrem Fachgebiet ge-währleisten

o Mobilisierung und Umschulung von zusätzlichem Personal soll in Zusammen-arbeit mit Gebietskörperschaften (AMS, Arbeitsstiftungen) geschehen

o Schulleiterinnen und Schulleiter als Füh-rungskräfte weiterentwickeln (Personal-verantwortung, Umsetzung Bildungsziele, Unterstützung durch Supportpersonal)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Schulen mit besonderen Herausforderun-gen stützen – Pilotprogramm an 100 aus-gewählten Schulen in ganz Österreich um-setzen, die anhand eines zu entwickelnden Chancen- und Entwicklungsindex grund-sätzlich infrage kommen:

o Ursachenanalyse am Standort unter Ein-beziehung aller Schulpartner; betroffene Schulen müssen ihre spezifischen Heraus-forderungen, Lösungsvorschläge, finanzi-ellen Erfordernisse und angestrebten Bil-dungserfolge darstellen

o Zusätzliche Ressourcen (Personal, Finan-zierung) werden anhand klarer Kriterien an die ausgewählten Schulen vergeben, aufbauend auf einem individuellen Schul-entwicklungsplan mit maßgeschneiderter Unterstützung

o Autonome Umsetzung durch die Schul-leitung, Begleitung durch Bildungs-direktion sowie wissenschaftliche Analyse

o Prüfung einer bedarfsorientierten Mittel-zuteilung auf Basis der Ergebnisse des Pilotprogramms

Inklusion und Förderung: alle Kinder mitnehmen

o Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen, und qualitativ hochwertige Sonderpädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.

o Umgehende externe Evaluation der Ver-gabepraxis von SPF-Bescheiden, damit die Zuteilung der Ressourcen dem tat-sächlichen Bedarf entspricht

o Weiterentwicklung der Qualität pädago-gischer Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und barriere-freier Bildungswege

o Sicherstellung organisatorischer, perso-neller und räumlicher Voraussetzungen für diversitätsorientierten Unterricht in der gesamten Bildungskette

o Evaluierung und entsprechende Weiter-entwicklung der PädagogInnenbildung

o Öffnung der Position der Schulleitung an allgemeinen Pflichtschulen für Sonderpä-dagoginnen und -pädagogen

Mehr Ferienbetreuung und Sommerunter-richt für jene, die es brauchen, um Eltern zu entlasten

o Mehr Förderstunden für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag (unter Nut-zung des bestehenden Systems der verpflichtenden Förderstunden)

o Ausarbeitung eines Konzepts als Angebot für die Gemeinden zur verstärkten Einbe-ziehung der Eltern in die Sprachförderung (aktive Elternarbeit, „Mama lernt Deutsch“)

o Fachliche und pädagogische Konzeption von speziellen Ferienangeboten sowie österreichweit einheitliche Angebotsum-setzung (z.B. Schwerpunktkurse, Praxis-wochen, Unternehmenswochen, Sprach-, Sport- und Kulturangebote etc.) mit sozial gestaffelten Beiträgen (in Zusammenar-beit mit den Ländern)

o Schaffung eines schulpraktischen Moduls für Lehramtsstudierende in den Ferienmonaten mit Anrechnungsmöglichkeit auf das Studium

o Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer auf freiwilliger Basis sowie Erarbeitung eines Jahresarbeits-zeitmodells für Erzieherinnen und Erzieher zur Ermöglichung der Ferienbetreuung

Schulorganisation verbessern

Größtmögliche Bündelung der Bildungsa-genden des Bundes (von der Elementarpä-dagogik bis zur Hochschule sowie Teilen der Erwachsenenbildung) im Bildungsministeri-um

Evaluierung der Bildungsdirektionen hinsicht-lich interner und externer Kommunikation und Verwaltung (Effizienz, Personalbedarf)

o Schülerverwaltungsprogramme des Bun-des weiterführen und weiterentwickeln, um Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Abfragen zu vereinfachen

o Entwicklung einer integrierten EDV-Lö-sung in der Verwaltung

o Reduktion der Zahl von Rundschreiben und Erlässen zugunsten eines konsolidierten, webbasierten Informationsmanagements

o Berufliche E-Mailadressen für das gesam-te Personal der Bildungsdirektionen be-reitstellen und nutzen

Transparente Personalsteuerung – gemein-sam mit den Bundesländern: Umsetzung ei-nes einheitlichen Systems zur Sicherstellung des effektiven Einsatzes von Pädagoginnen und Pädagogen österreichweit

Zügiger Schuljahresbeginn

o Etablierung eines rechtlich abgesicherten, verbindlichen und österreichweit einheitli-chen Systems der An- und Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern an den Schulen sowie Vereinheitlichung der Stich-tage und Schuleinschreibungstermine, um einen zügigen Schulstart zu gewährleisten

o Einführung eines Bonus-Systems für Schu-len, die die Nachprüfungen vollständig in der letzten Ferienwoche durchführen

Etablierung eines gesamtheitlichen Bil-dungsmonitorings durch Zusammen-führung relevanter Datenquellen, um wichtige bildungspolitische Analysen durch-führen zu können, unter Wahrung sämtlicher datenschutzrechtlicher Standards

o Verstärkte Zusammenarbeit mit Statistik Austria und weiteren relevanten Stakehol-dern, um Synergien zu nutzen und rasche Informations- und Austauschprozesse sicherzustellen

Entwicklung einer wertschätzenden, kon-struktiven, transparenten Feedbackkultur („360-Grad Feedback“) zur Qualitätsstei-gerung des Unterrichts und zur Verbesse-rung der Beziehungen sowie verpflichtende schulinterne Evaluierung an jedem Standort

Die Schulen baulich modernisieren – neuer Schulentwicklungsplan unter Berücksichti-gung pädagogischer Ziele: klimagerechte ökologische Standards im Schulbau, bei Sa-nierungen und Neubauten in Abstimmung mit Ländern und Gemeinden, wie dies im Pflichtschulbau umgesetzt werden kann

Klare Regeln für das Zusammenspiel Schule und Unternehmen: Einrichtung einer Ser-vicestelle, die bei Fragen zum Thema Schu-len und Unternehmen beratend zur Seite steht (z.B. bzgl. Berufsinformation durch Un-ternehmen)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Prüfung der Einrichtung von Fonds für Schulveranstaltungen bei den Bildungs-direktionen. Damit soll benachteiligten Standorten geholfen werden, die Kosten für Schulveranstaltungen (Workshops, Ausflüge etc.) abzudecken – eventuell gespeist durch regionale Unternehmen.

Innovationsstiftung für Bildung: Entbürokra-tisierung der Innovationsstiftung für Bildung und attraktive Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Ziel, private Mittel für die Bildung zu erschließen

Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bil-dungsbereich ausweiten

Überprüfung des Leistungsprofils und Wei-terentwicklung des OeAD zur Agentur für Bildungsinnovation und internationale Mo-bilität

Schulen und Lehrende bei der Gewaltprä-vention unterstützen

o Friedenspädagogisches Training und Deeskalationstraining für Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen der Aus- bzw. Fort- und Weiterbildung einführen

o Schnellere und treffsichere Entschei-dungsfindung bei Vorfällen an Schulstand-orten durch bessere rechtliche Handhabe ermöglichen (qualitative Bewertung bei der Schule und Aufsicht, formale Bewer-tung bei Bildungsdirektionen – rechtliche Abwicklung, raschere Handlungsmög-lichkeiten betreffend Suspendierung und Ausschluss für nicht Schulpflichtige)

o Entwicklung eines pädagogischen Betreu-ungskonzepts für den Umgang mit gewalt-bereiten Schülerinnen und Schülern (z.B. „Cool-down“-Phase, „Time-out“-Phasen, psychosoziale Unterstützung)

Ausbau ganztägiger Schulen: bedarfsge-rechter Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für El-tern. Ein unverschränktes bzw. verschränk-tes Angebot soll auch in jenen Regionen zur Verfügung stehen, in denen es dieses bisher nicht gibt.

Qualitätskriterien für externe Angebote an Schulen

o Rasche Fertigstellung des bundesweiten Kriterienkatalogs für alle extern hinzuge-holten Fachkräfte und Vereine

o Spezieller Fokus auf geschlechtersensib-le Mädchen- und Burschenarbeit, auch mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche aus patriarchalen Milieus zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern

o Erarbeitung von Qualitätskriterien für die Sicherung einer weltanschaulich neut-ralen, wissenschaftsbasierten Sexualpä-dagogik und die Entwicklung eines Ak-kreditierungsverfahrens für Vereine bzw. Personen, die sexualpädagogische Work-shops an Schulen anbieten wollen

o Regeln zur Anwesenheit der Pädagogin-nen und Pädagogen sind zu definieren. Die qualitativ hochstehende Aus-, Fort-und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich Sexualpädagogik für die Primarstufe sowie die Sekundarstufe (im Unterrichtsfach Biologie und Umwelt-kunde) soll sichergestellt werden.

Den bekenntnisorientierten Religionsunter-richt beibehalten und den Ethikunterricht für all jene sicherstellen, die keinen Reli-gionsunterricht besuchen (oder ohne Be-kenntnis sind)

• Entwicklung eines Lehramtsstudiums „Ethik“ mit Anrechenbarkeit von bestehen-den Aus- und Fortbildungen (Religionspäd-agogik und Lehrgänge)

Schulische Profilierung und Individualisie-rung – eine weitere Modularisierung der Oberstufe prüfen und in Absprache mit Betroffenen und Interessenvertretungen pilotieren und ausbauen. Auf Basis der 2019 abgeschlossenen Evaluierung muss zeitnah entschieden werden, ob die NOST (Neue Oberstufe) in ihrem vorgeschlage-nen System umgesetzt wird oder es zu ei-ner Reform im Sinne einer echten Modu-larisierung kommt. Insbesondere ist den Ergebnissen einer Evaluierung der beste-henden „Nicht-genügend-Regelung“ Rech-nung zu tragen.

Überprüfung und Weiterentwicklung der Standardisierten Reife- und Diplomprüfung („Zentralmatura“); Verbesserung der Moda-litäten und Bedingungen, verstärkte Indivi-dualisierung und Förderung von Interessen und Begabungen unter Berücksichtigung des differenzierten Schulsystems und seiner Schwerpunkte

Ausweitung von Bewegung und Sport im Rahmen des schulischen Unterrichts

o Tägliche Bewegungseinheit soll realisiert werden (z.B. mit Sportvereinen).

o Prüfung der ganzjährigen Öffnung der Schulinfrastruktur für Sportvereine und Organisationen sowie Öffnung der Infra-struktur von Sportvereinen, Organisatio-nen oder Ländern und Gemeinden für die Schulen (wo immer logistisch möglich)

Musikschulen und Musikpädagoginnen und -pädagogen

o Erstellen der rechtlichen Rahmenbedingun-gen für den Einsatz von Musikschullehrerin-nen und -lehrern an öffentlichen Schulen und gegenseitige Anerkennung von Fä-chern (Schaffung von Wahlpflichtfächern)

Schaffung der Rahmenbedingungen in ganz-tägigen Schulformen (Übungseinheiten, zeit-liche Freiräume für den Unterrichtsbesuch in Musikschulen, Konservatorien etc.)

o Besondere Rücksicht auf Begabtenförde-rung (insbesondere Schnittstellen mit Mu-sikschulen, Kunstuniversitäten u.a.)

Ausbildung von MINT-Fachkräften ausbauen

o Erstellung einer MINT-Bedarfslandkarte in Zusammenarbeit mit den regionalen Sta-keholdern und darauf aufbauend eine be-darfsgerechte Erhöhung der derzeitigen Ausbildungsplätze im höher qualifizierten MINT-Bereich

o Reform des Mathematik-Unterrichts unter Berücksichtigung international anerkann-ter Beispiele und bereits bestehender Programme in Österreich. Mathematik soll auch ohne digitale Rechenhilfen be-herrscht werden.

o Prüfung der Entwicklung einer Cy-ber-HTL-Fachrichtung und IT-HTL mit Schwerpunkt auf Cyber Security

Auslandserfahrung und europäische Vernet-zung fördern: Stärkere Nutzung von Erasmus+

Auslandsschulen evaluieren und weiterent-wickeln: Österreichische Auslandsschulen sind eine Visitenkarte des Landes. Die Ent-sendungsprogramme für österreichische Lehrkräfte, die Unterrichtsqualität und die Führung dieser Schulen sollen von externer Seite evaluiert und weiterentwickelt werden.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Klare Qualitätsstandards für alle Bildungs-
einrichtungen (inkl. private)
o Neues Errichtungsverfahren von Privat-
schulen und gesetzliche Ausgestaltung
von verpflichtenden Mindeststandards
(z.B. Finanzplan, Bekenntnis zu den im ös-
terreichischen Rechtssystem verankerten
Werten, persönliche Eignung und Qua-
lifikation der Unterrichtenden etc.) sowie

• Qualitätsvolles Essen in Kinderbetreuungs-

einrichtungen und Schulen; der Anteil regi-

onaler, saisonaler und biologischer Lebens-

mittel in Kinderbetreuungseinrichtungen

und Schulen ist zu steigern, der Bio-Anteil

zu erhöhen.

• Stärkung von freiwilligen, hochqualitativen Mentoring-Programmen an Schulen und Kindergärten – mit dem Ziel der Stärkung

• Berufs- und Bildungsberatung für Jugendli- begleitender Beratung für Eltern einführen,
che verbessern und österreichweite Talente- unter Einhaltung höchster Datenschutzstan-
checks als Teil des Unterrichts für alle 14-Jäh- dards und Klärung der Datenrechte
rigen in unterschiedlichen Schulformen mit

Stärkung der dualen Ausbildung

Einführung eines bildungspolitischen Vor-

behalts insbesondere für Statutschulen.

Dies gilt ebenso für die Errichtung und

Genehmigung privater Schülerheime.

o Regelmäßige Kontrollen und Ausweitung

der Kontrollkompetenzen der Schulauf-

sicht auf bestimmte, derzeit nicht erfasste

Bildungseinrichtungen (z.B. private Schü-

lerheime)

o Konsequente Schließung der Einrichtun-

gen bei Nicht-Erfüllung der gesetzlichen

Voraussetzungen

o Weltanschauungen, die in Widerspruch

zu unseren demokratischen Werten und

unserer liberalen Grundordnung stehen,

dürfen in Schulen nicht verbreitet werden.

Präventive Maßnahmen im Bildungsbe-

reich, die das Abdriften von Kindern und

Jugendlichen in radikale Milieus mög-

lichst früh verhindern, sind auszubauen.

o Mehr Transparenz und verstärkte Kont-rollen in Bildungseinrichtungen (insbe-sondere islamischen) wie Kindergärten, Privatschulen, Schülerheimen, auch zur Verhinderung von ausländischen Einflüs-sen an Bildungsorten jeder Art insbeson-dere zum Schutz von Frauen und Mädchen

o Prüfung von Möglichkeiten, den Anteil

von Kindern mit Förderbedarf an Privat-

schulen zu erhöhen

von Integration, positiven Bildungswegen
und gesellschaftlichem Zusammenhalt
• Begabungen und Kreativität fördern: Das
Erkennen und Fördern von speziellen Bega-
bungen werden im Rahmen der neuen Lehr-
pläne als verbindliches Bildungsziel festge-
legt und als Bestandteil der Lehreraus- und
Weiterbildung verankert.
• Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehren-
de – neue Inhalte und mehr Verbindlichkeit:
Verbindlichere Teilnahme der Lehrkräfte
an Fort- und Weiterbildungsangeboten si-
cherstellen. Etablierung einer neuen Steue-
rungslogik der Fort- und Weiterbildung (z.B.
Personalentwicklung am Schulstandort).
Qualitätssicherung der Fort- und Weiterbil-
dung vor allem in Bezug auf die Vortragen-
den
• Bildungswegentscheidung unterstützen
durch individualisierte Kompetenzfeststel-
lung: Die Entscheidung über die weitere
Bildungslaufbahn soll nicht mehr nur von
einer Leistungsfeststellung (Schulnachricht
der 4. Schulstufe) abhängig gemacht wer-
den, sondern auf Basis der Ergebnisse einer
individualisierten Kompetenzfeststellung in
der 3. Schulstufe, des Jahreszeugnisses der
3. Klasse und der Schulnachricht der 4. Klas-
se getroffen werden.

Mehr Unterstützung bei der Ausbildungs-wahl und qualitätsvolle Ausbildungsplätze

o Alle Jugendlichen sollen bei der Suche nach einem qualitätsvollen Ausbildungs-platz unterstützt werden. Der Bildungs-und Berufsorientierung ist bereits in der Schule mehr Bedeutung beizumessen. Jugendliche sollen dort frühzeitig über die Vielfalt der Berufsmöglichkeiten infor-miert werden.

o Weiterführung einer gezielten Aufwertung der 9. Schulstufe, berufsbildenden mittle-ren Schulen und der dualen Ausbildung durch eine Reform der Lehrpläne, durch stärkere Einbindung von Berufsorientie-rung sowie durch breitere Berufsausbil-dungen (im Zuge der Bildungspflicht)

o Prüfung unterschiedlicher Modelle zur Auf-wertung der 9. Schulstufe, z.B. eines „Be-rufsbildungscampus“, um in Modulen die Vermittlung von mehr Allgemeinbildung sicherzustellen oder Modularisierung der

Schulstufe (AHS, BHS, Polytechnische Schule) oder Einführung des ersten Lehr-jahres in die PTS – in Zusammenarbeit mit den bestehenden Berufsschulen

o Beste Qualität in der Ausbildung durch Qualitätssicherung und Ausbildungsfort-schrittskontrolle: Ausweitung von Anreiz-modellen zur Förderung von Lehrlingsaus-bildung in Betrieben. „Blum-Bonus Neu“ zur Förderung betrieblicher Lehrstellen mit inkludierter Qualitätssicherung prü-fen. Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe (speziell Gewerbe/Handwerk)

o Eine Steigerung der Qualität in der Lehre wird angestrebt. Dafür wird das bestehen-de System hinsichtlich Qualitätssicherung überprüft und bedarfsorientiert ergänzt (unabhängige Qualitätskontrollen, Wei-terbildung der Ausbildnerinnen und Aus-bildner sowie Absicherung des Lehrlings-coachings).

o Qualitative Weiterentwicklung und Attrak-tivierung der „Lehre mit Reifeprüfung“ und die Erhöhung der Zahl von Absolven-tinnen und Absolventen

o Lehre nach Matura verstärkt ermögli-chen und fördern (z.B. Duale Akademie in Oberösterreich)

o Durchlässigkeit zwischen Allgemeinbil-dung und Berufsausbildung sowie Stu-dienberechtigung durch Berufspraxis sicherstellen

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o Prüfung einer Modularisierung der Berufs-ausbildung mit Erweiterungsmöglichkei-ten auch nach der Lehre

o Verpflichtende Evaluierung und Moderni-sierung aller Lehrberufe alle fünf Jahre

o Lenkungsmaßnahmen erarbeiten, um

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Lebensbegleitendes Lernen: Gute Bildungsangebote für Erwachsene

o Prüfung einer Bildungsprämie für Unter-nehmen, die in die effektive Weiterbil-dung ihrer Lehrlinge sowie Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter investieren

o Gezielte Anwerbung von Betrieben mit Zukunftstechnologien (z.B. „Green Jobs“) als Ausbildungspartner für das Programm „Duale Akademie“

o Begleitende Studien über Ausbildungs-verläufe und Ausbildungserfolge (z.B. Ursachen für Lehrabbrüche, negative Abschlussprüfungsergebnisse und Fort-schrittskontrolle)

Berufsbildung aufwerten und Berufsausbil-dungsgesetz modernisieren

o Überarbeitung der mehr als 200 beste-henden Lehrberufe, mit Hinblick auf di-gitale Inhalte, MINT sowie regionale und ökologische Schwerpunkte

mehr Frauen in technische Lehrberufe zu bringen

o Möglichkeit zur „Flexi-Lehre“ für Wieder-einsteigerinnen und Wiedereinsteiger so-wie betreuende Angehörige prüfen

Gesetzliche Grundlage für höhere Berufsbil-dung schaffen: Die Berufsbildung soll par-allel zur höheren Allgemeinbildung ausge-baut werden bzw. Lehrlingsausbildung bei tertiären Studien besser angerechnet wer-den können.

o Meister aufwerten: Erlass der Meisterprü-fungsgebühren prüfen, Meisterprüfungs-ordnung modernisieren, eintragungsfähi-gen Titel für offizielle Dokumente schaffen. Schaffung eines Qualifikationspfades bis NQR 7 („Master Professional“)

Lebensbegleitendes Lernen im Bildungs-system stärken

o Zeitgemäße Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung als Teil des Bildungssystems zu sehen

o Stärkere strategische Ausrichtung und gesamthafte Steuerung der Erwachse-nenbildung in Österreich – Evaluierung der Bildungsangebote, Qualitätssiche-rungsmaßnahmen und Entwicklung eines Anforderungskatalogs (z.B. Lernunterstüt-zung für Menschen mit Beeinträchtigung)

o Weiterentwicklung der Leistungsvereinba-rungen mit Erwachsenenbildungseinrich-tungen (inkl. möglicher Valorisierungen)

„LLL:2020 – Strategie zum lebensbegleiten-den Lernen in Österreich“ in einem partizi-pativen Prozess weiterentwickeln

Umsetzung der Validierungsstrategie mit der nicht-formale und informell erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anerkannt werden, die abseits des formalen Bildungs-systems (Arbeitsplatz, Freizeit, Ehrenamt) erworben worden sind

Bibliotheksentwicklungskonzept nach inter-nationalen Best-Practice-Beispielen, in dem der öffentliche Auftrag an die Bibliotheken formuliert wird unter Einbeziehung der Län-der, Gemeinden und Trägerorganisationen

Weiterentwicklung der Initiative Erwachse-nenbildung (Basisbildung, Nachholen des Pflichtschulabschlusses)

Sicherstellung bestehender nationaler Mittel für Bildungsmaßnahmen als Vor-aussetzung für die Inanspruchnahme von ESF-Fördermitteln

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Wissenschaft
und Forschung

Wissenschaft und Forschung sind Basis für

gesellschaftlichen Fortschritt und Innovation.

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den

heimischen Hochschulen, ihren Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeitern sowie den Studierenden

bestmögliche Finanzierungs- und Planungs-

sicherheit in den kommenden Jahren zu ge-

währleisten, um Wissenschafts- und Lehrfrei-

heit zu garantieren und weiterzuentwickeln.

Damit wollen wir auch in Zukunft Österreich

zu einem attraktiven Standort für Lehrende

und Studierende machen.

Die begonnene Veränderung in der Hoch-

schulfinanzierung ist ein wichtiger Schritt,

der die Autonomie der Universitäten stärkt,

Studienbedingungen verbessert, Internatio-

nalität gewährleistet und den wissenschaftli-

chen und künstlerischen Nachwuchs fördert.

Dabei ist es ein besonderes Anliegen, das

Studienrecht lebensnah und leistungsbezo-

gen zu gestalten. Wir werden die Durchläs-

sigkeit im Hochschulsektor stärken und auf

eine freie, bedarfsgerechte Studienwahl ach-

ten, die nicht durch soziale Rahmenbedin-

gungen eingeschränkt wird. Dies bedeutet

auch, dass Maßnahmen ergriffen werden, die

eine gezieltere Studienwahl sicherstellen und

die Drop-out-Rate substanziell verringern.

Darüber hinaus muss der Fachhochschulsektor

bedarfsorientiert ausgebaut werden.

Ein besonderes Anliegen ist uns die Stärkung sowohl der Grundlagenforschung wie der an-gewandten Forschung, auch in Form einer Technologie- und Klimaoffensive. Eine um-fassende FTI-Strategie und ein Forschungs-finanzierungsgesetz sollen längerfristige Orientierung und Perspektiven für die Förder-institutionen ermöglichen und gute Rahmen-bedingungen für Spitzenforschung gewähr-leisten.

Ein besonderes Anliegen ist der Wissen-stransfer. Zum einen sollen wissenschaftliche Erkenntnisse möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Zum anderen wollen wir die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft stärken, da-mit exzellente Forschungsarbeit an den Hoch-schulen künftig noch direkter in wirtschaftli-che Innovationen, lokale Wertschöpfung und sichere Arbeitsplätze mündet.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Wissenschaft: Verantwortungsvoll die Grundlage für die Gesellschaft

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Studienbedingungen und Studienwahl

der Zukunft schaffen

Universitätsfinanzierung, Governance und Karriereentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs

• Novellierung des Studienrechts: Zur No-vellierung des Studienrechts wird eine Ar-beitsgruppe aus uniko, ÖH und BMBWF zur gemeinsamen Positionsentwicklung einge-richtet. Bestehende Vorarbeiten von uniko und ÖH sollen berücksichtigt werden. Ziel dieser Novellierung ist die Weiterentwick-lung eines lebensnahen und leistungsbe-

o Steigerung der Durchlässigkeit zwischen und innerhalb der Hochschulsektoren sowie Opti-mierung der Anerkennung (auch von Vorleis-tungen aus nichtakademischen Bildungswe-gen) – „kein Abschluss ohne Anschluss“

o Weiterentwicklung des Nostrifikationsver-fahrens für zugewanderte Fachkräfte: zu-

Sicherstellen des Universitätsbudgets bis 2027: Die Universitäten erhalten Finanzie-rungszusagen mit Indexierungen für die nächsten Leistungsvereinbarungsperioden bis 2027. Konsequente Fortführung und Weiterentwicklung der „Universitätsfinan-zierung NEU“ mit allen eingeleiteten Um-setzungsschritten

Reform der Kettenvertragsregelung an den Hochschulen

o Reformierung des §109 UG unter Berück-sichtigung der Karriereentwicklung und der sozialen Lage der Betroffenen sowie der Einbindung der Hochschulen

o Verankerung von attraktiven und leistungs-orientierten Karrierewegen (Laufbahnstel-len) für Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter

Systematischer Aufbau und Stärkung der Exzellenz im Nachwuchsförderungsbereich (z.B. Kombinationsstudium Master und PhD)

Evaluierung der im UG geschaffenen dienst-rechtlichen Kategorien (z.B. Senior Lecturer, Senior Scientists) und eine Studie zur Karrie-reentwicklung von Senior Lecturers

Weitere Modernisierung der Universi-täts- und Hochschulorganisation: profes-sionelles Management auf allen Ebenen, schnellere Entscheidungen, Schaffung von

Exzellenz-Clustern (nicht jedes Fach muss an jedem Standort unterrichtet werden) und Über-denken des Verhältnisses Universitätsrat, Rek-torat, Senat in den Entscheidungsstrukturen

Weiterentwicklung einer effizienten, daten-basierten und digitalisierten Hochschulver-waltung – innerhalb der Hochschulen und im Hochschulsystem

Der Universitätsbericht wird auf seine Zweck-mäßigkeit überprüft. Auf Basis dessen sol-len Weiterentwicklungen des Berichtswe-sens im Hochschulbereich erfolgen.

Die Bundesregierung unterstützt aktiv den Plan S zur Implementierung von Open Ac-cess. In weiterer Folge sollen die Prinzipien des Plan S auch von allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtun-gen in Österreich umgesetzt werden.

Qualitätssicherung im Hochschulbereich weiterentwickeln

Klimaschutz/Ökologie: Die öffentlichen Hochschulen sollen an der Österreichstrate-gie zum Standort- und Klimaschutz teilneh-men (z.B. Investitionen in klimaschonende Gebäude, Einsatz eigener Forschungskom-petenz, Übertragung des Know-hows auf andere öffentliche Gebäude).

zogenen Studienrechts, das Verbindlich-

keit fordert und Studierbarkeit fördert – zur

Senkung der Drop-outs und Verkürzung der

Studiendauer. Neuerungen sind jedenfalls

bei folgenden Punkten notwendig:

o Richtlinienkompetenz des Rektorats bei Überprüfung und Neuerstellung von Studienpläne

o Prüfung von Maßnahmen zur Steigerung der Verbindlichkeit im Studium (z.B. ver-pflichtendes Wahrnehmen von Prüfungen)

o Prüfung der Regelungsdichte im

Studienrecht

o Prüfung eines Modells für Teilzeitstudie-rende (z.B. gekoppelt an Berufstätigkeit, Betreuungspflichten etc.)

o Grundlegende Validierung der ECTS-Punk-te mit angebotenen Lehrveranstaltungs-stunden unter Wahrung der grundsätzlichen Bologna-Idee (z.B. Stärkung des Projekt-unterrichts)

o Stärkere Anerkennung von studienspezifi-schen berufspraktischen Qualifikationen im Rahmen der Curricula (non-formale Bildung)

sätzlich zum Bescheidverfahren vermehrt auch Kompetenzen bewerten („Bewer-tungsverfahren“)

o Erhöhter Einsatz von innovativen Lehr- und Lernmethoden, die sich gesamthaft und nachhaltig an neuen Technologien und di-gitalen Möglichkeiten orientieren

Fortführung der MINT-Offensive (unter Überprüfung des Fächerbündels) an Uni-versitäten und Fachhochschulen bei gleich-zeitiger Berücksichtigung anstehender He-rausforderungen (z.B. Klimaveränderung, alternde Bevölkerung)

Kooperation zwischen Universitäten und Fachhochschulen im Bereich der Lehre, standort- und fachspezifische sowie öster-reichweite Abstimmung des Lehrangebots

Qualitätsvolle und faire Weiterentwicklung der bestehenden Zugangsregelungen, ins-besondere in stark nachgefragten Studien; Evaluierung und evidenzbasierte Gesamt-schau und Weiterentwicklung

Durchführung einer österreichweiten Ma-turierenden-Studie zur sozialen Dimension, Berufs- und Studienaspirationen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Studienberatung und Information: Das be-reits erprobte Modell der Studienberatung (z.B. Studieren probieren) wird gestärkt und weitergeführt.

Pilotprojekt „Flexible Studieneingangspha-se“: Zur Verbesserung der Studienwahlent-scheidung wird ein Pilotprojekt einer flexi-blen Studieneingangsphase eingerichtet. Dabei erworbene ECTS-Punkte sind auf das letztlich gewählte Studium anrechenbar.

Ausbau der Studienförderung und Prüfung einer grundlegenden Weiterentwicklung un-ter Berücksichtigung der Familienbeihilfe und steuer- und unterhaltsrechtlicher Aspekte

Prüfung einer Entwicklung eines Anreizsys-tems für bestimmte Studien, deren Absol-ventinnen und Absolventen am Arbeits-markt stark nachgefragt sind

Beibehaltung des derzeit bestehenden Sys-tems der Studienbeiträge, mit regelmäßi-ger Valorisierung

Schaffung von Anreizsystemen, u.a. für Me-dizinstudierende, damit sie nach Abschluss des Studiums in Österreich bleiben

Ziel ist es, Absolventinnen und Absolven-ten von den österreichischen Hochschulen auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Dafür soll die Austria Business Agency gemeinsam mit dem AMS Maßnahmen erarbeiten.

lich, das jedenfalls die Personal-, Kosten-und Organisationsstruktur, Studienange-bote und die Aufnahmeverfahren umfasst.

o Schaffung eines Umfeldes zur Weiterent-wicklung der angewandten Forschung durch transparenten Wettbewerb für FH-Träger

o Erhöhung der Planungssicherheit im FH-Sektor – durch gesetzliche Veranke-rung des Entwicklungs- und Finanzierung-plans und zeitliche Angleichung an die Periode der Leistungsvereinbarung

o Anhebung der Fördersätze – für die not-wendigen Investitionen in Digitalisierung, Internationalisierung und Innovation

Förderung des kooperativen Doktorats zwi-schen Universitäten und Fachhochschulen

• Weiterentwicklung im öffentlichen Dienst:
Um den neuen Herausforderungen ge-
recht zu werden und den Wissenstransfer
an die nächste Generation sicherzustellen,
soll die beim BMÖDS angesiedelte Verwal-
tungsakademie inhaltlich und qualitativ in
Zusammenarbeit mit Hochschulen in Rich-
tung einer Austrian School of Government
entwickelt werden. Gemeinsame Standards
in der Aus- und Weiterbildung der allgemei-
nen Verwaltung sind ebenso sicherzustellen
wie fachspezifische Ausbildungen.
• Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestim-
mungen im Privatuniversitätsbereich (Wett-
bewerbsbedingungen, Transparenz, Qua-
litätssicherung, Akkreditierungsverfahren,
Gleichstellung von Männern und Frauen etc.)
• Weiterbildung im tertiären Sektor und
Lebenslanges Lernen: Neufassung der
LLL-Strategie mit Fokus auf Integration

Qualitätssicherung und Profilbildung im Hochschulsektor

o Bedarfsgerechter Ausbau des Fachhoch-

schulsektors – mit mehr Studienplätzen

zur nachhaltigen Sicherung und Ausbau
des Wirtschafts- und Technologiestandor-

der unterschiedlichen Bereiche und auch
der unterschiedlich zu vergebenden Titel
– unter Einbeziehung der hochschulischen
Weiterbildung

Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen (PH)

o Umsetzung des aktuellen PH-Entwick-lungsplans zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die PH: stärkere Autonomie bei der Administration („Teil-rechtsfähigkeit“) und Umsetzung, enge Abstimmung in inhaltlichen Fragen mit dem zuständigen Fachministerium

o Evaluierung und Weiterentwicklung der PädagogInnenbildung NEU inklusive der Verbündestruktur in Zusammenarbeit mit den Universitäten auf Basis der Stärken der jeweiligen Institutionen

o Weiterentwicklung der Eignungsprüfung für angehende Lehrkräfte und Prüfung

einer möglichst frühen Einführung in die Praxis, um die bestgeeigneten Personen für das Bildungssystem auszubilden

o Förderung der Zusammenarbeit in den Verbünden und mit den Universitäten, um bestmögliche Synergien zu schaffen

o Interkulturelle und Gleichbehandlungs-kompetenzen müssen in allen pädagogi-schen Ausbildungen als Pflichtlehrveran-staltungen enthalten sein.

Weiterentwicklung des Fachhochschulsektors

o Der Fachhochschulsektor soll gezielt wei-terentwickelt werden. Um eine gute Da-tenlage zu erhalten, ist ein umfassendes Erhebungs- und Analysepaket erforder-

tes (z.B. insbesondere Gesundheits- und

Sozialberufe, MINT)

o Weiterentwicklung der Akkreditierungs-

voraussetzungen für Fachhochschulen:

Bedarfsorientierung des Angebots, hohe

Qualitätsstandards und daraus resultie-

rende Anerkennung für gebotene Qualität

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Schwerpunkt Bildungsexport und Internationalisierung setzen

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Beschluss des Forschungsfinanzierungs- Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt.
gesetzes: Aufbauend auf die FTI-Strate- Gleichzeitig werden die Steuerung und das
gie soll ein Wachstumspfad beschlossen Finanzierungssystem der Einrichtungen

Stärkung Österreichs als attraktiver Standort für internationale Studierende und Wissen-schafterinnen und Wissenschafter. Verbesserte Kooperation der österreichischen Vertretungs-behörden mit der Fremdenrechtsbehörde und den wissenschaftlichen Einrichtungen

Weiterentwicklung der Stipendienprogram-me des österreichischen Austauschdiens-tes (OeAD), um hochqualifizierte PhD-Stu-dierende nach Österreich zu holen (v.a. im Bereich MINT)

werden, der Forschungsförderung und der vereinheitlicht und vereinfacht.

außeruniversitären Forschung mehrjährige

Kompetitive Forschungsförderung in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung ausbauen – Exzellenz fördern – Governance verbessern

Forschung: Innovation und Wissenstransfer für globale Herausforderungen unserer Zeit

Forschungspolitik für zukünftige Herausforderungen gestalten und FTI-Strategie erstellen

• Bekenntnis zum FWF und FFG als den zen-

tralen Institutionen zur kompetitiven Verga-

be von öffentlichen Forschungsmitteln im

Bereich der Grundlagenforschung und der

angewandten Forschung

• Stärkung der Grundlagenforschung: Durch eine Exzellenzinitiative, abgewickelt durch den FWF, soll dieser und damit die Grundla-

• Governance der wichtigsten österreichi-
schen Förderinstitute verbessern: FFG
(Forschungsförderungsgesellschaft), FWF
(Wissenschaftsfonds), aws (Austria Wirt-
schaftsservice), OeAD (Österreichischer Aus-
tauschdienst) und CDG (Christian Doppler
Forschungsgesellschaft) sowie in Zukunft die
LBG (Ludwig Boltzmann Gesellschaft)

Erarbeitung einer ambitionierten FTI-Strate-gie 2030: Ausgehend von einer Analyse des Status quo und aktuellen Herausforderun-gen sollen Ziele der Forschungs-, Technolo-gie- und Innovationspolitik für die nächsten zehn Jahre festgelegt und Handlungsfelder für die Umsetzung dieser Ziele definiert werden (im Einklang mit der Standortstrate-gie und Klimazielen). Diese Erarbeitung der neuen Strategie soll jedenfalls auf Basis der laufenden FTI-Reviews der OECD erfolgen.

Pakt für Forschung, Technologie und Inno-vation (FTI-Pakt): Zur Operationalisierung und Umsetzung der Ziele der FTI-Strategie wird der FTI-Pakt beschlossen, der die for-schungspolitischen Schwerpunkte der Bun-desregierung in einem dreijährigen Rhyth-mus festigt.

Die außeruniversitäre Forschung ist ein wesentlicher Teil der österreichischen For-schungslandschaft. Eine langfristige Pro-grammfinanzierung ist zu prüfen.

Etablierung eines jährlichen FTI-Gipfels der Bundesregierung zur Festlegung der strate-gischen forschungspolitischen Schwerpunk-te zur Vergabe der Zukunftsfondsmittel. Diese sollen insbesondere für ressort- und politikbereichsübergreifende FTI-Vorhaben eingesetzt werden.

Umsetzung kooperativer Forschungsfinan-zierungsmodelle für Bund, Länder, Gemein-den und Private

Weiterentwicklung der „smart speciali-sation“ der Regionen durch thematische Schwerpunktsetzungen, um erfolgreiche Beteiligungen am Europäischen Struktur-und Investitionsfonds (ESIF) sicherzustellen

Gezielte Nutzung des EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung zum Auf-bau von Forschungsinfrastrukturen, wie for-schungsthematische Bau- und Infrastruktur-projekte zur Stärkung der Regionen

genforschung gestärkt werden.
o Bildung von Exzellenzclustern, um he-
rausragende Forschungsfelder durch
Kooperationen nachhaltig zu stärken
o Emerging Fields, um neue Forschungsfel-
der und Themen mit hohem Innovations-
potential zu ermöglichen
o Austrian Chairs of Excellence, um exzel-
lente Forscherinnen und Forscher aller
Wissenschaftsdisziplinen zu gewinnen
und auszuzeichnen
• Bekenntnis zu einer Technologie- und Kli-
maoffensive in der angewandten Forschung
unter Berücksichtigung themenoffener Pro-
gramme (z.B. Basisprogramm, COMET); z.B.
ist die Programmlinie COMET eine wesent-
liche Säule des Wissenstransfers und soll er-
halten bleiben.

o Ziel einer klaren Aufgabenteilung zwi-

schen der Förderung von Grundlagenfor-

schung (FWF), angewandter Forschung

(FFG) und Wirtschaftsförderung (aws) so-

wie größtmöglicher gemeinsamer Abde-

ckung von Forschung und Entwicklung

o Enge Abstimmung mit den verantwortli-

chen Ministerien zu strategischer Zielset-

zung und gesamtgesellschaftlichen Prio-

ritäten (aufbauend auf FTI-Strategie und

Standortstrategie) bei verstärkter Auto-

nomie in der operativen Umsetzung. Weg

von zahlreichen Einzelprogrammen hin zu

größeren Programmlinien.

• Christian Doppler Forschungsgesellschaft

(CDG): Die CDG ist sehr erfolgreich an der

Schnittstelle von Universitäten und Unter-

nehmen tätig. Die Weiterführung dieses er-

folgreichen Weges soll auch in Zukunft gesi-

chert sein (als Vorbildprogramm im Bereich

„Science-to-Business“).

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Die künftige Finanzierung (50:50 mit Unterneh-men) soll sichergestellt werden (inklusive Josef Ressel-Zentren an den Fachhochschulen).

o Prüfung, ob Laura Bassi-Zentren wieder etabliert werden

Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) sollte künftig ihr Profil als Forschungsförderungs-agentur stärken:

o Inhaltliche Ausrichtung auf Grundlagen-forschung mit starkem gesellschaftlichem Impact im Medizinbereich

o Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ins-titute sollten bei Forschungsträgern ange-stellt sein

Prüfung der institutionellen Neuordnung der Räte im Bereich Wissenschaft und Forschung RFTE, ÖWR und ERA-Council

Forum (von verstärkter Koordinierung bis hin zur Zusammenlegung)

Die Nationalstiftung soll zu einem „Fonds Zukunft Österreich“ für Forschung, Techno-logie und Innovation weiterentwickelt wer-den.

Leistungsvereinbarung mit der ÖAW und des IST-Austria

o Stärkung der ÖAW und des IST-A und da-mit der Grundlagenforschung in Österreich

o Neustrukturierung des mittel- und langfris-tigen Finanzierungspfades von IST-A unter Wahrung der geteilten Verantwortung des Bundes und des Landes Niederösterreich

o Die Umsetzung erfolgt in enger Abstim-mung mit dem zuständigen Ressort, der Statistik Austria, Vertreterinnen und Ver-tretern der Wissenschaft (z.B. „Plattform Registerforschung“).

Schaffung eines neuen nationalen Zentrums für Klimaforschung und Daseinsvorsorge (als Anstalt öffentlichen Rechts) durch die Zu-sammenführung der Geologischen Bundes-anstalt (GBA) und der Zentralanstalt für Me-teorologie und Geodynamik (ZAMG).

o Umwelt- & Klimaschutz: Erfassung der beste-henden Aktivitäten zu Umwelt- und Klimafor-schung. Daraus ableitend sollen Forschungs-und Lehrschwerpunkte zu Klima- und

Umweltschutz etabliert werden. Es soll dabei auch ein Schwerpunkt auf Wissenstransfer in diesen Bereichen integriert werden.

o Klinischen Mehraufwand für Lehre und Forschung transparent und fair gestalten

Compliance-Datenbank: Prüfung der Ein-führung eines Systems, in dem Wissen-schafterinnen und Wissenschafter an Hoch-schulen und Forschungseinrichtungen die Auftraggebenden ihrer Forschungsprojekte und Finanzierung offenlegen, um etwaige Unvereinbarkeiten zu erkennen und Trans-parenz zu gewährleisten

Innovation durch Transparenz und Zugang zu
wissenschaftlichen Daten

Innovative Forschung wird möglich, wenn Datenbestände kombiniert und analysiert werden können, die für die Wissenschaft bisher verschlossen sind. Auch evidenzba-sierte Politik und wissenschaftliche Evalu-ierungen werden dadurch in einer deutlich verbesserten Qualität möglich. Daher soll in Österreich ein „Austrian Micro Data Center“ und Datenzugänge für die Wissenschaft ge-schaffen werden:

o Der Datenzugang ist auf wissenschaftliche

Zwecke beschränkt und erfüllt die (euro-

parechtlichen) Vorgaben des Statistik- und

Datenschutzrechts.

o Akkreditierte Wissenschafterinnen und Wis-

senschafter erhalten aufgrund eines ge-

regelten Verfahrens (AVG) Zugang zu den

Datenbeständen der Statistik Austria, die

so anonymisiert wurden, dass keine Rück-

führung auf den Einzelfall möglich ist.

Seite 312

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Wissenstransfer, Internationale Beteiligungen und Forschungsinfrastrukturen

Forschungspolitik für zukünftige Herausforderungen gestalten und FTI-Strategie erstellen

• Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebe-

ne für die Stärkung und den Ausbau von

Horizon Europe (2021 bis 2027) ein.

• Verstärkte Koordinierung, Abstimmung und

Integration der bestehenden Struktur aus

OSTA (Office of Science and Technology

Austria), Technologie-Attachés, Open Aust-
ria und den OeAD-Außenstellen

Grundlagenforschung sowie für die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (F&E) essentiell. Aktuelle Mitgliedschaften und Teilnahmen sind abzusichern; an den großen gesellschaft-lichen Herausforderungen orientierte neue Mitgliedschaften bzw. Teilnahmen (z.B. in den Bereichen Klima, Geologie, Biodiversität, Aerosole) sind zu prüfen.

Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft stärken

o Masterplan „Wissenstransfer Wissen-schaft–Wirtschaft–Gesellschaft“ mit beteiligten Stakeholdern aus Politik, Wis-senschaft, Kunst und Wirtschaft

o Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs

o Stärkung und Ausbau von Wissen-stransferzentren an Hochschulen und gemeinsam auf regionaler Ebene sowie Technology-Transfer Offices (TTO) nach internationalem Vorbild

o Auftrag an Hochschulen und Forschungs-einrichtungen, um Gründungskulturen und Entrepreneurship-Denken auszubau-en. Aufnahme in Leistungsvereinbarun-gen sowie Fortführung und Ausbau des Programms Spin-Off Fellowships und Stärkung von Female Entrepreneurship

o Etablierung einer gesamthaft abgestimm-ten Strategie zur besseren Sichtbarma-chung der österreichischen Hochschulen

o Stärkung und Ausbau der Outreach-Akti-vitäten („Wissenschaftskommunikation“) zur stärkeren Wahrnehmung des Nutzens von Forschung und Entwicklung in der Bevölkerung (Aufnahme in die Leistungs-vereinbarung)

Österreich, Europa und darüber hinaus denken: Die europäischen Forschungs- und Innovationsprogramme (Horizon Europe, IPCEI, European Defense Fund, Digital Europe, Transition Fund) gewinnen zuneh-mend an Bedeutung für Österreich. Damit sich Österreich in Zukunft erfolgreich betei-ligt, braucht es ein gemeinsames Vorgehen der Ressorts, da oftmals mehrere Zustän-digkeiten betroffen sind.

o Strategische Schwerpunktsetzung der Bundesregierung zur gemeinsamen Beteiligung an europäischen Innovations-programmen

o Ressortübergreifende Bündelung der nationalen Mittel zur Ko- und Anschubfi-nanzierung europäischer Initiativen

o Ausrichtung österreichischer Forschungs-förderungsprogramme auf die europäi-schen Programme in Horizon Europe

• Konkurrenzfähige Rahmenbedingungen –

internationale Forschungsinfrastrukturen

o Bestehende Instrumente und Maßnahmen

wie z.B. die Forschungsinfrastrukturdaten-

bank sind weiterzuführen und weiterzu-

entwickeln. Es ist Vorsorge für möglichen

Neuerungsbedarf im Bereich der Großfor-

schungsinfrastruktur zu treffen.

o Internationale Mitgliedschaften:

Der Zugang zur internationalen Groß-forschungsinfrastruktur ist für die

o Aktive Beteiligung an Plattformen und Netzwerken im Bereich des gesellschaftli-chen Wandels, beispielsweise Beteiligung an europäischer Time Machine Organi-sation im Bereich Artificial Intelligence und Kulturerbe, Consortium of European Social Science Data Archives (CESSDA) und European Holocaust Research Infra-structure (EHRI)

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Digitalisierung
& Innovation

Wir leben in Zeiten des Umbruchs – der

technologische Fortschritt wird immer

rasanter und die digitale Vernetzung

immer globaler. Die damit einhergehenden

Fragestellungen betreffen Veränderungen in

unserer Verwaltung, in unserem Alltagsleben

und unserer Demokratie genauso wie in

österreichischen Unternehmen. Zentrale

Herausforderung für die Politik ist es hierbei,

Chancen bestmöglich zu nutzen und Risiken

frühzeitig zu minimieren.

Die Bundesregierung bekennt sich zu dem

Ziel, Österreich zu einer der führenden

Digitalnationen innerhalb der Europäischen

Union zu machen. Jede Österreicherin

und jeder Österreicher soll die Vorteile der

Digitalisierung in allen Lebensbereichen

möglichst eigenverantwortlich, transparent

und erfolgreich nützen können. Eine

aktive Digitalisierungspolitik schafft dafür

gesellschaftspolitische, wirtschaftliche,

rechtliche, infrastrukturelle und demokratische

Rahmenbedingungen und sichert den Aufbau

digitaler Kompetenzen.

Die Grundlage für diesen Fortschritt bildet

eine flächendeckende, technologieneutrale

Breitband-Versorgung in ganz Österreich.

Eine umfassende Breitbandstrategie sorgt für

effizienten und raschen Ausbau der benötigten

Breitband-Infrastrukturen. Empfehlungen

des Rechnungshofes im Bereich digitale

Infrastrukturen werden dabei berücksichtigt.

Darauf aufbauend soll die öffentliche Verwaltung durch die Digitalisierung einfacher werden – modern, effizient und bürgerorientiert – mit Fokus auf die Menschen und deren Lebenssituationen.

Höchstmöglicher Datenschutz und vollumfängliche Kontrolle über die eigenen Daten sind dafür Grundvoraussetzungen. Open Data schafft neue Möglichkeiten für gesteigerte Transparenz von Politik und öffentlicher Verwaltung. Eine vorausschauende Netzpolitik sichert Grund-und Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum.

Österreichs Beitrag in Bezug auf Zukunftstechnologien und Innovation in neuen Technologiefeldern wird weiter gestärkt (Wirtschaft 4.0). Die Künstliche-Intelligenz-Strategie des Bundes umfasst die Klärung regulativer Fragen, die Schaffung von Infrastrukturen sowie die Definition von Schwerpunkten. Der öffentliche Sektor sowie der Wirtschaftsstandort stehen dabei ebenso im Fokus wie Fragen der Menschenwürde und Demokratie.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Flächendeckende technologieneutrale Breitband-Versorgung österreichweit sicherstellen

o Im Zuge des Breitband- und Mobilfunk-pakts wird eine Empfehlung für Mehr-familienhäuser und Betriebsgebäude zur Verlegung einer Leerverrohrung für etwaige Glasfaseranbindung inkludiert.

o Aktualisierung des Breitbandatlas für Ös-terreich als Informationsplattform des Bun-des (aufbauend auf Netztestung der RTR)

o Prüfung der Weiterentwicklung der Zen-tralen Informationsstelle für Infrastruktur-

• 5G-Vorreiterrolle weiter ausbauen und

Anwendung für neue Technologien (auto-

nomes Fahren, Internet of Things etc.) mit

Telekom-Anbietern vorantreiben

o Aufbau der Infrastruktur unter Einhaltung

der höchstmöglichen Sicherheitsstan-

dards (in Zusammenarbeit mit Mobilfunk-

betreibern)

o Einsatz auf EU-Ebene, um Europas Tech-

nologieautonomie im Bereich 5G und all

seiner Anwendungen sicherzustellen und

Abhängigkeit von Drittstaaten zu vermei-

den (bei Hardware- und Softwarelösungen)

o Berücksichtigung wissenschaftlicher

Erkenntnisse, insbesondere der vom

Parlament beauftragten Technikfolgen-

abschätzung zu „5G Mobilfunk und

Gesundheit“ sowie der Erkenntnisse der

o Einsatz von neuen Technologien laufend evaluieren, um ländlichen Raum rasch zu erschließen, z.B. komplementäre Tech-nologien für die Last-Mile-Problematik testen (Glasfaser bis zum Ortskern, kabel-lose Weiterverbindung zum Haushalt)

o Ausbau des Backbone Austria und der Backhauls vorantreiben

o Breitbandmilliarde neu strukturieren (Förderungen können ganzjährig bean-tragt werden; klar definierte qualitative und temporäre Ausbauverpflichtungen mit Sperre des Fördererwerbs bei Nicht-einhaltung)

o Anpassen der Breitband-Förderbedin-gungen mit Anhebung auf 100 Mbit/s zum Abruf von Fördergeldern

o Prüfung eines konsolidierten Rahmens für öffentlich finanzierte Infrastruktur (Einrich-tung von ÖGIG). Zielsetzung der Lan-desgesellschaften bündeln und in einer Bundessstrategie zusammenfassen

o Beschleunigung und Vereinfachung von Behördenverfahren zur Errichtung von Gi-gabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur

o Tiefbau-Ausbauplan über ganz Öster-reich: Kosten-Sharing bei den Ausbau-kosten ermöglichen unter laufender Berücksichtigung neuer oberirdischer Technologien (Einbindung der Bezirks-hauptmannschaften)

o Zentrale und transparente Bereitstellung von Informationen zum Breitbandausbau sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Service-Provider

daten (ZIS) hin zu einer Handelsplattform für Kommunikationsinfrastrukturen

Rasche Abwicklung der geplanten Multiba-nd-Ausschreibungsrunde (5G) mit beglei-tender Evaluierung unter Einhaltung der Versorgungsauflagen. Frequenzerlöse für digitale Infrastruktur und digitale Anwen-dungen nutzen

Fairen Wettbewerb im Leitungsnetz sicherstellen

Zugangsbedingungen zu bestehenden und künftigen Open-Access Netzen zu standar-disierten Sätzen evaluieren

Die Bundesregierung bekennt sich zur Netzneutralität nach Vorgaben der EU.

WHO und der ÖAW

• Breitbandstrategie 2030 weiterentwickeln

und Glasfaserausbau vorantreiben:

o Ziel für 2030: Flächendeckende Versor-

gung mit festen und mobilen Gigabit-An-

schlüssen (Vermeidung einer digitalen

Kluft zwischen Stadt und Land, besonde-

o Schließung eines Fiber- und 5G-Paktes (zwischen Bundesregierung, Telekom-munikationsunternehmen, Ländern und Landeserrichtungsgesellschaften) zur Erstellung eines Ausbauplans

o Verbesserte Koordination zur Hebung von Synergien bei Bauvorhaben bei gleichzeitiger Vermeidung volkswirt-

Eine staatliche Verwaltung für das
Jahrhundert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt

rer Fokus hinsichtlich Glasfaser-Ausbau in Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen)

schaftlich nachteiliger Investitionen

Ausbau „Digitale Verwaltung“: Alle Bür-gerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen nach Möglichkeit Amtsgeschäfte di-gital abwickeln können. Unabhängig vom digitalen Angebot muss ein Behördenweg auch weiterhin analog möglich sein.

o Ziel ist eine durchgängige digitale Ab-wicklung (von der Einbringung bis zum Bescheid).

Ausbau Digitales Amt und oesterreich. gv.at zu zentralen Plattformen für die Inter-aktion von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Persönliche Datensouveränität sichern: Ein persönliches Bürgerkonto schaffen, das den Österreicherinnen und Österreichern die einfache, rasche und sichere Erledi-gung von häufigen Behördenwegen er-möglicht sowie auf einen Blick ersichtlich macht, welche Daten der Staat von ihnen gespeichert hat. Das Prinzip der bereichs-spezifischen Trennung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhalten.

o Sukzessive Ausweitung und Optimierung (insbesondere hinsichtlich der Benutzbar-keit und Praxistauglichkeit) der digitalen Behördenwege für natürliche Personen und Unternehmen, schrittweiser Ausbau mehrsprachiger Angebote für die aner-kannten Volksgruppen sowie auf Englisch

o Integration wichtiger Ausweise in das Di-gitale Amt (u.a. des Führerscheins, des Zulassungsscheins und des Personalaus-weises)

o Ermöglichen weiterer Verfahren (Neben-wohnsitzmeldung, Verlustmeldung von Dokumenten, Strafregisterauszug, Digitale Vignette etc.) und partizipativer Instrumente

o Ausbau einer sicheren elektronischen Zu-stellung von Behördenkommunikation für Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh-men („E-Zustellung“ auf freiwilliger Basis)

o Digitale Identität ermöglichen: Einfüh-rung einer E-ID zur Nutzung im öffentli-chen und privaten Bereich, basierend auf einem umfassenden datenschutzrechtli-chen Konzept

o Zum gezielten Nachweis bestimmter An-gaben wie Alter, Staatsangehörigkeit etc. in wahlweise anonymer, pseudony-mer oder identifizierter Form und ohne

Offenlegung sämtlicher weiteren Ausweis-bzw. Identifikationsdaten (Grundsatz der Datenminimierung)

Digitale Kommunikation in der Verwaltung ausbauen: Um die Digitalisierung der Ver-waltung voranzutreiben, wird eine Verpflich-tung zur digitalen Kommunikation der Ver-waltungsorgane des Bundes untereinander eingeführt. Dort, wo es inhaltlich sinnvoll erscheint und es ausschreibungskonform möglich ist, soll eine partnerschaftliche Zu-sammenarbeit mit der Post angestrebt wer-den. Länder und Gemeinden sollen best-möglich eingebunden werden.

Ö-Cloud einführen: Schaffung eines nationalen Netzwerks an Servern, auf dem Nutzerinnen und Nutzer in Österreich ihre Daten benutzerfreundlich in der Cloud abspeichern können. Dabei soll garan-tiert sein, dass unsere hohen heimischen Datenschutzbestimmungen zu jeder Zeit gelten.

Aufbau des Once-Only-Prinzips für Unter-nehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsverfahren: Alle relevanten Daten sollen Verwaltungsbehörden nur einmal bereitgestellt werden müssen und ab dann bei unterschiedlichen Behörden-wegen automatisiert abrufbar sein. Das Prinzip der bereichsspezifischen Trennung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhalten.

Digital-Check neuer Gesetze: Wo immer möglich, sollen Verwaltungsprozesse, die aus neuen Gesetzen entstehen, di-gital – wenn möglich auch automatisiert

– vollzogen werden können. Bereits be-stehende Verwaltungsprozesse sollen hin-sichtlich der Möglichkeiten zur Digitalisie-rung durchforstet werden.

o Datenschutz ist ein wichtiger Teil dieses Digital-Checks.

o Strukturierter Ansatz zur Evaluierung von RPA-Potenzial (robotic process automization), um Kosten in der Verwaltung zu reduzieren

o Weitere Pilotprojekte zur möglichen Auto-matisierung von Anträgen und Bewilligun-gen, aufbauend auf bestehende Erfah-rung im Bundesministerium für Finanzen. Bei der Gestaltung von Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Men-schen haben, wird geprüft, ob diese nach ethischen Gesichtspunkten von Menschen getroffen werden müssen.

IT-Konsolidierung bestehender Bundesssys-teme, z.B. Verankerung des Einsatzes des ELAKs im E-GovG, einheitlicher IT-Arbeits-platz und einheitliches E-Mail-System im Bund

o Nutzen von Synergien, um Kosten in der Verwaltung bei der IT einzusparen

o Erhöhte Sicherheit durch gemeinsame Standards

o Prüfung von Konsolidierungs- und Optimierungsmöglichkeiten durch „Bun-des-Cloud“

o Gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software im Bund

o Einheitliches Lizenzmanagement

Prüfung einer verstärkten Zusammenarbeit des Bundesrechenzentrums (BRZ) und der Statistik Austria

Weiterentwicklung des BRZ in ein Kom-petenzzentrum für Digitalisierung in der Bundesverwaltung.

Entwicklung eines Konzeptes für Green IT im Bund: Ziel ist es, den Energieverbrauch der IT des Bundes und seiner Tochterorganisati-onen durch energiesparende Hardware, Be-triebssysteme und Anwendungs-Software abzusenken.

o Z.B. BRZ CO2-neutral betreiben. Betrieb durch 100% erneuerbare Energie und in-telligente Kühlsysteme

o Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskri-terien sowie EU-rechtlicher Vorgaben zu Datenschutz durch Technik-Gestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellun-gen in Vergabeverfahren insb. im Bereich IT (Hardware, Software, Dienstleistungen)

Zugang zu Rechtsinformation erheblich ver-bessern, indem das Rechtsinformationssys-tem des Bundes (RIS) zu einer intelligenten Plattform RIS+ weiterentwickelt wird, die in-telligente Such-, Aggregations- und Visua-lisierungsfunktionen bietet (unter Beibehal-tung der Gebührenfreiheit)

Einführung und Weiterentwicklung eines nati-onalen Referenzrahmens, der, aufbauend auf das EU-Standardmodell DigComp, digitale Fähigkeiten mess- und vergleichbar macht

Die Einrichtung einer Kommission für ethi-sche Fragestellungen im Bundeskanzler-amt ist zu prüfen – unter Berücksichtigung bestehender Kompetenzen (z.B. Bioethik-kommission, Robotikrat/KI-Rat).

Schaffung eines Digitalrates als High-Le-vel-Beratungsgremium der Bundesregie-rung und der Landesregierungen

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

• Digitalisierungsagentur als Kompetenzzent-rum für digitale Innovation ausbauen: Die in der letzten Legislaturperiode geschaffene Di-gitalisierungsagentur wird ein unabhängiger Servicedienstleister für Bewusstseinsbildung,

o Erhöhung der Transparenz für die Bevöl-kerung sicherstellen

o Das Prinzip der bereichsspezifischen Tren-nung der Bürgerdaten ist aufrechtzuerhal-

Open Data: Offene Daten als Chance für Transparenz

technische Beratung und Umsetzung. Ein wei-
terer besonderer Fokus liegt auf der Entwick-
lung von E-Government-Anwendungen.
• Prüfung der bestehenden Einzelgebühren
für Registerabfragen, Möglichkeit zur Pau-
schalierung prüfen
• Kostenlose Registernutzung innerhalb der
Verwaltung für alle Bundesbehörden bzw.
Gebietskörperschaften prüfen
• Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß
Webzugänglichkeitsgesetz bei neuen Di-
gital-Anwendungen bzw. bei öffentlichen
Beschaffungen
• Schaffung eines „Digital Leadership“-Lehr-
gangs, ähnlich dem Strategischen
Führungslehrgang des Bundes
• Weiterentwicklung des Unternehmensser-
viceportals (USP) zu einer umfassenden Platt-
form für die Interaktion zwischen Unternehmen
und Verwaltung (inkl. Förderansuchen etc.)
• Transparenz für Bürgerinnen und Bürger:
Schrittweiser Aufbau und Bereitstellung
eines Register- und Systemverbunds für
Daten der Verwaltung
o Doppelgleisigkeiten zwischen einzelnen
Gebietskörperschaften verringern (z.B.
Ausbau Personenstandsregister)

ten.

Digitale Aktivitäten der Bundesinstitutio-nen abstimmen (CDOs beibehalten, ressor-tübergreifende Projekte umsetzen)

Building Information Modelling (BIM) verstärkt in der öffentlichen Beschaffung berücksichtigen

Digitalisierung von Kunstschätzen: Durch virtuelle Darstellung von Sehenswürdigkei-ten auf nationalen und europäischen Platt-formen sollen in den nächsten Jahren die wertvollsten Teile unseres kulturellen Erbes weiter digitalisiert und so weltweit barriere-frei zugänglich gemacht werden.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Schaf-fung europäischer Infrastruktur und Innovati-on, um europäische Kräfte zu bündeln.

Bug-Bounty-Programme für mögliche vom Bund eingesetzte Open Source Software

Weiterentwicklung des USP mit besonde-rem Fokus auf der Erleichterung der Einga-be von Daten durch die Gemeinden

Die Bundesregierung bekennt sich zur um-fassenden und rechtzeitigen Umsetzung der Public-Sector-Information (PSI)/Open Data-Richtlinie der Europäischen Union und wird die PSI-Taskforce tatkräftig unterstützen und im kontinuierlichen Austausch sein.

o Eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich als Open Service und Open Data soll koordi-niert durch den Bund ermöglicht werden.

Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um das Prinzip Open by Default für nicht perso-nalisierte Daten des Bundes zu etablieren. Ausnahmen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie unternehmensspezifi-schen Daten sind zu definieren.

Basierend auf dem Open Data Screening 2017 erstellt die Bundesregierung einen Maßnahmenplan, um die Verwaltungstrans-parenz anzuheben.

o Unterstützungsangebote für Bundesinsti-tutionen, Länder und Gemeinden sollen erarbeitet werden.

Ziel ist die Zurverfügungstellung der veröffentlichten Daten zum Budget in einer maschinenlesbaren Form.

Eine Teilnahme an Open Government Partnership wird geprüft.

Erstellung eines Masterplans (inklusive Machbarkeitsstudie), um eine Strategie zur Nutzung von Open Source Software im Bund zu entwickeln.

Prüfung der Digitalisierung/Erschließung von Archiven des Bundes

Aufbau eines Digital Data Hubs innerhalb der Open Data Struktur des Bundes, der kuratier-te, aufbereitete und anonymisierte Daten für gemeinwohlorientierte Forschung und Ent-wicklung zur Verfügung stellt

o Möglichkeit schaffen, dass Unternehmen hierzu ihre Daten (anonymisiert) miteinander auf freiwilliger Basis teilen können

o Kriterien zur wirkungsvollen Anonymisie-rung von personenbezogenen Daten sind zu entwickeln.

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 schaffen

o Aufbau auf Österreichs bestehende Ex-

zellenzzentren im Blockchain-Bereich (z.B.

ABC-Kompetenzzentrum)

Beschaffung werden evaluiert. Das Leitkon-zept für eine innovationsfördernde öffent-liche Beschaffung in Österreich wird aktu-alisiert und die Aufgaben der Servicestelle

Aufbau eines nationalen staatlich kofinan-zierten Technologie-, Innovations- und Wachstums-Fonds, der Risikokapital zur Verfügung stellt und so die nachhaltige Eta-blierung von europäischen Schlüsseltech-nologien unterstützt (aufbauend auf beste-hende Mittelstands- und Gründerfonds)

Digitale Plattformökonomie in Österreich fair gestalten: Innovation aus dem In- und Ausland fördern und zulassen, aber Wettbe-werb mit traditionellen Geschäftsmodellen fair gestalten (vor allem regulative und steu-erliche Schlupflöcher schließen)

• KMU-Digital ausbauen: Digitalisierungs-
offensive für KMUs in allen Bundesländern
anbieten (gemeinsam mit aws und WKÖ).
Prüfung einer zusätzlichen Möglichkeit zur
Unterstützung der digitalen Weiterbildung
von Personal sowie Unternehmerinnen und
Unternehmern (Bildungsscheck)
o Förderungen von Digitalisierungsmaß-
nahmen im Bereich von produzierenden
KMUs („smart factory“)
o Unter anderem Fokus auf datenschutz- und
grundrechtsfreundliche Technikgestal-
tung sowie Maßnahmen zur Reduktion/

Österreichs Beitrag auf dem Gebiet neu ent-stehender Technologiefelder weiter stärken

o Forcierung eines österreichischen Beitrags zur EU-weiten Forschung in den Berei-chen Quantum Communication, Quantum Computing und Quantum Cryptography

o Teilnahme am QCI-Programm der EU (Quantum Communication Infrastructure)

Der Auftrag und die Wirkungsentfaltung der innovationsfördernden öffentlichen

„Innovationsfördernde öffentliche Beschaf-fung“ (IÖB) wird den aktuellen Herausforde-rungen angepasst.

Schaffung von „Innovation Labs“ an wich-tigen Bildungsstandorten und damit Schaf-fung eines Zugangs für alle Angehörigen der Hochschulen sowie für Lehrlinge und andere Auszubildende zu u.a. Medienlabs, Prototypenfertigung (unter Anleitung von Technikerinnen und Technikern), Arbeits-plätzen und Beratungen

Optimierung von Ressourcenverbräuchen

Netzpolitik vorausschauend gestalten

Zukunftstechnologien – Chancen nutzen

• Die Datenschutzbehörde wird mit den erfor-derlichen finanziellen, personellen und ma-teriellen Mitteln ausgestattet, um ihre Auf-gaben vollumfänglich wahrnehmen können

rungsvorhaben sowie verstärkte Durchfüh-rung von Technikfolgenabschätzungen bei risikogeneigten Regelungsmaterien (z.B. in-telligente Transportsysteme, selbstfahrende

Ausbau eines Forschungs-Rechenzentrums, das adäquate Rechenkapazitäten (insbe-sondere Graphics Processing Units) zur Ver-fügung hat, um weiterhin Spitzenforschung

– insbesondere auch im Bereich datenba-sierter KI – zu ermöglichen (aufbauend auf Vienna Scientific Cluster)

Erstellung eines Masterplans für Block-chain-Technologie und Kryptowährungen

o Schaffung einer vorausschauenden öster-reichischen Positionierung zur Förderung, Anwendung und Regulierung der Block-chain-Technologie und ihrer unterschied-lichen Anwendungen (z.B. Kryptowährun-gen). Unter Miteinbeziehung relevanter

Stakeholder in Politik (z.B. Finanzministeri-um, Wirtschaftsministerium, Infrastruktur-und Technologieressort) und Forschung. Einsatz auf EU-Ebene, um Österreichs Bei-trag zu Europas Blockchain-Strategie sicher-zustellen (in Anwendung und Regulierung)

o Schaffung eines einheitlichen rechtli-chen Rahmens für Investitionen im Block-chain-Bereich (in Abstimmung mit der EU)

o Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten vielversprechender Anwendungsbereiche in der Verwaltung: Piloten zur Blockchain-An-wendung zentraler Registertätigkeiten

(in Einklang mit bestehenden europäischen Verpflichtungen).

o Eine Erweiterung des Rekrutierungskrei-

ses außerhalb des Personenkreises der öf-

fentlich Bediensteten ist zu prüfen.

• Prüfung der Einrichtung einer Kompetenz-

stelle für IT-Sicherheit, Cybersicherheit so-

wie Datenschutztechnik und als Prüf- und

Beratungsstelle für die öffentliche Verwal-

tung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bür-

ger. Zusammenarbeit mit österreichischen,

europäischen und internationalen Daten-

schutz- und Datensicherheitseinrichtungen

• Durchführung hersteller- bzw. betreiberun-abhängiger Technikfolgenabschätzungen bei wesentlichen öffentlichen Digitalisie-

Fahrzeuge, Assistenz- und Leitsysteme etc.)

Freiwilligkeit der Teilnahme von Betroffenen an infrastrukturell vernetzten Anwendungen

Durchgängige Etablierung des Prinzips der anonymen Nutzung von technischen Infra-struktur-Systemen

Bei der nationalen Umsetzung der Urheber-rechtsrichtlinie ist der Schutz der Privatsphä-re zu gewährleisten und mit den Rechten der Urheberinnen und Urheber in Einklang zu bringen. Dies insbesondere im Zusam-menhang mit Überprüfungen nutzergene-rierter Inhalte (Upload-Filter). Evaluierung des Umgangs mit urheberrechtsverletzen-den Websites

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Regierungsprogramm 2020 – 2024

Regierungsprogramm 2020 – 2024

Zukunftssichere Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz schaffen

• Die Einrichtung eines Calls im Bereich Digita-ler Humanismus (Erforschung der komplexen Interaktion zwischen Menschen und Maschi-ne inklusive Gestaltungsmöglichkeiten) wird in die österreichische KI-Strategie einfließen.

gebündelt und institutionalisiert werden, um eine strukturierte Auseinandersetzung mit den ethischen Herausforderungen un-ter Einbeziehung umfassender Interessens-gruppen zu ermöglichen.

Im Zentrum unserer demokratischen Gesell-schaft und des technologischen Fortschritts steht der Mensch. Die Digitalisierung wird dabei aktiv genutzt, um die Bedingungen für ein menschenwürdiges und selbstbe-stimmtes Leben zu stärken.

Die Entwicklung einer KI-Strategie für Öster-reich erfolgt basierend auf dem vorliegenden Expertenbericht aus dem Jahr 2019 (erarbei-tet durch 150 Expertinnen und Experten).

Die Bundesregierung schafft u.a. die Rah-menbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen und Algorith-men und bekennt sich dabei zum Schutz der Menschenwürde.

Ethische Reflexion hat ein immanenter Be-standteil der österreichischen KI-Politik und -Praxis zu sein (Human-Centered AI). KI-Ent-wicklung muss den Menschen und dessen Rechte im Blick haben, zum Beispiel hin-sichtlich der Unterscheidbarkeit von Men-schen und Maschine und des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten.

Notwendige Studien über geeignete Gestal-tungs- und Einsatzkriterien für KI-Systeme und Algorithmen sowie für die Einbindung des Menschen in derartige Entscheidungs-prozesse werden beauftragt.

Die Förderung von KI-Entwicklung und -An-wendung erfolgt unter anderem unter Berück-sichtigung ethischer Grundsätze (insbesonde-re in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre und unter Berücksichtigung sozialer Auswir-kungen). Ziel ist es, ein Alleinstellungsmerk-mal der europäischen KI zu generieren.

Die Künstliche-Intelligenz-Strategie des Bundes umfasst die Klärung regulativer Fragen ebenso wie die Setzung von For-schungsschwerpunkten (gemeinsam mit Wirtschaft und Bildungssektor).

Die Definition roter Linien in der Anwendung von KI durch den österreichischen Staat; Ent-scheidungen in der Verwaltung, die unmit-telbare Auswirkungen auf Menschen haben, dürfen maschinell unterstützt, aber nicht durch Maschinen getroffen werden.

Die Stärkung Österreichs bestehender KI-Zentren im KI-Bereich (z.B. Complexity Science) und verstärkte internationale Ver-netzung (auch im Zuge der FTI-Strategie)

Einsatz auf EU-Ebene, um Österreichs Bei-trag zu Europas KI-Entwicklung sicherzustel-len (in Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Sicherheitspolitik)

Einsatz mit unseren europäischen Partnerin-nen und Partnern, um die Schaffung KI-ge-steuerter Waffen („Automated Weapons“) weltweit zu unterbinden bzw. zu regulieren

• Universitäten sind als wichtige Themenleader in die Entwicklung der KI-Strategie zentral ein-zubinden (v.a. im Bereich Digitalisierungsethik).

• Eine verstärkte Forschungszusammenarbeit

der IT-Forschenden mit Geistes-, Sozial- und

Kulturwissenschaften ist zu stimulieren.

• Der gesellschaftliche Diskurs zu ethischen Fragen u.a. auch der Digitalisierung soll

Zusammenführung der relevanten Beiräte (Roboter-Beirat, KI-Beirat)

o Der Beirat soll Expertinnen und Experten, Experteninstitutionen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft in den gesell-schaftlichen Diskussionsprozess einbinden.

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