Plexiglas und Gesichtsmasken Pflicht für Friseure und Kosmetik
Beschreibung
Friseure und Kosmetiker öffnen unter strengen Regeln am 2. Mai 2020
Unwiderruflicher Abstand von einem Meter sollte zwischen den einzelnen Personen und zum nebenan arbeitenden Friseurin existieren.
Die österreichischen Friseure und Kosmetiker öffnen voraussichtlich am 2. Mai unter besonders wichtigen Regeln:
Die Kunden und Mitarbeiter sollen Gesichtsmasken tragen, beim Eintreten die Hände waschen oder desinfizieren und den besagten Abstand einhalten.
Die Friseure und Kosmetiker müssen in Ihrem Kosmetikstudio bzw. Friseursalon bei Schönheitspflege wie Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Rasieren und Bartpflege verpflichtend Plexiglas-Gesichtsschilder tragen.
Nach den Wochen der Schließung wegen der Corona-Pandemie sei “der Wunsch zum Friseur oder ins Kosmetikstudio zu gehen, ganz, ganz groß”.
Der verpflichtende Abstand von einem Meter gilt natürlich nicht zwischen dem Kunden und dem Friseur bzw. Kosmetiker. Abstand müsse aber zwischen den einzelnen Kunden und zum daneben arbeitenden Friseur bestehen. Das bedeutet häufig aber auch, dass weniger Kunden bedient werden können und damit weniger Personal benötigt werde. Das wiederum ist schlecht für die Wirtschaft und schlecht für die dadurch entstehenden Wartezeiten auf Termine beim Friseur oder im Kosmetikstudio.
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