Dr. Herwig Hasslacher Rechtsanwalt in Villach
Beschreibung
Zu meinen Kanzleidaten:
In meiner seit dem Jahr 1992 bestehenden Rechtsanwaltskanzlei beschäftige ich vier Mitarbeiter.
Meine Spezialgebiete sind:
• Liegenschaftsrecht inklusive Servitute
• Vertragsrecht
• Schadenersatz
• Schmerzensgeld
• Verkehrsunfälle
• Sportrecht
• Sportunfälle
• Abwicklung von Verlassenschaften
• Verfassung von Testamenten
• Verfassung von maßgeschneiderten Vorsorgevollmachten auch für Unternehmen
• Abwicklung von Scheidungen und Unterhaltsansprüchen
Dr. Herwig Hasslacher: Die ganzheitliche Betreuung meiner Klienten steht im Vordergrund.
Die optimale Vorbereitung auf einen Gerichtstermin bedeutet nicht nur, mit dem Klienten die Sach- und Rechtslage genauest zu erörtern, sondern ihn auch auf den Ablauf einer Verhandlung vorzubereiten.

Österreichisches Recht ist nicht Barbara Salesch oder Richter Hold, was viele aus dem Fernsehen kennen.
Die meisten Klienten sind ja zum ersten Mal bei Gericht und haben unterbewusst auch die Angst, einen Saal voll mit Zuhörer/innen zu betreten bzw. haben auch keine Vorstellung vom Ablauf einer Verhandlung.
Diese Angst nehme ich meinen Mandanten, indem ich ihnen erläutere, wie (im Gegensatz zu Fernsehsendungen) eine Gerichtsverhandlung tatsächlich abläuft bzw. auch, wie ein Verhandlungssaal aussieht und wie die Sitzverteilung ist.
Der Klient ist dann bei Betreten des Verhandlungssaales nicht überrascht und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich seinen Rechtsfall.
Bei Verkehrsunfällen rate ich immer, ein oder zwei Tage vor der Verhandlung die Unfallstelle selbst mit dem Auto nochmals abzufahren und vor allem zu Fuß abzugehen. Es ist ein Schutzmechanismus, dass das Gehirn Unangenehmes, wie einen Unfallablauf, verdrängt. Das Wiedervertrautmachen mit der Umgebung bringt nicht nur verdrängte Abläufe wieder zurück, sondern verschafft der Mandantschaft die Möglichkeit, sich in Ruhe wieder mit dem Ort vertraut machen, mit dem er wegen des Unfalles nur negative Erinnerungen verbindet. Verdrängtes kommt wieder hervor. Abläufe werden klarer nachvollziehbar. Das bringt der Mandantschaft Selbstsicherheit, er verliert die innere Angst und Unruhe vor der kommenden Gerichtsverhandlung. Nicht selten berichten mir dann Klienten unmittelbar vor der Verhandlung, was ihnen durch diesen Tipp zum Unfallablauf noch eingefallen ist.
Klienten, die in meiner Kanzlei ein Testament errichten wollen, nicht darüber aufzuklären, dass eine Vorsorgevollmacht die optimale Absicherung bei Verlust der Geschäfts- oder Handlungsfähigkeit vor einem Todesfall ist, wäre eine Falschberatung.
Eine Feuerversicherung für das Haus und Kaskoversicherung für das Auto sind eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem will niemand, dass sein Haus abbrennt oder er mit dem neuen PKW in einen Unfall verwickelt ist. Wenn es passiert, ist man abgesichert.
Auch bei einer Vorsorgevollmacht und einem Testament wollen Sie ja noch lange gesund bleiben. Es liegt wohl im Interesse aller, dass auch im Fall der Fälle die Familie abgesichert ist und Handlungsfähig bleibt.
All umfassend muss die Aufklärung sein, wenn ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft/Haus/Eigentumswohnung verfasst wird. Insbesondere wenn kein Immobilienmakler involviert war (der in der Regel eine umfassende Aufklärung über Zustand, Rechtsverhältnisse, Lasten usw. zu tätigen hat). Eine gemeinsame Besichtigung mit dem Klienten ist dabei meist anzuraten.
Es lauern überall Gefahren, wie zum Beispiel
↵ versteckte Mängel;
↵ Besteht überhaupt eine Baubewilligung/Benutzungsbewilligung für das Haus oder den Zubau?
↵ Widmungsfragen sind zu klären;
↵ Stimmt der Grenzverlauf zum Nachbar?
↵ Es gibt Belastungen wie offenkundige oder ersessene Dienstbarkeiten, die im Grundbuch nicht aufscheinen, aber die Liegenschaft trotzdem belasten.
↵ Wenn die GFZ ausgeschöpft ist und „ein schwarzer“ Zubau/Umbau gemacht wurde, ist das in der Regel auch nicht mehr sanierbar und droht der Teilabriss!
Das Spektrum an Aufklärungsbedarf ist groß. Nur eine umfassende Aufklärung bewahrt vor schwerwiegenden Folgen.
Dr. Herwig Hasslacher
Rechtsanwalt
Hauptplatz 25
9500 Villach
Tel. 0043 4242 219399
Fax 0043 4242 219399-9
E-Mail: [email protected]
Rechtstipps auf Facebook!
Content-Schreiben lassen – Wir zeigen Ihnen wie’s geht und schreiben für Sie! Mehr Infos auf www.CreativContent.at
Ausgefallene Vasen und Hocker online bestellen
Skydesign Vasen und Hocker Outdoor Design
Presseteam Austria TIPP: Creativen Content-Schreiben. Wir zeigen Ihnen wie’s geht und schreiben für Sie! Mehr Infos auf www.creativcontent.at |