Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren, Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte unter Auflagen wieder öffnen

Beschreibung
CORONAVIRUS-UPDATE | 06. APRIL
Nach dem ersten Schock über die weltweite Ausbreitung der Covid19-Erkrankung und den folgenden Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung seit dem 16. März ist es nun an der Zeit, nach vorne zu blicken und den Neustart der Wirtschaft vorzubereiten. Wie die Bundesregierung heute bekanntgegeben hat, werden die strengen Beschränkungen nach den Osterfeiertagen schrittweise gelockert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Infektionszahlen auch über die Karwoche und das Osterfest hinweg weiterhin rückläufig entwickeln. Auch ich darf daher an Sie appellieren: Wahren Sie Abstand, befolgen Sie strikt die Einhaltung der bisherigen Maßnahmen, schützen Sie sich und andere, damit wir bestimmte Bereiche der Wirtschaft bald wieder öffnen können – in unserem eigenen Interesse als Unternehmer. Gelingt uns die weitere Eindämmung des Virus, sieht der Fahrplan der Bundesregierung folgende Erleichterungen vor:
HANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN
Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren, Handwerksbetriebe sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, wenn
• die Verkaufsfläche nicht mehr als 400 m² beträgt (gilt nicht für Bau- und Gartenmärkte)
• nur ein Kunde pro 20 m² anwesend ist
• die maximale Kapazität durch Einlasskontrollen sichergestellt wird
• Kunden und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen
• regelmäßiges Desinfizieren sichergestellt ist
Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
TOURISMUS
Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen. Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden. Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.
DER PREIS DAFÜR: MASKENPFLICHT
Begleitet wird die Lockerung der Einschränkungen von der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen – mit Ausnahme aller geöffneten Betriebe – bis Ende April und einer Ausweitung der „Maskenpflicht“:
• Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
• Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
• Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
• Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
DAS BESTE WIRTSCHAFTSPAKET EUROPAS
Ich danke der Bundesregierung und WKÖ-Präsident Mahrer für diese klaren Spielregeln. Sie werden nicht jedem gefallen, aber jeder kennt sich aus. Wir Unternehmerinnen und Unternehmer in Kärnten können und müssen jetzt den Neustart in konkreten Schritten vorbereiten, damit wir den volkswirtschaftlichen Schaden begrenzen und uns einstellen können auf die Zeit danach. Das Verständnis für den Schutz vor Ansteckung ist jetzt da, die Bundesregierung kann Schritt für Schritt einen Weg zurück aufzeigen und zulassen. Das dazu entwickelte und nunmehr zur Gänze vorliegende Hilfspaket der Bundesregierung ist europaweit vorbildhaft und wird entscheidend zu einem starken rot-weiß-roten Comeback beitragen.
• Der Corona-Hilfs-Fonds ist der jüngste – und mit 15 Mrd. Euro größte – Teil des Corona-Schutzschirms, den die Bundesregierung aufspannt, um die Auswirkungen der weltweiten Pandemie auf die heimische Wirtschaft wirksam abzufangen. Er vervollständigt die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der enormen finanziellen Herausforderungen und oft schwerwiegende Liquiditätsengpässe und wird entscheidend mithelfen, unsere Betriebe durch die Krise zu bringen. Ein Modell mit solcher Flexibilität und Breitenwirkung gibt es nirgends sonst in Europa.
Zwei neue Instrumente sollen den Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind bzw. Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind, in den Bereichen Liquidität und Kostenersatz Hilfe bieten:
o eine Garantie der Republik mit 90 % Haftung (bei KMU sogar 100 Prozent) für Betriebsmittelkredite
o ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für bis zu 75 % zu bestimmten Betriebskosten.
• Der Härtefall-Fonds sorgt als rasche und unbürokratische Soforthilfe dafür, dass Ein-Personen- und Kleinstunternehmer sowie andere Selbstständige ihren Verpflichtungen nachkommen können. Die von Ihrer Wirtschaftskammer mit Nachdruck geforderte und erreichte Nachbesserung in der Phase II (ab 16. April) bedeutet, dass
o der Fonds von einer auf zwei Milliarden Euro verdoppelt wurde,
o die kritisierten Einkommensgrenzen fallen,
o auch mehrfach Sozialversicherte anspruchsberechtigt sind und
o JungunternehmerInnen, die seit dem 1. Jänner gegründet haben, aus dem Härtefallfonds abgesichert werden.
Österreichweit wurden bisher 111.000 Anträge eingereicht, wovon 92 % bereits erledigt und 100 Mio. Euro ausgezahlt wurden. In Kärnten sind 8.171 Anträgen eingelangt, von denen schon 7.472 erfolgreich bearbeitet wurden.
• Das Corona-Kurzarbeitsmodell ist in Europa einzigartig, entlastet Betriebe, hält viele Menschen in Beschäftigung und ermöglicht einen raschen Neustart nach Bewältigung der aktuellen Situation.
• Die staatlichen Garantien für Überbrückungsfinanzierungen über das Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sorgen für die Aufrechterhaltung der Liquidität unserer Unternehmen.
• Zusätzlich sind inzwischen alle Stundungsmöglichkeiten voll angelaufen: Sozialversicherung und Steuern können ohne zusätzliche Belastungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Das gilt auch für die Mitgliedsbeiträge zur Ihrer Wirtschaftskammer.
• Und wir haben die regionale Internetplattform „Das pack ma!“ gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig, Agrarlandesrat Martin Gruber und der Landwirtschaftskammer ins Leben gerufen, auf der sich mittlerweile schon mehr als 2000 Kärntner Anbieter angemeldet haben. Bäcker, Fleischer, viele Wirtshäuser, bäuerliche Direktvermarkter sowie zahlreiche andere Händler und Produzenten haben für ihre Kunden geöffnet, bieten oft Online-Shops und/oder Zustellservices. Nutzen auch Sie das regionale Angebot, melden Sie sich an oder kaufen Sie bei Kärntner Betrieben ein.
Mittlerweile bewerben wir auch intensiv die größte Osterwunschliste Kärntens. Bitte tragen Sie sich ein und bieten Sie Gutscheine für die Zeit nach Corona an!
Das pack ma – vor allem, wenn wir daheimbleiben, auch über die Osterfeiertage!

Herzlich, Ihr
Jürgen Mandl, MBA
Präsident der Wirtschaftskammer Kärnten
und Unternehmer wie Sie
PS: WKÖ-INFOPOINT
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