Bilderdiebstahl in Facebook?! Wie kann ich mich davor schützen?
Beschreibung
Sponsor: Aufklärung auf www.zahnimplantat24.atKann ich auch als Privatperson rechtlich gegen Medien vorgehen, die Bilder von meinem Social Media Profil & Co verwenden und diese auf Ihren Facebook Seite oder in ihrer Print- bzw. Onlineausgabe verwenden? Mit welcher Entschädigung kann man rechnen?
Rechtsanwalt Dr. Gerald Ganzger beantwortet folgende Frage zum Thema Urheberrecht in Social Media.
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Presseteam Austria – Konsumentenschutz – welche Rechte VerbraucherInnen haben & wie diese durchgesetzt werden können.
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Zusätzliche Informationen zum Urheberrecht Bilder – Fotos im Internet
Allgemeines:
Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Urheberrechtsverletzungen können daher z.B. das Hochladen von Fotos auf frei zugängliche Websites, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, oder das Hochladen in Sozialen Netzwerken wie Facebook sein. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient oder ob überhaupt jemand das Foto tatsächlich gesehen hat.
Die Zurverfügungstellung im privaten Rahmen, z.B. in einer nicht-öffentlichen Facebook-Gruppe, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings nur dann, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Nicht-öffentliche Facebook-Gruppen können z.B. Familie oder enge Freunde sein.
ACHTUNG:
Um ein Foto, das nicht selbst gemacht wurde, ins Internet stellen zu dürfen, muss immer die Zustimmung der Berechtigten/des Berechtigten eingeholt werden. Auch Fotos, die frei zugänglich im Internet abrufbar sind und keinen Copyright-Vermerk (©) haben, dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden!
Abmahnung – Folgen einer Urheberrechtsverletzung:
Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, kann die Inhaberin der Rechte/der Inhaber der Rechte die Verletzerin/den Verletzer entweder selbst oder durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt abmahnen.
In der Abmahnung wird die Verletzerin/der Verletzer z.B. aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterbinden (also z.B. das Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie allfällige Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
HINWEIS:
Eine solche Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da andernfalls mit einem Gerichtsverfahren gerechnet werden muss. Die Forderungen, die in der Abmahnung gestellt werden, sollten überprüft werden. Es ist daher empfehlenswert, sich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beraten zu lassen oder die Hilfe einer Konsumentenschutzeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Fotos gratis verwenden – Creative Commons-Lizenz:
Fotos, die unter einer Creative Commons-Lizenz (CC) oder einer ähnlichen Lizenz stehen, können auf eine bestimmte Art und Weise kostenlos verwendet werden. Der genaue Umfang der erlaubten Verwendungsmöglichkeiten hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Der kostenlose Gebrauch für private Zwecke ist aber in der Regel miterfasst.
HINWEIS:
Auf der Fotosharing-Website Flickr kann z.B. bei der “Erweiterten Suche” nach CC-lizensierten Bildern gesucht werden. Eine Suchmaschine, speziell für Flickr hochgeladene Bilder, ist z.B. compfight.com. Eine weitere Suchmaschine für CC-lizensierte Bilder findet sich unter search.creativecommons.org.
ACHTUNG:
Auch die Nutzung von Fotos, die unter einer CC-Lizenz stehen, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da oft nicht festgestellt werden kann, ob die Person, die Fotos unter einer Lizenz zur freien Verwendung ins Internet stellt, tatsächlich Urheberin/Urheber ist. Vorsicht ist daher z.B. bei sehr professionellen Fotos von Stars geboten!
Tipps:
– Stellen Sie nicht unerlaubt fremde Fotos ins Internet. Bei Verkaufsangeboten selber Fotos von der Ware machen!
Sponsor: Aufklärung auf www.zahnimplantat24.at– Verwenden Sie Fotos, die unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen.
– Haben Sie bereits unzulässiger Weise Fotos im Internet veröffentlicht, löschen Sie diese.
– Nehmen Sie Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst.
– Geben Sie keine durch die Gegenseite vorformulierten oder (selber) modifizierten.
– Unterlassungserklärungen aus dem Internet ab, ohne diese zu prüfen.
– Kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine Konsumentenschutzeinrichtung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
– Vertrauen Sie nicht blind auf Tipps im Internet. Diese sind oft falsch bzw. nicht auf Ihren Fall zutreffend
Wurden Sie abgemahnt, kann der Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle zwischen Ihnen und der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber vermitteln
Bei Fragen zum Thema Urheberrecht und Internet können Sie sich an das Internet Ombudsmann-Team wenden. https://www.ombudsmann.at
Quelle: www.help.gv.at
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