Facebook: Einführung von Gesichtserkennung, die Zweite
Beschreibung
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Bereits im Juni 2011 führte Facebook die Funktion der Gesichtserkennung in Deutschland ein. Diese Maßnahme stieß jedoch auf zahlreiche Kritik und wurde nach einer Klage des deutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wieder zurückgenommen. Das Online-Netzwerk erklärte sich damals bereit, bis zum 15. Oktober 2012 alle dafür schon erstellten Nutzerprofile zu löschen.
Ursprünglich sollte die automatische Gesichtserkennung gemäß Angaben von Facebook dazu genutzt werden, um den Usern zu helfen, ihre Freunde in Fotos zu finden und zu markieren. Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar kritisierte, dass eine Datenbank mit dem “Gesichtsabdruck” von Millionen Mitgliedern ein immenses Risiko- und Missbrauchspotenzial habe, zumal die Funktion standardmäßig eingeschaltet war und nur in den Einstellungen abgewählt werden konnte. Caspar forderte, Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmal zu speichern und zu verarbeiten und von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, solle sie nachträglich noch eingeholt werden.
Damals äußerte Facebook-Europachef Richard Allan im Gespräch mit der dpa: “Wir glauben weiter, dass man Gesichtserkennung in Europa legal anbieten kann”. Er nannte allerdings keinen Zeitrahmen, wann die Funktion wieder eingeführt werden könnte, jedoch ist es nun offenbar erneut soweit. Facebook hat das System angepasst und geht nun mit der Funktion der Gesichtserkennung in Runde zwei.
Künftig soll die Gesichtserkennungsaktivierung für jeden Nutzer freiwillig sein, das teilte Facebook in einem Blogeintrag mit. Von Facebook wird sie lediglich vorgeschlagen, allein der Nutzer entscheidet darüber, ob er sie auch für sich auswählt. Wer den Vorschlag ignoriert oder ablehnt, kann demnach sicher sein, dass sein Gesicht nicht in Facebooks Datenbank gespeichert wird. Facebook hält sich mit dieser Vorgehensweise an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai dieses Jahres in Kraft tritt, und die festlegt, dass sich Internetkonzerne die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich einholen müssen.
Wer sich für das “Opt-in” entscheidet, erhält eine Nachricht, wenn ein anderer User das Foto des Betroffenen als sein Profilfoto hochlädt. Damit soll verhindert werden, dass Menschen sich als andere auf der Plattform ausgeben. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung, wenn User auf einem Foto auftauchen, auch wenn sie darauf nicht markiert sind. “Sie können wählen, ob Sie sich selbst taggen, sich selbst unmarkiert lassen oder sich an die Person wenden, die das Foto gepostet hat, wenn Sie Bedenken haben”, gibt Facebook dazu bekannt. Besonders sollen Menschen mit einer Sehbehinderung von der Gesichtserkennung profitieren, die dann auch ohne Markierungen erkennen können, wer auf Fotos abgebildet ist.
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Was Facebook allerdings nicht verrät: Mit jedem markiertem “Ja, das bin ich” oder “Nein, das bin ich nicht” trainieren die User den Gesichtserkennungsalgorithmus weiter und machen so die Gesichtserkennung immer perfekter. All das sind wertvolle Trainingsdaten für den Konzern, die er auf diesem Weg kostenlos erhält.
Bildquelle: StockSnap, thx! (CC0 Public Domain)
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