Neues Wohnbauförderungsgesetz: Faktencheck
Beschreibung
Faktencheck zum neuen Wohnbauförderungsgesetz. Das Gesetz befindet sich derzeit in Begutachtung.
Die Kernpunkte:
– Mehr Kärntnerinnen und Kärntner erhalten Zugang zu Förderungen durch höhere Einkommensgrenzen
– Es gibt keine speziellen Auflagen mehr zum Erhalt der Förderung – Baubewilligung reicht künftig aus!
– Es gibt Zusatzförderungen für ökologische Bauweise – davon profitiert auch die Bauwirtschaft durch entsprechend höher dotierte Aufträge
– Es gibt mehr Förderungen und Zuschüsse für Sanierungen – dabei handelt es sich um besonders arbeitsintensive Projekte kommt der Bauwirtschaft zugute
– Leichtere Antragstellung – weniger Bürokratie
Erleichterungen für Mieter:
– Darlehen auch für Baukostenzuschuss
– Abschaffung der hohen Sprünge beim Mietzins
– Neue Wohnformen für Jung und Alt
– Leichtere Antragstellung – weniger Bürokratie
– „Luxusgrenze“ im geförderten Wohnbau sorgt für niedrige Kaufpreise und niedrige Mieten; eine Erhöhung der Baukostengrenze würde unmittelbar zu einer Erhöhung der Mieten führen (und zu höheren Renditen für Bauträger).
Aktuelle Erhebung der Statistik Austria zeigt: geförderter Wohnbau dient als Mietpreisbremse: Kärnten hat ö-weit die zweitniedrigsten Mieten inkl. Betriebskosten: 5,9 Euro. (Niedriger ist nur das Burgenland mit 5,5 Euro). Österreichschnitt: 7,4 Euro
Thema Bestbieterprinzip:
Die Umstellung von Billigstbieter auf Bestbieterprinzip geschah auf expliziten Wunsch der Kärntner Bauwirtschaft. Für die Vergabe spielt demnach nicht nur der Preis eine Rolle, sondern auch die Qualifikation von Mitarbeitern, die Ausbildung von Lehrlingen sowie räumliche Nähe zur Baustelle. Laut Auskunft der Kärntner Bauwirtschaft profitieren davon in erster Linie regional tätige, heimische, kleine und mittlere Unternehmen. Zurückgedrängt werden Mitbewerber aus dem Ausland.
Das neue Wohnbauförderungsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen:
– Konkrete Fördermaßnahmen und Zuschüsse werden in Richtlinien geregelt
– attraktive Zinsen – Höhe wird dem Marktniveau angepasst
– Jede Form der Unterstützung für Häuslbauer – beispielsweise ein Häuslbauer- oder Handwerkerbonus – kann in diese Richtlinien einfließen

Gesetz befindet sich in Begutachtung:
– Nach Ende der Begutachtungsfrist (21. Juni) werden alle Stellungnahmen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet
– Beschlussfassung im Landtag ist für den 20. Juli geplant
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