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Rechtsstreit in Bad Saag eskaliert!

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Beschreibung

Der schon seit Jahren anhängige Rechtsstreit um „Bad Saag“ ist um eine neue Facette reicher.

Ohne jede rechtliche Verpflichtung und auch logische Notwendigkeit ist es in der Zwischenzeit trotz des nicht absehbaren Endes des gegenständlichen Prozesses zur Zuschlagserteilung der Gesamtliegenschaft an einen bekannten Großinvestor als Pächter gekommen.

Zur Erinnerung: Robert Glock baute gemeinsam mit dem Spitzenkoch Hubert Wallner seit 2010 einen Vorzeigebetrieb am Wörthersee auf und investierte aufgrund einer Instandsetzungsverpflichtung in die völlig herabgekommene Liegenschaft mehr als € 2,5 Millionen. Obwohl Robert Glock immer einen längerfristigen Pachtvertrag gefordert hatte, willigte er über Ersuchen der Vertreter der SIG zunächst in den Abschluss eines 8-Jahres-Vertrag ein. Dies aber nur deshalb, da ihm mitgeteilt wurde, dass eine längere Bestandauer aus beihilfenrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Gleichzeitig sagte man ihm aber verbindlich zu, dass er natürlich eine Verlängerungsoption auf weitere 8 Jahre erhalte, wenn er das gesamte geplante Investitionsvolumen auch tatsächlich umsetzt. Nachdem Robert Glock alles umgesetzt hatte, bestätigte man ihm bereits ein Jahr nach Abschluss des Pachtvertrages diese Möglichkeit der Verlängerung auf weitere 8 Jahre nochmals schriftlich. Obwohl nach Ablauf der ersten Pachtvertragsperiode Ende 2018 alle Voraussetzungen für eine Verlängerung auf weitere 8 Jahre zur Fortsetzung eines touristisch wertvollen Vorzeigebetriebs in Kärnten vorlagen, entschloss sich Mag. Reinhard Zechner als Geschäftsführer der SIG offenbar schon Jahre vorher, diese wertvolle Seeliegenschaft vereinbarungswidrig einem Dritten zu verpachten.

Dass es sich dabei um einen bekannten Großinvestor aus Kärnten handelt, dem Mag. Zechner auch freundschaftlich eng verbunden ist, rundet das Bild um die sonderbare und einseitige Geschäftsführung der SIG nur ab. Als schließlich sogar wiederholte Vergleichsangebote (mit einem erhöhten Pachtzins) der bisherigen Pächter (Robert Glock und Hubert Wallner) für eine einvernehmliche Beendigung dieses kostenintensiven Rechtsstreites abgelehnt wurden, zeigten sich die wahren Absichten der SIG umso deutlicher. Der zuletzt gesetzte Akt des Geschäftsführers der SIG, in einem jederzeit widerrufbaren Ausschreibungsverfahren, welches Ende 2018 gestartet und einen 3- jährigen Pachtvertrag ohne feststehende Rahmenbedingungen und Rentabilitätsberechnungen zum Inhalt hatte, nunmehr den Zuschlag an ein von Herbert Waldner dominiertes Unternehmen zu erteilen, entlarvt die Strategie der Landesimmobiliengesellschaft bzw. der dahinter stehenden Personen im Umgang mit Vermögen der Allgemeinheit besonders plakativ.

Aus Sicht der derzeitigen Pächter kann diese Vorgangsweise nur so gedeutet werden, dass nunmehr – möglicherweise zum Schaden des Landes Kärnten bzw. der Seenimmobiliengesellschaft – einer weiteren dritten Person bewusst und ohne rechtliche Notwendigkeit Rechte verschafft werden sollen, ohne dass derzeit schon absehbar ist, wie und wann das gegenständliche Gerichtsverfahren um „Bad Saag“ beendet wird. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass jeder Geschäftsführer einer nicht öffentlichen Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsleben derartige Handlungsweisen (Zuschlagserteilungen ohne rechtliche Verpflichtung während eines anhängigen Gerichtsverfahrens) unterlassen würde, welche aber zu Lasten des Steuerzahlers offensichtlich kein Problem sind. Immerhin prozessiert man ja nicht mit eigenem Geld. Umso bedauerlicher ist es, dass die gesamte Landespolitik, insbesondere die derzeitige Koalitionsregierung, diesem Treiben einfach zusieht, obwohl im Rahmen des politisch besetzten Aufsichtsrates eine gesetzlich vorgesehene Einflussnahme auf diese unvertretbare Geschäftsführung der Landesimmobiliengesellschaft (SIG) zu erwarten gewesen wäre.


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Man darf gespannt sein, welche Aussage der derzeitige Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Peter Kaiser, als Zeuge zu den bisherigen Vorgängen am kommenden Montag vor Gericht machen wird. Seine Einvernahme ist jedenfalls für 10.15 Uhr geplant. Ungeachtet des weiteren Verlaufes des gegenständlichen Rechtsstreites vor dem Bezirksgericht Klagenfurt, in welchem noch zahlreiche Zeugen, aber auch die Verfahrensparteien, einzuvernehmen sein werden, steht nunmehr fest, dass die Vorgänge um „Bad Saag“ nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich vollständig aufzuarbeiten sein werden. Immerhin besteht der begründete Verdacht, dass hier möglicherweise mit allen Mitteln ein Leitbetrieb Kärntens aus seiner Pächterposition gedrängt werden soll, um derzeit noch nicht vollständig durchschaubaren Einzelinteressen dritter Personen gerecht zu werden. Dies nicht nur zum Schaden der bisherigen Pächter, die mit hohem Finanz- und Arbeitseinsatz über viele Jahre einen Hotspot am Wörthersee aufgebaut haben, sondern wohl auch zum Nachteil des Landes Kärnten bzw. des dahinter stehenden Steuerzahlers!




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