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Abholservice in Gastronomie wieder erlaubt!

Abholservice in Gastronomie wieder erlaubt!

Beschreibung

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Die heimischen Wirte können wieder Abholservice anbieten: Ab sofort dürfen Gäste ihre Speisen im Lokal abholen, wenn sie diese vorbestellt haben, sie nicht vor Ort konsumiert werden und bei der Übergabe ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird!

Klagenfurt, 3. April 2020 – Für Unverständnis hat die in den vergangenen Tagen geltende Regelung für die Gastronomie gesorgt: Nachdem das Abholen von Speisen zunächst erlaubt war, wurde dieses Ende März von der Bundesregierung untersagt. Zur Erklärung: Lieferservice war weiterhin erlaubt, aber kein „Drive-Through“ oder die kontaktlose Übergabe von Speisen/Getränken vor und in dem Lokal.

In der 130. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die soeben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und ab sofort gültig ist, wurde dies nun neu geregelt. Im Gesetzestext heißt es: „Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Das Betretungsverbot für den Gastgewerbebetrieb gilt also nicht, wenn Speisen abgeholt werden, die
• vorbestellt wurden
• nicht vor Ort konsumiert werden
• bei der Übergabe der auch sonst vorgeschriebene Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
„Die Politik hat damit auf eine Notwendigkeit reagiert. Das Abholservice ist für viele unserer Betriebe die einzige Möglichkeit, weiterhin Umsätze zu erwirtschaften. Es ist ein kleiner Strohhalm, um unternehmerische Existenzen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie. Gemeinsam mit dem Fachverband hat er sich in den vergangenen Tagen massiv um eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Gastronomen auf Bundesebene eingesetzt.

Das Abholservice ist darüber hinaus ein wesentlicher Baustein für die kulinarische Nahversorgung in den kommenden Wochen. „Die Kärntner Gastronomen helfen mit ihren Angeboten, diese schwierige Zeit leichter zu überstehen. In Zeiten, in denen man das Haus so wenig als möglich verlassen soll, ist Essen nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine willkommene Abwechslung“, so Sternad. Mit kulinarischen Highlights bringen die Wirte ein wenig Farbe in den Alltag ihrer Gäste– und leisten damit auch einen Beitrag für eine gute Stimmung und ein gutes Miteinander in der Bevölkerung.

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Appell an Gastronomen
Der Fachgruppenobmann appelliert eindringlich an seine Kolleginnen und Kollegen: „Es kommt jetzt darauf an, dass jeder einzelne Wirt die Hygiene- und Abstandsregelungen strikt einhält!“ Bei Verstößen müsse man nicht nur mit Strafen von bis zu 3600 Euro rechnen, sondern es sei auch zu befürchten, dass die Politik wieder härtere Maßnahmen ergreifen und das Abholservice wieder verbieten könnte.

„Indem wir uns jetzt alle an diese Vorgaben halten, tragen wir außerdem zur möglichst raschen Bewältigung der Pandemie bei. Und je schneller wir das geschafft haben, desto schneller können wir unsere Betriebe wieder öffnen! Jeder, der sich nicht an den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung hält, schadet der gesamten Tourismusbranche“, sagt Sternad, der von der Politik dringend notwendige Schritte zur Entlastung der Unternehmen einfordert: „Es muss weitere Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Tourismuswirtschaft geben – und zwar schnell und unbürokratisch! Eine reine Ankündigungspolitik hilft unseren Betrieben nicht weiter!“

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Gastronomie




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