Brexit: EU stimmt Vertrag mit dem Vereinigten Königreich zu
Beschreibung
Brexit: EU stimmt Vertrag mit dem Vereinigten Königreich zu – Tür zu einer Übergangsfrist bis 31.12.2020 für Limiteds weit offen
Am 25.11.2018 hat die Europäische Union den mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland verhandelten Austrittsvertrag aus der EU abgesegnet. Ein zentraler Bestandteil dieses Vertrages ist eine Übergangsfrist bis (mindestens) zum 31.12.2020.
Sollten die sich an den Austritt des Vereinigten Königreichs anschließenden Verhandlungen über die künftigen (Handels-) Beziehungen zur EU bis dahin nicht abgeschlossen sein, könnte diese Frist um zwei weitere Jahre verlängert werden. Klar ist aber auch, dass die Lösung noch unter Vorbehalt steht.
Erst wenn das Papier am 11.12.2018 das britische Unterhaus passiert hat, ist es gültig.
Da für alle Limited-Besitzer die geplante Übergangsfrist von entscheidender Bedeutung sein könnte, will die Go Ahed den Kunden mit dieser Information über wesentliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Bis zum Ende der möglichen Übergangsfrist ist vorgesehen, die bestehenden europäischen Gesetze ihrem Inhalt nach über den Brexit hinaus fortgelten zu lassen. Das Vereinigte Königreich wird also – vereinfacht ausgedrückt – so behandelt, als sei es weiterhin Mitglied in der EU (allerdings ohne Stimmrecht und andere Privilegien).
Damit ist nach derzeitiger Einschätzung zu erwarten, dass sich am Status Ihrer Limited zunächst nichts Wesentliches ändert. Sie würden bis mindestens 31.12.2020 weiter die Niederlassungsfreiheit genießen und wie bisher in Deutschland anerkannt sein. Das bedeutet wiederum, dass das Zeitfenster für einen möglichen Umzug deutlich größer wird.
Zudem würde der Gesetzgeber mehr Zeit bekommen, um eine kostengünstige und steuerneutrale gesetzliche Grundlage für einen solchen Umzug zu schaffen. Entsprechende Gesetzgebungsinitiativen sind zwar bereits auf dem Weg (z.B. in Form des Brexit-Begleitgesetzes und des Brexit-Steuerbegleitgesetzes), berücksichtigen aber noch nicht ausreichend die Belange von kleinen und finanzschwachen Limiteds.
Hier ist die Firma GO AHEAD zurzeit im intensiven Austausch mit Berlin. Das Ziel der GO AHEAD ist es, für alle betroffenen Limited zeitnah zu einer vernünftigen gesetzlichen Lösung zu kommen.
Unser Fazit:
Für viele Limited-Besitzer kann es vor diesem Hintergrund ratsam sein, die Entwicklungen zunächst abzuwarten. Kommt die Übergangsfrist, würden sich für Ihre Limited gegen Ende der Brexit-Verhandlungen eventuell Optionen eröffnen, die bislang noch nicht zur Verfügung stehen.
Insbesondere besteht eine gewisse Aussicht, dass die Übergangsfrist praktisch eine aufschiebende Wirkung entfaltet, die Ihnen unnötige Kosten, jedenfalls bis auf weiteres ersparen kann. Nach wie vor besteht für alle GO AHEAD Kunden natürlich die Möglichkeit eines Umzugs, etwa in eine irische Limited oder deutsche GmbH. Beide können von der GO AHEAD auf Wunsch für Sie beschafft werden.
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