Telefonieren am Steuer – Allgemeine Informationen
Beschreibung
TELEFONIEREN MIT DEM HANDY IN EINEN PKW?
Seit 01.01.2017 muss eine fixe Freisprecheinrichtung verwendet werden, die so ausgerichtet sein muss, dass die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedient werden können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern. Gleiches gilt für Mikrofon oder Ohrhörer sowie Lautsprecher.
Es kann auch ein Mobiltelefon mit einem ausreichend langen Verbindungskabel für Kopfhörer oder schnurloses Headset verwendet werden. Das muss mit dem Mobiltelefon so verbunden sein, dass das Kabel nicht durch das Blickfeld des Lenkers verläuft.

Die beim Lenken erforderliche Körperhaltung soll bei Bedienung und Verwendung nicht verändert werden müssen und die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienbar sein.
Optimal wäre natürlich eine Halterung für das Mobiltelefon im PKW. Der Lautsprecher des Handys kann und darf als Freisprecheinrichtung verwendet werden.
Das Handy darf auch als Navigationssystem verwendet werden, wobei aber die Adresse vor Fahrtantritt einzugeben ist.
Gibt es Situationen im Betrieb eines PKW’s, wo ich das Handy am Ohr haltend verwenden darf?
Wenn man bei einer roten Ampel steht, ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erlaubt.
Nicht aber, wenn man zum Beispiel bei einer Vorrang geben Tafel oder eine Stopptafel anhält! Nach der Rechtsprechung befindet man sich dabei nämlich noch im fließenden Verkehr und muss den Querverkehr entsprechend sorgfältig beobachten, und, wenn es ungehindert möglich ist, auch jederzeit in die Kreuzung oder bevorrangte Straße einfahren können.
Das Handy fällt Ihnen während der Fahrt hinunter. Was ist zu tun?
Das sind besonders gefährliche Situationen, wenn Sie plötzlich während der Fahrt beginnen, das Handy zu suchen, sich gar dabei vom Verkehrsgeschehen abgewandt mit einer Hand am Lenkrad und dem Fuß am Gas, auf die Seite zum Beifahrerbereich bücken, um dort zu suchen. Das sollten Sie nicht machen, sondern lieber bei der nächsten Gelegenheit auf einen Parkplatz oder einen Seitenweg einfahren und dort dann im Stillstand und ungefährdet für sich und andere Verkehrsteilnehmer das Handy suchen.
Beachten Sie diese Vorschriften und Tipps! Sie bewahren nicht nur sich, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer vor Unfällen.
Dr. Herwig Hasslacher
zur Kanzleivorstellung
Rechtsanwalt
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Fixe Freisprecheinrichtungen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Mobiltelefonen haben, die der Lenkerin/dem Lenker die Bedienung des Telefons mit einer Hand ermöglicht, ohne ihre/seine Körperhaltung wesentlich zu verändern.
Mobile Freisprecheinrichtungen müssen einen Kopfhörer haben, der mit einem ausreichend langen Verbindungskabel oder schnurlos mit dem Mobiltelefon verbunden ist. Wird ein Verbindungskabel verwendet, darf dieses nicht durch das Blickfeld des Lenkers verlaufen. Das Mikrofon muss so angebracht sein, dass ein einwandfreies Sprechen möglich ist und dass die beim Lenken erforderliche Körperhaltung beim Telefonieren nicht wesentlich verändert werden muss. Die freie Sicht und die Bewegungsfreiheit dürfen nicht eingeschränkt sein und das Mobiltelefon muss mit einer Hand zu bedienen sein.
Ein Verstoß wird mit 50 Euro Organmandat geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe bis 72 Euro verhängen.
Rechtsgrundlagen
§ 102 Abs 3 Kraftfahrgesetz (KFG)
FreisprecheinrichtungsV